Entschließungsantrag - B8-0565/2017Entschließungsantrag
B8-0565/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen

12.10.2017 - (2017/2742(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Jan Olbrycht, Isabelle Thomas im Namen des Haushaltsausschusses


Verfahren : 2017/2742(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0565/2017
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B8-0565/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen

(2017/2742(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 311, 312 und 323 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[1], insbesondere auf Artikel 2,

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zur Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014–2020 nach der Wahl: Beitrag des Parlaments im Vorfeld des Kommissionsvorschlags[3],

–  unter Hinweis auf das Reflexionspapier der Kommission vom 28. Juni 2017 über die Zukunft der EU‑Finanzen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 4. Juli 2017 zum Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen,

–  unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Haushaltsausschusses,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2017 zu der Haushaltskapazität für das Euro-Währungsgebiet[4],

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.  ist der Überzeugung, dass die Erfahrungen mit den vorigen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und insbesondere dem MFR 2014–2020 in jegliche Debatte über die künftige Finanzierung der Europäischen Union einfließen müssen; weist auf die erheblichen Unzulänglichkeiten des derzeitigen MFR hin, der bis an seine Grenzen gedehnt wurde, damit die Union über die Mittel verfügen kann, die sie für die Bewältigung einer Reihe schwerwiegender Krisen und neuer Herausforderungen und für die Finanzierung ihrer neuen politischen Prioritäten benötigt; unterstreicht seine Überzeugung, dass sich die geringe Mittelausstattung des derzeitigen MFR als unzureichend für die Deckung des gegenwärtigen Bedarfs und die Umsetzung der politischen Ambitionen der Union erwiesen hat;

2.  begrüßt, dass die Kommission ihr Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen vorgelegt hat; stellt fest, dass die Kommission die im Weißbuch zur Zukunft Europas vom März 2017 vorgestellten fünf Szenarien für das künftige Modell der Europäischen Union mit Blick auf den Haushalt bewertet und eine Reihe wichtiger Merkmale und Grundsätze des EU-Haushalts darlegt; heißt die vorgeschlagene Methode gut und befürwortet die Erklärung der Kommission, wonach der künftige MFR von einer klaren Vision der Prioritäten Europas geprägt sein muss; vertraut darauf, dass mit diesem Papier eine klare Struktur für die Debatten aufgezeigt wird und eine dringend erforderliche politische Diskussion über die Ausrichtung, den Zweck und die Höhe des EU-Haushalts in Anbetracht der grundlegenden Ziele und künftigen Herausforderungen der Union eingeleitet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bürger anzuhören und ihre Vision der Zukunft der EU-Finanzen aktiv und konstruktiv einzubringen;

3.  bedauert jedoch, dass vier der fünf vorgestellten Szenarien („Weiter wie bisher“, „Weniger gemeinsames Handeln“, „Einige tun mehr“ und „Radikale Umgestaltung“) einen effektiven Rückgang der Ambitionen der Union mit sich bringen und Kürzungen bei zwei langjährigen und in den Verträgen verankerten EU-Politikbereichen und grundlegenden Bausteinen des europäischen Projekts – der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Kohäsionspolitik – vorsehen; betont seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, wonach zusätzliche politische Prioritäten mit zusätzlichen Finanzmitteln einhergehen und nicht zulasten bestehender EU-Strategien finanziert werden sollten; hält das fünfte Szenario („Viel mehr gemeinsames Handeln“) für einen sinnvollen und konstruktiven Ausgangspunkt für die laufende Debatte über die Zukunft der EU-Finanzen und folglich für das künftige Modell der Europäischen Union; regt die Kommission dazu an, ein Szenario auszuarbeiten, das den Empfehlungen des Parlaments Rechnung trägt, damit die derzeitigen und künftigen Herausforderungen bewältigt und die neuen Prioritäten festgelegt werden;

4.  weist darauf hin, dass sich die Union nach Artikel 311 AEUV selbst mit den Mitteln ausstatten muss, die sie für die Verwirklichung ihrer Ziele benötigt; ist der Ansicht, dass die Unzulänglichkeiten des derzeitigen MFR, das Ausmaß der neuen Prioritäten und die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs nur eine Schlussfolgerung zulassen: das Erfordernis, die Ausgabenobergrenze in Höhe von 1 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU zu durchbrechen und folglich den Haushalt der Union deutlich aufzustocken, damit die anstehenden Herausforderungen bewältigt werden können; spricht sich in diesem Zusammenhang gegen eine nominale Kürzung der Höhe des EU-Haushalts im nächsten MFR aus und vertritt deshalb die Auffassung, dass der nächste MFR mindestens 1,23 % des BNE der EU ausmachen sollte; regt die Mitgliedstaaten dazu an, diesbezüglich eine Debatte zu führen;

5.  bedauert, dass der Haushalt der EU in erster Linie aus auf dem BNE beruhenden Beiträgen der Einzelstaaten und nicht – wie in den EU-Verträgen vorgesehen – aus wirklichen Eigenmitteln gespeist wird; bekräftigt sein Engagement für eine umfassende Reform des Eigenmittelsystems der EU, die grundsätzlich auf Einfachheit, Fairness und Transparenz abzielen und den Empfehlungen der hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ Rechnung tragen muss; betont, dass ein solches System eine ausgewogene Palette neuer und auf die Verwirklichung der politischen Ziele der EU ausgerichteter EU-Eigenmittel umfassen sollte, die schrittweise eingeführt werden sollten, damit die Finanzierung der EU fairer und stabiler ist; unterstreicht außerdem, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union eine Gelegenheit bietet, sämtliche Rabatte abzuschaffen; erwartet von der Kommission, dass sie ambitionierte Rechtsetzungsvorschläge hierzu vorlegt, und weist darauf hin, dass die Ausgaben- und die Einnahmenseite des nächsten MFR bei den anstehenden Verhandlungen als ein einziges Paket behandelt werden;

6.  ist der Überzeugung, dass – sofern sich der Rat nicht bereit erklärt, die Höhe der nationalen Beiträge zum EU-Haushalt deutlich aufzustocken – die Einführung neuer EU-Eigenmittel die einzige Option für eine angemessene Finanzierung des nächsten MFR in einer Höhe darstellt, die dem gegenwärtigen Bedarf und dem politischen Anspruch der Union gerecht wird; erwartet vom Rat deshalb, dass er einen politischen Standpunkt hierzu einnimmt, da Reformen des EU-Eigenmittelsystems de facto nicht länger blockiert werden dürfen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bericht der hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ einstimmig von allen Mitgliedern der Gruppe – also auch von den vom Rat ernannten Mitgliedern – angenommen wurde;

7.  begrüßt die Absicht der Kommission, den künftigen EU-Haushalt – wie im Reflexionspapier dargelegt – anhand der Grundsätze des EU-Mehrwerts, einer stärkeren Berücksichtigung der Ergebnisse, der Rechenschaftspflicht, einer höheren Flexibilität innerhalb eines stabilen Rahmens und einfacherer Regeln zu konzipieren;

8.  hält in diesem Zusammenhang eine sorgfältige Bewertung der Effizienz und der Wirksamkeit der aktuellen Strategien, Programme und Instrumente der EU für geboten; sieht den Ergebnissen der laufenden Ausgabenbilanz diesbezüglich mit Spannung entgegen und erwartet, dass diese Ergebnisse in die Ausgestaltung des MFR für die Zeit nach 2020 einfließen; hält es insbesondere für geboten, einerseits für hohe Erfolgsquoten bei stark überzeichneten EU-Programmen zu sorgen und andererseits die Ursachen einer unzureichenden Ausführung aufzudecken; ist der Ansicht, dass Synergien zwischen dem EU-Haushalt und den Haushalten der Einzelstaaten erzielt werden müssen und dass die Mittel für die Überwachung der Höhe und der Ergebnisse der Ausgaben auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene bereitgestellt werden müssen;

9.  weist darauf hin, dass die Suche nach europäischem Mehrwert eine grundlegende Angelegenheit ist, die angegangen werden muss, und schließt sich der Auffassung an, wonach der Haushalt der Union unter anderem als Instrument zur Verwirklichung der Ziele des Vertrags und zur Bereitstellung europäischer Gemeingüter dienen sollte; weist jedoch auf den vielschichtigen Charakter des Konzepts des europäischen Mehrwerts und dessen zahlreiche Auslegungen hin und warnt vor jeglichem Versuch, die Definition des Konzepts auszunutzen, um die Relevanz der EU-Strategien und ‑Programme anhand rein quantitativer oder kurzfristiger wirtschaftlicher Erwägungen in Zweifel zu ziehen; ist der Ansicht, dass eindeutig ein Mehrwert generiert wird, wenn eine Maßnahme auf europäischer Ebene

–  über die Möglichkeiten nationaler, regionaler oder lokaler Bestrebungen hinausgeht (Ausstrahlungseffekt);

–  Anreize für Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene setzt, mit denen die Ziele des EU-Vertrags verwirklicht werden sollen und die andernfalls nicht ergriffen werden würden;

–  Maßnahmen unterstützt, die aufgrund ihres äußerst hohen Finanzbedarfs ausschließlich im Wege einer Bündelung von Ressourcen auf EU-Ebene finanziert werden können, oder

–  zum Aufbau und zum Erhalt von Frieden und Stabilität in der Nachbarschaft der EU und darüber hinaus beiträgt;

hält die Kommission dazu an, dieses Konzept des europäischen Mehrwerts weiterzuentwickeln und dabei den territorialen Besonderheiten Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, die hierfür geeigneten Leistungsindikatoren vorzuschlagen;

10.  ist der Ansicht, dass die Struktur des nächsten MFR den EU-Haushalt für die Bürger der EU leichter lesbar und verständlicher machen und eine eindeutigere Darlegung sämtlicher Bereiche der EU-Ausgaben ermöglichen sollte; weist gleichzeitig darauf hin, dass es sowohl Planungskontinuität als auch Flexibilität innerhalb der Rubriken bedarf; vertritt die Auffassung, dass die übergreifende Struktur des MFR die politische Debatte über die wichtigsten Säulen und Leitprinzipien der Ausgaben der EU einschließlich nachhaltiger Entwicklung, Wachstum und Innovation, Klimawandel, Solidarität, Sicherheit und Verteidigung widerspiegeln sollte; ist daher überzeugt, dass es einer Anpassung der derzeitigen MFR-Rubriken bedarf;

11.  ist der Ansicht, dass der Haushalt der EU transparent und demokratisch sein muss; erinnert an seine unumstößliche Verpflichtung mit Blick auf die Einheit des Haushaltsplans der EU und stellt die Notwendigkeit und den Mehrwert der Schaffung zusätzlicher Instrumente außerhalb des MFR in Frage; bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, wonach der Europäische Entwicklungsfonds – gemeinsam mit anderen Instrumenten außerhalb des MFR – in den Unionshaushalt eingegliedert werden sollte; betont, dass die jeweiligen Finanzausstattungen dieser Instrumente im Rahmen dieser Eingliederung auf die aktuellen Obergrenzen des MFR aufaddiert werden sollten, damit die Finanzierung anderer Strategien und Programme der EU nicht gefährdet wird;

12.  stellt fest, dass die Haushaltsbehörde zur Sicherung der zusätzlichen Mittel, die während der Laufzeit des derzeitigen MFR für die Bekämpfung von Krisen oder die Finanzierung neuer politischer Prioritäten benötigt werden, eine umfassende Inanspruchnahme der Flexibilitätsbestimmungen der MFR-Verordnung sowie der entsprechenden besonderen Instrumente genehmigt hat, nachdem alle zur Verfügung stehenden Spielräume ausgeschöpft waren; unterstreicht, dass im Zuge der Halbzeitüberprüfung des MFR mehrere Hindernisse für die MFR-Flexibilitätsmechanismen ausgeräumt wurden, um innerhalb des aktuellen Finanzrahmens mehr Flexibilität zu ermöglichen;

13.  betont in diesem Zusammenhang, dass im nächsten MFR bereits von vornherein das geeignete Maß an Flexibilität vorgesehen sein sollte, das erforderlich ist, damit die Union auf unvorhergesehene Umstände reagieren und ihre sich weiterentwickelnden politischen Prioritäten finanzieren kann; ist deshalb der Ansicht, dass die Flexibilitätsbestimmungen im MFR die Möglichkeit vorsehen sollten, dass sämtliche nicht zugewiesenen Spielräume und frei gewordenen Mittel ohne Einschränkungen in künftige Haushaltsjahre übertragen und im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens für jeglichen als notwendig erachteten Zweck von der Haushaltsbehörde in Anspruch genommen werden können; fordert außerdem die erhebliche Stärkung der besonderen Instrumente des MFR, die sowohl für Verpflichtungen als auch für Zahlungen nicht in die Obergrenzen des MFR eingerechnet werden sollten, sowie die Einrichtung einer gesonderten Krisenreserve, mit der Finanzmittel im Falle einer Notlage unmittelbar in Anspruch genommen werden können;

14.  spricht sich dafür aus, dass die Durchführungsbestimmungen für die Empfänger faktisch und spürbar vereinfacht werden und der Verwaltungsaufwand gesenkt wird; ersucht die Kommission in diesem Zusammenhang, Überlappungen zwischen Instrumenten im Rahmen des EU-Haushalts, mit denen ähnliche Ziele verfolgt und ähnliche Arten von Maßnahmen finanziert werden, zu ermitteln und zu beseitigen; ist jedoch der Ansicht, dass eine solche Vereinfachung nicht dazu führen sollte, dass Darlehen durch Finanzierungsinstrumente ersetzt werden, und keine Aufteilung der Programme und Strategien der EU nach Sektoren nach sich ziehen, sondern im Gegenteil für einen übergreifenden Ansatz sorgen sollte, bei dem der Zusätzlichkeit besondere Bedeutung beigemessen wird; fordert eine umfassende Harmonisierung der Bestimmungen, damit ein einheitliches Regelwerk für alle EU-Instrumente geschaffen wird;

15.  weist auf das Potenzial von Finanzierungsinstrumenten hin, da sie neben Beihilfen und Darlehen eine zusätzliche Form der Finanzierung darstellen; warnt jedoch, dass sie nicht für alle Maßnahmen und Politikbereiche geeignet sind, da nicht alle Strategien ausschließlich marktorientiert sind; fordert die Kommission auf, die Bestimmungen für die Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten zu vereinfachen und die Möglichkeit einer Kombination mehrerer EU-Finanzierungsquellen im Rahmen einheitlicher Bestimmungen zu begünstigen, indem Synergien geschaffen werden und jeglicher Wettbewerb zwischen verschiedenen Finanzierungsformen verhindert wird; bekundet seine Besorgnis über die im Reflexionspapier in diesem Zusammenhang vorgestellte Option eines einzigen Fonds, in dem die Finanzierungsinstrumente der EU zusammengefasst und über den Darlehen, Garantien und Risikoteilungsinstrumente in verschiedenen Politikbereichen bereitgestellt werden könnten, und wird diesen Vorschlag sorgfältig prüfen;

16.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Laufzeit des MFR an den politischen Zyklus sowohl des Parlaments als auch der Kommission angepasst werden und eine langfristige Programmplanung sicherstellen sollte; betont in diesem Zusammenhang, dass bei der Festlegung der Laufzeit des MFR dem Erfordernis einer längerfristigen Planbarkeit für die Ausführung der Programme der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) unter geteilter Mittelverwaltung uneingeschränkt Rechnung getragen werden sollte, da diese Programme eine stabile Mittelbindung von mindestens sieben Jahren benötigen, um operationell zu sein; schlägt deshalb vor, dass der nächste MFR für eine Laufzeit von 5 + 5 Jahren mit einer zwingend vorgeschriebenen Halbzeitbewertung vereinbart wird;

17.  nimmt zur Kenntnis, dass der Präsident der Kommission in seiner Rede zur Lage der Union einen Vorschlag für eine gesonderte Haushaltslinie für das Euro-Währungsgebiet angekündigt hat; fordert die Kommission auf, weitere und detailliertere Informationen hierzu vorzulegen; erinnert daran, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 16. Februar 2017 eine gesonderte Haushaltskapazität für das Euro-Währungsgebiet gefordert hat, die als Teil des EU-Haushalts über die derzeitigen Obergrenzen des MFR hinausgehen und vom Euro-Währungsgebiet und weiteren teilnehmenden Mitgliedern im Wege einer Einnahmequelle finanziert werden sollte, die wiederum zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten vereinbart und als zweckgebundene Einnahme und Garantie betrachtet werden sollte;

18.  erwartet von der Kommission, dass sie ihre Vorschläge sowohl zum künftigen MFR als auch zu den Eigenmitteln bis Mai 2018 vorlegt; bringt seine Absicht zum Ausdruck, zu gegebener Zeit seinen eigenen Standpunkt zu sämtlichen damit verbundenen Gesichtspunkten darzulegen, und erwartet, dass die Standpunkte des Parlaments ausnahmslos in die anstehenden Vorschläge der Kommission einfließen;

19.  bekundet seine Bereitschaft, einen strukturierten Dialog mit der Kommission und dem Rat aufzunehmen, damit vor dem Ende der laufenden Wahlperiode eine endgültige Einigung über den nächsten MFR erzielt wird; ist der Überzeugung, dass eine frühzeitige Annahme der MFR-Verordnung die rechtzeitige nachfolgende Annahme sämtlicher sektorspezifischer Rechtsakte ermöglicht, sodass die neuen Programme zu Beginn des nächsten Zeitraums bereits eingerichtet sein können; weist eindringlich auf die nachteiligen Auswirkungen des verzögerten Programmstarts unter dem derzeitigen MFR hin; fordert den Europäischen Rat in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, die in Artikel 312 Absatz 2 AEUV vorgesehene Überleitungsklausel in Anspruch zu nehmen, die vorsieht, dass der Rat den MFR mit qualifizierter Mehrheit beschließen kann;

20.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.