Entschließungsantrag - B8-0653/2017Entschließungsantrag
B8-0653/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage im Jemen

22.11.2017 - (2017/2849(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Ángela Vallina, Javier Couso Permuy, Paloma López Bermejo, Patrick Le Hyaric, Merja Kyllönen, Sabine Lösing, Neoklis Sylikiotis, Takis Hadjigeorgiou, Sofia Sakorafa, Marina Albiol Guzmán, Jiří Maštálka, Kateřina Konečná, Dimitrios Papadimoulis, Maria Lidia Senra Rodríguez, João Pimenta Lopes im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0649/2017

Verfahren : 2017/2849(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0653/2017
Eingereichte Texte :
B8-0653/2017
Angenommene Texte :

B8-0653/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Jemen

(2017/2849(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Jemen, Ismail Uld Scheich Ahmed, und des Nothilfekoordinators der Vereinten Nationen, Mark Lowcock, zum Jemen und zur humanitären Lage im Jemen,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. November 2015 und 3. April 2017 zum Jemen und auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juli 2017 zur Abwehr der Gefahr von Hungersnöten,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zum Jemen und auf die Erklärung des Kommissionsmitglieds mit Zuständigkeit für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement, Christos Stylianides, vom 11. November 2017 zur humanitären Lage im Jemen,

–  unter Hinweis auf den am 23. Mai 2017 aktualisierten umfassenden Reaktionsplan des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) zum Cholera-Ausbruch im Jemen und auf seinen Plan für humanitäre Maßnahmen im Jemen für die Zeit von Januar bis Dezember 2017,

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, insbesondere jene vom 14. April 2015 (S/RES/2216), 24. Februar 2016 (S/RES/2266) und 23. Februar 2017 (S/RES/2342),

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Jemen, insbesondere jene vom 9. Juli 2015[1], 25. Februar 2016[2] und 15. Juni 2017[3],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Februar 2014 zum Einsatz von bewaffneten Drohnen[4],

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen und die Grundsätze des humanitären Völkerrechts,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in Erwägung, dass sich der seit langem bestehende Konflikt zwischen den Huthi und der Regierung des Jemen vor über zweieinhalb Jahren zu einer offenen Konfrontation zugespitzt und den Jemen in eine humanitäre Krise gestürzt hat, die gegenwärtig die schlimmste humanitäre Krise weltweit ist; in der Erwägung, dass im Jemen Hungersnot herrscht und sich eine Cholera-Epidemie riesigen Ausmaßes rasch ausbreitet, in deren Verlauf mutmaßlich 925 000 Menschen erkrankt und mehr als 2 200 Menschen gestorben sind;

B.  in der Erwägung, dass die von Saudi-Arabien angeführte Koalition, die von den Vereinigten Staaten unterstützt wird und an der sich die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain, Kuwait, Jordanien, Marokko und der Sudan beteiligen, seit Beginn der Luftangriffe am 26. März 2015, die dazu dienen sollten, Präsident Abd-Rabbu Mansur Hadi wieder an die Macht zu bringen, die meisten zivilen Todesopfer auf dem Gewissen hat; in der Erwägung, dass von dieser Koalition schwere Verstöße begangen wurden, darunter Angriffe auf Wohnhäuser, Marktplätze, Krankenhäuser und Schulen, in deren Folge Tausende von Zivilisten – zumeist Frauen und Kinder – ums Leben kamen;

C.  in der Erwägung, dass Saudi-Arabien unter dem Vorwand eines ballistischen Flugkörpers, der angeblich von den Huthi abgeschossen und von Saudi-Arabien auf dem Weg nach Riad abgefangen wurde, erneut eine fast vollständige Blockade verhängt und die Land-, See- und Luftgrenzen des Jemen am 6. November 2017 geschlossen hat; in der Erwägung, dass die vor kurzem erfolgte Wiedereröffnung des Hafens der Stadt Aden eindeutig nicht ausreicht; in der Erwägung, dass die von der Koalition betriebene Treibstoffblockade und die Angriffe auf die zivile Infrastruktur gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen;

D.  in der Erwägung, dass sowohl Saudi-Arabien als auch der US-amerikanische Präsident den Iran beschuldigt haben, den ballistischen Flugkörper abgeschossen zu haben; in der Erwägung, dass der Iran diese Anschuldigungen zurückgewiesen hat und die Huthi unnachgiebig behaupten, sie hätten den Flugkörper selbst im Jenem hergestellt;

E.  in der Erwägung, dass in dem Konflikt mehr als 50 000 Zivilpersonen getötet, verletzt oder verstümmelt wurden; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen die staatlichen Stellen und die verschiedenen Konfliktparteien nachdrücklich auffordern, dauerhaften Zugang zu den belagerten Städten zu gewähren, damit der notleidenden Bevölkerung Hilfe geleistet werden kann, da der Krieg im Jemen als eine der schlimmsten humanitären Krisen eingestuft wurde; in der Erwägung, dass tausende Flüchtlinge in Nachbarländer fliehen konnten;

F.  in der Erwägung, dass der Jemen derzeit unter der weltweit größten Nahrungsmittelkrise leidet und etwa 80 % der Bevölkerung des Jemen – etwa 21 Millionen Menschen – dringend humanitäre Hilfe benötigen, um ihren dringenden Bedarf an Nahrung, Medikamenten und Treibstoff zu decken;

G.  in der Erwägung, dass ein Zusammenhang zwischen Mangelernährung und Cholera besteht; in der Erwägung, dass für 17 Millionen Menschen im Jemen die Ernährungssicherheit nicht mehr gewährleistet ist und sieben Millionen dieser Menschen Hunger leiden, dass 3,3 Millionen Menschen von akuter Unterernährung betroffen sind und 462 000 Kinder unter schwerer akuter Unterernährung leiden;

H.  in der Erwägung, dass die Ansar-Allah-Miliz Berichten zufolge weitreichende Verstöße begangen hat, etwa den Einsatz von Landminen; in der Erwägung, dass es zudem Fälle außergerichtlicher Hinrichtungen durch die Kräfte von Präsident Abd-Rabbu Mansur Hadi und mit ihm verbündete Parteien und bewaffnete Gruppierungen gegeben hat; in der Erwägung, dass die jemenitischen Konfliktparteien für den willkürlichen Beschuss von Zivilpersonen und zivilen Einrichtungen, die Verweigerung von Zugangsmöglichkeiten für humanitäre Hilfe, willkürliche Inhaftierungen, Verschwindenlassen und Folter verantwortlich sind;

I.  in der Erwägung, dass dem Land eine humanitäre Katastrophe – darunter auch die Gefahr einer Hungersnot – droht, die von dem Ausbruch der Cholera noch verschärft wird; in der Erwägung, dass jemenitische Familien aufgrund von Luftangriffen, Beschuss und Gewalt weiterhin gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, und es im Jemen Millionen Binnenvertriebene gibt; in der Erwägung, dass mehr als acht Millionen Menschen keinen gesicherten Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser mehr haben, da ein Großteil der Anlagen und Leitungen zur Wasserversorgung durch die Kämpfe zerstört wurde; in der Erwägung, dass die meisten Jemeniten keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Versorgung haben;

J.  in der Erwägung, dass Angaben der Organisation Save the Children zufolge im Jemen jeden Tag 130 Kinder sterben; in der Erwägung, dass zusätzlich zu den 1,6 Millionen Kindern, die bereits vor Beginn des Konflikts nicht zur Schule gingen, mindestens 1,8 Millionen Kinder die Schule abbrechen mussten;

K.  in der Erwägung, dass die Frauen im Jemen immer schon häufig Opfer von Missbrauch wie Kinderehen und Gewalt wurden, da es in dem Land kein gesetzliches Mindestalter der Mündigkeit gibt; in der Erwägung, dass Frauen weniger Zugang zu medizinischer Versorgung, Eigentumsrechten, Bildung und Ausbildung haben als Männer; in der Erwägung, dass sich ihre Lage durch den Konflikt verschlechtert hat und schätzungsweise 2,6 Millionen Frauen und Mädchen Gefahr laufen, zu Opfern von geschlechtsbezogener Gewalt zu werden; in der Erwägung, dass die Anzahl der Kinderehen in den vergangenen zwei Jahren deutlich angestiegen ist; in der Erwägung, dass in etwa 30 % der vertriebenen Familien das Familienoberhaupt eine Frau ist; in der Erwägung, dass Medikamente für viele chronische Krankheiten nicht mehr erhältlich sind und die Müttersterblichkeit im Jemen zu den höchsten weltweit zählt; in der Erwägung, dass mangelernährte Schwangere und Stillende einem höheren Risiko ausgesetzt sind, sich mit Cholera zu infizieren, und bei ihnen häufiger Blutungen auftreten, was das Risiko von Komplikationen und Todesfällen bei Geburten deutlich erhöht;

L.  in der Erwägung, dass sich etwa 280 000 hauptsächlich aus Somalia stammende Flüchtlinge im Jemen aufhalten, dem einzigen Staat der Arabischen Halbinsel, der das Genfer Flüchtlingsabkommen und das dazugehörende Protokoll unterzeichnet hat; in der Erwägung, dass diese Flüchtlinge aufgrund der Verschärfung des Konflikts ebenfalls geschützt werden müssen; in der Erwägung, dass Berichten zufolge 30 600 Somalier bereits nach Somalia zurückgekehrt sind und das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) Anlaufstellen für die Rückkehrenden eingerichtet hat;

M.  in der Erwägung, dass der Konflikt und das durch ihn bedingte Sicherheitsvakuum zu einer gefährlichen Ausbreitung extremistischer Gruppierungen im Land geführt haben; in der Erwägung, dass sich Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel festgesetzt hat und dass der IS seine Angriffe und Morde fortsetzt;

N.  in der Erwägung, dass die unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen stattfindenden Gespräche ausgesetzt wurden und es noch ein weiter Weg bis zu einer politischen Lösung des Konflikts zu sein scheint;

O.  in der Erwägung, dass der Jemen eines der ärmsten Länder der Welt ist; in der Erwägung, dass bereits vor Ausbruch des Krieges die Hälfte der Jemeniten unterhalb der Armutsgrenze lebten, zwei Drittel der jungen Menschen arbeitslos waren und die grundlegenden sozialen Dienste kurz vor dem Zusammenbruch standen;

P.  in der Erwägung, dass der Konflikt als Kampf zwischen Schiiten und Sunniten dargestellt wird, um seine wahren geopolitischen Gründe zu verbergen; in der Erwägung, dass Saudi-Arabien die Huthi beschuldigt, vom Iran unterstützt zu werden, und in ihnen eine Bedrohung für die Sicherheit Saudi-Arabiens sieht; in der Erwägung, dass der komplexe Konflikt im Jemen Elemente eines Stellvertreterkrieges aufweist; in der Erwägung, dass sich dies eindeutig aus dem Umstand ergibt, dass Al-Qaida-Gruppen sehr präsent sind, im Norden Separatisten und schiitische Zaiditen-Rebellen herrschen und im Süden Kämpfe zwischen den Huthi und bewaffneten Gruppen geführt werden; in der Erwägung, dass der Konflikt der Ausbreitung von mit dem IS verbündeten Gruppierungen in dem Land Vorschub geleistet hat;

Q.  in der Erwägung, dass die EU und die Vereinten Nationen ein Waffenembargo gegen den Jemen verhängt haben und dass die EU gezielte Sanktionen gegen Anführer der Huthi-Milizen verhängt hat; in der Erwägung, dass gleichzeitig 17 EU-Mitgliedstaaten, darunter das Vereinigte Königreich, Spanien, Frankreich, Italien und Deutschland, weiterhin Waffen an Saudi-Arabien verkaufen; in der Erwägung, dass vor allem das Vereinigte Königreich, Frankreich und Spanien ihre Waffenlieferungen an die Konfliktparteien stark ausgeweitet haben;

R.  in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten im Jemen den Luftwaffenstützpunkt Al-Annad in der Nähe der im Süden des Landes gelegenen Stadt Al-Huta unterhalten, von dem aus sie Drohnenangriffe gegen Personen befehligt haben, die der Mitgliedschaft in einem lokalen Zweig von Al-Qaida verdächtigt wurden; in der Erwägung, dass die seit 2002 von den Vereinigten Staaten durchgeführten Drohnenangriffe und außergerichtlichen Tötungen im Jemen zur Destabilisierung der Lage im Land beigetragen haben; in der Erwägung, dass laut Berichten des Amts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) über den Jemen durch Drohnenangriffe mehr Zivilisten als mutmaßliche Terroristen bzw. Mitglieder von Al-Qaida getötet wurden;

S.  in der Erwägung, dass seit dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump eine drastische Zunahme der tödlichen Drohnenangriffe im Jemen zu verzeichnen ist (Anstieg um 231 % seit dem Jahr 2016) und mindestens 115 in diesem Jahr geführte Angriffe, davon zwei Angriffe mit Bodentruppen, bestätigt sind; in der Erwägung, dass es Hinweise darauf gibt, dass EU-Mitgliedstaaten wie das Vereinigte Königreich, Italien und Deutschland diese tödlichen Operationen direkt oder indirekt durch Geheimdienstinformationen oder anderweitig unterstützen;

T.  in der Erwägung, dass der geografischen Lage des Jemen an der Zufahrt zum Roten Meer, an dessen Ende der Suezkanal liegt und das in den Golf von Aden übergeht, eine strategische Bedeutung zukommt, die mit wichtigen Seeverkehrsrouten und Energieressourcen in Verbindung steht;

1.  äußert sich tief besorgt über die Verschärfung des Konflikts im Jemen, die zu der gegenwärtigen humanitären Krise geführt hat, wobei die Lage durch die erneute vollständige Blockade durch Saudi-Arabien noch dramatischer geworden ist;

2.   verurteilt den Einsatz von Gewalt gegen die Zivilbevölkerung durch die Konfliktparteien oder durch Terroristen oder andere bewaffnete Gruppierungen, da dadurch in dem Land eine ernste humanitäre Krise verursacht wurde und der Einsatz von Gewalt dazu geführt hat, dass Tausende von Zivilpersonen verletzt oder getötet und mehrere Millionen Menschen vertrieben wurden; bringt sein tiefstes Mitgefühl mit den Familien der Opfer zum Ausdruck und bekundet ihnen sein Beileid;

3.   verurteilt die rücksichtslosen Militärschläge der von Saudi-Arabien angeführten Koalition im Jemen, die weiterhin die Haupttodesursache unter der Zivilbevölkerung sind; verurteilt des Weiteren die Blockade, die Saudi-Arabien erneut gegen den Jemen verhängt hat, und drängt darauf, dass sie vollständig aufgehoben wird; fordert Saudi-Arabien und seine Koalitionspartner auf, dafür zu sorgen, dass alle Häfen und Landwege geöffnet bleiben, damit der Bevölkerung des Jemen dringend benötigte humanitäre Hilfe geleistet werden kann;

4.   bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Bemühungen der Vereinten Nationen und des Sondergesandten des Generalsekretärs für den Jemen; ist davon überzeugt, dass es für den Konflikt im Jemen nur eine politische Lösung geben kann; fordert daher alle an dem Konflikt im Jemen Beteiligten auf, sich umgehend auf eine Einstellung der Feindseligkeiten unter Beobachtung der Vereinten Nationen zu einigen, um eine Wiederaufnahme der Friedensgespräche zu ermöglichen, die zu vom Jemen geführten politischen Verhandlungen führen sollen, in die alle Seiten einbezogen werden und mit denen der Frieden im Land wieder hergestellt werden soll;

5.   erinnert alle Parteien, vor allem Saudi-Arabien und seine Koalitionspartner, an ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen eingehalten werden, wonach die Zivilbevölkerung geschützt werden muss, die zivile Infrastruktur nicht angegriffen werden darf und humanitären Organisationen sicherer und ungehinderter Zutritt in das Land gewährt werden muss;

6.   ist davon überzeugt, dass Saudi-Arabien mit seinen Einsätzen bezweckt, seinen Einfluss in der Region zu verstärken, und dass dies nur zu noch mehr Leid für das jemenitische Volk und zu noch stärkeren Spaltungen zwischen den Völkern im Nahen Osten führen wird; ist besorgt angesichts der zunehmenden Spannungen in der Region, die durch die einseitigen Maßnahmen Saudi-Arabiens gegen andere Mitglieder des Golf-Kooperationsrates wie Katar noch verschärft werden;

7.   fordert die Konfliktparteien auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jedweder Form von Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, einschließlich sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt, vorzubeugen und darauf zu reagieren; verurteilt entschieden die Verletzungen der Rechte des Kindes; äußert tiefe Besorgnis angesichts der Berichte über den Einsatz von Kindersoldaten durch die Huthi, Ansar al-Scharia und Streitkräfte der Regierung und angesichts des eingeschränkten Zugangs von Kindern zu medizinischer Grundversorgung und zu Bildung; fordert, dass diejenigen, die für Verletzungen von Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts verantwortlich sind, für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden;

8.   kritisiert nachdrücklich den intensiven Waffenhandel von Mitgliedstaaten wie dem Vereinigten Königreich, Spanien, Frankreich und Deutschland mit verschiedenen Ländern in der Region; fordert eine unverzügliche Aussetzung sämtlicher Waffenlieferungen und jedweder militärischer Unterstützung für Saudi-Arabien und dessen Koalitionspartner; bekräftigt seine Forderung an den Rat, angesichts der schweren Vorwürfe in Bezug auf den Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht durch Saudi-Arabien im Jemen und des Umstands, dass die anhaltende Genehmigung von Waffenverkäufen an Saudi-Arabien daher im Widerspruch zu dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008[5] stehen würde, ein Waffenembargo der EU gegen Saudi-Arabien zu verhängen;

9.   bedauert, dass keine unabhängige internationale Untersuchung des Luftangriffs der Koalition auf eine gut besuchte Trauerfeier am 8. Oktober 2016 in Sanaa durchgeführt wurde, bei dem einem Bericht der Sachverständigengruppe zum Jemen vom 27. Januar 2017 zufolge 132 Menschen getötet und 695 Menschen verletzt wurden;

10.   ist besorgt über die Fähigkeit von Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel und des IS, aus der Verschlechterung der politischen und sicherheitspolitischen Lage im Jemen Kapital zu schlagen; weist darauf hin, dass alle Terrorakte, ganz gleich aus welchen Gründen oder wann, wo und durch wen sie begangen wurden, Verbrechen darstellen und nicht gerechtfertigt werden können;

11.   ist der Überzeugung, dass bei jeder langfristigen Lösung die grundlegenden Ursachen von Armut und Instabilität im Land angegangen werden sollten und den legitimen Anforderungen und Ansprüchen des jemenitischen Volkes Rechnung getragen werden sollte; bekräftigt seine Unterstützung für alle friedlichen politischen Bemühungen, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit des Jemen zu schützen;

12.   äußert sein tiefes Bedauern darüber, dass die internationale Gemeinschaft und die Massenmedien in den vergangenen zweieinhalb Jahren dem Konflikt, der die gegenwärtige humanitäre Katastrophe im Jemen verursacht hat, keine Aufmerksamkeit gewidmet haben;

13.   verurteilt jegliche ausländische Militärintervention in dem Land, ob sie nun von Saudi-Arabien oder dem Iran, von arabischen Ländern oder dem Westen ausgeht; ist äußerst besorgt über die zunehmenden Spannungen in der Region, die durch Äußerungen von Präsident Donald Trump zur Beteiligung des Iran noch verschärft wurden; betont, dass es sich bei dem Krieg im Jemen nicht einfach nur um einen Konflikt zwischen Schiiten und Sunniten handelt; verurteilt die Instrumentalisierung von religiösen Unterschieden insbesondere durch Saudi-Arabien zur Auslösung von politischen Krisen und Sektenkriegen;

14.   verurteilt die stillschweigende Duldung der Diktaturen in der Region durch die EU und ihre Mittäterschaft; sieht die Rolle, die die verschiedenen Interventionen des Westens in den letzten Jahren bei der Verschärfung der Konflikte in der Region gespielt haben, äußerst kritisch; betont erneut, dass es für die Konflikte in der Region keine militärische Lösung geben kann; weist die Verwendung des Konzepts der „Schutzverpflichtung“ zurück, die von einigen Konfliktparteien im Jemen als Vorwand genutzt wird, da es gegen das Völkerrecht verstößt und keine angemessene rechtliche Grundlage für die Rechtfertigung der einseitigen Gewaltanwendung darstellt;

15.   fordert die internationale Gemeinschaft und vor allem Mitgliedstaaten wie das Vereinigte Königreich, Frankreich, Spanien und Deutschland auf, Waffenlieferungen an alle kriegführenden Parteien im Land einzustellen und in Übereinstimmung mit dem in Absatz 14 der Resolution 2216 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verhängten Waffenembargo für den Jemen die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die direkte oder indirekte Lieferung von Waffen, ihren Verkauf oder ihre Weitergabe an bestimmte Personen und Organisationen im Jemen oder an in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnde Personen und Organisationen zu verhindern;

16.   verurteilt den zunehmenden Einsatz von Drohen für extraterritoriale Operationen durch die Vereinigten Staaten unter der Regierung von Präsident Barak Obama und ihre noch häufigere Verwendung unter der Regierung von Präsident Donald Trump; spricht sich strikt gegen den Einsatz von Drohnen bei außergerichtlichen und extraterritorialen Tötungen aus; fordert ein Verbot dieses Einsatzes von Drohnen gemäß seiner Entschließung vom 27. Februar 2014 zum Einsatz von bewaffneten Drohnen, in der die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Mitgliedstaaten und der Rat in Ziffer 2 Buchstaben a und b aufgefordert werden, „sich gegen die Praxis gezielter außergerichtlicher Tötungen auszusprechen und diese Praxis zu verbieten“ und „dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren rechtlichen Verpflichtungen keine rechtswidrigen gezielten Tötungen verüben oder solche Tötungen durch andere Staaten begünstigen“;

17.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung des Jemen, den Mitgliedern des Golf-Kooperationsrates und der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu übermitteln.