Entschließungsantrag - B8-0655/2017Entschließungsantrag
B8-0655/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage im Jemen

22.11.2017 - (2017/2849(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Cristian Dan Preda, Tunne Kelam, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, David McAllister, Sandra Kalniete, Dubravka Šuica, Lorenzo Cesa, Manolis Kefalogiannis, Daniel Caspary im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0649/2017

Verfahren : 2017/2849(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0655/2017
Eingereichte Texte :
B8-0655/2017
Angenommene Texte :

B8-0655/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Jemen

(2017/2849(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Jemen, insbesondere seine Entschließung vom 15. Juni 2017 zur humanitären Lage in Jemen[1],

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 8. Oktober 2016 zu dem Anschlag im Jemen, vom 19. Oktober 2016 zu der Waffenruhe im Jemen und vom 21. November 2017 zur Lage im Jemen,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. April 2017 zum Jemen,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 19. Juni 2017 zum Jemen und vom 23. August 2017 im Anschluss an die Angriffe auf zivile Wohngebiete im Viertel Ahrab in Sanaa,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Jemen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 15. Juni 2017 zum Jemen,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 5. September 2017 über die Lage der Menschenrechte im Jemen und die Verletzungen und Verstöße seit September 2014,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Jemen vom 26. Oktober 2017, in der er Initiativen zur Beendigung der Gewalt im Jemen vorschlägt,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die verschiedenen Runden der Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen noch nicht zu vielversprechenden Fortschritte auf dem Weg zu einer politischen Lösung im Jemen geführt haben; in der Erwägung, dass es im Interesse aller Konfliktparteien ist, die Friedensgespräche zu unterstützen und umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um das Vertrauen wiederherzustellen und auf einen dauerhaften Frieden hinzuarbeiten;

B.  in der Erwägung, dass die Herbeiführung einer politischen Lösung des Konflikts im Jemen Vorrang haben sollte; in der Erwägung, dass die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft in erster Linie darauf ausgerichtet sein muss, für ein gemeinsames Ziel zu sorgen, mit dem die Friedensinitiativen der Vereinten Nationen unterstützt werden;

C.  in der Erwägung, dass die humanitäre Lage in Jemen katastrophal ist; in der Erwägung, dass das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) am 16. Juli 2017 bekannt gab, dass 20,7 Millionen Menschen Hilfe benötigen;

D.  in der Erwägung, dass der Ausbruch der Cholera durch die Zerstörung der Infrastruktur und den Zusammenbruch der öffentlichen Dienste verstärkt wurde; in der Erwägung, dass das OCHA am 2. November 2017 bekannt gab, dass seit dem 27. April beinahe 895 000 mutmaßliche Fälle von Cholera und beinahe 2 200 darauf zurückzuführende Todesfälle gemeldet wurden; in der Erwägung, dass in mehr als der Hälfte der mutmaßlichen Erkrankungs- bzw. Todesfälle Kinder betroffen sind;

E.  in der Erwägung, dass gefährdete Gruppen, Frauen und Kinder von den andauernden Kampfhandlungen und der humanitären Krise besonders stark betroffen sind; in der Erwägung, dass die Zahl der Todesopfer unter der Zivilbevölkerung weiter steigt;

F.  in der Erwägung, dass die Europäische Union seit Beginn des Konflikts humanitäre Hilfe in Höhe von 171,7 Mio. EUR bereitgestellt hat; in der Erwägung, dass bei der humanitären Hilfe der EU den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Ernährungssicherheit, Schutz, Unterkünfte, Wasser und Sanitäranlagen Vorrang eingeräumt wird;

G.  in der Erwägung, dass ein stabiler, sicherer Jemen mit einer funktionierenden Regierung von entscheidender Bedeutung für die internationalen Bemühungen um die Bekämpfung des Extremismus und der Gewalt in der Region und darüber hinaus sowie für den Frieden und die Stabilität im Jemen selbst ist;

H.  in der Erwägung, dass der aktuelle Konflikt im Jemen große Risiken für die Stabilität der Region birgt, da er zu einem Machtvakuum geführt hat; in der Erwägung, dass kriminelle Organisationen und Terrororganisationen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel und der IS in der Lage waren, aus der Verschlechterung der politischen und sicherheitspolitischen Lage im Jemen Kapital zu schlagen;

1.  betont, dass nur eine politische Lösung des Konflikts, in die alle Seiten einbezogen werden und die im Wege von Verhandlungen erreicht wird, den Frieden wiederherstellen und die Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit des Jemen wahren kann; fordert alle internationalen und regionalen Akteure auf, konstruktiv mit den jemenitischen Parteien zusammenzuarbeiten, um einer Deeskalation des Konflikts und einer Verhandlungslösung den Weg zu ebnen;

2.  unterstützt die Bemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Jemen um eine Wiederaufnahme der Verhandlungen; fordert alle Konfliktparteien mit Nachdruck auf, flexibel und konstruktiv sowie ohne Vorbedingungen auf ihre Bemühungen einzugehen und sämtliche Bestimmungen der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ausnahmslos und unverzüglich umzusetzen;

3.  fordert alle Konfliktparteien eindringlich dazu auf, einen ersten Schritt hin zur Wiederaufnahme von Friedensgesprächen unter der Führung der Vereinten Nationen zu vollziehen und dazu eine Einstellung der Feindseligkeiten, die von den Vereinten Nationen zu überwachen wäre, zu vereinbaren; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, sich in gutem Glauben und ohne Vorbedingungen so bald wie möglich an einer neuen Runde der von den Vereinten Nationen geleiteten Friedensgespräche zu beteiligen;

4.  äußert sich zutiefst beunruhigt angesichts der besorgniserregenden Verschlechterung der Lage im Jemen und der verheerenden humanitären Folgen des Konflikts für die Zivilbevölkerung; betont, dass sich die humanitäre Lage im Jemen weiter verschlechtern wird, wenn keine politische Lösung gefunden wird;

5.  bedauert, dass Saudi-Arabien und seine Koalitionspartner die Seehäfen, Flughäfen und Grenzübergänge an Land im Jemen geschlossen haben, wodurch sie die Lage im Land noch weiter verschlechtert hat;

6.  verurteilt den Raketenangriff der Huthi und ihrer Alliierten, die vom Iran unterstützt werden, vom 4. November auf den Flughafen King Khaled International in Riad;

7.  bedauert zutiefst die Todesopfer, die der Konflikt gefordert hat, und das Leid der von den Kämpfen betroffenen Menschen und spricht den Angehörigen der Opfer sein Mitgefühl aus; bekräftigt, dass es entschlossen ist, den Jemen und seine Bevölkerung auch weiterhin zu unterstützen;

8.  verurteilt sämtliche Terroranschläge auf das Schärfste; begrüßt das Vorgehen der Streitkräfte der Regierung Jemens, der Berichten zufolge 2 000 Truppen angehören und die von Spezialeinsatzkräften der Vereinigten Arabischen Emirate und der Vereinigten Staaten unterstützt werden, gegen Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel im Bezirk Schabwa; hebt hervor, dass alle Konfliktparteien entschlossen gegen Terrorgruppen vorgehen müssen, deren Aktivitäten die Beilegung des Konflikts auf dem Verhandlungswege zusätzlich gefährden und erhebliche Risiken für die Sicherheit in der Region und darüber hinaus bergen;

9.  fordert alle Seiten auf, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen zu achten, die Zivilbevölkerung zu schützen und zivile Infrastrukturanlagen, insbesondere medizinische Einrichtungen und Wasserversorgungssysteme, nicht gezielt anzugreifen;

10.  betont, dass sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für eine rasche Einigung über den Einsatz zusätzlicher Beobachter des Überprüfungs- und Kontrollmechanismus der Vereinten Nationen, die Verbesserung der Kapazität aller Seehäfen Jemens und den besseren Zugang zum Flughafen Sanaa einsetzt, damit sowohl auf die humanitäre Notlage reagiert als auch das Vertrauen zwischen den Konfliktparteien auf eine Art und Weise aufgebaut werden kann, die politischen Verhandlungen zuträglich ist;

11.  begrüßt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bereit sind, die humanitäre Hilfe für die Bevölkerung im ganzen Land entsprechend dem steigenden Bedarf aufzustocken und für die Finanzierung von Projekten in wichtigen Bereichen Entwicklungshilfe bereitzustellen;

12.  begrüßt die Zusagen, die auf der hochrangigen Geberkonferenz für die humanitäre Krise im Jemen gemacht wurden, und betont, dass koordinierte humanitäre Maßnahmen unter Leitung der Vereinten Nationen erforderlich sind, um die Not der Menschen im Jemen zu lindern; fordert die unverzügliche Bereitstellung der für den Jemen zugesagten Mittel und die vollständige Finanzierung der humanitären Maßnahmen der Vereinten Nationen im Jemen im Jahr 2017;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär des Golf-Kooperationsrats, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten und der Regierung des Jemen zu übermitteln.