ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Zukunft des Programms Erasmus+
05.9.2017 - (2017/2740(RSP))
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Petra Kammerevert im Namen des Ausschusses für Kultur und Bildung
B8-0495/2017
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zukunft des Programms Erasmus+
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 14,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2016 zu Erasmus+ und anderen Instrumenten zur Förderung der Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung – ein Konzept für lebenslanges Lernen[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu der Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU[4],
– unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zur Zukunft des Programms Erasmus+ (O-000062/2017 – B8-xxxx/2017),
– gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das 30‑jährige Jubiläum des Programms Erasmus+ angesichts der derzeitigen Entwicklungen nicht nur gefeiert, sondern auch als Anlass dafür gesehen werden sollte, darüber zu reflektieren, wie das Programm in Bezug auf Barrierefreiheit und Inklusion verbessert werden kann und die Unionsbürger und Organisationen in der EU, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und Sport tätig sind, besser unterstützt werden können;
B. in der Erwägung, dass Bildung ein grundlegendes Menschenrecht und ein öffentliches Gut darstellt, das allen Bewerbern und insbesondere auch Studenten mit geringerem Einkommen zugänglich sein sollte;
1. betont, dass das Erasmus‑Programm zu den erfolgreichsten Programmen der EU zählt und von wesentlicher Bedeutung dafür ist, Aktivitäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und Sport zu fördern und Europa den Bürgern näherzubringen; weist darauf hin, dass sich das Programm in den vergangen 30 Jahren außerordentlich positiv auf das Privat- und Berufsleben von mehr als 9 Millionen Teilnehmern innerhalb und außerhalb Europas, d. h. auch in Nachbarländern und Kandidatenländern, ausgewirkt hat;
2. betont, dass mit Erasmus+ durch Mobilität und strategische Zusammenarbeit ein Beitrag dazu geleistet wurde, die Qualität der Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in der EU zu verbessern, wodurch das europäische Bildungs- und Ausbildungswesen wettbewerbsfähiger geworden ist, eine solide wissensbasierte Wirtschaft entstanden ist und die Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht wurden;
3. ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt bei Erasmus+ und seinem Folgeprogramm insbesondere auf lebenslangem Lernen und Mobilität liegen sollte und sich die Programme auf formale, nichtformale und informelle Bildung erstrecken sollten, da somit die Ausbildung der Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen gefördert werden kann, die für die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung notwendig sind, wobei dies mit der Förderung demokratischer Werte, des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des bürgerschaftlichen Engagements und der Integration von Migranten und geflüchteten Menschen im Hinblick auf einen umfassenden interkulturellen Dialog einhergeht;
4. betont, dass die Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und Sport auf einem schlüssigen, bereichsübergreifenden Konzept beruhen müssen und zu diesem Zweck insbesondere maßnahmenübergreifende Möglichkeiten und Synergien mit anderen Mitteln und Programmen der EU genutzt werden müssen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die anstehende Erneuerung des Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit eine ideale Möglichkeit bietet, die Prioritäten des Erasmus+-Folgeprogramms auf die neue Jugendstrategie der EU und andere von der EU geförderte Programme abzustimmen;
5. ist der Ansicht, dass Erasmus+ auch als Schlüsselinstrument gelten muss, was die Strategie der EU zur Förderung der nachhaltigen Entwicklungsziele weltweit angeht;
6. weist angesichts der hohen Mobilitätsquote und der Bedeutung der Mobilität zwischen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und entsprechenden Organisationen auf dem Kontinent und im Vereinigten Königreich darauf hin, dass bei den Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU in Bezug auf den Status der Studenten und des Lehrpersonals aus der EU im Vereinigten Königreich sowie auch der Studenten und des Lehrpersonals aus dem Vereinigten Königreich in der EU, die an Erasmus+-Mobilitätsprogrammen teilnehmen, eine für beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarung erzielt werden muss;
Jugendarbeitslosigkeit und persönliche und soziale Entwicklung
7. ist der Ansicht, dass sich das Programm Erasmus+ stark weiterentwickelt hat, sodass inzwischen mehr Teilnehmer von dem Programm profitieren, d. h. ihr Wissen erweitern und Lücken in ihren Fertigkeiten und Kompetenzen schließen können, zumal sich das Programm inzwischen auch auf Freiwilligendienste und das nichtformale und informelle Lernen und entsprechende Ausbildungen sowie auch auf Gebiete außerhalb der EU erstreckt;
8. weist darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit, ein Jahr nach dem Abschluss in Beschäftigung zu sein, für Studenten, die an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen, doppelt so hoch ist wie für Studenten, die dies nicht tun, und dass fast 90 %[5] der Personen, die sich in beruflicher Aus- und Weiterbildung befinden und dabei an Mobilitätsprogrammen teilnehmen, erklären, dass sich ihre Beschäftigungsfähigkeit infolge der Teilnahme verbessert habe; hält es allerdings für bedauernswert, dass gerade junge Menschen dem höchsten Risiko ausgesetzt sind, was Arbeitslosigkeit angeht; weist daher darauf hin, dass im Rahmen von Erasmus+ Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Beschäftigungschancen zu verbessern, besonders stark unterstützt werden müssen;
9. betont, dass ehrenamtliches Engagement der Bürgerbeteiligung und dem bürgerschaftlichen Engagement förderlich ist und gleichzeitig die Chancen der Betroffenen darauf erhöht, in Beschäftigung zu kommen; betont daher, dass die Mittelvergabe im Rahmen des Programms Erasmus+ in eine umfassendere politische Strategie eingebunden sein sollte, mit der darauf hingewirkt wird, in Europa ein Umfeld zu schaffen, das dem ehrenamtlichen Engagement förderlich ist, wobei dafür zu sorgen wäre, dass bereits laufende, erfolgreiche Initiativen nicht kopiert, sondern ergänzt werden;
10. ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt von Erasmus+ auf Innovation und Entwicklung liegen und dabei größeres Gewicht auf den Ausbau von Fertigkeiten und Kompetenzen gelegt werden sollte, also etwa auf Selbstbewusstsein, Kreativität, Unternehmertum, Anpassungsfähigkeit, kritisches Denken, kommunikative Fähigkeiten, Arbeit im Team sowie die Fähigkeit, in einem multikulturellen Umfeld zu leben und zu arbeiten; betont, dass die Erlangung dieser Kompetenzen vor dem Hintergrund einer ausgewogenen Kombination des formalen, nichtformalen und informellen Lernens umfassender gelingen kann und es ferner von entscheidender Bedeutung ist, dass schon ab einem sehr jungen Alter Schlüsselkompetenzen erworben werden, wobei es gilt, diesen Bereich auszubauen, indem vermehrt in Maßnahmen investiert wird, die auf Mobilität in den frühen Phasen der allgemeinen und beruflichen Bildung abzielen;
11. weist darauf hin, dass mit Erasmus+ eine stärkere Vernetzung der Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen mit der Wirtschaft gefördert werden sollte, damit die Teilnehmer ihre Fertigkeiten ausbauen und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern können und die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger wird;
12. betont, dass die auf den Bereich Berufsbildung ausgerichtete Komponente von Erasmus+ eine wichtige Rolle spielt, wenn es darum geht, die Teilnehmer dabei zu unterstützen, sich die auf dem Arbeitsmarkt notwendigen Fertigkeiten und die entsprechende Erfahrung anzueignen, und somit für vermehrte Beschäftigungsfähigkeit und soziale Integration zu sorgen; fordert, dass die auf den Bereich Berufsbildung ausgerichtete Komponente von Erasmus+ verbessert wird, d. h. dass sie modernisiert und barrierefreier gestaltet wird sowie vereinfacht und an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst wird;
13. weist darauf hin, dass der Ausbau der Mobilität der Personen, die sich in beruflicher Aus- und Weiterbildung befinden, im Hinblick auf kurze und längerfristige (Erasmus Pro) Aufenthalte großes Potenzial dafür aufweist, dass sich die EU stärker an der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit beteiligt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Möglichkeiten für die Mobilität von Personen, die sich in beruflicher Aus- und Weiterbildung befinden, sowie die auf die qualifizierte Berufsausbildung ausgerichtete Komponente des Programms auszubauen und so einerseits den inhärenten Wert einer Berufsausbildung anzuerkennen und andererseits nationale Reformen zu fördern, um die Möglichkeiten der Berufsbildung und der beruflichen Qualifikation auszubauen und deren Anerkennung zu fördern; weist gleichzeitig erneut darauf hin, dass eine Ausbildung eine Lernmaßnahme darstellt und kein Ersatz für eine bezahlte Beschäftigung ist;
Soziale Inklusion und Barrierefreiheit
14. bedauert, dass weniger als 5 % der jungen Europäer an diesem Programm teilnehmen können, was auf sozioökonomische Faktoren, unzureichende Mittel und die zunehmende Ungleichheit zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten sowie auch darauf zurückzuführen ist, dass sich das Bewerbungsverfahren und die Verwaltung komplex gestalten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Programm weiter zu öffnen und barrierefreier zu gestalten, sodass die einzelnen Begünstigten mehr Unterstützung erhalten und die Förderung möglichst hoch ist, und zwar insbesondere für benachteiligte Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen;
15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Erasmus+ noch inklusiver zu gestalten, damit mehr junge Menschen über verschiedene Kanäle – und insbesondere digital – und auch Organisationen, einschließlich Einrichtungen des formalen, nichtformalen und informellen Lernens auf allen Ebenen, Jugendorganisationen, Organisationen aus den Bereichen Kunst und Breitensport, Freiwilligenorganisationen und andere Interessenträger der Zivilgesellschaft, erreicht werden können, und fordert sie auf, zu diesem Zweck die Inklusions- und Diversitätsstrategie im Rahmen des gesamten Programms zu berücksichtigen und gerade Menschen mit besonderen Bedürfnissen und schlechteren Chancen einzubeziehen;
16. erinnert daran, dass die mangelnde Koordinierung der Sozialsysteme der EU und die unzureichende Übertragbarkeit der Rechte für Menschen mit Behinderungen erhebliche Hindernisse darstellen, auch wenn Bemühungen angestrengt werden, die Erasmus+-Programme und andere Mobilitätsinitiativen inklusiver zu gestalten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit dem Ziel zu intensivieren, die Mobilität benachteiligter Menschen zu verbessern;
17. weist darauf hin, dass eines der größten Probleme dabei, mehr Studenten Mobilität zu ermöglichen, darin besteht, dass nicht ausreichend geklärt ist, inwiefern die im Rahmen des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) während des Mobilitätszeitraums erworbenen Leistungspunkte anerkannt werden bzw. dass die Anerkennung nicht einheitlich erfolgt; fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden und insbesondere auch die Hochschuleinrichtungen auf, die Lernvereinbarungen als Teil des Mobilitätsprozesses vollständig umzusetzen und dafür zu sorgen, dass die ECTS-Leistungspunkte, die im Zuge von Mobilitätszeiträumen im Rahmen der auf den Bereich Hochschulbildung ausgerichteten Komponente von Erasmus+ erlangt werden, ohne Probleme anerkannt werden;
18. ist der Ansicht, dass jüngeren Menschen bessere Möglichkeiten geboten werden sollten, die Zukunft des Programms zu gestalten, da gerade sie die Vision des Programms weitertragen und ausbauen können, und zwar im Einklang mit ihren aktuellen und künftigen Bedürfnissen und den Herausforderungen, mit denen sie bei der Arbeit, bei Freiwilligendiensten und im Studium konfrontiert sind;
19. fordert ein gewisses Maß an Flexibilität, was die Gestaltung des neuen Programms angeht, damit auf neue Herausforderungen und strategische Prioritäten, die sich auf der Ebene der EU oder auch international ergeben, flexibel reagiert werden kann; betont, dass alle neuen Initiativen die bereits bestehenden Initiativen ergänzen sollten und mit Mitteln in ausreichender Höhe ausgestattet werden sollten, sodass sie auch wirklich umgesetzt werden können;
Europäische Identität und bürgerschaftliches Engagement
20. ist der festen Überzeugung, dass mit dem Programm Erasmus+ auch künftig Anreize für bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung und interkulturelle Verständigung und für die Entstehung einer europäischen Identität gesetzt werden sollten; besteht daher darauf, dass bei allen Mobilitätsmaßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie formales und nichtformales Lernen, die über Erasmus+ gefördert werden, dafür gesorgt wird, dass den jungen Menschen der Mehrwert der europäischen Zusammenarbeit im Bereich Bildung bewusst wird, und sie dazu ermutigt werden, sich für europäische Themen zu engagieren;
21. ist der Ansicht, dass die Aufnahme der Mobilität in Studiengänge und die Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls sowohl für die persönliche als auch für die berufliche Entwicklung der Betroffenen und darüber hinaus für die Förderung der interkulturellen Verständigung von Vorteil wäre;
22. fordert die Kommission auf, einen europäischen elektronischen Studentenausweis einzuführen, der Studenten europaweit Zugang zu Leistungen ermöglicht;
Finanzierung des Programms
23. bedauert, dass die Tatsache, dass die Projekte im Rahmen einiger Erasmus+-Aktionen eine niedrige Erfolgsquote aufweisen und dass nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, die Nachfrage aber hoch ist, den Erfolg von Erasmus+ als Vorzeigeprogramm der EU gefährden könnte; ist der festen Überzeugung, dass Erasmus+ letztendlich allen jungen Menschen offenstehen muss und angesichts dieser höheren Ziele für den kommenden Programmplanungszeitraum auch zusätzliche Mittel in wesentlicher Höhe bereitgestellt werden müssen, was sich in einer Aufstockung der Haushaltsmittel niederschlagen sollte, damit das Programm sein Potenzial voll entfalten kann; fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und die einschlägigen Interessenträger daher auf, im Vorfeld der anstehenden Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für eine stärkere, öffentlichkeitswirksame Unterstützung des Erasmus-Programms zu sorgen;
24. betont, dass die Einführung des neuen Erasmus+-Programms unbedingt reibungslos ablaufen muss und von Anfang an eine strategische Mittelplanung erfolgen muss; regt an, dass Mittel aus den Regional- und Sozialfonds verwendet werden, damit die Mitgliedstaaten stärker zu den Mobilitätszuschüssen im Rahmen von Erasmus+ beitragen können; weist erneut darauf hin, dass die Programmvorschriften von allen nationalen Agenturen einheitlich angewendet werden müssen, wozu auch die Einhaltung der gemeinsamen Qualitätsstandards, die Projektbewertung und die Verwaltungsverfahren zählen, zumal eine einheitliche Anwendung von entscheidender Bedeutung ist, wenn das Erasmus+-Programm kohärent umgesetzt werden soll;
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25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.
- [2] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0018.
- [3] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0107.
- [4] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0005.
- [5] Übersicht Erasmus+ („Dashboard“), Datenabruf: 28. März 2017; vgl. http://www.ecvet-secretariat.eu/en/system/files/documents/3727/eu-vet-policy-context.pdf, p. 29.