Entschließungsantrag - B8-0344/2017Entschließungsantrag
B8-0344/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Thema „Der Umsiedlungspolitik zum Erfolg verhelfen“

15.5.2017 - (2017/2685(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Auke Zijlstra, Lorenzo Fontana, Gilles Lebreton, Harald Vilimsky im Namen der ENF-Fraktion

Verfahren : 2017/2685(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0344/2017
Eingereichte Texte :
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Angenommene Texte :

B8-0344/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema „Der Umsiedlungspolitik zum Erfolg verhelfen“

(2017/2685(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Rates und der Kommission vom 16. Mai 2017 zum Thema „Der Umsiedlungspolitik zum Erfolg verhelfen“,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Einwanderungs- und Asylpolitik in die alleinige Zuständigkeit souveräner Mitgliedstaaten fällt;

B.  in der Erwägung, dass die von der EU unterstützte Masseneinwanderung aus Ländern außerhalb Europas überaus problematisch ist und nicht nur in politischer und wirtschaftlicher, sondern auch in sozialer und kultureller Hinsicht destabilisierend wirkt;

C.  in der Erwägung, dass laut Erhebungen des UNHCR lediglich 2,65 % der Migranten, die 2016 in Italien ankamen, als echte Flüchtlinge Asyl erhielten und von den insgesamt 181 436 Migranten 90 334 in die Schattenwirtschaft abwanderten, ohne Asyl zu beantragen oder die Genehmigung ihres Asylantrags abzuwarten[1];

D.  in der Erwägung, dass Eurofound-Studien empirisch belegen, dass Europas Jugend über geringere Chancen für einen sozialen Aufstieg verfügt[2];

E.  in der Erwägung, dass die Politik der Massenmigration, die von der EU betrieben wird, niemals eine Lösung für demografische Herausforderungen sein kann, was ferner vom Zentralen Planungsbüro der Niederlande (ZPB) mit der Aussage bestätigt wurde[3], dass der Zustrom von Migranten keine Lösung für finanzielle Probleme darstelle, die sich aus demografischen Aspekten wie einer alternden Bevölkerung ergäben;

F.  in der Erwägung, dass der IWF der EU geraten hat, Migranten „vorübergehend“ niedrigere Löhne zu bezahlen[4]; in der Erwägung, dass Sozialdumping eine destabilisierende Wirkung auf den Arbeitsmarkt hat und zu einer Verschärfung der Konkurrenz zwischen Migranten und Europäern, einer Abnahme der sozialen Sicherheit sowie zu weit verbreiteter Armut, insbesondere bei geringer qualifizierten Arbeitskräften, führt;

G.  in der Erwägung, dass Ungarn sehr wirksame Maßnahmen zur Steuerung und Abschwächung des Zustroms von Migranten in sein Hoheitsgebiet ergriffen hat;

H.  in der Erwägung, dass sich der australische Ansatz als zunehmend erfolgreich bei der Reduzierung der illegalen Einwanderung nach Australien und der Verhinderung weiterer Todesfälle von Migranten auf See erwiesen hat;

I.  in der Erwägung, dass das Umsiedlungsprogramm der EU eine unmittelbare Folge des Misserfolges des Übereinkommens von Schengen und der Politik der offenen Grenzen ist;

J.  in der Erwägung, dass infolge der sexuellen Massenübergriffe durch Migranten auf europäische Frauen in Köln und Dutzenden anderen Städten in Europa die Sicherheit zahlreicher Frauen gefährdet ist;

K.  in der Erwägung, dass das Programm zur obligatorischen Umsiedlung keine Rechtsgrundlage hat;

L.  in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte es den Mitgliedstaaten unmöglich macht, Migrationsströme zu steuern, und diese Staaten sogar verurteilt, wie die Verhängung einer Geldbuße gegen Italien im Jahr 2009 zeigt[5];

1.weist auf den Grundsatz hin, dass die Festlegung einer eigenen Asyl- und Einwanderungspolitik Bestandteil der Souveränität eines jeden Staates ist;

 

2.vertritt die Auffassung, dass die Politik der offenen Grenzen der EU einen Anreiz darstellt, der mehr Migranten zu dem Versuch ermutigt, das Mittelmeer zu überqueren;

 

3.lehnt den Grundsatz der Zwangsumsiedlung ab und hält es für effizienter, Flüchtlinge und Personen, die internationalen Schutz suchen, an einem sicheren Ort in ihren Herkunftsländern oder ihren Heimatregionen unterzubringen;

 

4.weist darauf hin, dass jeder Staat die illegale Einreise in sein Hoheitsgebiet und den illegalen Aufenthalt innerhalb seiner Staatsgrenzen berechtigterweise als illegales Handeln betrachten kann, das strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden kann;

 

5.verurteilt die unklare Rolle einiger nichtstaatlicher Organisationen im Mittelmeerraum;

 

6.bestärkt die Mitgliedstaaten darin, im Bereich der Einwanderung den australischen Ansatz umzusetzen;

 

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.