Entschließungsantrag - B8-0593/2017Entschließungsantrag
B8-0593/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Thema „Multilaterale Verhandlungen mit Blick auf die 11. WTO-Ministerkonferenz vom 10. bis 13. Dezember 2017 in Buenos Aires“

9.11.2017 - (2017/2861(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Bernd Lange, Paul Rübig im Namen des Ausschusses für internationalen Handel


Verfahren : 2017/2861(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0593/2017
Eingereichte Texte :
B8-0593/2017
Angenommene Texte :

B8-0593/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema „Multilaterale Verhandlungen mit Blick auf die 11. WTO-Ministerkonferenz vom 10. bis 13. Dezember 2017 in Buenos Aires“

(2017/2861(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Doha-Ministererklärung der Welthandelsorganisation (WTO) vom 14. November 2001[1],

–  unter Hinweis auf die von der WTO-Ministerkonferenz am 18. Dezember 2005 in Hongkong angenommene Erklärung[2],

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Doha-Entwicklungsagenda, insbesondere die Entschließung vom 9. Oktober 2008[3], die Entschließung vom 16. Dezember 2009[4], die Entschließung vom 14. September 2011[5], die Entschließung vom 21. November 2013[6] und die Entschließung vom 26. November 2015[7],

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der im Dezember 2013 in Bali abgehaltenen 9. Ministerkonferenz und insbesondere auf das Übereinkommen über Handelserleichterungen[8],

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der im Dezember 2015 in Nairobi abgehaltenen 10. Ministerkonferenz und die am 19. Dezember 2015 angenommene Ministererklärung[9],

–  unter Hinweis auf das am 14. Juni 2016 auf der Jahrestagung der Parlamentarischen Konferenz zur WTO in Genf einvernehmlich angenommene Abschlussdokument[10],

–  unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung[11],

–  unter Hinweis auf die sechste allgemeine Überprüfung der Handelshilfe, die vom 11. bis 13. Juli 2017 in Genf stattfand[12],

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die WTO seit ihrer Gründung entscheidend zur Stärkung des Multilateralismus, zur Förderung einer inklusiven Weltwirtschaftsordnung und zur Stärkung eines offenen, regelbasierten und diskriminierungsfreien multilateralen Handelssystems beigetragen hat; in der Erwägung, dass die Doha-Runde im Jahr 2001 mit den Zielen ins Leben gerufen wurde, neue Handelsmöglichkeiten zu schaffen, die multilateralen Handelsvorschriften zu stärken und bestehende Ungleichgewichte im Handelssystem zu beheben, indem der Fokus der Verhandlungen auf die Bedürfnisse und Interessen der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder gerichtet wird;

B.  in der Erwägung, dass sich die EU stets für einen starken multilateralen und regelbasierten Ansatz für den Handel ausgesprochen und gleichzeitig die Ansicht vertreten hat, dass durch ergänzende Konzepte wie bilaterale, regionale und plurilaterale Abkommen auch die Öffnung des Handels und die wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden können – und zwar insbesondere durch die Ermöglichung der Liberalisierung und die Verbesserung von Vorschriften und Verfahren in Politikbereichen, mit denen sich die WTO weniger eingehend befasst – und das multilaterale Gefüge unterstützt werden kann, sofern diese Abkommen im Einklang mit den Bestimmungen der WTO stehen, auf gemeinsamen Regeln beruhen und durch sie die Voraussetzungen für eine mögliche künftige Multilateralisierung geschaffen werden;

C.  in der Erwägung, dass die Ergebnisse der 9. Ministerkonferenz von 2013 von systemischer Bedeutung waren, insbesondere der Abschluss des Übereinkommens über Handelserleichterungen, bei dem es sich um das bedeutendste multilaterale Handelsübereinkommen seit der Gründung der WTO im Jahr 1995 handelt;

D.  in der Erwägung, dass einige WTO-Mitglieder versuchen, das derzeitige Modell für die Beilegung von internationalen Handelsstreitigkeiten zu untergraben; in der Erwägung, dass das WTO-Berufungsgremium nahe daran ist, sich nur noch aus der für seine Arbeitsfähigkeit erforderlichen Mindestzahl an Mitgliedern zusammenzusetzen; in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten unlängst Vorschläge der EU und einiger lateinamerikanischer Länder, ein Auswahlverfahren zur Besetzung der zunehmenden Zahl unbesetzter Stellen einzuleiten, abgelehnt haben; in der Erwägung, dass diese Blockade, durch die bereits zwei der sieben Sitze im Berufungsgremium unbesetzt sind, zum Einsturz eines Systems führen könnte, das für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den mächtigsten Handelsnationen der Welt von wesentlicher Bedeutung ist;

E.  in der Erwägung, dass auch die Ergebnisse der 10. Ministerkonferenz von 2015 von großer Bedeutung waren, da sechs Ministerbeschlüsse zu Landwirtschaft, Baumwolle und Angelegenheiten im Zusammenhang mit den am wenigsten entwickelten Ländern angenommen wurden und dabei unter anderem die Verpflichtung eingegangen wurde, Ausfuhrsubventionen für landwirtschaftliche Erzeugnisse abzuschaffen, was wahrscheinlich das bedeutendste Ergebnis ist, das in der WTO im Bereich der Landwirtschaft jemals erzielt wurde;

F.  in der Erwägung, dass die aktuellen Debatten darüber, wie die Doha-Entwicklungsagenda vorangebracht werden sollte, deutlich gemacht haben, dass unter den WTO-Mitgliedern unterschiedliche Auffassungen darüber vertreten werden, wie mit den Verhandlungen fortzufahren ist, was belegt, dass die Zielsetzungen überprüft werden müssen, damit in allen Bereichen der Verhandlungen Ergebnisse erzielt werden, und in der Erwägung, dass bei dieser Überprüfung das heutige Handelsumfeld uneingeschränkt berücksichtigt werden muss;

G.  in der Erwägung, dass sich durch die Digitalisierung der Wirtschaft neue Kanäle für den Handel eröffnen, da sie im Wege des elektronischen Handels die Teilhabe von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) am Welthandel ermöglicht; in der Erwägung, dass dies zunehmend als ein Bereich erachtet wird, in dem die WTO eine wichtige Rolle spielen könnte;

H.  in der Erwägung, dass die 11. WTO-Ministerkonferenz vom 10. bis 13. Dezember 2017 in Buenos Aires (Argentinien) stattfindet;

1.  bekräftigt sein uneingeschränktes Engagement für den dauerhaften Wert des Multilateralismus und fordert eine Handelsagenda, die auf einem freien, fairen und regelbasierten Handel zum Nutzen aller beruht, in deren Rahmen die Agenda für nachhaltige Entwicklung unterstützt wird, indem den sozialen Rechten sowie den Umwelt- und Menschenrechten vorrangige Bedeutung beigemessen und dafür gesorgt wird, dass multilateral vereinbarte und einheitliche Regeln unterschiedslos für alle gelten;

2.  betont, dass auf den Ergebnissen der 9. und 10. Ministerkonferenz aufgebaut werden muss, damit auf der 11. Ministerkonferenz im Dezember 2017 in Buenos Aires konkrete Fortschritte mit Blick auf die Aufrechterhaltung und Stärkung des multilateralen Handelsgefüges erzielt und sichergestellt werden; betont, dass die Teilnehmer dennoch neue politische Ziele in Bereichen wie dem digitalen Handel und der Förderung von Investitionen anstreben sollten;

3.  fordert alle WTO-Mitglieder nachdrücklich auf, die durch die Fortschritte der letzten Zeit geschaffene Dynamik zu nutzen und dabei das strategische Ziel, das multilaterale Handelssystem zu stärken, und die Notwendigkeit, die WTO als Zentrum der Handelsverhandlungen zu festigen, zu berücksichtigen sowie zur Kenntnis zu nehmen, dass zur Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen neue Ansätze erforderlich sein werden; stellt fest, dass Flexibilität, Offenheit, Inklusivität und politisches Engagement von zentraler Bedeutung sein werden, wenn es darum geht, bei den noch offenen Fragen im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda auf umfassende, ausgewogene und realistische Weise voranzukommen; vertritt die Auffassung, dass sich die Welt seit Beginn der Doha-Runde im Jahr 2001 wirtschaftlich, politisch und technologisch erheblich verändert hat und dass neue, über die Doha-Entwicklungsagenda hinausgehende Herausforderungen – wie etwa der elektronische Handel, der digitale Handel, transparente Investitionen, Subventionen und Überkapazität, globale Wertschöpfungsketten, Vergabe öffentlicher Aufträge, innerstaatliche Regulierung des Dienstleistungsbereichs, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und eine größere Kompatibilität zwischen den Agenden in den Bereichen Handel, Arbeit und Umwelt – erörtert werden müssen, was unbeschadet noch offener Fragen der Doha-Entwicklungsagenda erfolgen kann; betont, dass die Entwicklungsländer befähigt werden müssen, eigene Ansätze zu finden, mit denen sie auch künftig sicherstellen können, dass sie in diesen neuen Branchen faire Chancen haben;

4.  betont, dass es wichtig ist, dass die WTO als ein effizientes und wirkungsvolles Forum für Verhandlungen über sämtliche Angelegenheiten, die für ihre Mitglieder von Interesse sind, funktioniert und eine Plattform für offene Beratungen über globale Themen im Zusammenhang mit dem Handel bietet;

5.  betont, dass es erforderlich ist, mit weit fortgeschrittenen Textvorschlägen nach Buenos Aires zu reisen, damit für transparentere und inklusive Verhandlungen gesorgt ist, und dass es gilt, sich im Wege von Verhandlungen auf Ausschussebene gut auf die Ministerkonferenz vorzubereiten; würdigt unter diesem Aspekt die fortgeschrittenen Verhandlungen über Themen wie Fischereisubventionen als ein Mittel zur Bekämpfung von Überfischung und illegaler, nicht regulierter oder nicht gemeldeter Fischereitätigkeit;

6.  nimmt die Vorschläge zur internen Stützung in der Landwirtschaft, zu denen auch der gemeinsame Vorschlag der EU und Brasiliens gehört, zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass ein Voranbringen der Debatte in diesem Bereich ein richtungsweisendes Ergebnis der 11. Ministerkonferenz wäre; bekräftigt unter diesem Aspekt, dass im Einklang mit dem Ministerbeschluss von Nairobi eine dauerhafte Lösung für die staatliche Lagerhaltung aus Gründen der Ernährungssicherheit, die Unterstützung der Baumwollindustrie und die Frage der Subventionen gefunden werden muss; betont, dass den diesbezüglichen Verhandlungen und ihrem möglichen Ergebnis kein höherer Stellenwert als den Beratungen über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeräumt werden darf;

7.  bekräftigt, dass auch in Bezug auf andere von den Mitgliedern angesprochene Themen die Verhandlungen vorangebracht und Ergebnisse erzielt werden müssen, zu denen die innerstaatliche Regulierung des Dienstleistungsbereichs, der elektronische Handel, die Förderung von Investitionen und horizontale Subventionen sowie die Verbesserung der Transparenz und eine vorbildlichere Regulierung zum Nutzen von KMU gehören;

8.  vertritt die Auffassung, dass in dem Ergebnis der Ministerkonferenz 2017 die Bedeutung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der im Übereinkommen von Paris im Bereich der Bekämpfung des Klimawandels eingegangen Verpflichtungen sowie der Beitrag, den der Handel zu deren Verwirklichung bzw. Umsetzung leisten kann, eindeutig berücksichtigt werden sollten und in ihm konkrete diesbezügliche Maßnahmen festgelegt werden müssen, da weltweite Standards und multilaterale Ausgangsbedingungen dem Welthandel zugutekommen;

9.  bekräftigt, dass zwischen der Gleichstellung der Geschlechter und einer inklusiven Entwicklung Zusammenhänge bestehen, und betont, dass die Stärkung der Stellung der Frau in der Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Armut zu überwinden, und dass die Beseitigung von Hindernissen für die Beteiligung von Frauen am Handel im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung ein entscheidender Faktor ist; stellt fest, dass Maßnahmen konzipiert werden müssen, mit denen die vielfältigen Hindernisse überwunden werden können, durch die die wirtschaftlichen Chancen von Frauen eingeschränkt werden; fordert die Mitglieder der WTO auf, auch ein Arbeitsprogramm vorzusehen, mit dem sichergestellt wird, dass die Ergebnisse der Ministerkonferenz 2017 eine gleichstellungsgerechte Handelspolitik umfassen;

10.  weist auf die sechste allgemeine Überprüfung der Handelshilfe hin, die im Juli 2017 mit dem Titel „Förderung von Handel, Inklusivität und Konnektivität für nachhaltige Entwicklung“ in Genf stattfand und in deren Mittelpunkt unter anderem die Notwendigkeit stand, die digitale Kluft zu überwinden;

11.  teilt die Auffassung, dass dies in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden sollte, damit der elektronische Handel erleichtert wird und die Chancen der Digitalisierung im Handel umgesetzt werden; betont, dass durch eine bessere Vernetzung mehr Geschäftsmöglichkeiten entstehen, da Geschäftsleute – auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen in den Entwicklungsländern – leichter und kostengünstiger Zugang zu den Märkten erhalten; weist unter diesem Aspekt darauf hin, dass Investitionen in Infrastrukturen nach wie vor eine zentrale Herausforderung sind und es von entscheidender Bedeutung ist, dass in diesem Bereich Fortschritte erzielt werden; fordert die WTO-Mitglieder daher auf, Investitionen in Infrastrukturen zu unterstützen und dabei öffentlich-private Partnerschaften und weitere Initiativen zu fördern;

12.  betont, dass erörtert werden muss, wie im Rahmen der Handelspolitik auf das immer häufiger zu beobachtende Phänomen der Transformation hin zu mehr Dienstleistungen (Servitization) im Bereich des Handels mit Waren („Modus 5“) reagiert werden kann;

13.  fordert die Kommission auf, weiterhin darauf hinzuwirken, dass in der WTO eine Reihe verbindlicher multilateraler Regeln für den elektronischen Handel erarbeitet werden; unterstützt die Mitteilung der EU mit dem Titel „An enabling environment to facilitate online transactions“ (Günstige Rahmenbedingungen zur Förderung des Online-Geschäfts), die den Mitgliedern des Rates für den Handel mit Dienstleistungen im Juni 2017 vorgelegt wurde und dringend erforderliche und rechtzeitige gemeinsame Grundsätze in den Bereichen Verbraucherschutz, unerbetene Direktwerbung, Authentifizierungs- und Vertrauensdienste sowie elektronische Verträge enthält, durch die das Vertrauen der Verbraucher im Internet gestärkt werden soll und günstige Rahmenbedingungen für den digitalen Handel geschaffen werden sollen;

14.  fordert, dass die plurilateralen Handelsverhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern wieder aufgenommen werden;

15.  begrüßt das Inkrafttreten des Übereinkommens über Handelserleichterungen am 22. Februar 2017; ist der Ansicht, dass dieses Übereinkommen allen WTO-Mitgliedern, insbesondere den Entwicklungsländern und einschlägigen Wirtschaftsteilnehmern, erheblichen Nutzen bringen wird, und zwar dadurch, dass die Transparenz und die Rechtssicherheit verbessert und die Verwaltungskosten und die Dauer der Zollverfahren verringert werden;

16.  betont, dass es wichtig ist, dass alle WTO-Mitglieder die in Nairobi und Bali gefassten Beschlüsse umsetzen, wozu auch gehört, dass für Diensteanbieter aus den am wenigsten entwickelten Ländern im Rahmen der WTO-Ausnahmegenehmigung für eine Präferenzbehandlung von Dienstleistungen der am wenigsten entwickelten Länder neue Ausfuhrmöglichkeiten geschaffen und die Ursprungsregeln vereinfacht werden; nimmt zur Kenntnis, dass unter den WTO-Mitgliedern das Interesse an einem Übereinkommen über die Erleichterung von Dienstleistungen wächst; fordert, dass auf multilateraler Ebene mehr Anstrengungen unternommen werden, um die Ursprungsregeln erheblich zu vereinfachen und zu harmonisieren;

17.  betont, dass die WTO von entscheidender Bedeutung für das regelbasierte Handelssystem ist und erachtet die Umsetzung ihrer Entscheidungen, die Einhaltung verbindlicher Zusagen und die Beilegung von Handelsstreitigkeiten sowie den einzigartigen Beitrag der WTO zur Förderung von mehr Transparenz und einer gegenseitigen Beurteilung, insbesondere durch den Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik (TPRM), als wesentlich; ist zutiefst besorgt angesichts der Tatsache, dass mehrere Stellen im Ständigen Berufungsgremium immer noch unbesetzt sind, wodurch die Arbeit dieses wichtigen Gremiums erheblich eingeschränkt wird, da die Gefahr besteht, dass das derzeitige Modell für die Beilegung von internationalen Handelsstreitigkeiten geschwächt wird und nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, und fordert, dass zügig über die Besetzung dieser Stellen entschieden wird;

18.  betont, dass auf der 11. Ministerkonferenz eine Abschlusserklärung abgegeben werden muss, in der die Mitglieder die neuen und die im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda genannten Bereiche, in denen sie die Verhandlungen aufnehmen bzw. fortsetzen werden, festlegen;

19.  fordert die Kommission und den Rat auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Europäische Parlament weiterhin eng in die Vorbereitungen der 11. Ministerkonferenz eingebunden sowie während der Ministerkonferenz 2017 zügig auf den neusten Stand gebracht und konsultiert wird; fordert die Kommission auf, gegenüber den anderen WTO-Mitgliedern weiterhin dafür einzutreten, dass die parlamentarische Dimension der WTO größere Bedeutung erhält;

20.  fordert die WTO-Mitglieder auf, die demokratische Legitimität und Transparenz sicherzustellen, indem die parlamentarische Dimension der WTO gestärkt wird; betont unter diesem Aspekt, dass für einen besseren Zugang der Abgeordneten zu den Handelsverhandlungen und ihre Einbindung in die Ausarbeitung und Umsetzung der Beschlüsse der WTO gesorgt werden muss und sicherzustellen ist, dass die Handelspolitik im Interesse ihrer Bürger angemessen kontrolliert wird;

21.  bedauert, dass auf der Mini-Ministertagung vom 9. und 10. Oktober in Marrakesch keine beträchtlichen Fortschritte mit Blick auf die 11. Ministerkonferenz erzielt wurden; fordert alle Parteien auf, ihrer Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen und die aus den politischen Erklärungen hervorgehende Bereitschaft im Rahmen der Verhandlungen in konkrete Maßnahmen umzusetzen, damit auf der 11. Ministerkonferenz in Buenos Aires positive Ergebnisse erzielt werden und eine solide Grundlage für weitere Maßnahmen und Beschlüsse über die Ministerkonferenz 2017 hinaus geschaffen wird;

22.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generaldirektor der WTO zu übermitteln.