Entschließungsantrag - B8-0435/2017Entschließungsantrag
B8-0435/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Prioritäten des Europäischen Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2018

30.6.2017 - (2017/2699(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission

Sophia in 't Veld im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0434/2017

Verfahren : 2017/2699(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0435/2017
Eingereichte Texte :
B8-0435/2017
Angenommene Texte :

B8-0435/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Prioritäten des Europäischen Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2018

(2017/2699(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, insbesondere auf Anhang IV,

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung über die Gesetzgebungsprioriäten der EU für 2017 vom 13. Dezember 2016,

–  unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der Konferenz der Ausschussvorsitze, der ergänzende Beiträge zu dieser Entschließung aus der Sicht der Ausschüsse des Parlaments enthält und den die Kommission bei der Ausarbeitung und Annahme ihres Arbeitsprogramms für 2018 gebührend berücksichtigen sollte,

–  gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Aufgabe der Kommission darin besteht, die allgemeinen Interessen der Union zu fördern, geeignete Initiativen zu diesem Zweck zu ergreifen, sich für die Anwendung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit einzusetzen, die sich auf die grundlegenden europäischen Werte stützt und wesentlich für ein friedliches Zusammenleben der Bürger Europas ist, sowie Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen auszuüben und Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission verpflichtet ist, für die Anwendung der Verträge zu sorgen und das EU-Recht durchzusetzen; in der Erwägung, dass mit großem Bedauern festzustellen ist, dass sowohl die Umsetzung der politischen Strategien der EU als auch die Durchsetzung des EU-Rechts von Schwäche gekennzeichnet sind, wie dies in Bereichen wie Umweltnormen, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Freizügigkeit und dem Schengen-Raum deutlich geworden ist; in der Erwägung, dass die Kommission Umsetzung und Durchsetzung 2017–2018 zum Schwerpunktthema erklären sollte;

AUF GEGENSEITIGEM VERTRAUEN FUSSENDER RAUM DES RECHTS UND DER GRUNDRECHTE

Justiz

1.  fordert die Kommission erneut auf, einen Gesetzgebungsvorschlag zum Verwaltungsrecht der EU vorzulegen, mit dem eine offene, effiziente und unabhängige europäische Verwaltung gesichert wird, und den Vorschlag des Parlaments für eine entsprechende Verordnung der EU gebührend zu berücksichtigen;

2.  fordert die Kommission auf, Bedenken bezüglich dem Zugang zu und dem Eigentum an Daten bei ihren Anstrengungen zum Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft und damit verbundene Haftungsfragen für Anbieter von Vermittlungsdiensten und sonstigen Online-Plattformen zu berücksichtigen, damit für Rechtssicherheit gesorgt, das Vertrauen der Verbraucher erhöht und für uneingeschränkte Achtung des Rechts der Bürger auf Schutz der Privatsphäre sowie für den Schutz ihrer personenbezogenen Daten im digitalen Umfeld gesorgt wird;

Sicherheit

3.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Europäische Sicherheitsagenda für den Zeitraum 2015–2020 und die im Rahmen dieser Agenda festgelegten Schwerpunkte bei der Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und der Cyberkriminalität effizient und koordiniert umgesetzt werden, wobei spürbare Ergebnisse im Bereich der Sicherheit erreicht werden sollen; fordert erneut, dass eine gründliche Bewertung durchgeführt wird, die vor allem auf die operative Wirksamkeit der einschlägigen vorhandenen EU-Instrumente sowie auf die in diesem Bereich noch bestehenden Lücken ausgerichtet ist, bevor im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda neue Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt werden; bedauert in diesem Zusammenhang, dass für mehrere Vorschläge, die als Teil dieser Agenda eingereicht wurden, nach wie vor bzw. systematisch keine Folgenabschätzungen vorgelegt wurden;

4.  fordert die Kommission auf, sich um die Annahme von Rechtsakten zu bemühen, durch welche die Rechtsakte der Union im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bei Strafsachen abgeändert oder ersetzt werden, die vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verabschiedet wurden – insbesondere der Beschluss 2005/671/JI des Rates sowie der Rahmenbeschluss 2006/960/J des Rates über den Austausch von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden, einschließlich des Austauschs von Informationen zu terroristischen Straftaten – , indem die Kommission ein horizontales Rechtsinstrument vorschlägt, mit dem der Austausch von Informationen über die Strafverfolgung verbessert und die operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit den EU-Agenturen verstärkt werden kann, wobei ein verbindlicher Informationsaustausch angestrebt wird, der dazu dienen soll, schwere grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen;

5.  fordert die Kommission auf, umgehend einen Änderungsvorschlag zur neuen Europol-Gründungsverordnung vorzulegen, damit europäische Ermittlungskapazitäten aufgebaut werden können, die diesen Namen auch verdienen, der Agentur die für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen erforderliche Rechtsfähigkeit zuerkannt wird und der Austausch und die Bündelung von Informationen auf EU-Ebene gefördert werden können;

6.  fordert die Kommission auf, Fachwissen sowie technische und finanzielle Mittel zu mobilisieren, damit auf der Ebene der EU bei der Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus und terroristischer Propaganda, radikaler Netze und der Rekrutierung über das Internet oder auf anderem Wege durch Terrororganisationen für ein koordiniertes Vorgehen und den Austausch über bewährte Verfahren gesorgt wird, wobei der Schwerpunkt vor allem auf Prävention, Strategien zur Integration und zur Wiedereingliederung und auf eine klar erkennbare Geschlechterperspektive gelegt werden sollte;

7.  fordert die Kommission auf, ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge nachzukommen und zu prüfen, ob die von den Mitgliedstaaten vor kurzem verabschiedeten Maßnahmen im Bereich der Terrorismusbekämpfung und der Überwachung im Einklang mit dem Primär- und Sekundärrecht der EU stehen, wobei zu berücksichtigen ist, dass jedwede Beschränkung von Grundrechten in Übereinstimmung mit Artikel 52 Absatz 1 der Charta der Grundrechte hinreichend begründet und gesetzlich gestützt sein sowie dem Wesensgehalt der in der Charta verankerten Rechte und Freiheiten und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen muss.

Grundrechte

8.  fordert die Kommission erneut auf, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um Fortschritte bei dem Vorschlag für eine horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie zu erzielen; fordert sie auf, ihre Liste von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI zu einer umfassenden europäischen Antwort auf die Probleme von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen im Zusammenhang mit den Grundrechten auszuweiten, und zwar in Form eines EU-Fahrplans gegen Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität;

9.  fordert die Kommission auf, die Verhandlungen über die Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul durch die EU zu beschleunigen, bei dem es sich um das erste rechtsverbindliche Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf internationaler Ebene handelt; fordert die Kommission erneut auf, eine Begriffsbestimmung für geschlechtsbezogene Gewalt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie über die Rechte von Opfern festzulegen und so bald wie möglich einen Rechtsakt zur Verhütung und Prävention von geschlechtsbezogener Gewalt vorzulegen;

10.  fordert die Kommission auf, die in ihrem strategischem Engagement aufgeführten Maßnahmen umgehend umzusetzen und eine systematische und klar erkennbare Gleichstellungsperspektive in sämtliche Tätigkeiten und Politikbereiche der EU aufzunehmen;

11.  fordert die Kommission auf, weiterhin auf den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hinzuarbeiten, wobei der Standpunkt des Gerichtshofs in dieser Angelegenheit zu berücksichtigen ist und die verbleibenden rechtlichen Herausforderungen bewältigt werden müssen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Lösungen für die beiden besonders problematischen Sachverhalte im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – d. h. gegenseitiges Vertrauen und gerichtliche Nachprüfung – zu finden;

12.  fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Datenschutzpaket zeitnah und unter Wahrung der Vorschriften in Kraft tritt, und sich für einen erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Annahme der Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation einzusetzen; fordert fernerhin, dass die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation geschützt wird, indem der Einsatz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefördert wird, und dass es Mitgliedstaaten per EU-Recht untersagt wird, Unternehmen, die öffentliche Kommunikationsnetze oder öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste bereitstellen, Verpflichtungen aufzuerlegen, die der Sicherheit ihrer Netze und Dienste abträglich wären;

AUF DEM WEG ZU EINER NEUEN MIGRATIONSPOLITIK

13.  fordert, dass die Instrumente der EU für eine legale Migration durch eine einzige horizontale Verordnung ersetzt werden, um somit eine echte EU-Politik für legale Zuwanderung zu schaffen;

14.  fordert eine eigenständige europäische Verordnung über Visa aus humanitären Gründen;

15.  fordert, dass die Beihilfe-Richtlinie überarbeitet wird, damit klar zwischen illegalem Menschenschmuggel und der Hilfe, die einfache Bürger Menschen in Not leisten, unterschieden wird;

16.  fordert, dass Umsetzungs- und Überwachungsberichte zur Arbeitsweise der Europäischen Grenz- und Küstenwache erstellt werden;

EINE UNION DES DEMOKRATISCHEN WANDELS

17.  ersucht die Kommission, einen Vorschlag für eine Vereinbarung zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten in Form eines interinstitutionellen Abkommens vorzulegen und sich dabei an den Empfehlungen, die das Parlament in seinem legislativen Initiativbericht formuliert hat, zu orientieren;

18.  fordert erneut die Einrichtung eines Demokratiefonds für Organisationen, die Stipendien an lokale Akteure vergeben, welche Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in der EU fördern;

19.  weist auf die wachsenden Anstrengungen von Drittstaaten und nichtstaatlichen Akteuren hin, auf verschiedenen Wegen, darunter auch durch Desinformation, die Legitimität der demokratischen Einrichtungen in der EU zu untergraben, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich besser gegen hybride Bedrohungen zu wappnen, ihre Kapazitäten zu stärken, um die strategische Kommunikation innerhalb und außerhalb der EU auszubauen, und ihre Fähigkeit zu verbessern, angemessen und systematisch auf Falschmeldungen und Desinformationen zu reagieren;

NEUE IMPULSE FÜR BESCHÄFTIGUNG, WACHSTUM UND INVESTITIONEN

Überarbeitung des MFR, Haushalt und Beschäftigung

20.  weist erneut darauf hin, dass die Kommission normalerweise gemäß Artikel 25 der MFR-Verordnung vor dem 1. Januar 2018 einen Vorschlag für einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen vorlegen muss; geht davon aus, dass in diesem Vorschlag eine Reihe von Schwerpunkten enthalten sein werden, etwa eine umfassende Reform des Eigenmittelsystems auf der Einnahmen- und Ausgabenseite, eine stärkere Einheit des Haushaltsplans, mit der eine umfassende parlamentarische Kontrolle über alle Ausgaben gesichert wird, eine größere Flexibilität des Haushalt, darunter ein Sonderinstrument, das über die Zahlungsobergrenze des MFR hinaus berechnet wird, Anpassungen der Laufzeit des MFR, um eine Angleichung an die politischen Zyklen sowohl der Kommission als auch des Parlaments vorzunehmen, und die Modalitäten des Entscheidungsverfahrens, mit denen für die Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel gesorgt werden kann;

21.  betont, dass eine eingehende Reform des Eigenmittelsystems erforderlich ist, die sich auf die Grundsätze der Einfachheit, Fairness, Transparenz und Rechenschaftspflicht stützen muss; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die hochrangige Gruppe „Eigenmittel“ ihren Schlussbericht vorgelegt hat; fordert die Kommission auf, bis Ende 2017 einen anspruchsvolles Paket von Rechtsvorschriften zu den Eigenmitteln nach 2020 vorzulegen, mit dem dafür gesorgt werden sollte, dass der Haushalt der EU auf Bereiche mit dem höchsten europäischen Mehrwert ausgerichtet ist, alle Arten von Rabatten schrittweise abgeschafft werden und dem Konzept des „angemessenen Mittelrückflusses“ ein Ende gesetzt wird; ist der Ansicht, dass neue Eigenmittel eine Senkung der BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten mit sich bringen sollten;

22.  fordert die Kommission auf, die Zuweisung der Mittel für den Fonds der Kohäsionspolitik und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds auf dem Niveau beizubehalten, das 2013 im MFR festgelegt wurde; ist daher der Auffassung, dass technische Anpassungen möglichst nicht zu einer Verringerung der Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik führen sollten, zumal die Kohäsionspolitik für die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen von großer Bedeutung ist, auf diese Weise für Zusammenhalt in der EU gesorgt wird und insbesondere KMU sowie Innovation und Forschung ebenso wie eine Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und stadtpolitische Maßnahmen unterstützt werden;

23.  fordert die Kommission auf, die EU-Städteagenda zu koordinieren und auf diese Weise schlüssige und integrierte politische Lösungen zu liefern, die Städte auf europäischer Ebene brauchen, sowie dafür zu sorgen, dass der Bezug zur Agenda für bessere Rechtsetzung zu gewahrt wird; fordert die Kommission auf, ihre interne Koordinierung von Fragen, die für städtische Gebiete relevant sind, zu stärken und zum Beispiel das Instrument der Folgenabschätzungen auszuweiten, damit die städtische Dimension systematischer miteinbezogen wird;

24.  ist der Auffassung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit von wesentlicher Bedeutung ist, zumal diese in der EU nach wie vor viel zu hoch ist; fordert die Kommission auf, eine angemessene Finanzierung der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu sichern und die Jugendbeschäftigungsinitiative bis zum Ende des derzeitigen MFR fortzuführen und dabei ihre Funktionsweise und Umsetzung zu verbessern, wobei auch die letzten Feststellungen des Europäischen Rechnungshofs in seinem Sonderbericht über Jugendarbeitslosigkeit und die Nutzung der Jugendbeschäftigungsinitiative (Nr. 5/2017) zu berücksichtigen sind; fordert fernerhin, dass die Kommission Vorschläge dazu unterbreitet, wie die Einstellung von über Fünfzigjährigen erleichtert werden kann;

25.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, sämtliche Mechanismen, mit denen die Mobilität junger Menschen – auch solchen in Ausbildungsverhältnissen – gefördert werden kann, einzurichten, da auf diesem Wege das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage beseitigt werden kann und sich bessere Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben können;

26.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der neuen Kompetenzagenda weitere Schritte zu unternehmen, etwa die Entwicklung eines gesamteuropäischen Prognoseinstruments, mit dem der künftige Kompetenzbedarf abgeschätzt werden kann, und die Kompetenzen besser auf die am Arbeitsmarkt verfügbaren Arbeitsplätze abzustimmen, was auch die Agenda für „blaues Wachstum“ einschließt; weist erneut darauf hin, dass im Rahmen der nationalen Strategien für digitale Kompetenzen, die die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der neuen Kompetenzagenda ausgearbeitet haben, Bildungseinrichtungen unbedingt ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, damit das gesamte Spektrum digitaler Kompetenzen ausgebaut wird, die Einzelpersonen und Unternehmen in einer zunehmend digitalen Wirtschaft benötigen; fordert die Kommission auf, den Finanzierungs- und Investitionsbedarf zu prüfen, der für die Überwindung der Defizite im Bereich digitaler Kompetenzen erforderlich ist;

27.  fordert die Kommission auf, ein Grünbuch zur Ungleichheit vorzulegen und dazu, wie diese Ungleichheit den Wirtschaftsaufschwung behindert; fordert, dass sie diese Problematik in einem ersten Schritt analysiert und bewertet, bevor sie eine politische Lösung unterbreitet, und dass sie unverzüglich Maßnahmen ergreift, um eine Trendumkehr zu bewirken, damit Ungleichheit und Armut verringert werden und der gesellschaftliche Zusammenhalt erhöht wird;

28.  fordert die Kommission auf, die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit zu überarbeiten und ein Gesetzgebungsverfahren für eine Richtlinie einzuleiten, die den Empfehlungen der Kommission aus dem Jahr 2014 über Lohntransparenz folgt und darauf abzielt, das noch immer bestehende geschlechterspezifische Lohngefälle zu beseitigen;

Horizont 2020

29.  stellt fest, dass das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ einen enormen Mehrwert für Europa bringt; fordert die Kommission auf, entsprechend ihrer Halbzeitüberprüfung zu reagieren und die Entschließung des Parlaments zu berücksichtigen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, weiterhin auf eine Vereinfachung hinzuarbeiten, Teilnahmehindernisse abzubauen, für die bestmögliche sozioökonomische Rendite – sowohl kurz- als auch langfristig – für alle Programmteile zu sorgen und auf einen anspruchsvollen Vorschlag für das nächste Rahmenprogramm hinzuarbeiten; betont, dass Synergien mit den ESI-Fonds geschaffen werden müssen, um die Innovationslücke in der EU zu schließen;

Eine effizientere und multimodal ausgerichtete Verkehrspolitik

30.  fordert die Kommission auf, Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 551/2004 umsetzten, der die Einrichtung eines Europäischen Fluginformationsgebiets für den oberen Luftraum (EUIR) betrifft, und einen Anbindungsindex zu erarbeiten, der auf anderen bestehenden Indizes und Vorarbeiten von Eurocontrol und der Flughafenbeobachtungsstelle basiert;

31.  fordert die Kommission auf, Leitlinien für einen Zeitplan und entsprechende Instrumente vorzulegen, mit denen ein europäischer Ansatz für den vom Güterschienenverkehr ausgehenden Lärm ausgearbeitet werden kann; fordert die Kommission nachdrücklich auf, auch künftig die Entwicklung innovativer Technologien zu unterstützen, die darauf abzielen, den Güterverkehr verstärkt von der Straße auf die Schiene zu verlagern (Shift2Rail);

32.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Vorschlag vorzulegen, mit dem die unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften harmonisiert werden, damit die Schaffung des europäischen Binnenmarkts für den Straßengüterverkehr gefördert wird; fordert die Kommission auf, wann immer dies gerechtfertigt ist, gegen einzelstaatliche Rechtsvorschriften, die den europäischen Binnenmarkt verzerren, vorzugehen;

33.  fordert die Kommission auf, einen integrierten und harmonisierten Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten, der die Einführung des vernetzten und automatisierten Fahren zum Gegenstand hat, wozu auch grenzüberschreitende Testeinrichtungen, die Ausarbeitung angemessener europäischer Rechtsvorschriften zu Fragen der Haftung, der Privatsphäre und des Datenschutzes sowie die Unterstützung öffentlich-privater Initiativen gehören;

34.  fordert, dass konkrete Maßnahmen für die Meere ergriffen werden, mit denen die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen auf See verringert wird und dass in den Häfen verstärkt Auffangeinrichtungen für Schiffsabfälle eingerichtet und genutzt werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Entwicklung innovativer Technologien zu unterstützen, die insbesondere auf die Automatisierung im Schiffsverkehr ausgerichtet sind;

35.  fordert die Kommission auf, umgehend ein multimodales Paket und damit ein integriertes Konzept für die Verkehrspolitik vorzulegen, das auch Bestimmungen zu Fahr- und Fluggastrechten und einen integrierten Mobilitätsansatz für die Beförderung von Personen und den Transport von Gütern von Tür zu Tür enthält; ersucht die Kommission, dem digitalen Wandel des multimodalen Verkehrssektors mit mehr Aufmerksamkeit zu begegnen und den Wandel zu unterstützen (elektronische Dokumente) sowie die Schaffung einer multimodalen Infrastruktur und entsprechender Dienstleistungen neben dem Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) zu initiieren;

EINE VERTIEFTE UND FAIRERE WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION

36.  begrüßt die Initiative der Kommission zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Parlament im Bereich der Wettbewerbspolitik; fordert die Kommission auf, diese Praxis fortzusetzen und zu stärken und die Anwendung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Wettbewerbspolitik in Erwägung zu ziehen, insbesondere, wenn es um grundlegende Prinzipien und verbindliche Leitlinien geht;

37.  fordert die Kommission auf, sehr rasch konkrete Vorschläge im Bereich der Finanzdienstleistungen für Privatkunden vorzulegen, wobei es darauf hinweist, dass das Privatkundengeschäft in der EU dem Interesse der Bürger dienen sollte und bessere Produkte und eine größere Auswahl auf dem Markt bieten sollte;

38.  fordert die Kommission auf, im Rahmen des Europäischen Semesters wirksame Maßnahmen zu ergreifen, mit denen dafür Sorge getragen wird, dass die Mitgliedstaaten die länderspezifischen Empfehlungen umsetzen und Strukturreformen durchführen, um ihre Volkswirtschaften zu modernisieren, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und gegen Ungleichheiten und Ungleichgewichte vorzugehen;

39.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Anstrengungen mit Blick auf die Vollendung der Kapitalmarktunion zu verstärken, damit in größerem Maße Investitionen in der EU zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung freigesetzt werden; fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, mit denen das Geschäftsumfeld in der EU verbessert werden kann, um mehr ausländische Direktinvestitionen anzuziehen;

40.  fordert die Kommission auf, gemäß der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zur Rolle der EU im Rahmen der internationalen Finanz‑, Währungs‑ und Regulierungsinstitutionen und ‑einrichtungen[1] die Vertretung der EU in allen multilateralen Organisationen und Gremien zu optimieren und entsprechende Bestimmungen festzulegen, damit sich Transparenz, Integrität und Erfüllung der Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Beteiligung der Union in diesen Organisationen und Gremien verbessern, ihr Einfluss steigt und ihre demokratisch herbeigeführten legislativen Beschlüsse stärker beachtet werden.

41.  fordert die Kommission auf, das Wachstum zu fördern, indem sie auf einen dreidimensionalen Ansatz aufbaut, der auf verstärkte Innovation im Bereich der Investitionen und der Finanzierung, darunter auch über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und die Kapitalmarktunion, auf die Durchführung von Strukturreformen zur Modernisierung der Volkswirtschaften und auf die Festlegung eines gemeinsamen politischen Instrumentariums ausgerichtet ist;

EIN VERNETZTER DIGITALER BINNENMARKT

42.  ist besorgt angesichts der Verzögerungen, die sich bei einigen Gesetzgebungsvorschlägen ergeben haben, die zur Strategie für einen digitalen Binnenmarkt gehören; ist der Ansicht, dass die Organe der EU die mit der Strategie einhergehende Dynamik bewahren müssen und alle erdenklichen Anstrengungen daran setzen sollten, die entsprechenden Vorschläge vorzulegen und anzunehmen; ersucht die drei Organe, sich bei der Halbzeitüberprüfung auf höchster Ebene dazu zu verpflichten, diese Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren vorrangig zu behandeln, damit die Bürger und die Unternehmen von den Ergebnissen profitieren können;

43.  begrüßt die Anstrengungen zur Entwicklung und zur Modernisierung der Rechte des geistigen Eigentums der EU, insbesondere im Bereich der Urheberrechts, damit sie für das digitale Zeitalter ausgelegt sind, grenzüberschreitend einfacher auf kreative Inhalte zugegriffen werden kann und für Rechtssicherheit gesorgt wird, während gleichzeitig die Rechte der Urheber und Künstler geschützt werden; fordert die Kommission auf, alle Gesetzgebungsinitiativen zur Modernisierung des Urheberrechts auf unabhängige Belege zu stützen, so etwas im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung – insbesondere für KMU in dieser Branche –, den Zugang zu Wissen und Kultur, die Haftung von Vermittlern, das offene Internet und die Grundrechte sowie ihre potenziellen Kosten und Vorteile für die Kreativ- und Kulturwirtschaft; ist der Ansicht, dass das Urheberrecht weiterhin seine primäre Funktion erfüllen sollte, die darin besteht, es den Urhebern zu ermöglichen, eine Vergütung für die Werknutzung durch Dritte zu erzielen, während zugleich die Ausnahmen und Beschränkungen im Bereich der Forschung und Bildung sowie der Erhaltung des Kulturerbes und der von Nutzern geschaffenen Inhalte harmonisiert werden; weist mit Nachdruck darauf hin, dass der wichtige Beitrag herkömmlicher Verfahren der Förderung regionaler und europäischer Kultur nicht durch Modernisierung von Reforminitiativen behindert werden darf;

44.  fordert erneut Vorschläge zur Entwicklung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft als Quelle für Beschäftigung und Wachstum; betont in diesem Zusammenhang, dass die Rechte des geistigen Eigentums unbedingt durchgesetzt und modernisiert werden müssen, und fordert die Kommission auf, Folgemaßnahmen zu ihrem Aktionsplan für die Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu ergreifen und unter anderem die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu überprüfen, die nicht mehr für das digitale Zeitalter und die Bekämpfung von Verstößen im Internet geeignet ist; fordert die Kommission ebenfalls auf, Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch zu Rückbelastungs- und ähnlichen Systemen zu ergreifen, mit denen im Rahmen eines potenziellen europaweiten Rechts darauf abgezielt wird, unwissentlich für den Erwerb gefälschter Waren verwendete Gelder wieder einzuholen; fordert die Kommission auf, den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums auszuweiten, und begrüßt, dass sie eine Sachverständigengruppe für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eingerichtet hat;

45.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das Internet als offene, neutrale, gesicherte und inklusive Plattform für Kommunikation, Produktion, Partizipation und kreatives Schaffen und als Garant für kulturelle Vielfalt und Innovation erhalten bleibt; weist darauf hin, dass dies im Interesse aller Bürger der EU und der Verbraucher ist und zum Erfolg europäischer Unternehmen in der ganzen Welt beitragen wird; hält es für dringend notwendig, dass das Neutralitätsprinzip gemäß dem Paket „Vernetzter Kontinent“ rigoros angewandt wird;

46.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Richtlinie über Meldung und Entfernung von Inhalten vorzulegen, damit eine Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts verhindert wird, zumal auf diesem Wege die Rechtssicherheit erhöht werden könnte, indem die Verfahren und Sicherheitsvorkehrungen für Internetplattformen und deren Nutzer, die bei der Entfernung von Inhalten gelten, harmonisiert werden; betont, dass die EU eine leistungsstarke Architektur, die den Vorschriften folgt, benötigt, damit die Bürger vor der willkürlichen Beseitigung von Inhalten geschützt werden;

47.  fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen hinsichtlich der raschen Umsetzung des EU-eGovernment-Aktionsplans fortzusetzen, und fordert die Kommission auf, nach dem Anlaufen des weitreichenden Pilotprojekts (TOOP) für Unternehmen und Bürger 2017, mit dem der Grundsatz der einmaligen Datenerfassung getestet wird, Bericht zu erstatten;

EIN VERTIEFTER UND FAIRERER BINNENMARKT MIT GESTÄRKTER INDUSTRIELLER BASIS

Binnenmarkt

48.  bedauert, dass die Kommission auf die wiederholte Forderung nach Schaffung einer starken Binnenmarktsäule mit einer sozialen Dimension im Rahmen des Europäischen Semesters, zusammen mit einem System der regelmäßigen Überwachung und Ermittlung länderspezifischer Binnenmarkthemmnisse, wie sie in jüngster Zeit mit größerer Auswirkung, Häufigkeit und Tragweite in den Mitgliedstaaten vermehrt eingeführt wurden, bislang nicht reagiert hat;

49.  bekräftigt daher seine Forderung an die Kommission, Empfehlungen in die länderspezifischen Empfehlungen aufzunehmen, die auf die Beseitigung von Binnenmarkthemmnissen abzielen; fordert eine eingehende Bewertung der Binnenmarktintegration und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt; fordert, dass die Bewertung des Standes der Binnenmarktintegration zum festen Bestandteil des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung werden sollte;

50.  fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen auf die Umsetzung der Binnenmarktstrategie und insbesondere auf die Gesetzgebungsvorschläge zu einem zentralen digitalen Zugangstor zu konzentrieren, die umgehend vorgelegt werden sollten, sowie auch auf das Binnenmarkt-Informationstool; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Parlament in seiner Entschließung zur Strategie betont hat, dass regulatorische Anforderungen an die Kennzeichnung oder Qualität, die zwischen den Mitgliedstaaten variieren, unnötige Hindernisse für die Tätigkeit der Anbieter von Waren und den Verbraucherschutz schaffen, und dass prüfen ist, welche Kennzeichnungen erforderlich und welche nicht erforderlich sind, um die Information der Verbraucher sicherzustellen, und bedauert, dass die Kommission diesbezüglich keine Maßnahmen ergriffen hat;

51.  fordert die Kommission auf, mit Unterstützung durch das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und die einzelstaatlichen Regulierungsbehörden die Auswirkungen der Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge zum 15. Juni 2017 genau zu beobachten, insbesondere die korrekte Umsetzung und Durchsetzung der Richtlinie im Hinblick auf die Ausnahmeregelungen sowie die Entwicklung der Datenverbrauchsmuster und der für Endkunden verfügbaren Tarife; fordert nachdrücklich, dass die Folgen der korrekten Durchführung der freiwilligen Regel zur angemessenen Verwendung (Fair-Use-Regelung) überprüft wird;

52.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, dringend den Vorschlag über eine überarbeitete Durchführungsverordnung der Kommission über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden, anzunehmen; erinnert die Kommission daran, dass die Annahme dieses neuen Vorschlags eine der Bedingungen des Parlaments für die Annahme der Feuerwaffen-Richtlinie war, und fordert die Kommission daher auf, unverzüglich tätig zu werden, damit Sicherheitslücken geschlossen und die Regelungen für die Deaktivierung in der EU verschärft werden;

53.  erinnert die Kommission daran, dass die Annahme der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit einen ersten erforderlichen Schritt darstellt, aber mittel- und langfristig nicht als ausreichend angesehen werden kann; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten den Bestimmungen folgen, und so rasch wie möglich Vorarbeiten für eine Überarbeitung der Richtlinie aufzunehmen, damit das Ziel erreicht wird, dass die Mitgliedstaaten in höherem Maße operativ und strategisch zusammenarbeiten;

Verbraucherrechte

54.  vertritt die Ansicht, dass die laufende Bewertung der Richtlinie über Verbraucherrechte wichtig ist, um festzustellen, ob die Ziele der Richtlinie erreicht wurden und die antizipierten Folgen, wie sie in der ursprünglichen Folgenabschätzung zu dem Vorschlag für die Richtlinie formuliert wurden, eingetreten sind;

55.  betont, dass die Eignungsprüfung des Verbraucherrechts im Rahmen des REFIT-Programms rechtzeitig abgeschlossen sein muss, damit die Ergebnisse noch in dieser Wahlperiode verwendet werden können, und dass dies die Ergebnisse der Bewertung der Richtlinie über Verbraucherrechte einschließt;

56.  ist besorgt aufgrund der Behauptungen, dass sich qualitative Merkmale von Lebensmitteln und Nichtlebensmitteln, die im Binnenmarkt unter derselben Marke, mit derselben Verpackung und der Verwendung anderer Werbetexte verkauft werden, zwischen Mitgliedstaaten unterscheiden könnten; fordert die Kommission auf, diese Frage eingehender zu untersuchen;

EINE ROBUSTE ENERGIEUNION MIT EINER ZUKUNFTSORIENTIERTEN KLIMASCHUTZPOLITIK

57.  fordert die Kommission auf, nach der Annahme verschiedener Gesetzgebungsvorschläge und Mitteilungen zu Energieunion, Energieeffizienz, Marktgestaltung, Energie aus erneuerbaren Quellen und weiteren Themen aus dem Energiebereich ihre Aufmerksamkeit vor allem darauf zu richten, dass die Mitgliedstaaten diese umfassend umsetzen; vertritt die Auffassung, dass die Kommission im Interesse der Schaffung einer realen Energieunion in Fällen, in denen den rechtlichen Verpflichtungen eindeutig nicht nachgekommen wird, Vertragsverletzungsverfahren einleiten sollte;

58.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die bereits verzögerte Überprüfung der Rechtsvorschriften über CO2-Emissionen von Personen- und Lastkraftwagen sowie schweren Nutzfahrzeugen so rasch wie möglich abzuschließen und Gesetzgebungsvorschläge mit einem Durchschnittsziel für Emissionen von Fahrzeugflotten für 2025 vorzulegen, welches in Einklang mit den Verpflichtungen steht, die im Rahmen der Einigung der Rechtsetzungsorgane von 2013 eingegangen wurden;

59.  fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die EU ihre Führungsrolle bei der Umsetzung und Durchsetzung des Übereinkommens von Paris behauptet; fordert die Kommission auf, mit Blick auf den im Rahmen des Übereinkommens vorgesehenen vermittelnden Dialog EU-weite Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Zusage der EU, ihre Treibhausgasemissionen um 40 % zu reduzieren, ergänzt werden; fordert die Kommission auf, eine mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehende Strategie vorzubereiten, wie bis Mitte des Jahrhunderts auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen umgestellt werden kann, die auch Zwischenziele enthält, mit denen die kosteneffiziente Verwirklichung der Klimaziele der EU sichergestellt wird; fordert die Kommission auf, ebenfalls zu bewerten, inwiefern die derzeitigen Maßnahmen der EU mit den Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang stehen, was etwa den Haushaltsplan der EU und den schrittweise erfolgenden Abbau der Subventionen für fossile Brennstoffe und die Meerespolitik – vor allem angesichts der Bedeutung der Ozeane für unser Klima – betrifft; fordert die Kommission auf, Maßnahmen für einen geordneten Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft vorzuschlagen, um die systemischen wirtschaftlichen Risiken zu mindern, die mit CO2-intensiven Finanzanlagen einhergehen; erwartet, dass die Kommission sicherstellt, dass das Arbeitsprogramm 2018 den Zielen für nachhaltige Entwicklung umfassend Rechnung trägt, indem Nachhaltigkeit in das Zentrum der Wirtschaftspolitik gestellt wird, und betont erneut, dass das 7. Umweltaktionsprogramm 2014–2020 vollständig umgesetzt werden muss;

60.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich Initiativen vorzulegen, die in dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, etwa in den Bereichen Produktpolitik und Lebensmittelabfälle, vorgesehen sind und die Fortschritte hin zur Kreislaufwirtschaft zu beobachten, die im Rahmen des Europäischen Semesters erzielt wurden;

61.  fordert die Kommission auf, einen Gesetzgebungsvorschlag zur Umweltinspektionen, bei dem die Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit umfassend berücksichtigt werden, vorzulegen, damit die Umsetzung und Durchsetzung von Umweltvorschriften und -normen gestärkt wird;

Agrar- und Fischereipolitik

62.  betont, dass nachhaltige Agrar-, Fischerei- und Forstwirtschaft sehr wichtig sind, um für Ernährungssicherheit in der EU zu sorgen, dass sie Arbeitsplätze bieten und bessere Umweltnormen mit sich bringen, und weist ebenfalls auf das Potenzial hin, dass die europäische Landwirtschaft bei den politischen Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels aufgrund von Innovation spielen kann, und auf die Wahl von Strategien, mit denen das Potenzial der europäischen Landwirtschaft hinsichtlich der CO2-Bindung verbessert werden kann;

63.  fordert die Kommission auf, die Umsetzung der GAP zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, damit die GAP effizienter wird sowie der Verwaltungsaufwand für die Landwirte verringert und Raum für Innovationen geschaffen wird, die für einen vorausschauende, wettbewerbsfähige europäische Landwirtschaft unverzichtbar sind; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Grundsatz der besseren Rechtsetzung bei dem anstehenden Vorschlag für eine Reform der GAP Berücksichtigung findet, wobei dieser Vorschlag mehr Raum und finanzielle Anreize für Innovation in der Landwirtschaft bieten und zugleich darauf ausgerichtet sein sollte, für langfristige Ernährungssicherheit in der EU zu sorgen, die Folgen der der Landwirtschaft auf die biologische Vielfalt zu verringern und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen;

64.  fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, mit denen dem anhaltenden Verlust des Naturkapitals in Europa unverzüglich Einhalt geboten wird, und die bestehenden politischen Strategien, insbesondere die GAP, zu überprüfen, damit die Ziele der Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt verwirklicht werden können;

65.  hält Maßnahmen gegen die kontinuierlich zunehmende Gefahr weitgehender Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe für dringend erforderlich, da sich dies erheblich auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Bürger und die Gesundheitsetats der Mitgliedstaaten auswirken könnte; fordert die Kommission daher auf, einen Vorschlag für einen EU-Aktionsplan zur unionsweiten Umsetzung des globalen Aktionsplans der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegen antimikrobielle Resistenz vorzulegen; fordert die Kommission auf, ebenfalls die Maßnahmen zu verbessern, die im Rahmen des derzeitigen Aktionsplan gegen Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe durchgeführt werden, und dafür zu sorgen, dass alle betroffenen Parteien diese Maßnahmen einheitlich umsetzen;

66.  bekräftigt, dass die Kommission weiterhin Gesetzgebungsvorschläge für die Verabschiedung neuer mehrjähriger Bewirtschaftungspläne für Fischbestände vorlegen muss, damit die neue gemeinsame Fischereipolitik fristgerecht und ordnungsgemäß umgesetzt werden kann;

67.  hebt die Bedeutung des in der Kontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009) festgelegten strengen Kontrollsystems hervor, mit dem der Ansatz der EU für die Fischereiaufsicht im Einklang mit den angenommenen Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Fischerei modernisiert wurde; fordert die Kommission auf, umfassende Folgemaßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls eine Überarbeitung der Kontrollmaßnahmen vorzuschlagen, um etwaige Mängel zu beheben und ihre ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung sicherzustellen;

68.  ist der Ansicht, dass illegale, unregulierte und nicht gemeldete Fischerei ein Form von organisierter Kriminalität auf See ist, die weltweit katastrophale soziale, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen hat, und fordert die Kommission daher auf, alle erforderlichen Maßnahmen gegen nichtkooperierende Staaten und alle Organisationen zu ergreifen, die diese Art der Fischerei unterstützen;

HANDEL

69.  bekräftigt seine Unterstützung einer anspruchsvollen und auf Werten beruhenden Handelsagenda, mit der das globale regelgestützte System gestärkt und zu Beschäftigung und Wachstum in Europa beigetragen wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die Anstrengungen der Kommission, die darauf abzielen, die Verhandlungen mit Japan abzuschließen und weitere laufende Verhandlungen, etwa mit Mexiko und dem Mercosur, voranzutreiben sowie die Aufnahme neuer Verhandlungen, beispielsweise mit Australien und Neuseeland, anzustreben und sich darum zu bemühen, ins Stocken geratene Verhandlungen, wie etwa die Verhandlungen mit Indien, wieder in Gang zu bringen;

70.  fordert die Kommission auf, die Diskussion über das Vorgehen in Bezug auf die WTO nach der Konferenz von Nairobi wiederzubeleben, da multilaterale Handelsverhandlungen für die EU weiterhin eine vorrangige Angelegenheit sein müssen, selbst wenn sie sich als schwierig erweisen; ist der Auffassung, dass es sich ebenfalls lohnen würde, im Rahmen der WTO neue Bereiche und Themenkomplexe, wie den digitalen Handel, zu erkunden, und begrüßt die von der Kommission eingeleiteten Initiativen zum Investitionsschutz;

71.  betont, dass es äußert dringend und wichtig ist, die handelspolitischen Schutzinstrumente der Union zu modernisieren und zu stärken;

MEHR GEWICHT AUF DER INTERNATIONALEN BÜHNE

72.  fordert die Kommission auf, die Einrichtung des Europäischer Verteidigungsfonds voranzutreiben, über den Mittel in angemessener Höhe sowohl für die gemeinsame Forschung im Bereich neuer Verteidigungstechnologien und als auch für den Erwerb gemeinsamer Anlagen durch die Mitgliedstaaten bereitgestellt werden; fordert die Kommission auf, die Durchsetzung der zwei Richtlinien voranzutreiben, die für den Binnenmarkt für Verteidigungsgüter vorgesehen sind, und eine Initiative vorzulegen, die die Ausarbeitung gemeinsamer Industrienormen für Ausrüstung und Anlagen zum Gegenstand hat;

73.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die zunehmenden Spannungen in den Ländern des westlichen Balkans besonders aufmerksam zu verfolgen und nach Möglichkeiten zu suchen, wie die EU verstärkt für Versöhnung und Reformen in allen betroffenen Länder auftreten kann;

74.  spricht der Kommission seine Anerkennung dafür aus, dass sie der Nachbarschaftspolitik sowohl mit den östlichen als auch mit den südlichen Nachbarländern besonderes Gewicht verleiht, weist jedoch darauf hin, dass diese Politik mehr politische Relevanz erhalten muss, insbesondere durch eine Aufstockung der finanziellen Unterstützung, verstärkte demokratische Unterstützung, Marktzugang und verbesserte Mobilität; betont, dass im Rahmen der Politik eindeutig Aktionsbereiche ermittelt werden müssen, damit besser auf die Herausforderungen reagiert werden kann, vor denen die Nachbarländer stehen;

75.  fordert die Kommission auf, die Digitalisierung schwerpunktmäßig als festen Bestandteil der außenpolitischen Instrumente der EU einzuordnen und als Chance zu nutzen und etwa die Führungsrolle in den Bereichen der Internet Governance, der Menschenrechte im Internet, der staatlichen Normen im Cyberraum, der Cybersicherheit und der Freiheit im Internet, des Zugangs und der Entwicklung, der digitalen Kompetenz und der Netzneutralität zu übernehmen;

76.  hebt hervor, dass die Förderung und Achtung der Menschenrechte, des Völkerrechts und der Grundfreiheiten ein zentraler gemeinsamer Nenner aller Bereiche der EU-Politik sein muss; ersucht die Kommission, die Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte im Rahmen von Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung nicht außer Acht zu lassen; fordert die Kommission eindringlich auf, sich weiterhin aktiv dafür einzusetzen, dass Menschenrechte durch Abkommen aller Art, vor allem aber durch Handelsabkommen, Abkommen über politischen Dialog sowie Kooperations- und Assoziierungsabkommen wirksam durchgesetzt werden, insbesondere die sogenannte „Demokratieklausel“ sowie Artikel 8 des Cotonou-Abkommens; fordert die Kommission auf, die Menschenrechtslage in den Ländern, mit denen die EU Abkommen eingegangen ist, genau zu beobachten;

77.  fordert die Kommission auf, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die für Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverstöße und ‑verletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, einschließlich des nachgewiesenen Einsatzes von chemischen Waffen, verantwortlich sind; äußert seine anhaltende tiefe Besorgnis angesichts der willkürlichen Einschränkungen, die die Bereitstellung der humanitären Hilfe behindern, und fordert die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit die humanitären Helfer der Vereinten Nationen und anderer humanitärer Organisationen in den Ländern, wo dies erforderlich ist, uneingeschränkten, ungehinderten, sicheren und landesweiten Zugang erhalten;

78.  fordert die Kommission auf, eine Durchführungsplan für den überarbeiteten Europäischen Konsens vorzulegen;

79.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, in ihrer aktualisierten Globalen Strategie der EU hochgesteckte Ziele festzulegen und die EU in einer sich rasant verändernden Welt besser zu positionieren, damit die institutionellen und politischen Veränderungen erreicht werden, die für eine wirkungsvolle Durchführung der Agenda 2030 erforderlich sind; fordert die Kommission auf, ebenfalls einen Vorschlag für eine übergreifende Strategie für nachhaltige Entwicklung vorzulegen, die alle einschlägigen internen und externen Politikbereiche umfasst, darunter auch das Verfahren der VN, einen detaillierten Zeitplan bis 2030, einen konkreten Plan für die Umsetzung und ein besonderes Verfahren, mit dem für die uneingeschränkte Einbeziehung des Parlaments gesorgt wird, und über die Pläne zur Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Agenda 2030 sowie zu ihrer Einbettung in die Innen- und Außenpolitik der EU zu informieren;

80.  bekräftigt seine Unterstützung für eine Investitionsoffensive für Drittländer (EIP), die hochgesteckte Ziele verfolgt; vertritt die Auffassung, dass die Umsetzung des künftigen Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung und des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es darum geht, die Wirksamkeit der derzeitigen Bemühungen zu bewerten; ersucht die Kommission, der Außenpolitik der EU aktive und wirksame Impulse zu verleihen; betont, dass die EU ein wichtiger Akteur sein sollte, der in der Lage ist, in effizienter Weise auf die Herausforderungen zu reagieren, vor denen Europa steht, damit die Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 verwirklicht und die Ursachen von irregulärer Migration und Zwangsmigration beseitigt werden;

81.  weist erneut darauf hin, dass die Verordnung über die humanitäre Hilfe (Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996) überarbeitet werden muss, damit die humanitäre Hilfe der EU effizienter wird und im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht steht, was insbesondere erforderlich ist, weil dringend weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Hungersnot ergriffen werden müssen, und damit für eine nachhaltige Zukunft für Millionen von Menschen gesorgt werden kann, die von Konflikten, Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind;

82.  fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um den Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der Rechte von Frauen und Mädchen in der ganzen Welt verstärken, und dafür Sorge zu tragen, dass durch die „Global Gag Rule“ weder die Vergabe von Mitteln für humanitäre Hilfe der EU noch die Arbeit der von der EU finanzierten Familienplanungsorganisationen beeinträchtigen wird;

83.  fordert die Kommission auf, einen Gesetzgebungsvorschlag zu Begleitmaßnahmen für die Verordnung über Mineralien aus Konfliktgebieten (2014/0059(COD)) im Einklang mit der dazugehörigen gemeinsamen Mitteilung (JOINT(2014) 8) vorzulegen;

84.  fordert die Kommission aufgrund des globalen Charakters der Bekleidungsbranche und der Mängel in der Branche im Hinblick auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf, über die Vorlage einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur EU-Leitinitiative für die Bekleidungsbranche hinauszugehen und einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der verbindliche Sorgfaltspflichten für Lieferketten in der Bekleidungsbranche enthält;

85.  fordert die Kommission auf, Entwicklungsländer bei der Bekämpfung von Betrug und Steuerhinterziehung über die Errichtung eines umfassenden und verbindlichen Rechtsrahmens zu unterstützen;

86.  fordert die Kommission auf, bei den künftigen Verhandlungen über das Nachfolgeabkommen zum Cotonou-Abkommen hochgesteckte Ziele zu verfolgen, damit ein verbindliches Abkommen erzielt wird, das auf die neuen Gegebenheiten zugeschnitten ist, eine ausgeprägte politische Dimension aufweist und Aspekte der wirtschaftlichen Entwicklung berücksichtigt sowie auf eine regulierte Marktwirtschaft und inklusives Wachstum ausgerichtet ist;

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87.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.