ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Verbot von Handel und Einfuhr des Hormons eCG
16.10.2017
Sophie Montel, Florian Philippot
B8‑0587/2017
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Verbot von Handel und Einfuhr des Hormons eCG
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass es in zahlreichen Ländern Südamerikas wie Argentinien und Uruguay sogenannte „Blutfarmen“ gibt, in denen Stuten in Boxen untergebracht werden, um ihnen zweimal pro Woche bis zu zehn Liter Blut abzunehmen;
B. in der Erwägung, dass diese Blutentnahmen, die dem Tier Leiden zufügen, vorgenommen werden, um das Hormon eCG zu gewinnen, das von der Plazenta der Stute zwischen dem 40. und 120. Tag der Trächtigkeit abgegeben wird; in der Erwägung, dass die Fohlen der Stuten von ihren Züchtern manuell und ohne Betäubung abgetrieben werden, wenn sie dieses Hormon nicht länger abgeben;
C. in der Erwägung, dass das Hormon eCG von europäischen Laboratorien, aber auch von Betrieben für Schweine-, Rinder- und Schafzucht eingeführt wird, um die Anzahl der Geburten zu erhöhen und die Produktion zu steigern; in der Erwägung, dass diese Intensivhaltung den Tieren ebenfalls erhebliches Leiden zufügt;
1. fordert die Kommission auf, den Handel und die Einfuhr des Hormons eCG zu verbieten.