ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo
7.6.2017 - (2017/2703(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Elena Valenciano, Maria Arena, Cécile Kashetu Kyenge, Soraya Post im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0397/2017
B8-0401/2017
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Republik Kongo (DRK), insbesondere jene vom 23. Juni 2016[1], vom 1. Dezember 2016[2] und vom 2. Februar 2017[3],
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Federica Mogherini und, ihres Sprechers zur Lage in der DRK,
– unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 15. Juni 2016 zu der Lage vor den Wahlen und der Sicherheitslage in der DRK,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Europäischen Rates vom 12. Dezember 2016 und vom 29. Mai 2017, in denen verkündet wurde, dass gegen Personen, die für Gewaltakte und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in der DRK verantwortlich sind, Sanktionen verhängt werden,
– unter Hinweis auf das überarbeitete Partnerschaftsabkommen von Cotonou,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker vom Juni 1981,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung,
– unter Hinweis auf die am 18. Februar 2006 verabschiedete Verfassung der Demokratischen Republik Kongo,
– unter Hinweis auf die Resolution 2348 (2017), die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner 7910. Sitzung am 31. März 2017 verabschiedete;
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die angespannte humanitäre Situation und Sicherheitslage in der Demokratischen Republik Kongo aufgrund der durch die Missachtung der staatlichen Verfassung ausgelösten politischen Krise weiter verschärft hat;
B. in der Erwägung, dass es im August 2016 zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der kongolesischen Armee und lokalen Milizen in der Provinz Kasaï-Central kam, die auf die benachbarten Provinzen Kasaï-Oriental, Lomami und Sankuru übergriffen und eine humanitäre Krise auslösten sowie mit der Anlegung von 42 Massengräbern, der Zerstörung von Wohnhäusern, Schulen und medizinischen Einrichtungen sowie der Binnenvertreibung von mehr als 1,3 Millionen Zivilpersonen einhergingen;
C. in der Erwägung, dass nach der Entdeckung der Morde an UN-Sachverständigen im März 2017 Forderungen nach internationalen Ermittlungen laut wurden;
D. in der Erwägung, dass das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) im April 2017 einen Spendenaufruf über 64,5 Mio. USD für dringend benötigte humanitäre Hilfe in der Kasaï-Region startete; in der Erwägung, dass beinahe 400 000 Kinder in der Kasaï-Großregion von akuter Unterernährung als Folge der Gewalt bedroht sind;
E. in der Erwägung, dass sich die Krise in Kasaï zu einem Zeitpunkt ereignet, zu dem sich die DRK nach dem Ende der verfassungsmäßigen Amtszeit von Präsident Kabila und der Zusage der kongolesischen Staatsorgane, die unter der Schirmherrschaft der Nationalen Bischofskonferenz des Kongo (CENCO) getroffene politische Übereinkunft vom 31. Dezember 2016 zu achten und umzusetzen, in einer Phase des politischen Übergangs befindet;
F. in der Erwägung, dass es immer häufiger Berichte der Zivilgesellschaft, darunter Menschenrechtsorganisation, gibt, in denen sie sich ernsthaft besorgt über die sich verschlechternde Situation in dem Land äußert, was Menschenrechte, die freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und die Demonstrationsfreiheit in dem Land, die Anwendung übermäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Oppositionspolitiker sowie die insbesondere von Angehörigen der Armee und der Milizen verübten geschlechtsspezifischen Gewalt anbelangt;
G. in der Erwägung, dass tausende Menschen aus dem Gefängnis in Makala und viele weitere aus den Gefängnissenin Kasangulu und Kalemie geflohen sind;
H. in der Erwägung, dass sich die Lage in dem Land auf die Region auswirkt; in der Erwägung, dass eine friedliche, transparente, reibungslose und fristgerechte Durchführung der nächsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen entscheidend für die Sicherheit in der Region der Großen Seen ist;
I. in der Erwägung, dass die Mission der Vereinten Nationen für die Stabilisierung in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) im Rahmen ihres im April 2017 erneuerten Mandats zum Schutz der Zivilbevölkerung beitragen und die die Umsetzung der politischen Übereinkunft vom 31. Dezember 2016 unterstützen sollte;
J. in der Erwägung, dass die EU am 12. Dezember 2016 gegen sieben Personen als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und Menschenrechtsverletzungen und am 29. Mai 2017 gegen weitere neun Personen, die Führungspositionen im Staatsapparat bzw. in der Befehlskette der Sicherheitskräfte der DRK innehaben, restriktive Maßnahmen erließ;
1. ist zutiefst besorgt angesichts der Verschlechterung der politischen Lage, der Sicherheitslage und der humanitären Lage in der DRK; verurteilt alle verübten Akte der Gewalt aufs Schärfste und fordert die Staatsorgane der DRK auf, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und dabei die Menschenrechte und Grundfreiheiten uneingeschränkt zu achten;
2. weist darauf hin, dass die vorrangige Aufgabe der Regierung der DRK darin besteht, die sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhaltende und ihrer Hoheitsgewalt unterstehende Zivilbevölkerung zu schützen, was den Schutz vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen mit einschließt;
3. ruft in Erinnerung, dass sich die DRK im Rahmen des Abkommens von Cotonou dazu verpflichtet hat, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte zu achten, wozu Meinungs- und Medienfreiheit, verantwortungsvolles Regieren und Transparenz in politischen Ämtern zählen;
4. unterstützt die Einsetzung einer internationalen Untersuchungskommission, die damit betraut wird, der Gewalt in der Kasaï-Region auf den Grund zu gehen und dafür zu sorgen, dass die für die Massaker verantwortlichen Personen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden;
5. verurteilt den Aufschub der Wahlen aufs Schärfste; fordert abermals, dass vor Ende 2017 gemäß der Übereinkunft vom 31. Dezember 2016 transparente, freie und gerechte Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abgehalten werden; fordert eine frühzeitige Umsetzung der in der Übereinkunft enthaltenen Verpflichtungen, insbesondere der Änderung bzw. der Verabschiedung der notwendigen Gesetze im kongolesischen Parlament vor Ende der parlamentarischen Sitzungsperiode;
6. weist auf die bislang hohe Beteiligung an den von der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission (CENI) durchgeführten Initiativen zur Wählerregistrierung hin; ruft in Erinnerung, dass die CENI ein unparteiisches und alle einbeziehendes Gremium sein muss; fordert die unverzügliche Einrichtung eines nationalen Rates zur Überwachung der Übereinkunft und des Wahlprozesses gemäß der politischen Übereinkunft von 2016;
7. fordert die internationale Gemeinschaft auf, weitere Ressourcen zu mobilisieren, um die humanitäre Krise in der Provinz Kasaï in Angriff zu nehmen; beharrt darauf, dass die kongolesischen Staatsorgane eine reibungslose und rechtzeitige Bereitstellung von Hilfe für die Bevölkerung durch humanitäre Hilfsorganisationen gewährleisten;
8. weist mit Besorgnis auf die Gefahr einer regionalen Destabilisierung hin; erinnert insbesondere an die Vermittlerrolle der Vereinten Nationen, der Internationalen Organisation der Frankophonie (OIF) und der Afrikanischen Union (AU) mit Blick auf die Wiederherstellung der Stabilität in dem Land;
9. weist darauf hin, dass es wichtig ist, Einzelpersonen für Menschenrechtsverletzungen und andere Taten, die einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung in der DRK zuwiderlaufen, zur Verantwortung zu ziehen; unterstützt die Verhängung gezielter Sanktionen der EU gegen für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verantwortliche Personen; fordert die Hohe Vertreterin auf, gemeinsam mit der UN, der AU und der OIF den Dialog zu suchen mit dem Ziel, die gegenwärtige Krise zu lösen; weist auf die im Abkommen von Cotonou vorgesehene Möglichkeit hin, die restriktiven Maßnahmen im Falle einer Fortsetzung der Gewalt zu verlängern;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Afrikanischen Union, dem AKP-EU-Ministerrat, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie dem Präsidenten, dem Ministerpräsidenten und dem Parlament der Demokratischen Republik Kongo zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0290.
- [2] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0479.
- [3] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0017.