ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Umsetzung der Leitlinien des Rates zu LGBTI-Personen, insbesondere in Bezug auf die Verfolgung (vermeintlich) homosexueller Männer in Tschetschenien (Russland)
15.5.2017 - (2017/2688(RSP))
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Sandra Kalniete, Michael Gahler, Anna Maria Corazza Bildt im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0349/2017
B8-0356/2017
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Leitlinien des Rates zu LGBTI-Personen, insbesondere in Bezug auf die Verfolgung (vermeintlich) homosexueller Männer in Tschetschenien (Russland)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Russland,
– unter Hinweis auf die Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI) vom 24. Juni 2013,
– unter Hinweis auf den Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015–2019),
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 6. April 2017 zu den Verstößen gegen die Menschenrechte homosexueller Männer in Tschetschenien,
– unter Hinweis auf die vor Ort abgegebene Erklärung der EU vom 19. April 2017 zu den Verstößen gegen die Menschenrechte homosexueller Männer in Tschetschenien,
– unter Hinweis auf die in der Sitzung des Ständigen Rates der OSZE vom 27. April 2017 abgegebene Erklärung der EU zu den anhaltenden Berichten, die Regierung Tschetscheniens lasse homosexuelle Männer inhaftieren und ermorden;
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Außenministeriums der Vereinigten Staaten vom 7. April 2017,
– unter Hinweis auf die Erklärung des unabhängigen Sachverständigen der Vereinten Nationen für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität, des Vorsitzenden und Berichterstatters der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen, des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung vom 13. April 2017,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Direktors des BDIMR vom 13. April 2017,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
– unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention,
– gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die russische Zeitung „Nowaja Gaseta“ im April 2017 berichtete, im Rahmen einer koordinierten Kampagne seien über hundert vermeintlich homosexuelle Männer vermutlich von Sicherheitskräften der Republik Tschetschenien (Russische Föderation) verschleppt und inhaftiert worden;
B. in der Erwägung, dass die „Nowaja Gaseta“ berichtete, die Verschleppten seien misshandelt, gefoltert und zur Offenlegung der Identität anderer LGBTI-Personen gezwungen worden; in der Erwägung, dass weiteren Berichten zufolge mindestens drei Männer getötet worden sein sollen; in der Erwägung, dass ein Großteil der Übergriffe in einer inoffiziellen Hafteinrichtung in der Nähe der Stadt Argun stattgefunden haben soll;
C. in der Erwägung, dass die Regierung Tschetscheniens diese Vorwürfe zurückgewiesen haben soll und offensichtlich nicht bereit ist, sie zu untersuchen und Strafverfolgungsmaßnahmen einzuleiten;
D. in der Erwägung, dass die Opfer derartiger Handlungen zumeist davon absehen, gerichtlich gegen die Täter vorzugehen, da sie Vergeltungsmaßnahmen der örtlichen Behörden befürchten;
E. in der Erwägung, dass Journalisten der „Nowaja Gaseta“ wegen ihrer Tätigkeit Todesdrohungen erhalten haben sollen;
F. in der Erwägung, dass die Russische Föderation mehrere internationale Menschenrechtsübereinkommen unterzeichnet hat und verpflichtet ist, die Sicherheit aller möglicherweise gefährdeten Personen zu gewährleisten;
1. ist zutiefst besorgt über die Berichte über willkürliche Inhaftierungen und Folter von vermeintlich homosexuellen Männern in der Republik Tschetschenien in der Russischen Föderation; fordert die Regierung auf, diese Verfolgungskampagne zu beenden; fordert, alle noch immer rechtswidrig inhaftierten Personen unverzüglich freizulassen;
2. verurteilt die Erklärungen der Regierung Tschetscheniens, in denen Gewalt gegen LGBTI-Personen gebilligt und zu Gewalt gegen LGBTI-Personen aufgerufen wird; missbilligt die mangelnde Bereitschaft der örtlichen Behörden, die schweren Gewalttaten, die sich gezielt gegen einzelne Personen wegen deren sexueller Ausrichtung richten, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen;
3. stellt fest, dass Präsident Putin das Innenministerium Russlands und die Föderationsstaatsanwaltschaft angewiesen hat, die Ereignisse in Tschetschenien zu untersuchen; fordert, dass unverzüglich sorgfältige und glaubwürdige Ermittlungen durchgeführt werden; fordert die EU und den Europarat auf, den Staatsorganen Russlands bei diesen Ermittlungen uneingeschränkte Unterstützung anzubieten;
4. erinnert die Russische Föderation an ihre internationalen Verpflichtungen bezüglich der Achtung der Grundfreiheiten und der Bekämpfung von Diskriminierung nach Maßgabe des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte; fordert, dass Sofortmaßnahmen zum Schutz von Personen, denen Folter droht, ergriffen werden und dass sämtliche Folteropfer vollständig rehabilitiert werden;
5. hebt hervor, dass die EU bekräftigt hat, weltweit entschlossen für Maßnahmen gegen jedwede Form der Diskriminierung und auch gegen Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung einzutreten;
6. ist zutiefst besorgt darüber, dass dort ein Klima der Straflosigkeit herrscht, in dem derartige Taten folgenlos begangen werden können; fordert, die Täter zu ermitteln, strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen;
7. verurteilt, dass Menschenrechtsverfechter, Journalisten und andere Personen, die sich um die Aufdeckung von Fällen von Diskriminierung und Gewalt gegen LGBTI-Personen bemühen, bedroht werden;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat und der Kommission sowie dem Generalsekretär des Europarates, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation und der Regierung und dem Parlament der Republik Tschetschenien zu übermitteln.