Entschließungsantrag - B8-0585/2017Entschließungsantrag
B8-0585/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum illegalen Handel mit Hunden in der Europäischen Union

23.10.2017

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Dominique Bilde

B8‑0585/2017

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum illegalen Handel mit Hunden in der Europäischen Union

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

–  gestützt auf Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 24. Januar 2017 zur Einrichtung der Expertengruppe der Kommission „Plattform für den Tierschutz“[1],

–  gestützt auf die Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen[2],

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003[3],

A.  in der Erwägung, dass der illegale Handel mit Heimtieren gegen die Richtlinie 92/65/EWG und die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 verstößt, insbesondere Hunde aus osteuropäischen Mitgliedstaaten betrifft, und dass die Zahl der aus Litauen und Ungarn ins Vereinigte Königreich importierten Hunde zwischen 2011 und 2013 um 780 % bzw. 663 % gestiegen ist;

B.  in der Erwägung, dass diese Hunde ungeeigneten Aufzucht- und Transportbedingungen ausgesetzt sind und die Gesundheitsvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 576/2013, insbesondere zur Tollwutimpfung, nicht systematisch erfüllen;

1.   fordert die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 verstärkt zu kontrollieren und Ausnahmeregelungen für Drittstaaten streng zu begrenzen;

2.  fordert die Kommission dazu auf, Heimtiere im Rahmen ihrer Plattform für Tierschutz als Priorität zu behandeln;

3.  fordert die Kommission dazu auf, die Tollwut-Impfvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 zu verschärfen, insbesondere für jene Mitgliedstaaten, in denen Tollwut nach wie vor endemisch ist.