Entschließungsantrag - B8-0402/2017Entschließungsantrag
B8-0402/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo

7.6.2017 - (2017/2703(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Michael Gahler, Bogdan Brunon Wenta, Mariya Gabriel, Paul Rübig, Cristian Dan Preda, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, György Hölvényi, Maurice Ponga, Joachim Zeller, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Željana Zovko, Brian Hayes, Ádám Kósa, Anna Záborská, Adam Szejnfeld, Dariusz Rosati, Francesc Gambús, Julia Pitera, Andrzej Grzyb, Jarosław Wałęsa, Ivo Belet, Tomáš Zdechovský, Rosa Estaràs Ferragut, Claude Rolin, Andrey Kovatchev, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Lorenzo Cesa, Daniel Caspary im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0397/2017

Verfahren : 2017/2703(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0402/2017
Eingereichte Texte :
B8-0402/2017
Angenommene Texte :

B8-0402/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo

(2017/2703(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Republik Kongo (DRK), insbesondere jene vom 10. März 2016[1], vom 23. Juni 2016[2], vom 28. November 2016 sowie vom 25. Januar 2017,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 29. März 2017 zur Ermordung von UN-Experten in der DRK,

–  unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/905 des Rates vom 29. Mai 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo[3],

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Pressemitteilung der Afrikanischen Union, der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Internationalen Organisation der Frankophonie zur Lage in den Kasai-Provinzen in der DRK sowie auf ihre gemeinsame Erklärung vom 16. Februar 2017 zu der DRK,  

–  unter Hinweis auf die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 10. März 2017 über die Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der DRK und über die Umsetzung des Rahmenabkommens über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die DRK und die Region,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 und 6. März 2017 zur DRK,

–  unter Hinweis auf die Presseerklärungen des UN-Sicherheitsrates (UNSC) zu seiner Sorge über die Herausforderungen bei der Umsetzung der Vereinbarung vom 31. Dezember 2016 und mit nachdrücklichem Verweis auf die Bedeutung von Ermittlungen zu den jüngsten Gewaltakten in Kasai,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und des Kommissars für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, vom 1. Januar 2017 zum Abschluss einer politischen Vereinbarung in der DRK,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen des UNSC zur DRK, insbesondere Resolution 2348 (2017) zur Verlängerung des Mandats der UN-Stabilisierungsmission in der DRK (MONUSCO) und Resolution 2293 (2016) zur Verlängerung der gegen die Demokratische Republik Kongo verhängten Sanktionen und des Mandats der Sachverständigengruppe,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des UN-Sicherheitsrates, in der die Unterzeichnung einer umfassenden, alle Seiten einschließenden politischen Vereinbarung über den Zeitplan für die Wahlen in der DRK begrüßt wurde,

–  unter Hinweis auf den Halbzeitbericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für die DRK vom 28. Dezember 2016,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen, die im Dezember 2013 in Nairobi abgegeben wurden,

–  unter Hinweis auf das Rahmenabkommen über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die Demokratische Republik Kongo und die Region, das im Februar 2013 in Addis Abeba unterzeichnet wurde,

–  unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker vom Juni 1981,

–  unter Hinweis auf die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung,

–  unter Hinweis auf die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo vom 18. Februar 2006,

–  unter Hinweis auf das Cotonou-Abkommen,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die anhaltenden humanitären und sicherheitsbezogenen Krisen in der DRK schätzungsweise bereits 5 Millionen Menschen das Leben gekostet haben;

B.  in der Erwägung, dass sich die Lage insbesondere in den östlichen Landesteilen angesichts der sporadischen Massaker, die von ausländischen und inländischen bewaffneten Gruppen, darunter den Streitkräften der Demokratischen Republik Kongo (FARDC), oft aus ethnischen Gründen und in völliger Straflosigkeit weiterhin an Zivilisten verübt werden, weiter verschlechtert, zumal auch laufend über Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht, die sich unter anderem gezielt gegen Zivilpersonen richten, sowie auch über weitgreifende sexuelle und geschlechterspezifische Gewalt und die systematische Rekrutierung und Ausnutzung von Kindern für militärische Zwecke und über außergerichtliche Hinrichtungen berichtet wird;

C.  in der Erwägung, dass in der Kasai-Provinz seit August 2016 eine erhebliche Zunahme der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Kräften der Regierung und der Milizen verzeichnet wird; in der Erwägung, dass dies bereits Hunderte von Menschenleben gekostet und eine Million Menschen gezwungen hat, ihre Heimat zu verlassen; in der Erwägung, dass UN-Berichte massive Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, darunter Massaker an Zivilpersonen und die Existenz von 40 Massengräbern;

D.  in der Erwägung, dass die Untätigkeit und das Schweigen von Präsident Kabila angesichts dieser Gräueltaten, die sowohl von bewaffneten Rebellengruppen als auch von staatlichen Militärkräften verübt worden sein sollen, äußerst besorgniserregend ist;

E.  in der Erwägung, dass Frauen und Kinder die ersten Opfer des Konflikts sind; in der Erwägung, dass sexuelle und geschlechterspezifische Gewalt, die oft als Kriegstaktik eingesetzt wird, weit verbreitet ist;

F.  in der Erwägung, dass die verfassungsmäßige Amtszeit von Präsident Kabila am 19. Dezember 2016 endete; in der Erwägung, dass er die Wahl hinauszögerte und nach wie vor im Amt ist, was die politisch motivierten Spannungen, Unruhen und Gewalttaten im ganzen Land verschärft und zum Tod von Dutzenden von Menschen geführt hat;

G.  in der Erwägung, dass Menschenrechtsgruppen fortlaufend berichten, dass sich die Menschenrechtslage und die Lage in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit im Land verschlechtert und auch zunehmend exzessive Gewalt gegen friedliche Demonstranten verübt wird und die Anzahl der politisch motivierten Gerichtsverfahren zunimmt;

H.  in der Erwägung, dass am 31. Dezember 2016 unter Vermittlung der Katholischen Bischofskonferenz (CENCO) eine umfassende Vereinbarung über den Übergang dahingehend erzielt wurde, dass Präsident Kabila unter der Bedingung an der Macht bleiben könne, dass Ende 2017 Wahlen abgehalten würden und ein Premierminister der Koalition der Opposition ernannt würde; in der Erwägung, dass bei der Umsetzung der Vereinbarung bisher keine Fortschritte erzielt wurden und die Regierung empfohlen hat, wegen finanzieller Beschränkungen dieses Jahr keine Wahlen abzuhalten;

I.  in der Erwägung, dass sowohl die EU als auch die USA Sanktionen gegen die DRK verhängt haben; in der Erwägung, dass die EU ihre Sanktionen im Mai 2017 auf neun Beamte und Mitglieder der Regierung ausgeweitet hat, da sie an Handlungen mitgewirkt haben, die in der DRK schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen darstellen;

J.  in der Erwägung, dass Mitglieder humanitärer Organisationen davon ausgehen, dass 7,3 Millionen Menschen, darunter 4,4 Millionen Kinder, derzeit der Unterstützung bedürfen und keinen elementaren Zugang zu Trinkwasser, Sanitärversorgung, medizinischer Hilfe und Bildung haben; in der Erwägung, dass für 5,9 Millionen Menschen Ernährungsunsicherheit besteht; in der Erwägung, dass der anhaltende Konflikt und die militärischen Operationen für umfangreiche Vertreibungen verantwortlich sind, wobei ca. 2,3 Millionen Binnenvertriebene und 450 000 in Nachbarländer geflohene Menschen verzeichnet werden;

K.  in der Erwägung, dass erwartet wird, dass diese besorgniserregenden Zahlen steigen und sich die Lage weiter verschlechtern wird, nachdem der Konflikt andauert, vor allem wegen des eingeschränkten Zugangs zu den Betroffenen;

L.  in der Erwägung, dass das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) berichtet, dass humanitäre Helfer und Hilfskonvois zunehmend Entführungen und gegen sie gerichteten Angriffen zum Opfer fallen, was dazu geführt hat, dass humanitäre Organisationen die Bereitstellung von Hilfe verschieben und ihre Tätigkeiten aussetzen mussten; in der Erwägung, dass erst kürzlich zwei UN-Ermittler in der Kasai-Provinz entführt und getötet wurden;

M.  in der Erwägung, dass die humanitäre Hilfe der EU für die DRK 2017 bisher 22,7 Mio. EUR beträgt;

N.  in der Erwägung, dass im Rahmen des Nationalen Richtprogramms für die DRK für den Zeitraum 2014–2020, das 620 Mio. EUR an Finanzmitteln aus dem 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) vorsieht, ein Schwerpunkt auf der Stärkung der Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit liegt, wozu auch Reformen in den Bereichen Justiz, Polizei und Armee gehören;

1.  ist nach wie vor tief besorgt angesichts der aktuellen politischen, sicherheitsbezogenen und humanitären Lage in der DRK, die sich ständig weiter verschlechtert; verurteilt mit Nachdruck alle Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe gegen Zivilisten, darunter solche, die Entführungen, Morde, Folter, Vergewaltigung und andere sexuelle Gewalt einschließen; weist darauf hin, dass die Regierung dafür verantwortlich ist, die Menschenrechte zu gewährleisten und die Zivilbevölkerung zu schützen;

2.  fordert, dass die massiven und weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen, die im ganzen Land und insbesondere in der Region Kasai verzeichnet werden, umfassend, gründlich und transparent untersucht werden, damit die Verantwortlichen ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden;

3.  fordert erneut eine erfolgreiche und fristgerechte Durchführung von Wahlen in uneingeschränktem Einklang mit der Verfassung der DRK und der Afrikanischen Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung und besteht darauf, dass es der Regierung der DRK obliegt, ein Umfeld zu gewährleisten, das förderlich für eine Durchführung transparenter, glaubwürdiger und inklusiver Wahlen am Ende dieses Jahres ist;

4.  begrüßt die im Dezember 2016 erreichte politische Vereinbarung und würdigt die Vermittlungsbemühungen der CENCO; ist jedoch besorgt angesichts der fehlenden Fortschritt bei ihrer Umsetzung, insbesondere seitens des Präsidenten und der Regierung; fordert daher alle politischen Akteure auf, sich rasch auf die praktischen Modalitäten des Übergangszeitraums zu einigen und die Wahlvorbereitungen zu beschleunigen;

5.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Regierung in der Pflicht steht, die Menschenrechte und Grundfreiheiten ihrer Bürger zu wahren, zu schützen und zu fördern; weist darauf hin, dass die freie Meinungsäußerung sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit die Grundlage für ein dynamisches politisches und demokratisches Leben bilden und dass jegliche Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten verboten werden sollte;

6.  begrüßt die Verhängung gezielter Sanktionen der EU, zum Beispiel Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten, gegen die Personen, die für die Menschenrechtsverletzungen und die Behinderung des demokratischen Prozesses in der DRK verantwortlich sind, und verlangt erforderlichenfalls ihre Ausweitung;

7.  fordert die EU-Delegation auf, die Entwicklungen in der DRK weiter genau zu beobachten und alle geeigneten Mittel und Instrumente zu nutzen, um Menschenrechtsverteidiger und prodemokratische Bewegungen zu unterstützen;

8.  weist darauf hin, dass Frieden und Sicherheit eine Vorbedingung für erfolgreiche Wahlen und ein stabiles politisches Umfeld sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Verlängerung des Mandats der MONUSCO und die Stärkung ihrer Befugnisse zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Wahrung der Menschenrechte im Zusammenhang mit den Wahlen;

9.  bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung der Arbeit des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für die DRK sowie des Gemeinsamen Menschenrechtsbüros der Vereinten Nationen in der DRK;

10.  betont, dass die Lage in der Demokratischen Republik Kongo die Stabilität der gesamten zentralafrikanischen Region ernsthaft gefährdet; bekräftigt seine Unterstützung der Afrikanischen Union (AU) als Vermittlerin im Rahmen des politischen Dialogs in der DRK; hebt hervor, dass der AU bei der Verhinderung einer politischen Krise in der Region eine wesentliche Rolle zukommt, und fordert sie auf, sich stärker für die uneingeschränkte Einhaltung der Verfassung der DRK einzusetzen; fordert die AU und die EU auf, für einen kontinuierlichen politischen Dialog zwischen den Ländern der Region der Großen Seen zu sorgen, um eine weitere Destabilisierung zu verhindern;

11.  bedauert die sehr geringen Fortschritte bei der Umsetzung des Rahmenabkommens und fordert alle Parteien auf, aktiv zu den Stabilisierungsbemühungen beizutragen; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die EU ihre Unterstützung stärker auf Demokratie und Staatsaufbau, einschließlich einer Vertiefung der Reformen im Sicherheitssektor und der öffentlichen Institutionen, konzentrieren sollte;

12.  bringt erneut seine starke Besorgnis über die alarmierende humanitäre Lage in der DRK zum Ausdruck; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, ihre Hilfe für die Menschen der Demokratischen Republik Kongo aufrechtzuerhalten, um die Lebensbedingungen der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu verbessern und gegen die Folgen von Vertreibung, Ernährungsunsicherheit, Epidemien und Naturkatastrophen vorzugehen;

13.  verurteilt alle Angriffe auf Mitarbeiter und Einrichtungen humanitärer Organisationen;

14.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Afrikanischen Union, dem Präsidenten, dem Premierminister und dem Parlament der Demokratischen Republik Kongo, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.