ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Prioritäten des Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2018
30.6.2017 - (2017/2699(RSP))
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission
João Pimenta Lopes, Dimitrios Papadimoulis, Marina Albiol Guzmán, Paloma López Bermejo, Neoklis Sylikiotis, Takis Hadjigeorgiou, Javier Couso Permuy, Marisa Matias im Namen der GUE/NGL-Fraktion
B8-0455/2017
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Prioritäten des Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2018
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission[1], insbesondere auf Anhang IV,
– gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
Ein anderes Europa ist möglich
A. in der Erwägung, dass die Werte, die als Grundlage der Integration der Europäischen Union propagiert werden – Demokratie und Teilhabe, Gleichheit und soziale Gerechtigkeit, Solidarität und Nachhaltigkeit sowie die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte – angesichts der Wirtschafts- und Sozialkrise sowie der Krise auf politischer Ebene seit Jahren und auch nach wie vor unterminiert werden;
B. in der Erwägung, dass sich die sozioökonomische Ungleichheit innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten aufgrund der neoliberalen, auf Einsparungen ausgerichteten politischen Maßnahmen, die die EU über den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung auferlegt, weiter verschärft haben und die Anzahl der Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, daher zugenommen hat; in der Erwägung, dass die Deregulierung des Arbeitsmarkts und regressive Steuersysteme dazu beigetragen haben, dass das Vermögen nicht mehr an die Arbeitnehmer, sondern an Großkapitalisten fließt und dass sich die Einkommens- und Vermögensschere noch weiter öffnet;
C. in der Erwägung, dass die stark unverhältnismäßige Schuldenlast darauf zurückzuführen ist, dass der Integrationsprozess und die Maßnahmen, die in seinem Rahmen getroffen wurden, asymmetrisch waren, zumal einige Länder von ihm profitiert haben, während andere in eine schwerwiegende Konjunkturkrise gestürzt wurden; in der Erwägung, dass die Schuldenlast als Vorwand genutzt wurde, eine Sparpolitik aufzuerlegen, durch die sich die Rezession weiter verschärfte und die Sozialfunktion des Staates sowie die Rechte der Völker und die Arbeitnehmerrechte konterkariert wurden, und letztendlich zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit, zu mehr Armut, zu drastischen Lohnkürzungen, zu einem Anstieg des Renteneintrittsalters und zur Kürzung der öffentlichen Ausgaben in Bereichen wie Bildung, Kultur und Gesundheit geführt hat;
D. in der Erwägung, dass dies dazu geführt hat, dass die Bürger inzwischen die neoliberalen Maßnahmen der – von den Parteien der „Großen Koalition“ gestellten – Regierungen infrage stellen, zumal diese Parteien den drängenden gesellschaftlichen Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind, keine Antworten entgegenzusetzen wissen; in der Erwägung, dass die Bürger einen tief greifenden Wandel der politischen Maßnahmen und Strukturen fordern;
E. in der Erwägung, dass die EU aufgrund der Tatsache, dass die Wirtschaftsentwicklung und die Schuldenlast extrem ungleich verteilt sind, dass hohe Arbeitslosigkeit herrscht und die sozialen Rechte sowie die Arbeitnehmerrechte zunehmend eingeschränkt werden und die sozioökonomischen Ungleichheiten zunehmen, mit den Maßnahmen, die sie derzeit verfolgt, brechen muss und – sowohl auf einzelstaatlicher Ebene sowie auch auf Unionsebene – zu Maßnahmen übergehen muss, mit denen die Bemühungen der Mitgliedstaaten, für alle Bürger Wohlstand zu schaffen, eine gerechte Vermögensverteilung zu erreichen, für nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzsicherheit und Sozialschutz zu sorgen sowie auch dafür, dass hochwertige, universelle und kostenfreie öffentliche Dienstleistungen zur Verfügung stehen, und für ökologisches Wohlergehen in einer gesunden natürlichen Umwelt, Investitionen in Bildung und Infrastruktur sowie ein Leben in Würde für ältere Menschen, erschwinglichen Wohnraum sowie bezahlbare Energie und Kommunikation zu sorgen, gefördert werden; in der Erwägung, dass sowohl auf der Ebene der Union als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten ein ganzheitliches Konzept zur Anwendung kommen muss, um Armut, soziale Ausgrenzung und Lohnungleichheiten zu bekämpfen, namentlich durch Umverteilungsmaßnahmen und öffentliche Investitionen in neue Arbeitsplätze;
F. in der Erwägung, dass demokratisch gewählten Regierungen und Parlamenten mit dem Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung politische Entscheidungen entrissen wurden und die Völker Europas somit keine demokratische Kontrolle mehr üben können, was zu einer institutionalisierten Sparpolitik geführt hat; in der Erwägung, dass sich an dieser wachsenden Opposition gegen eine europäische Integration dieser Art zeigt, dass ein anderer Integrationsprozess notwendig ist, nämlich ein Prozess, der dem sozialen und demokratischen Fortschritt in der EU dient und in dessen Rahmen gerechte, friedliche Lösungen für internationale Herausforderungen und den weltweiten Dialog der Kulturen möglich sind, und zwar auf der Basis einer soliden Zusammenarbeit zwischen Ländern, die gleiche Rechte genießen;
G. in der Erwägung, dass die Steuersysteme darauf ausgelegt sind, eher große Kapitaleigner als die Arbeiterklasse und das Volk zu unterstützen; in der Erwägung, dass durch die strikten Maßnahmen zur Gewährleistung der Haushaltsdisziplin und die hohen Einbußen an staatlichen Einnahmen aufgrund von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung weiterer Druck auf die Haushalte der Mitgliedstaaten ausgeübt wird und die Interessen der Völker und Arbeitnehmer beeinträchtigt werden; in der Erwägung, dass die Steuerpolitik nach wie vor in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt; in der Erwägung, dass geheime Steuerabmachungen, weltweite Steuerhinterziehung und Steuervermeidung und die Verlagerung von Gewinnen in Steueroasen nach wie vor zulässig sind oder im einschlägigen Rechtsrahmen nicht angemessen berücksichtigt werden;
H. in der Erwägung, dass die haushaltspolitischen Entscheidungen der EU nicht die Prioritäten widerspiegeln, die gesetzt werden müssten, um Anreize für ein nachhaltiges, hochwertiges und sozial ausgewogenes Wachstum zu schaffen, und dass mit ihnen auch nicht dem Umstand Rechnung getragen wird, dass zwischen den Mitgliedstaaten Solidarität sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt herrschen muss;
I. in der Erwägung, dass die internationale Lage aktuell von Kriegen, geopolitischen Rivalitäten und gewaltsamen Konflikten, einer eskalierenden Politik der Einmischung und der Destabilisierung souveräner Staaten sowie von einem gefährlichen Rüstungswettrennen der größten NATO-Mächte geprägt ist; in der Erwägung, dass die Bürger es ablehnen, dass Europa sich in Kriege und andere geopolitische Rivalitäten einmischt; in der Erwägung, dass die Bereitschaft zu multilateralem Handeln und zur Zusammenarbeit auf der Grundlage des Völkerrechts, der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen sowie des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung und der Achtung der Souveränität von wesentlicher Bedeutung ist;
J. in der Erwägung, dass die EU derzeit nach wie vor mit der größten humanitären Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg konfrontiert ist; in der Erwägung, dass die EU und bestimmte Mitgliedstaaten unmittelbar für die eigentlichen Ursachen der Migration und/oder der Vertreibung verantwortlich sind, die die Menschen veranlassen, ihre Heimat wegen Kriegen, des Klimawandels, Ungleichheiten und ungebührlicher Einmischung im Nahen Osten und in Nordafrika im Zuge von Militärinterventionen – eine Einmischung, die den geopolitischen strategischen Interessen der EU, der Vereinigten Staaten von Amerika und der NATO dient und durch die sich die regionalen Konflikte weiter verschärfen – zu verlassen; in der Erwägung, dass die EU ihren Verpflichtungen ganz eindeutig nicht nachkommt, darunter auch ihren Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts;
K. in der Erwägung, dass einige Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten nun die Grundlage für Fremdenhass, Rassismus und extrem rechtsgerichtete Maßnahmen und Ideologien bilden sowie auch für die Entwicklung radikal fremdenfeindlicher und rassistischer Parteien und Bewegungen, zumal sie dazu führen, dass sich die Diskriminierung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit verfestigt, was den Umgang mit Arbeitnehmern, Flüchtlingen und Migranten angeht; in der Erwägung, dass auch innerhalb der EU Verstöße gegen die Menschenrechte begangen werden, was zur Stärkung dieser Kräfte beiträgt;
L. in der Erwägung, dass sich das demokratische Defizit infolge der politischen Entscheidungen der EU verschärft hat und sich viele Bürger nicht von den Organen vertreten fühlen; in der Erwägung, dass dies ein enormes Problem darstellt, das nur gelöst werden kann, indem für mehr Transparenz und Offenheit gesorgt wird und die Werte der Menschenrechte sowie die Demokratie verteidigt werden und für mehr Bürgerbeteiligung und mehr Frieden, Toleranz, Fortschritt, Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den Völkern gesorgt wird;
M. in der Erwägung, dass die Klimakrise eine anhaltende Gefahr für die Stabilität, die Gesundheit und die Lebensgrundlagen der Gesellschaften in aller Welt wie auch für den Tierschutz und die biologische Vielfalt darstellt; in der Erwägung, dass die im Rahmen der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) gegebenen Zusagen sorgfältig in die richtige Richtung erweitert werden sollten, auch wenn sie bereits ehrgeizig erscheinen;
N. in der Erwägung, dass der souveräne Wille der Völker, über ihre eigene Entwicklung in jedem Mitgliedstaat zu entscheiden, als absolutes Recht verteidigt werden sollte;
Verteidigung und Förderung der Arbeits- und Sozialrechte
1. kritisiert nachdrücklich den von der Kommission vorgelegten Vorschlag für eine europäische Säule sozialer Rechte, da es sich dabei lediglich um einen Sozialknigge handelt, mit dem nicht der Paradigmenwandel erreicht wird, der in der EU dringend vollzogen werden muss, damit die menschliche, soziale und ökonomische Krise, zu der der Neoliberalismus geführt hat und die sich durch die Sparpolitik und die Deregulierung weiter verschärft hat, umgekehrt werden kann; betont, dass das Europa, das wir verwirklichen möchten, im Gegensatz zu den flexiblen Szenarien, die in dem Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas dargelegt werden, auf einem unangreifbaren Modell beruht, in dessen Rahmen ein universeller Sozialschutz und sichere, unbefristete Beschäftigungsverträge gewährleistet sind; ist der Ansicht, dass für alle Menschen in der EU wesentliche Sozialschutzmaßnahmen gewährleistet sein sollten, indem auf eine fortschreitende Angleichung der grundlegenden sozialen Rechte, einschließlich durchsetzbarer sozialer Mindestrechte auf der Ebene der Union, hingearbeitet wird, wobei dies eindeutig Vorrang vor anderen politischen Zielen haben sollte und das Recht der Mitgliedstaaten unberührt lassen sollte, striktere Standards zur Anwendung zu bringen, zumal der Spar- und Wettbewerbspolitik sowie der Liberalisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes in dem künftigen Europa, das wir fordern, ein Ende gesetzt wird und möglichst soliden Sozial- und Arbeitnehmerrechten auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten Vorrang eingeräumt wird, was auch das Recht auf einen armutsfesten Mindestlohn für jedermann, das Streikrecht und das Recht auf hohe Löhne auf der Grundlage branchenspezifischer Tarifverträge für alle Arbeitnehmer einschließt; fordert als ersten Schritt in diese Richtung, dass ein Protokoll des sozialen Fortschritts aufgelegt wird, mit dem die Vorrangstellung der Sozialrechte vor allen Binnenmarkt- und Haushaltsvorschriften durchgesetzt wird;
2. ist der Ansicht, dass die überarbeitete Europäische Sozialcharta die Grundlage einheitlicher sozialer Mindestrechte und einschlägiger Normen bilden sollte, und erwartet, dass die EU sich verpflichtet, der Charta beizutreten und die soziale und wirtschaftliche Konvergenz und Kohäsion zwischen den Völkern und Hoheitsgebieten intensiv zu fördern, dabei allerdings auch das unveräußerliche Recht der Mitgliedstaaten zu fördern, mehr Rechte zu gewähren und striktere Standards niederzulegen;
3. fordert nachdrücklich, dass konkrete Vorschläge zur Gewährleistung und Förderung des Rechts auf Tarifverhandlungen als Schlüsselinstrument zur Wahrung und zum Ausbau von Rechten vorgelegt werden und die Kommission sich verpflichtet, den Grundsatz gleichen Lohns für gleiche Arbeit für alle an einem Ort beschäftigten Arbeitnehmer zu stärken und in dieser Hinsicht alle Tarifverträge anzuerkennen, darunter auch jene, die sich auf entsandte Arbeitnehmer beziehen; bedauert zutiefst jeden Versuch, Kollektivmaßnahmen, darunter auch das Recht darauf, sich gewerkschaftlich zu organisieren, Tarifverhandlungen zu führen und zu streiken, zu konterkarieren;
4. fordert die Kommission auf, die Reduzierung und Regulierung der Arbeitszeit und Lohnerhöhungen zu fördern, gegen Sozialdumping vorzugehen, damit der prekären, missbräuchlichen Beschäftigung ein Ende gesetzt wird, gegen die Deregulierung der Arbeitszeit und die Ausweitung des Niedriglohnsektors und gegen Niedriglohnwettbewerb, Diskriminierung, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz vorzugehen und die Arbeitnehmer angesichts der neuen Beschäftigungsformen, darunter auch digitale Arbeit und Crowdwork, vor Selbstausbeutung zu schützen und für deren Recht, nicht erreichbar zu sein, einzutreten;
5. bedauert die Vorschläge der Kommission zum Verkehrssektor zutiefst, da mit ihnen nicht für hohe Sicherheitsstandards und gute Arbeitsbedingungen gesorgt wird, zumal ihr Ziel darin besteht, die Rechte der Arbeitnehmer – und dabei auch das Streikrecht – zu schwächen;
6. fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Flexicurity-Modell abzulehnen bzw. sich nicht länger dafür einzusetzen, und Maßnahmen zu fördern, durch die hochwertige, sichere Arbeitsplätze entstehen, in deren Rahmen dafür gesorgt ist, dass alle Arbeitnehmer, darunter auch mobile und entsandte Arbeitnehmer, bereits jetzt und auch künftig im Hinblick auf Rücklagen und ihre Alterssicherung und angesichts ihrer Kompetenzen existenzsichernde Löhne sowie auch Zugang zu umfassendem Sozialschutz erhalten; bekräftigt, dass universelle Solidarität vonnöten ist, die auf dem Sozialschutz beruht und in deren Rahmen es nicht zu Privatisierungen und auch nicht zur Einschränkung des Schutzes – etwa durch niedrigere Sozialtransfers und eine Erhöhung des Renteneintrittsalters – kommt;
7. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Bekämpfung von Ungleichheit, Armut und sozialer Ausgrenzung in den Mittelpunkt ihrer Maßnahmen zu stellen; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, sich zu einem Wirtschaftsmodell zu verpflichten, das auf die Entstehung neuer Arbeitsplätze ausgerichtet ist, in deren Rahmen auch Rechte gewährt werden, anstatt dafür zu sorgen, dass sich das Vermögen der Anteilseigner mehrt, sowie dazu, die Dienstleistungen der öffentlichen Hand zu stärken und nicht Privatisierungen, in deren Zuge das Vermögen von der öffentlichen Hand in Privatbesitz überführt wird und die Arbeitnehmerrechte geschwächt werden; betont, dass weitere Maßnahmen eingeleitet werden müssen, darunter zwei Initiativen, und zwar erstens ein sozialer Investitionsplan zur Förderung sozialer Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten, mit dem ein kostenfreier, gleichberechtigter Zugang zu hochwertigen öffentlichen Diensten in den Mitgliedstaaten gefördert wird, einschließlich des Zugangs zur Justiz, zu Bildung, zum Gesundheitswesen, zu angemessenem Wohnraum und zu Betreuungs- und Pflegediensten für Kinder und ältere Menschen, und zweitens ein Vorschlag für eine umfassende Strategie zur Armutsbekämpfung auf der Ebene der Mitgliedstaaten, einschließlich der Ausarbeitung einer Mindestlohnregelung, in deren Rahmen ein Lohn in Höhe eines Anteils des Durchschnittslohns in den einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet wird, wobei die Mindestschwelle bei 60 % liegen würde, womit ein großer Schritt getan wäre, was die Beseitigung der Armut angeht;
8. verteidigt das Recht auf Mobilität, betont allerdings nachdrücklich, dass trotzdem dort Arbeitsplätze entstehen müssen, wo die Menschen leben, und lehnt das Modell der Kommission ab, zumal die Arbeitnehmer im Rahmen dieses Modells gegeneinander ausgespielt werden; bekräftigt diesen Standpunkt angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Produktionsmodelle, die nicht zu Arbeitslosigkeit und Prekarität führen dürfen, sondern zu einer Reduzierung der Arbeitszeit bei gleichzeitiger Beibehaltung und Erhöhung der Löhne sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen sollten; ist der Ansicht, dass die Digitalisierung für die Gesellschaft eine wesentliche Herausforderung darstellt, und zwar einerseits durch den Wandel aufgrund der Tatsache, dass bestimmte Berufe verschwinden und neue Produktionsmodelle entstehen, und andererseits in Bezug darauf, dass im Hinblick auf neue Arbeitsplätze und neue Formen der Arbeitsorganisation dafür gesorgt werden muss, dass die Sozial- und die Arbeitnehmerrechte gewahrt bleiben; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Schwerpunkt nicht nur darauf zu legen, eine gerechte Mobilität zu fördern, sondern auch darauf, dass in allen Mitgliedstaaten und insbesondere in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit neue Arbeitsplätze entstehen und Menschen neue Arbeitsplätze finden, und ihre Unterstützung ganz konkret auf den Bedarf der Mitgliedstaaten abzustimmen, betont in dieser Hinsicht, dass alle Arbeitnehmer – d. h. sowohl die Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt als auch außerhalb des Arbeitsmarkts – während ihres gesamten Berufslebens Zugang zu Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen haben sollten und diese Maßnahmen von den Arbeitgebern und den Mitgliedstaaten finanziert werden sollten;
9. fordert die Kommission angesichts der Debatten und Empfehlungen zu den einzelnen nationalen Rechtsrahmen für Insolvenzen auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer und Gewerkschaften in allen Verfahrensphasen beteiligt und informiert werden, und fordert sie auf, dafür zu sorgen, dass Insolvenzregelungen nicht taktisch eingesetzt werden können, um die Beschäftigungsbedingungen abzusenken; fordert die Kommission ferner auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer Unternehmen, die vor der Insolvenz stehen, übernehmen können, damit die Wirtschaftstätigkeit weitergeführt werden kann und möglichst wenige Arbeitsplätze abgebaut werden müssen;
10. ist der Ansicht, dass alle Maßnahmen und Programme der EU in den Bereichen Kultur und Bildung eine systematische, alle gesellschaftlichen Gruppen einbeziehende soziale Dimension aufweisen sollten, die Strategien für eine hochwertige öffentliche Bildung fördern und zum uneingeschränkten Zugang aller zu Kultur- und Freizeitangeboten beitragen sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, Ausgaben im Zusammenhang mit Bildung und Kultur von der Berechnung des Haushaltsdefizits im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auszunehmen, bis der Pakt aufgehoben und durch einen Pakt für Beschäftigung und Wachstum ersetzt wird;
11. betont, dass unbedingt politische Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern; nimmt das Paket zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zur Kenntnis, das Vorschläge für neue bzw. striktere Mindeststandards für Eltern- und Vaterschaftsurlaub sowie für die Pflegefreistellung umfasst; ist allerdings der festen Überzeugung, dass die Initiativen dem Standpunkt des Parlaments zur Mutterschutzrichtlinie entsprechen müssen und zu diesem Zweck der garantierte Mindestzeitraum für den Mutterschutz bei voller Lohnfortzahlung von 14 auf 20 Wochen erhöht und ein Rechtsanspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub eingeführt werden muss; begrüßt den Vorschlag, dass der Elternurlaub ein subjektives Recht der Eltern werden soll; ist der Ansicht, dass in allen Mitgliedstaaten spezifische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen und Männer zu verbessern, und dass Maßnahmen erforderlich sind, um die Dauer der Elternzeit bei vollständiger Lohnfortzahlung zu verlängern, damit so letztendlich ein gerechteres System der Elternzeit erreicht wird;
12. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für eine umfassende EU-Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorzulegen, in deren Rahmen allen Formen der Gewalt Rechnung getragen wird; begrüßt die derzeitigen Bemühungen der Kommission, was den Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul angeht; fordert die EU auf, der dringenden Notwendigkeit zu entsprechen, eine neue Strategie der EU gegen den Menschenhandel anzunehmen und umzusetzen, in deren Rahmen der Gleichstellung der Geschlechter besser Rechnung getragen wird und deren Schwerpunkt insbesondere darauf beruht, der Nachfrage entgegenzuwirken und einen Sanktionskatalog für die Kunden/Täter niederzulegen;
Fortschrittliche wirtschaftspolitische Maßnahmen
13. fordert die Kommission auf, der Sparpolitik der EU ein Ende zu setzen; ist der Ansicht, dass der SKS-Vertrag, der Fiskalpakt, das Europäische Semester und auch die nationalen Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit sowie die unabhängigen Haushaltsbehörden („Independent Fiscal Authorities“) aufgehoben bzw. abgeschafft werden sollten, da sie mit einem demokratischen und sozialen Defizit einhergehen und nicht nur eine Zwangsjacke darstellen, die wirtschaftlich gesehen mit schwerwiegenden negativen Folgen in den Bereichen Investitionen, Wachstum, regionale Kohäsion und Entstehung neuer Arbeitsplätze einhergeht und zu einer dramatischen Verschärfung der Ungleichheiten innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten beigetragen hat, sondern dass mit ihnen auch das Recht der Mitgliedstaaten beschnitten wird, ihre eigenen staatlichen und haushaltspolitischen Ziele festzulegen;
14. lehnt daher den Bericht der fünf Präsidenten und das Weißbuch der Kommission sowie das Reflexionspapier der Kommission zur Vertiefung der Europäischen Währungsunion strikt ab, da in ihnen keine Option dargelegt wird, die einen Ausstieg aus der Sparpolitik bedeuten würde, sondern empfohlen wird, die aktuellen Maßnahmen zu vertiefen sowie für zunehmenden Wettbewerb und für strukturelle Konvergenz zu sorgen, wozu strikte haushaltspolitische Maßnahmen sowie Sparmaßnahmen auferlegt werden;
15. betont, dass an die Stelle dieser Maßnahmen ein Pakt für Beschäftigung und Wachstum mit einem neuen Maßnahmenbündel für die Bereiche Wirtschaft, Soziales und Umwelt treten muss, der mit positiven Folgen für die Menschen und die Arbeitnehmer einhergeht, indem insbesondere ein ökologisch nachhaltiges, inklusives Wachstum, hochwertige, sichere Arbeit sowie der soziale und regionale Zusammenhalt gefördert werden; betont, dass den Mitgliedstaaten im Zuge dieses neuen Kooperationsrahmens die Befugnis zurückübertragen werden muss, die Wirtschaftsmaßnahmen zu verabschieden, die ihrem konkreten Bedarf am besten entsprechen, während im Hinblick auf den Entscheidungsfindungsprozess auf der Ebene der EU auf demokratische Rechenschaftspflicht und Transparenz hingewirkt und dabei für die Einbeziehung des Europäischen Parlaments und der einzelstaatlichen Parlamente sowie dafür gesorgt werden muss, dass den Entscheidungen, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten getroffen werden, umfassend Rechnung getragen wird, zumal diese einen umfassenden Dialog mit den einschlägigen Interessenträgern widerspiegeln sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Debatte zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der EU darüber einzuleiten, wie dieses Ziel erreicht werden kann;
16. ist der Ansicht, dass die Entscheidung von Mitgliedstaaten, aus der Währungsunion auszutreten, da ihre Mitgliedschaft instabil geworden und nicht mehr tragbar ist, gegebenenfalls umfassend respektiert werden sollte und dann der Weg für Verhandlungen und in der Folge einen geordneten, fairen Austritt eröffnet werden sollte, und zwar innerhalb eines umfassenden Unterstützungsprogramms, bei dem kein Druck ausgeübt wird, keine Sanktionen auferlegt werden und keine Zusagen erpresst werden; ist der Ansicht, dass ein solches Programm die Möglichkeit eines angemessenen Ausgleichs eröffnen sollte, der auf der Grundlage des verursachten sozialen und wirtschaftlichen Rahmens zu beziffern wäre;
17. fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Notfallplan zur Unterstützung der Volkswirtschaften derjenigen Länder, die unter der Intervention der Troika zu leiden hatten, auszuarbeiten;
18. betont, dass einige Mitgliedstaaten der EU nach wie vor die höchsten Schuldenstände weltweit verzeichnen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, ein Verfahren einzuleiten und zu fördern, in dessen Rahmen erneut über die Staatsschulden verhandelt werden kann (was die Höhe, die Fälligkeiten und die Zinssätze angeht) sowie in Bezug auf die am stärksten verschuldeten Länder auch über die Stundung der spekulativen und illegitimen Elemente der Schulden, damit das Schuldensystem an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung angepasst werden kann; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten sich nicht wirtschaftlich erholen werden, wenn kein Schuldenerlass stattfindet;
19. fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Verfahren zur Schaffung der Bankenunion rasch zu bewerten und entsprechend zu erörtern, zumal es sich dabei um ein undemokratisches, unausgewogenes Verfahren handelt, in dessen Rahmen bislang die Interessen der Banken und nicht jene der Einleger geschützt werden; ist der Ansicht, dass die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, ihre Bankensysteme zu kontrollieren, mit der Bankenunion weiter eingeschränkt wurden und mit der Bankenunion darüber hinaus eine Reihe von Fusionen und Übernahmen im Bankwesen verschiedener Mitgliedstaaten gefördert und letztendlich auch umgesetzt wurden; ist daher der Ansicht, dass die Bankenunion als politisches Instrument eingesetzt wurde, um die Zentralisierung und Konzentration von Kapital zu erzwingen, zumal die Schaffung eines paneuropäischen Bankenoligopols einerseits ein wesentliches Ziel und andererseits auch eine wesentliche Folge der Bankenunion war bzw. ist und dem Problem der Systemrelevanz nicht gerecht wird, sondern es vielmehr verstärkt, und ist der Auffassung, dass dies nicht den Interessen der Bevölkerung dient und man damit weit davon entfernt ist, dafür zu sorgen, dass die Einlagen der Sparer sicher sind; ist daher der Ansicht, dass das Problem der Systemrelevanz und der Sicherheit der Einlagen der Sparer nur gelöst und nur für ein Bankwesen gesorgt werden kann, dass den Interessen der Menschen und dem Entwicklungsbedarf der Staaten dient, wenn die Bankenunion zurückgenommen wird und die öffentliche Kontrolle und die Dezentralisierung des Banken- und Finanzsektors gefördert werden; fordert nachdrücklich, dass Initiativen eingeleitet werden, um dafür zu sorgen, dass die Einlagen der Menschen in Europa mit niedrigem oder mittlerem Einkommen im Falle künftiger Systemkrisen abgesichert sind;
20. betont, dass die Deregulierung und die Liberalisierung der Kapitalmärkte ein ernsthaftes Problem für die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und insbesondere deren Stabilität darstellen; ist der Ansicht, dass die Kapitalmarktunion aufgrund der Vertiefung der Finanzialisierung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten ausschließlich den Interessen der Finanzkapitalisten dient und das Risiko einer erneuten Finanzkrise somit stark zunimmt; fordert, dass das Verfahren zur Schaffung einer Kapitalmarktunion unverzüglich eingestellt wird, und bekräftigt, dass das Anagengeschäft vom Privatkundengeschäft getrennt werden muss, damit es nicht zu Übertragungen auf den gesamten Sektor oder zu einer Konzentration kommt;
21. fordert nachdrücklich, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten auf politischer Ebene entschlossen vorgehen, was die Besteuerung der aktuellen Vermögensbesitzer angeht; bedauert die unzureichende Reaktion der EU auf die Steuerskandale; ist der Ansicht, dass Steuervorbescheide und länderspezifische Berichte veröffentlicht werden sollten und Register, in denen wirtschaftliche Eigentümer verzeichnet sind, öffentlich zugänglich sein sollten; setzt sich für die Abschaffung von Offshore-Finanzplätzen und anderen Steueroasen inner- und außerhalb der EU ein sowie für wirksame Vorschriften für diejenigen, die Offshore-Mechanismen ermöglichen und fördern, für die Verteidigung der Zusammenarbeit zur Aufhebung des Bankgeheimnisses für Steuerzwecke, die Förderung von Kooperationsmaßnahmen, um Geldwäsche und Steuerbetrug zu verhindern und zu bekämpfen, die Sanktionierung spekulativer Geschäfte durch steuerpolitische Maßnahmen und die Gewährleistung dessen, dass Gewinne an dem Ort besteuert werden, an dem die wirtschaftliche Tätigkeit erfolgt, tatsächlich Personen beschäftigt werden und die Wertschöpfung stattfindet; fordert ein internationales Gipfeltreffen auf der Ebene der Vereinten Nationen zur Festlegung eines Zeitplans und eines gemeinsamen Aktionsplans, um Steueroasen und dem Steuerdumping ein Ende zu setzen;
Konjunkturbelebung in den Mitgliedstaaten durch öffentliche Investitionen und nachhaltiges Wachstum
22. betont, dass die EU neben einem demokratischen, gerechten Rahmen für die Zusammenarbeit und einer echten Säule sozialer Rechte auch eine gesamtheitlich ausgerichtete, gerechte Wirtschaftsentwicklung und eine Investitionsstrategie benötigt, die den Interessen der Menschen und dem Bedarf und den Merkmalen der einzelnen Mitgliedstaaten gerecht werden; fordert die Kommission auf, einen Plan für öffentliche Investitionen aufzulegen, dessen Ziel wirklich darin besteht, für Vollbeschäftigung und eine nachhaltige, energieeffiziente Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß zu sorgen, und diesen Plan konkret auf Länder und Regionen auszurichten, in denen hohe Arbeitslosigkeit und Armut herrscht, sowie auf die produzierenden Sektoren, die für die Entwicklungsstrategien der einzelnen Länder unerlässlich sind; fordert, dass öffentliche Projekte gefördert und lokale Behörden, Kleinstunternehmen und KMU, Genossenschaften und Unternehmen ohne Erwerbszweck finanziell unterstützt werden, sodass ihre Produktivität steigt und die Auswirkungen der dominanten Marktposition von Großunternehmen eingedämmt werden und für eine solide Wirtschaftsentwicklung und sozialen Zusammenhalt in der EU gesorgt wird, und fordert, dass für diese Zwecke mehr Gemeinschaftsmittel bereitgestellt werden;
23. betont, dass neben dem Investitionsplan auch die Kohäsionspolitik als sichtbarer, greifbarer und quantifizierbarer Ausdruck der Solidarität und Gerechtigkeit in Europa dienen sollte; betont, dass es einer echten Kohäsionspolitik bedarf, in deren Rahmen wesentlich mehr Mittel für die Strukturfonds bereitgestellt werden und deren oberstes Ziel darin besteht, die Ungleichheiten zwischen den Regionen abzubauen, wobei der Schwerpunkt auf den ärmeren Gebieten und den Gebieten in äußerster Randlage liegen muss, und die auf Mitgliedstaaten abzielt, die unterentwickelt sind, eine hohe Arbeitslosigkeit aufweisen oder von Naturkatastrophen oder humanitären Krisen betroffen sind, und die Unterstützung in Form von Personal und technischer Hilfe in Bezug auf Migration und Naturkatastrophen umfasst; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, auch nach 2020 für eine solide Kohäsionspolitik zu sorgen, die auf Beihilfen beruht und deren Kernziel in ökologischem, sozialem, wirtschaftlichem und territorialem Zusammenhalt besteht, wie er auch in den Verträgen niedergelegt wurde, und zwar mit einer städtischen und einer ländlichen Dimension und einem besonderen Gewicht auf der Europäischen territorialen Zusammenarbeit und einem starken Engagement für das Partnerschaftsprinzip, der Förderung echter Konvergenz und von nachhaltigem Wachstum in den Bereichen Wirtschaft und Beschäftigung; lehnt strikt ab, dass die Kohäsionspolitik der wirtschaftspolitischen Steuerung, Strukturreformen und makroökonomischen Konditionalitäten untergeordnet wird, da die Kohäsionspolitik nicht als Instrument der finanziellen Sanktionierung dienen sollte, wenn Mitgliedstaaten oder Regionen Deregulierungs- oder Privatisierungsmaßnahmen ablehnen;
24. betont vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse und insbesondere der Erdbeben in Italien und Griechenland und der Brände in Portugal und Spanien, die mit einschneidenden, dramatischen Auswirkungen auf das Leben von Menschen in besonders benachteiligten Gebieten einhergehen, wie wichtig der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) ist, wenn es gilt, auf Naturkatastrophen großen Ausmaßes zu reagieren, und nimmt zur Kenntnis, dass die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen für den EUSF erhöht werden sollen; fordert die Kommission auf, für eine weitere Erhöhung dieser Mittel zu sorgen und die Bestimmungen, die für diesen Fonds gelten, so zu ändern, dass er flexibler und rascher sowie auch bei anderen Katastrophen mit schwerwiegenden Folgen greift und sich der Zeitraum zwischen Katastrophen und der Bereitstellung von Mitteln verkürzt;
25. erklärt, dass die im Hinblick auf die Bereiche Soziales, Wirtschaft, Klima und Politik bestehenden Herausforderungen nur bewältigt werden können, wenn mit den neoliberalen Maßnahmen der Vergangenheit gebrochen wird und eine Neuausrichtung auf sozialen Fortschritt, auf Konvergenz im Bereich Wirtschaft sowie auf Kohäsion und nachhaltige Entwicklung erfolgt; fordert nachdrücklich, dass dem Wettbewerbsprinzip der Marktwirtschaft ein Ende gemacht wird, damit ein Europa entstehen kann, das auf Solidarität und Zusammenarbeit beruht, die für alle Seiten vorteilhaft ist;
26. erwartet, dass die Wirtschaftsstrategie der EU eine inklusive Strategie für die Industrie umfasst, in deren Rahmen in allen Mitgliedstaaten und Regionen eine breite industrielle Grundlage gestärkt und gefördert wird, bei der die regionalen Besonderheiten berücksichtigt werden; betont, dass den Staaten und öffentlichen Investitionen eine herausragende Rolle zukommt, was die Strategie zur Reindustrialisierung angeht, zumal diese sich auf strategische Branchen erstrecken sollte und ihre wesentlichen Ziele in der Schaffung neuer Arbeitsplätze und in sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit bestehen sollten; fordert die Kommission auf, das Problem der Verlagerung der Industrieproduktion innerhalb der globalen Wertschöpfungsketten zu bewerten und vorzuschlagen, dass für die Produktionsverlagerung in Drittländer keine Finanzmittel der EU verwendet werden dürfen, damit die Arbeitsplätze in der Industrie in den Mitgliedstaaten erhalten bleiben;
27. weist darauf hin, dass der öffentlichen Forschung eine wesentliche Bedeutung zukommt, wenn es gilt, marktorientierten Tendenzen entgegenzuwirken; betont, dass die Forschungsgelder der EU als Mittel zur Verbesserung des territorialen Zusammenhalts in der EU eingesetzt werden müssen und dafür gesorgt werden muss, dass die Forschungsgelder nicht lediglich zwischen wenigen Ländern, Universitäten, Forschungszentren und Unternehmen aufgeteilt werden; betont, dass mehr öffentliche Investitionen getätigt und Bestimmungen für digitale Dienste niedergelegt werden müssen, wenn die digitale Kluft überwunden werden soll, und betont, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass sich digitale Inhalte nicht lediglich auf einige ausgewählte Vertreiber konzentrieren; schlägt vor, dass für den digitalen Sektor offene Standards zur Anwendung kommen und Forschungsergebnisse offengelegt werden, damit Innovationen allen zugutekommen können; fordert, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, und zwar sowohl solche, die direkt von der EU gefördert wurden, als auch solche, die nur indirekt gefördert wurden, veröffentlicht werden;
28. lehnt den Energiebinnenmarkt der EU und den Aufbau einer Europäischen Energieunion ab, zumal dies zu einer weiteren Liberalisierung und Monopolisierung führen würde; fordert, dass dieser strategische Sektor einer öffentlichen Kontrolle unterzogen wird, da öffentliches Eigentum und eine öffentliche Verwaltung der Energieerzeugung und -verteilung die beste Möglichkeit darstellen, für ökologische und soziale Nachhaltigkeit zu sorgen; bekräftigt, dass Energie ein öffentliches Gut ist und der Zugang zu Energie ein soziales Grundrecht sein sollte; bedauert, dass die Kommission diesem Umstand in keinem ihrer Vorschläge – auch nicht im Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ – Rechnung getragen hat; erwartet in diesem Zusammenhang , dass die Kommission eine europäische Beobachtungsstelle für Energiearmut einrichtet und einen konkreten Aktionsplan zur Bekämpfung der Energiearmut ausarbeitet;
29. fordert eine dezentralisierte Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), in deren Rahmen die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung des Fischereisektors gefördert und deren sozioökonomische Zukunftsfähigkeit, die Nachhaltigkeit der Ressourcen, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen der in der Fischerei beschäftigten Menschen sichergestellt werden; bekräftigt, dass die GFP den besonderen Gegebenheiten der handwerklichen Fischerei und der Küstenfischerei Rechnung tragen muss und dass die bereits verfügbaren Instrumente auf die Bedürfnisse des Wirtschaftszweigs abgestimmt werden müssen; fordert Maßnahmen zur Gewährleistung der nationalen Hoheit über die ausschließlichen Wirtschaftszonen der Mitgliedstaaten und über ihre Fischereiressourcen;
30. ist der Ansicht, dass 30 Jahre Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) den Agrarsektoren in den Mitgliedstaaten teuer zu stehen gekommen sind und dass die GAP zur Krise im Agrarsektor beigetragen hat; fordert, dass der Schwerpunkt wieder auf die ursprünglichen Prinzipien der GAP – nämlich „in der Landwirtschaft tätigen Personen eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten“ – gelegt wird, um der zunehmenden Konzentration der Produktion, dem Rückgang der Anzahl der Kleinerzeuger und der Zunahme der regionalen Asymmetrien sowie der Abhängigkeit von Erzeugnissenaus dem Ausland, die den größten europäischen Volkswirtschaften zugutekommt, entgegenzuwirken; beklagt, dass dieses Phänomen das Erbe in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum bedroht, das von globaler Bedeutung ist, während Großunternehmen der Agrarwirtschaft ihre Margen erweitern und ihr Modell eines weltweiten Ernährungssystems mit seinen zerstörerischen ökologischen Folgen ausbauen; betont, dass den Landwirten eine zentrale Rolle zukommt, was die Agrar- und Lebensmittelpolitik angeht; lehnt die marktbeherrschende Stellung und die unfaire Preisgestaltung der Großunternehmen der Agrarwirtschaft, die auf Kosten der Lebensmittelsicherheit, -qualität und -souveränität, der Gesundheit von Mensch und Tier, des Tierwohls und der Umwelt erfolgen, strikt ab; betont, dass der Zugang zu Land von Bedeutung ist, wenn es gilt, Ungleichheiten in ländlich geprägten Volkswirtschaften zu bekämpfen und den Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu fördern;
31. fordert die Kommission angesichts der anstehenden GAP-Reform auf, den Schwerpunkt von der aktuellen GAP – die von Intensivlandwirtschaft und extraktiven Monokulturen geprägt ist – auf eine nachhaltige Landwirtschaft und eine nachhaltige Politik im Bereich Lebensmittel zu verlagern und zu diesem Zweck den unterschiedlichen Fragestellungen und Herausforderungen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt sowie Ernährung und Gesundheit Rechnung zu tragen;
32. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu treffen, damit die in der Landwirtschaft tätigen Frauen stärker wahrgenommen werden und ihre Rolle gestärkt wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Schutz landwirtschaftlicher Flächen sowie den Zugang zu diesen Flächen als Priorität zu behandeln; verurteilt das Phänomen der Landnahme auf das Schärfste und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in diesem Bereich rasch zu handeln; bekräftigt, dass das Recht auf Wasser ein universelles Recht ist, das jedem Menschen gewährt werden sollte, und dass Wasser nicht privatisiert werden sollte;
33. fordert die Kommission auf, die Patentierung von Saatgut in jeder Form zu verbieten, um die Landwirte vor dem Wettbewerbsdruck multinationaler Saatgutkonzerne zu schützen, und lokales Saatgut sowie unser genetisches und kulturelles Erbe zu schützen; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Genehmigung, den Anbau und das Inverkehrbringen von GVO zu verbieten und Maßnahmen zur Eindämmung des weitverbreiteten Einsatzes von Pestiziden zu ergreifen;
34. fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich die noch nicht umgesetzten Elemente der Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren (2012–2015) umzusetzen; fordert die Kommission auf, eine neue, ambitionierte Strategie für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren für den Zeitraum 2016–2020 auszuarbeiten, mit der die aktuellen Unzulänglichkeiten behoben und Lücken geschlossen werden, sodass gleiche Ausgangsbedingungen geschaffen werden und sich das Tierwohl und der Schutz der Artenvielfalt in der gesamten EU verbessern;
Umweltpolitische Maßnahmen für eine nachhaltige Zukunft – Bekämpfung des Klimawandels
35. betont, dass die Klimakrise dringend bewältigt werden muss; begrüßt, dass auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) anerkannt wurde, dass die aktuellen Klimakrisen auf energieintensive Produktionssysteme sowie darauf zurückzuführen sind, dass fossile Brennstoffe verwendet werden; betont, dass die Lösung in Bezug auf den Klimawandel darin besteht, dass alle beteiligten Länder entsprechend ihrer historischen Verantwortung ihre Treibhausgasemissionen senken; ist der festen Überzeugung, dass das Schicksal unseres Planeten nicht auf marktbasierten Instrumenten beruhen darf, sondern dass dem kapitalistischen Wachstumsmodell ein Ende gesetzt werden muss und die Produktions- und Vertriebsmethoden sowie die Konsummuster radikal verändert werden müssen; bedauert daher, dass im Rahmen der Zusagen, die auf der COP 21 gegeben wurden, nicht gewährleistet ist, dass die Treibhausgasemissionen in dem Maße gesenkt werden, das notwendig ist, damit die Durchschnittstemperatur nicht über 2 °C steigt, und dass die marktbasierten Mechanismen im Rahmen des Übereinkommens gestärkt wurden;
36. bedauert, dass die Kommission sich bisher nicht ehrgeiziger für verbindliche Zielvorgaben eingesetzt hat; bedauert, dass man in Bezug auf die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels auf einem marktbasierten Ansatz besteht, der nachweislich unwirksam ist und seine Ziele verfehlt hat (CO2-Markt, Flexibilitätsinstrumente usw.); fordert, dass ein grundlegender Wandel vollzogen wird und anstelle eines marktbasierten Ansatzes ein normativer Ansatz zur Anwendung gebracht wird, zumal dies dem Grundsatz der „gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeit“ entsprechen würde; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, über das Übereinkommen von Paris hinaus tätig zu werden; ist der festen Überzeugung, dass die EU weitere Maßnahmen ergreifen und dass die Bereiche Klima und Umwelt von oberster Priorität sein sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, in alle einschlägigen Strategien auch Maßnahmen zum Klimaschutz und hohe Umweltnormen zu integrieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Zusagen, die im Rahmen des Übereinkommens von Paris gegeben wurden, und auch alle anderen Ziele eingehalten bzw. umgesetzt werden, auch wenn sie Mängel und Widersprüche aufweisen;
37. fordert die Kommission insbesondere auf, Vorschläge für Nachhaltigkeitskriterien für industrielle Erzeugnisse vorzulegen und die Kreislaufwirtschaft vollständig in alle einschlägigen Strategien einfließen zu lassen und dabei den gesamten Lebenszyklus von Produkten zu berücksichtigen; betont ferner, dass die in dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa genannten Maßnahmen vollständig umgesetzt werden müssen, wozu auch gehört, dass Beihilfen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken, nach und nach abgeschafft werden; ist der Ansicht, dass der marktbasierte Ansatz in der Kreislaufwirtschaft gefährliche Auswirkungen auf das öffentliche Interesse hat und dass es einer robusten Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten und der öffentlichen Strategien bedarf;
38. ist der Ansicht, dass die Energiewende zu einem effizienteren, transparenteren, nachhaltigeren, dezentralisierten und demokratischen Energiesystem führen sollte, das auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht, zumal somit der gesamten Gesellschaft gedient wäre; bekräftigt seine Forderung, das verbindliche Ziel einzuführen, dass bis 2030 30 % der Energie aus erneuerbaren Energieträgern stammen müssen – wobei dieser Anteil entsprechend den aktuellen Bestimmungen des Übereinkommens von Paris auf 45 % erhöht werden sollte – und 40 % an Energie eingespart werden müssen; fordert die Kommission auf, Vorschläge für verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für Energie und Biomasse vorzulegen;
39. fordert, dass die biologische Vielfalt im maritimen Umfeld geschützt wird, sodass für Bedingungen gesorgt ist, mit denen dazu beigetragen wird, dass sich die Fischbestände erholen, und zwar mithilfe geeigneter nachhaltiger Bewirtschaftungsverfahren; setzt sich für die Ziele für nachhaltige Entwicklung ein, mindestens 10 % der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit dem nationalen Recht und dem Völkerrecht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen zu erhalten und der Kleinfischerei und der handwerklichen Fischerei vorrangig Zugang zu Ressourcen zu gewähren; befürwortet in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Fangverbotszonen in Gebieten, in denen die Fischbestände und die Artenvielfalt bedroht sind; betont gleichermaßen, dass in der gesamten EU Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung und Eindämmung des Klimawandels getroffen werden müssen, damit die landwirtschaftlichen Flächen langfristig geschützt werden können, wozu allerdings auch der Intensivlandwirtschaft und der Überproduktion ein Ende gesetzt werden muss;
40. betont, dass der CO2-Ausstoß des gesamten Verkehrssektors gesenkt werden muss; bedauert zutiefst die Tatsache, dass in dem Vorschlag der Kommission für ein Paket für Mobilität eine weitere Liberalisierung des Sektors vorgeschlagen wird, was sich zum Nachteil der Umwelt und der Arbeitnehmer auswirken würde; fordert die Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen, der auf den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten beruht, damit für den territorialen Zusammenhalt gesorgt ist, wobei im Rahmen dieses Vorschlags öffentliche Verkehrsmittel, gemeinsam genutzte Mobilitätslösungen sowie insbesondere in städtischen Gebieten die Fortbewegung zu Fuß und mit dem Fahrrad gefördert werden und die Emissionen von Pkw, Kleinbussen, Nutzfahrzeugen, sowie jene des Flug-, Eisenbahn- und Seeverkehrs gesenkt werden sollten;
41. tritt dafür ein, dass mehr Mittel für Umweltschutzmaßnahmen bereitgestellt werden; fordert, dass die Mittel für das LIFE-Programm stark erhöht werden, und zwar auf mindestens 1 % des Unionshaushalts; lehnt es ab, dass die Rechtsvorschriften zum Schutz von gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und entsprechenden Lebensräumen abgeschwächt werden; fordert, dass ein spezifisches Finanzinstrument für die Finanzierung des Natura-2000-Netzes geschaffen wird und kohärente Maßnahmen zur Erhaltung der Werte dieses Netzes ergriffen werden;
42. fordert die Kommission auf, stets dem Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen und in diesem Sinne keine Ausnahmeregelungen für die Verwendung von chemischen Wirkstoffen, schädlichen Pestiziden und Chemikalien mit endokriner Wirkung vorzuschlagen und einschlägige Vorschläge zurückzunehmen sowie die Einleitung von Chemikalien, die sich auf Menschen, Tiere und die Umwelt insgesamt negativ auswirken, in Wasser, Böden und Luft bzw. deren Verwendung im Zusammenhang mit Lebensmitteln einzudämmen und Legislativvorschläge mit Blick auf eine Senkung der Belastung vorzulegen;
43. fordert, dass die Katastrophenvorsorge im Rahmen des Gemeinschaftsrahmens gestärkt und ein angemessener Finanzrahmen für die Vorbeugung eingerichtet wird, dessen Mittel für Maßnahmen beansprucht werden können, die der Bewältigung von Risikosituationen dienen;
Binnenmarkt und internationaler Handel
44. ist der Auffassung, dass der Binnenmarkt mit seinen zahlreichen branchenbezogenen Dimensionen die Entwertung der staatlichen Instrumente der wirtschaftspolitischen Steuerung, die wirtschaftliche Bevormundung, die Unterschiede und die ungleiche Entwicklung herausgestellt und Steuervermeidung und -hinterziehung und die Verlagerung von Gewinnen in Steueroasen, Privatisierungen, die Deregulierung der Handelsbeziehungen und die Kapitalkonzentration gefördert hat; ist die Ansicht, dass die EU im Rahmen des Binnenmarktes und im Namen der Wettbewerbsfähigkeit Angriffe auf die Arbeitnehmerrechte unterstützt und gefördert hat, was soziale Ungleichheiten, arbeitsrechtliche Deregulierung, Lohnabwertung und zunehmend prekäre Beschäftigungsverhältnisse zur Folge hatte, wobei gleichzeitig eine gerechtere und stärker auf Umverteilung ausgerichtete Steuerpolitik behindert bzw. untergraben wurde; stellt fest, dass der Binnenmarkt im Gegensatz zu den systematisch aufgestellten Behauptungen höhere Kosten für die Verbraucher und eine Verschlechterung der Dienstleistungen mit sich gebracht hat;
45. betont, dass jedes Land das Recht haben muss, die handelspolitischen Maßnahmen festzulegen und die Handelsabkommen abzuschließen, die seinen Interessen und seinen wirtschaftlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen am ehesten entsprechen, und zwar unter Berücksichtigung des jeweiligen Maßes an Komplementarität mit Drittländern;
46. nimmt den überarbeiteten Vorschlag für die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zur Kenntnis; bedauert jedoch, dass darin weder die Bedrohungen für den Pluralismus der Medien noch für schutzbedürftige Nutzer, insbesondere Minderjährige, durch gefährliche kommerzielle Kommunikation, Produktplatzierungen und rechtswidrige Inhalte auf Videoplattformen und in den sozialen Medien hinreichend berücksichtigt werden; fordert die Kommission unter diesem Aspekt auf, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr zu überarbeiten und den Schwerpunkt bei ihrer derzeitigen und künftigen Arbeit an der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt stärker auf demokratische und kulturelle Veränderungen zu legen; weist erneut darauf hin, dass es bei der Digitalisierung im Wesentlichen um Bildung, Wissen, Forschung, Medien und die Internetkompetenz geht und dass sie daher eine stärkere politische Verantwortung und eine europäische digitale Strategie erfordert, die auf die Gesellschaft und die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten ist;
47. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass in sämtliche Maßnahmen und Programme der EU in den Bereichen Kultur, Bildung und Bürgerschaft systematisch eine Dimension der sozialen Einbeziehung, insbesondere von benachteiligten Gruppen, aufgenommen wird; fordert die Kommission auf, den uneingeschränkten Zugang aller Menschen zum kulturellen und kreativen Bereich zu erleichtern, und Unternehmen in diesen Bereichen zu fördern, insbesondere die kleinmaßstäbliche kulturelle Produktion;
48. weist darauf hin, dass im Rahmen von jedem Legislativvorschlag, durch den in irgendeiner Weise in die Rechte und die Entlohnung der Teilnehmer der Kultur- und Kreativwirtschaft eingegriffen wird, sichergestellt werden muss, dass die Autoren, Künstler, Produzenten und Techniker ein faires und angemessenes Entgelt erhalten; fordert die Mitgliedstaaten des Weiteren auf, gemeinsam mit den Gewerkschaften der Kultur- und Kreativwirtschaft, geförderten Einrichtungen und öffentlichen Stellen Anstrengungen zu unternehmen, um konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der prekären Arbeitsverhältnisse in dieser Branche zu konzipieren und durchzuführen;
49. betont ferner, dass für Antragsteller im Rahmen von Bildungsprogrammen wie Erasmus+ und Kreatives Europa, insbesondere für Studenten mit niedrigerem Einkommen, Menschen mit Behinderungen, Lernende aus abgelegenen Regionen und vom Brexit betroffene Teilnehmer, die Finanzierung erhöht werden muss und Hindernisse, unter anderem wirtschaftlicher Art, beseitigt werden müssen; bedauert, dass Zuschusssysteme durch die Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen ersetzt wurden, und fordert die Kommission auf, diesen Vorschlag zurückzunehmen;
50. lehnt den von der Kommission mit vielen Partnern weltweit geförderten handelspolitischen Ansatz der Liberalisierung, Deregulierung und Privatisierung ab, durch den die Souveränität der Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird und der den geopolitischen Interessen der reichsten Länder und multinationalen Unternehmen dient, indem er es ihnen ermöglicht, die Ressourcen von Drittländern zu kontrollieren und auszubeuten, die Asymmetrien innerhalb und zwischen Regionen zu erhöhen und die Unabhängigkeiten der am wenigsten entwickelten Länder (innerhalb und außerhalb der EU) aufrechtzuerhalten; verlangt, dass Handelsbeziehungen zu Staaten bzw. Partnern unterhalten werden, in deren Rahmen die Arbeitnehmerrechte, die Umwelt und regionale Besonderheiten geachtet werden und die geopolitischen Interessen von kleinen Ländern, KMU oder nationale Ressourcen oder öffentliche Dienste nicht gefährdet werden;
51. fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich unter anderem aus den Verhandlungen über die TTIP, das Abkommen zwischen der EU und Japan und das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zurückzuziehen; vertritt die Auffassung, dass in Handelsabkommen der Schwerpunkt auf angemessene Arbeitsplätze, ein nachhaltiges Wirtschaftsmodell und vor allem eine gerechte Verteilung des Wohlstands, eine heterogene Mischung wirtschaftlicher Tätigkeiten und einen fest verankerten Ansatz in Bezug auf das Recht, Regelungen zu erlassen, liegen sollte, damit im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit Fortschritte erzielt werden, hochwertige öffentliche Dienstleistungen entstehen, die Umwelt und die kulturelle Vielfalt geschützt werden und das Vorsorgeprinzip streng eingehalten werden kann;
52. fordert einen regulierten und auf gegenseitiger Ergänzung beruhenden internationalen Handel; betont, dass sämtliche Verhandlungsdokumente veröffentlicht werden müssen und dass vor der Annahme derartiger Übereinkünfte, die das tägliche Leben der Menschen entscheidend beeinflussen, alle nationalen Parlamente angehört werden müssen; bedauert die Verhandlungen über das CETA und fordert, dass es unverzüglich gestoppt wird;
53. fordert die Kommission auf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Unternehmen und Menschenrechte, unter anderem seine notwendigen verbindlichen Bestimmungen, uneingeschränkt zu unterstützen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in sämtliche derzeitigen und künftigen, von der EU unterzeichneten Handelsabkommen Bestimmungen aufzunehmen, die eine wirkliche Kontrolle von Steuerbetrug, Geldwäsche und Spekulationen in den Bereichen Nahrungsmittel, Wasser und sonstigem grundlegenden Bedarf des Menschen und der Umwelt ermöglichen;
Achtung der Menschenrechte – der Weg zur Demokratie
54. fordert eine demokratische, gerechte und fortschrittliche Alternative für Europa, bei der alle Länder gleiche Rechte haben und die auf Solidarität, Zusammenarbeit und sozialer Gerechtigkeit beruht; betont, dass die Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen im Mittelpunkt einer jeden politischen Maßnahme auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten stehen muss; weist darauf hin, dass ein anderes Europa geschaffen werden muss, bei dem den Menschen eine größere Rolle zukommt und sie stärker einbezogen werden, wobei ihre Rechte und ihr Wille zu achten sind;
55. vertritt die Auffassung, dass dies im Hinblick auf die EU-Organe eine stärkere Rolle und Einbeziehung der Bürger und der Zivilgesellschaft, unter anderem durch eine überarbeitete und gestärkte Europäische Bürgerinitiative, erfordert; fordert, dass der Zugang zu Dokumenten verbessert und das Lobbying von Unternehmen, unter anderem durch Sachverständigengruppen, transparenter wird und dass Initiativen wie die Europäische Bürgerinitiative in höherem Maße anerkannt werden;
56. fordert mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht; fordert, dass die EU-Organe wirklich offen, transparent und gegenüber den Bürgern rechenschaftspflichtig werden, und zwar sowohl im Hinblick auf die Beschlussfassung als auch auf die Interessen, denen sie dienen; fordert die Kommission unter diesem Aspekt auf, unverzüglich angemessene Folgemaßnahmen zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Interessenerklärungen der Mitglieder der Kommission zu ergreifen und einen Vorschlag für einen wirkungsvollen Schutz von Hinweisgebern vorzulegen, der sämtliche Kategorien von Hinweisgebern umfasst und in dem die Grundsätze der Empfehlung CM/Rec(2014)7 des Europarates berücksichtigt werden;
57. ist zutiefst besorgt angesichts des wachsenden Demokratiedefizits und der antidemokratischen Maßnahmen der EU; lehnt die politischen Maßnahmen der EU entschieden ab, durch die den souveränen und demokratisch gewählten Regierungen und nationalen Parlamenten politische Entscheidungsmöglichkeiten genommen wurden und durch die die demokratische Kontrolle der EU geschwächt und die Sparpolitik zu einem dauerhaften Vorgehen wurde; lehnt jegliche Vorgehensweise der EU-Organe entschieden ab, mit der Strategien und Maßnahmen gegen den Willen der Menschen durchgeführt werden sollen, souveräne Staaten erpresst werden oder die Ergebnisse der Beteiligung der Bürger an der politischen Beschlussfassung sowie die Arbeitskämpfe und die Rechte der Arbeitnehmer ignoriert und angegriffen werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Willen der Bürger zu respektieren und die Ergebnisse künftiger Referenden zu EU-Angelegenheiten zu achten; weist nachdrücklich auf das unveräußerliche Recht der Menschen hin, ihren Willen zu erörtern und zum Ausdruck zu bringen; lehnt den Diskurs der Unvermeidlichkeit ab, der von den EU-Organen häufig geführt wird, da es in einer Demokratie stets alternative Wege entsprechend dem Willen der Bevölkerung gibt;
58. verabscheut die eklatante Missachtung der Menschenrechte und der Verpflichtungen aus dem Völkerrecht bei der Reaktion der EU auf die humanitäre Krise, für die die zunehmende Militarisierung der Außengrenzen der EU beispielhaft steht; fordert die Kommission auf, die für stärkere Grenzkontrollen und die Stärkung der Festung Europa vorgesehenen Mittel umzuschichten und für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Migranten bereitzustellen; fordert die Kommission dringend auf, proaktive Such- und Rettungsmaßnahmen, insbesondere im zentralen Mittelmeerraum, zu stärken, Vorschläge für die Schaffung von sicheren und legalen Einreisemöglichkeiten in die EU für alle schutzbedürftigen Frauen, Männer und Kinder sowie für Arbeitsmigranten auszuarbeiten, die ein sofort wirksames, ambitioniertes und verbindliches Umsiedlungsprogramm umfassen, das auf echten Verbindungen der Flüchtlinge zu den jeweiligen Ländern beruht, und die Forderung des Europäischen Parlaments, wonach Visa aus humanitären Gründen eingeführt werden müssen, zu unterstützen, indem sie einen einschlägigen Vorschlag vorlegt, damit die Menschen nicht länger gezwungen sind, auf ihrem Weg nach Europa ihr Leben im Mittelmeer oder in den Wüsten aufs Spiel zu setzen; verurteilt, dass zunehmend auf sogenannte weiche Instrumente zurückgegriffen wird, um dahingehend Druck auf Drittländer auszuüben, dass sie informelle Wiederaufnahmeabkommen abschließen; verurteilt unter diesem Aspekt aufs Schärfste das Abkommen zwischen der EU und der Türkei, das Abkommen zwischen der EU und Afghanistan – den sogenannten Plan für ein gemeinsames Vorgehen Afghanistans und der EU in Migrationsfragen – und die laufenden Gespräche mit Drittländern im Rahmen des Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern; verurteilt die Politik der EU im Bereich des Grenzmanagements und die Verlagerung der Grenzkontrolle in Drittländer, insbesondere durch den Einsatz des Treuhandfonds der EU für Afrika;
59. fordert, dass Flüchtlinge fair auf Unterkünfte aufgeteilt werden, in denen sie würdevoll untergebracht sind, dass Hafteinrichtungen geschlossen werden, die soziale Inklusion von Flüchtlingen und Migranten und ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorangebracht werden, wobei ihre Präferenzen, Kompetenzen und Qualifikationen zu berücksichtigen sind, und dass der Schutz vor Ausbeutung und Diskriminierung sichergestellt wird; fordert, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Opfer von Menschenhandel und unbegleitete Minderjährige geschützt und unterstützt werden; fordert, dass das in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankerte Recht auf Familienleben umgesetzt wird, und zwar sowohl durch Drittländer als auch in der EU, und betont, dass das Recht auf Familienleben und das Recht auf Familienzusammenführung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU unverzüglich uneingeschränkt geachtet werden müssen, was auch ein beschleunigtes Verfahren für schutzbedürftige Antragsteller umfasst; fordert die Kommission auf, die Durchführung der Richtlinie zum Recht auf Familienzusammenführung und die Nutzung der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie 2003/86/EG des Rates betreffend das Recht auf Familienzusammenführung“ zu beurteilen und erforderlichenfalls Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten;
60. bedauert, dass die Kommission eine Alternative zur Dublin-Verordnung vorgeschlagen hat, mit der die erheblichen Unzulänglichkeiten der bestehenden Verordnung nicht beseitigt werden, da der Vorschlag nicht auf dem Grundsatz der Solidarität und der gleichmäßigen Aufteilung der Verantwortung beruht; bringt seine große Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, zu prüfen, ob der Antrag einer Person aufgrund der Konzepte des sicheren Drittstaats oder des ersten Asyllandes für unzulässig erklärt werden kann;
61. ist zutiefst enttäuscht angesichts der unerfüllten Versprechen der Mitgliedstaaten, Menschen, die in Italien und Griechenland Asyl gesucht haben, umzusiedeln; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Verpflichtungen aus den Beschlüssen des Rates einzuhalten und Menschen, die in Griechenland und Italien Asyl gesucht haben, systematisch umzusiedeln; fordert die Kommission auf, die Verlängerung der Umsiedlungsmaßnahmen vorzuschlagen, so lange es die Lage erfordert;
62. ist zutiefst besorgt angesichts der Europäischen Sicherheitsagenda, die auf repressive Maßnahmen und die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden der EU ausgerichtet ist; kritisiert die zunehmenden sicherheitsbezogenen Tendenzen in der Politik, darunter die Erfassung von personenbezogenen Daten und das Erstellen von Profilen von Bürgern und Drittstaatsangehörigen, wobei die erhöhte Angst der Menschen, die gerechtfertigt ist, genutzt und auf die Bekämpfung des Terrorismus verwiesen wird, um die Rechte und Freiheiten der Bürger anzugreifen und die Überwachung durch den Staat zu verstärken; protestiert gegen diese Verletzung der Menschenrechte und gegen die Tatsache, dass diese repressiven politischen Maßnahmen die notwendigen Präventivmaßnahmen untergraben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Präventivmaßnahmen zu stärken, zu denen auch Jugendarbeit, Maßnahmen zur Förderung des sozioökonomischen Zusammenhalts und weitere Präventionsinstrumente gehören, deren Ziel darin besteht, Menschen zu unterstützen, bei denen das Risiko der sozialen Ausgrenzung besteht; weist unter diesem Aspekt darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten jedes externe militärische Engagement beenden und eine internationale Rolle zur Förderung des Friedens einnehmen müssen;
63. fordert die unverzügliche Annahme der bereichsübergreifenden Antidiskriminierungsrichtlinie, um Diskriminierung, zu der auch Angriffe auf Minderheiten, Migranten, Asylsuchende und andere schutzbedürftige Gruppen gehören, stärker zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, die Durchführung nationaler Strategien zur Integration der Roma und die Empfehlung des Rates zu Maßnahmen zur wirksamen Integration der Roma in den Mitgliedstaaten zu bewerten und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zur wirkungsvollen Inklusion der Roma vorzuschlagen; bedauert die Zunahme von Hassstraftaten und Hetze gegenüber ethnischen und religiösen Minderheiten, lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen, Asylsuchenden und Obdachlosen; ist der Ansicht, dass die Zunahme von rassistischen und fremdenfeindlichen Ansichten und Organisationen mit dem Erstarken rechtsextremer und faschistischer Tendenzen in Europa in Zusammenhang steht, die nicht getrennt von den Sparmaßnahmen und der neoliberalen Politik, die in den vergangenen Jahrzehnten in der EU und den Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, und von dem wachsenden Demokratiedefizit und der Missachtung des Willens der Bevölkerung betrachtet werden können;
Frieden und internationale Solidarität
64. lehnt die Europäische Sicherheitsstrategie sowie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU ab; fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO beendet wird und die entsprechenden strategischen Prioritäten aufgegeben werden und lehnt die derzeitige expansionistische Politik der NATO ab; fordert ferner die Schließung aller ausländischen Militärstützpunkte in Europa und die Auflösung der NATO; lehnt die europäische Verteidigungsunion ab, die ein gefährliches Unterfangen ist, das auf direktem Weg in den Krieg führt; spricht sich daher dagegen aus, den Sicherheits- und Verteidigungshaushalt der Mitgliedstaaten aufzustocken; lehnt jedwede Finanzierung militärischer, zivil-militärischer oder sicherheitsbezogener Forschung im Allgemeinen und insbesondere im Bereich der Entwicklung von ferngesteuerten Flugsystemen aus Mitteln des Programms Horizont 2020 und allgemein aus dem EU-Haushalt entschieden ab; fordert, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten um Frieden, diplomatische und friedliche Konfliktlösungen, unter anderem im Wege von Vermittlungsinitiativen, und um Programme für die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen bemühen; unterstützt den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die Abrüstung im Kernwaffenbereich;
65. lehnt das Diskussionspapier der Kommission zur Zukunft der europäischen Verteidigung und die darin abgegebenen Empfehlungen zur einem europäischen Verteidigungsfonds und einen Binnenmarkt für Verteidigung entschieden ab, zumal darin eine Aufstockung der Finanzmittel für Sicherheit und Verteidigung im Rahmen der Haushaltsmittel der EU gefordert wird;
66. verurteilt und bedauert zutiefst, dass die EU in beispielloser Geschwindigkeit militarisiert wird;
67. verlangt die Abrüstung, unter anderem im Kernwaffenbereich, die Demobilisierung der Streitkräfte und ein Ende von externen Militärinterventionen und fordert zivile Forschung und Untersuchungen zugunsten der Menschen und ihrer Entwicklung; fordert die Auflösung der NATO; weist erneut darauf hin, dass Frieden am besten dadurch gefördert werden kann, dass Maßnahmen zur Armutsbekämpfung unterstützt werden, humanitäre Hilfe geleistet und eine nachhaltige und gerechte wirtschaftliche und soziale Entwicklung gefördert wird;
68. erklärt, dass die externe Zusammenarbeit auf dem internationalen Grundsatz der Solidarität und der uneingeschränkten Achtung des Wunsches der einzelnen Länder nach Entwicklung und der Achtung der jeweiligen Geschwindigkeit der Entwicklung beruhen sollte;
69. bedauert zutiefst, dass die EU im Hinblick auf die Beitrittsländer für dieselbe fehlgeschlagene Politik eintritt; ist besorgt angesichts der aktuellen Entwicklungen im westlichen Balkan im Zusammenhang mit dem wachsenden Demokratiedefizit und dem zunehmenden Autoritarismus, der Zunahme nationalistischer und irredentistischer Rhetorik und wirtschaftlicher Stagnation, die durch eine sehr hohe Arbeitslosenquote noch verschärft wird, wobei all dies regionale Instabilität zur Folge haben könnte und viele dieser Probleme durch den Angriffskrieg verursacht wurden, der vielen dieser Länder aufgezwungen wurde; verlangt, dass die EU die Verantwortung für das Scheitern ihrer Politik im westlichen Balkan übernimmt, und fordert die Kommission auf, ihre Erweiterungspolitik und ihre Unterstützung der Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe erneut zu überprüfen und grundlegend zu ändern, indem sie den Schwerpunkt auf die Unterstützung der Demokratie und der Zivilgesellschaft, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschrechte, die Bürgerrechte und die Arbeitnehmerrechte, den sozialen Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit sowie eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung legt; vertritt die Auffassung, dass der Beschluss, der EU beizutreten, auf einer souveränen Entscheidung der Bevölkerung beruhen sollte;
70. fordert vor dem Hintergrund der Ereignisse seit Juli 2016 und des Referendums vom 16. April 2017, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei vorübergehend ausgesetzt werden, sollte das Verfassungspaket unverändert umgesetzt und die Rechtsstaatlichkeit nicht unverzüglich wiederhergestellt werden; fordert, dass die Modernisierung des Zollunion mit der Türkei strikt von den Menschenrechten, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und guten nachbarschaftlichen Beziehungen abhängig gemacht wird; beharrt auf dem Standpunkt, dass die Zollunion nicht vertieft werden kann, wenn die Türkei die derzeitige Zollunion und das Zusatzprotokoll nicht gegenüber allen Mitgliedstaaten umsetzt;
71. betont, dass als vorrangige Angelegenheit die sozioökonomischen Ursachen der derzeitigen Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit und Migration bewältigt werden müssen, und lehnt eine militärische Sicherheitskooperation ab; fordert die Kommission auf, ihrer Zusage, wonach sie die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen gemeinsam mit den Partnern im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik umsetzen will, nachzukommen; betont, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen ein entscheidender Faktor für die Zukunft der meisten benachbarten Länder ist; unterstützt, dass der Schwerpunkt konkret auf die Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen gelegt wird und kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden; betont, dass es hierfür eines Ansatzes auf mehreren Ebenen, der unter anderem die nationale, regionale und lokale Ebene umfasst, und einer regionalen, subregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit bedarf, durch die die EU-Mitgliedstaaten, die Partnerländer und ihre lokalen und regionalen Behörden mobilisiert werden; fordert realistische Ansätze und Programme, die von konkretem Nutzen für die Menschen sind, und fordert die Kommission auf, die im Rahmen der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik angekündigte Strategie für die Zusammenarbeit mit den Nachbarn der EU vorzulegen;
72. bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung einer Zweistaatenlösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, bei der der Staat Israel und der palästinensische Staat auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts und der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts in Frieden und Sicherheit nebeneinander bestehen; fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Kooperations- und Unterstützungsprogramme unter Besatzung und Blockaden lebende Menschen besonders zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, – als Reaktion auf die langanhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen durch Israel im besetzten palästinensischen Gebiet, die diskriminierende Behandlung durch Israel, was seine eigenen Bürger arabischer Abstammung angeht, und die Missachtung der diesbezüglichen Resolution der Vereinten Nationen durch Israel – Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel vollständig umzusetzen; fordert, dass die Leitlinien über die Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten in den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten im Hinblick auf von der EU finanzierte Zuschüsse, Preisgelder und Finanzinstrumente ab 2014 in allen Mitgliedstaaten umfassend angewandt werden; fordert die Kommission auf, die Finanzierung der Programme im Bereich wissenschaftliche Zusammenarbeit zu überprüfen, um eine Finanzierung der israelischen Rüstungsindustrie zu verhindern; fordert die Kommission erneut auf, die Kosten der Zerstörung von Häusern und Infrastruktur, die von der EU finanziert wurden, zu bewerten und eine Entschädigung zu verlangen;
73. bekräftigt seine Unterstützung für die Selbstbestimmung der Westsahara, die im Einklang mit dem Völkerrecht und den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen im Wege eines Referendum verwirklicht werden muss; fordert die Kommission auf, als Reaktion auf die langanhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen durch Marokko in den besetzten Gebieten der Westsahara, zu denen auch wirtschaftliche Unterdrückung und politisch motivierte Inhaftierungen von friedlichen saharauischen Aktivisten wegen des Eintretens für die Selbstbestimmung gehören, Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Marokko vollständig umzusetzen; fordert die Kommission auf, das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 21. Dezember 2016 umzusetzen, wonach die Anwendung von Abkommen zwischen der EU und Marokko auf die Westsahara nach dem Völkerrecht rechtswidrig ist; betont, dass künftige Abkommen der EU zur Westsahara mit der Frente Polisario als dem internationalen Vertreter des saharauischen Volkes ausgehandelt werden müssen; betont, dass sich die humanitäre Lage in den Flüchtlingslagern in Tindouf aufgrund der Verringerung der internationalen Hilfe verschlechtert, und fordert die Kommission auf, die Hilfe mindestens auf das Niveau der Vergangenheit aufzustocken;
74. fordert die Kommission auf, die Zusagen, die sie in den Verhandlungen über das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Republik Kuba gemacht hat, und die im Rahmen dieser Verhandlungen eingeleiteten wichtigen Schritte aufrechtzuerhalten; betont, dass in den Verhandlungen ein konstruktiver Ansatz beibehalten werden muss, bei dem der Wille der kubanischen Bevölkerung geachtet wird und eine Einflussnahme von außen oder Beschränkungen in Bezug auf die internen Angelegenheiten Kubas verhindert werden; fordert die Kommission auf, zur Beendigung der Blockade beizutragen;
75. weist erneut darauf hin, dass die Eigenverantwortung der Entwicklungsländer für die Prioritäten im Bereich Entwicklung ein Grundsatz einer wirksamen Entwicklungszusammenarbeit ist; lehnt jeden Versuch ab, die Entwicklungshilfe an Grenzkontrollen, die Steuerung von Migrationsströmen oder Rückübernahmeabkommen zu knüpfen; lehnt jegliche Versuche ab, eine Konditionalität zwischen Entwicklungshilfe und der Kooperation der Empfängerländer, unter anderem bei Strukturreformen und Migrationsfragen, herzustellen; betont, dass Zahlungen aus dem Finanzinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) nicht für militärische Programme, politische Zusammenarbeit und Reformen im Bereich der Streitkräfte eingesetzt werden dürfen; betont, dass ein Mechanismus der Rechenschaftspflicht für die Überwachung und Umsetzung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung und des Ziels, 0,7 % des BNE für die öffentlicher Entwicklungshilfe bereitzustellen, das die Mitgliedstaaten bereits Jahr 2015 erreichen wollten, erforderlich ist;
76. fordert die Kommission auf, des Weiteren in sämtlichen einschlägigen Politikbereichen und in der EU und darüber hinaus den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten zu berücksichtigen und zu fördern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Folgen der „Gag Rule“ entgegenzuwirken und zu diesem Zweck unter Rückgriff auf Fördermittel der EU wie auch der Mitgliedstaaten für Entwicklungshilfe die Finanzierung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, insbesondere die Finanzierung, die ausdrücklich dafür bestimmt ist, den Zugang zur Geburtenkontrolle und zu sicheren und legalen Abtreibungsmöglichkeiten sicherzustellen, wesentlich zu erhöhen;
77. fordert einen auf den menschlichen Bedürfnissen fußenden Ansatz zur Schuldentragfähigkeit mit verbindlichen Standards für eine verantwortungsvolle Kreditvergabe und -aufnahme, und fordert, dass den Entwicklungsländern ihre Auslandsschulden erlassen werden;
78. fordert die Kommission auf, im Wege der Kommunikation die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen Instruments für transnationale Unternehmen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass wirkungsvolle Rechtsbehelfe eingeführt werden, auf die die Opfer zurückgreifen können, wenn die inländische Justiz nicht in der Lage ist, multinationales Unternehmen wirkungsvoll strafrechtlich zu verfolgen;
Finanzierung der EU
79. weist erneut darauf hin, dass der EU-Haushalt ein Instrument zur Verwirklichung der dargelegten Ziele ist; vertritt die Auffassung, dass dies durch politische Maßnahmen und Programme erfolgen sollte, mit denen auf die konkreten Bedürfnisse der Mitgliedstaaten eingegangen wird, damit der EU-Haushalt die Bemühungen der Mitgliedstaaten ergänzt, anstatt ihnen Prioritäten oder ein Einheitsmodell aufzuerlegen; vertritt ferner die Auffassung, dass der Haushalt die Erprobung von bewährten Verfahren anderer Länder ermöglichen sollte;
80. bekräftigt, dass die Kohäsionspolitik wichtig ist und die Mittel in diesem Bereich und insbesondere die Mittel für den Europäischen Sozialfonds aufgestockt werden müssen; betont, dass diese politischen Maßnahmen unter keinen Umständen, auch nicht durch den Brexit, geschwächt werden dürfen und dass die Haushaltsmittel für alle Kategorien und Regionen mindestens auf dem Niveau des derzeitigen Zeitraums gehalten werden sollten; fordert die Kommission auf, die Vorschläge für die Kohäsionspolitik nach 2020 und für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) spätestens Anfang 2018 vorzulegen, damit eine reibungslose Beschlussfassung ermöglicht wird und die Mitgliedstaaten und Regionen genügend Zeit haben, um Prioritäten festzulegen und sich an Veränderungen der politischen Maßnahmen anzupassen und diese Veränderungen umzusetzen;
81. fordert im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Kommission für den MFR für den Zeitraum nach 2020, dass der Haushalt vereinfacht und transparenter und gerechter gestaltet wird, die demokratische Rechenschaftspflicht für ihn erhöht und dafür gesorgt wird, dass er auf Solidarität beruht; fordert des Weiteren, dass die Einheit des EU-Haushalts sichergestellt wird und daher die Finanzierungsinstrumente, Fonds und Treuhandfonds, die derzeit außerhalb des Haushaltsplans bestehen, in den Haushaltsplan einbezogen werden;
82. fordert, dass der Haushaltsplan für 2018 konkrete Unterstützungsmaßnahmen für die Regionen enthält, auf die sich der Brexit am stärksten auswirken wird, wobei auch Finanzmittel dafür bereitgestellt werden müssen, den Friedensprozess im Norden Irlands zu festigen und voranzubringen;
Brexit
83. erkennt das Recht eines jeden Mitgliedstaates an, aus der EU auszutreten; betont, dass nicht auf Bestimmungen der Verträge zurückgegriffen werden sollte, um ungerechtfertigte Hindernisse für die Umsetzung des Beschlusses eines Mitgliedstaates, aus der EU auszutreten, zu schaffen;
84. lehnt jede Art von Druck oder Erpressung in den Verhandlungen ab; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Interesse all jener, die in den unterschiedlichen Rechtsräumen leben, eine faire Einigung über die künftige Beziehung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu erzielen; vertritt des Weiteren die Auffassung, dass die künftige Beziehung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sich auf die Grundsätze Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, gründen sollte;
85. vertritt die Auffassung, dass es von größter Bedeutung ist, dass die im Vereinigten Königreich lebenden Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und die in den anderen Mitgliedstaaten lebenden Briten rasch und bedingungslos Rechtssicherheit erhalten; fordert, der Mobilität von Arbeitnehmern (mobilen Arbeitnehmern, Grenzarbeitnehmern, Grenzgängern und Studenten) in diesem Zusammenhang besonderes Augenmerk zu widmen und den Schwerpunkt dabei insbesondere auf die einzigartige Situation in Irland und Gibraltar zu legen und dieser Situation besonderes Verständnis entgegenzubringen;
86. fordert, dass das Karfreitagsabkommen und die nachfolgenden Abkommen im Austrittsabkommen uneingeschränkt gewahrt werden; fordert, dem Norden Irlands einen Sonderstatus innerhalb der EU zu gewähren, der den fortgesetzten Zugang zur Mitgliedschaft in der EU, zur Zollunion, zum Binnenmarkt und zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sicherstellt; fordert ferner die Freizügigkeit und den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr auf der Insel Irland;
87. fordert die Kommission auf, ihr Arbeitsprogramm im Einklang mit der Entschließung des Parlaments zu überarbeiten;
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88. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47.