Entschließungsantrag - B8-0670/2017Entschließungsantrag
B8-0670/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Lage der Rohingya

6.12.2017 - (2017/2973(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, David McAllister, Sandra Kalniete, Werner Langen, Tokia Saïfi, Mairead McGuinness, Jeroen Lenaers, Anna Maria Corazza Bildt, Lars Adaktusson, Lorenzo Cesa, Daniel Caspary im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0668/2017

Verfahren : 2017/2973(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0670/2017
Eingereichte Texte :
B8-0670/2017
Angenommene Texte :

B8-0670/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der Rohingya

(2017/2973(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen Myanmar/Birma, insbesondere seine Entschließung vom 14. September 2017 zu Myanmar/Birma, insbesondere zu der Lage der Rohingya[1],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2017 zur Staatenlosigkeit in Süd- und Südostasien[2],

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Europäische Parlament und den Rat vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Elemente einer EU-Strategie gegenüber Myanmar/Birma: eine besondere Partnerschaft für Demokratie, Frieden und Wohlstand“ (JOIN(2016)0024),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2016 zur Strategie der EU bezüglich Myanmar/Birma sowie auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Oktober 2016 zu Myanmar/Birma,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 6. September 2017 zur Lage im Bundesstaat Rakhaing, auf die Erklärung der VP/HR vom 11. September 2017 zu den jüngsten Entwicklungen im Bundesstaat Rakhaing, Myanmar, sowie in der Grenzregion in Bangladesch, auf die Erklärung der VP/HR vom 20. November 2017 im Namen der Europäischen Union zu Myanmar/Birma und auf die Erklärung der VP/HR vom 23. November 2017 zu der Unterzeichnung eines bilateralen Rückführungsabkommens zwischen den Regierungen von Myanmar und Bangladesch,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzes des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 6. November 2017,

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Beratungskommission zum Bundesstaat Rakhaing von August 2017,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt von 1966 über bürgerliche und politische Rechte,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass seit dem 25. August 2017 nach Angaben der intersektoralen Koordinierungsgruppe (Inter Sector Coordination Group – ISCG) insgesamt 624 000 Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch angekommen sind – Stand vom 27. November 2017; in der Erwägung, dass mindestens 58 % von ihnen laut UNICEF Kinder sind;

B.  in der Erwägung, dass sich am 27. November 2017 nach Angaben der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO) der Kommission schätzungsweise 441 300 Menschen im Ballungsraum Kutupalong- Balukhali aufhielten, 46 000 Menschen in Gemeinden vor Ort untergebracht wurden und die übrigen an anderen Orten in Cox's Bazar leben; in der Erwägung, dass der Ballungsraum Kutupalong-Balukhali sehr dicht besiedelt ist; in der Erwägung, dass die ISCG darauf hingewiesen hat, dass wegen der Überbelegung von Cox's Bazar Gesundheit und Ernährung die unmittelbarsten und akutesten Bedürfnisse sind, die es zu bewältigen gilt;

C.  in der Erwägung, dass die Rohingya die größte muslimische Volksgruppe in Myanmar/Birma sind und die Mehrheit im Bundesstaat Rakhaing lebt; in der Erwägung, dass die etwa eine Million Rohingya eine der am meisten verfolgten Minderheiten der Welt und seit Inkrafttreten des Gesetzes von 1982 über die burmesische Staatsbürgerschaft offiziell staatenlos sind;

D.  in der Erwägung, dass die Arakan Rohingya Salvation Army am 25. August 2017 einen größeren Angriff auf Polizeiwachen sowie auf einen Armeestützpunkt im Bundesstaat Rakhaing durchführte; in der Erwägung, dass dies eine militärische Gegenoffensive zur Folge hatte;

E.  in der Erwägung, dass die humanitäre Lage und die Lage der Menschenrechte im Bundesstaat Rakhaing äußerst ernst sind; in der Erwägung, dass drei Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen am 27. Oktober 2017 ihre erste Erkundungsmission abschlossen und durch Berichte über Tötungen, Folter, Vergewaltigung, Brandstiftung und Luftangriffe gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya in Myanmar/Birma zutiefst beunruhigt waren;

F.  in der Erwägung, dass der Zugang für humanitäre Organisationen laut ECHO im Norden von Rakhaing weiterhin sehr eingeschränkt ist; in der Erwägung, dass festgestellt werden konnte, dass der Zugang zum Norden des Bundesstaats Rakhaing sich zum Teil verbessert hat; in der Erwägung, dass auch in Zentral-Rakhaing kleine Verbesserungen zu verzeichnen sind, der Zugang zu diesem Gebiet jedoch nach wie vor ebenfalls eingeschränkt ist; in der Erwägung, dass das für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständige Mitglied der Kommission, Christos Stylianides, im Mai 2017 nach Nord-Rakhaing reiste und einen verbesserten Zugang für die vor Ort tätigen Hilfsorganisationen forderte; in der Erwägung, dass das Kommissionsmitglied mehrere von der EU finanzierte humanitäre Projekte besichtigte;

G.  in der Erwägung, dass die EU am 23. Oktober 2017 an der Ausrichtung der Geberkonferenz zur Rohingya-Flüchtlingskrise beteiligt war; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten mehr als 50 % der zugesagten 344 Millionen USD anboten; in der Erwägung, dass die Unterstützung der Kommission für die Rohingya und die Gemeinden in Bangladesch und Myanmar, die sie aufgenommen haben, mit der Zusage vom 23. Oktober 2017, weitere 30 Millionen EUR bereitzustellen, sich für das Jahr 2017 auf insgesamt 51 Millionen EUR beläuft;

H.  in der Erwägung, dass am 23. November 2017 ein bilaterales Rückführungsabkommen zwischen den Regierungen von Myanmar/Birma und Bangladesch unterzeichnet wurde; in der Erwägung, dass die VP/HR die Unterzeichnung des Rückführungsabkommens als wichtige und begrüßenswerte Maßnahme zur Bewältigung einer der schlimmsten humanitären und Menschenrechtskrisen unserer Zeit begrüßt hat;

I.  in der Erwägung, dass der Heilige Vater Franziskus auf seiner Apostolischen Reise nach Myanmar/Birma und Bangladesch vom 26. November - 2. Dezember 2017 zum Abschluss des interreligiösen und ökumenischen Friedenstreffens am 1. Dezember 2017 in Dhaka folgende Worte an eine Flüchtlingsgruppe der Rohingya richtete: „Tun wir ihnen weiter Gutes, um ihnen zu helfen. Bleiben wir weiter aktiv, damit ihre Rechte anerkannt werden. Verschließen wir nicht unsere Herzen. Schauen wir nicht weg! Heute heißt die Gegenwart Gottes auch Rohingya. Jeder von uns gebe darauf seine eigene Antwort.“;

1.  verurteilt aufs Schärfste die weit verbreitete Gewalt im Bundesstaat Rakhaing, die zur Vertreibung Hundertausender Zivilisten geführt hat, von denen die Mehrheit zur Bevölkerungsgruppe der Rohingya gehört;

2.  ist zutiefst besorgt über die humanitäre Lage und die Lage der Menschenrechte im Bundesstaat Rakhaing; ist alarmiert über Berichte über die systematische Anwendung von Gewalt und Einschüchterung, über das Töten von Männern, Frauen und Kindern, über sexuelle Gewalt und die Zerstörung und das Anzünden von Häusern und Eigentum; ist insbesondere besorgt über die Lage der Kinder, die dringend Unterkunft, Nahrung und Wasser benötigen, sowie über die Lage der Mädchen, die von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung bedroht sind;

3.  unterstützt die Aufforderung der EU an alle Seiten, allen Formen von Gewalt unverzüglich ein Ende zu setzen; begrüßt, dass die EU das Militär von Myanmar/Birma nachdrücklich auffordert, seine Operationen einzustellen, den Schutz aller Zivilpersonen unterschiedslos zu gewährleisten und die internationalen Menschenrechtsnormen in vollem Umfang einzuhalten; begrüßt, dass die EU die Regierung von Myanmar/Birma aufgefordert hat, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Spannungen zwischen den Gemeinschaften ein Ende zu setzen;

4.  begrüßt die Anstrengungen der Regierung von Bangladesch und der Aufnahmegemeinden, Sicherheit, Unterkunft und humanitäre Hilfe für die Rohingyaflüchtlinge bereitzustellen;

5.  fordert die Regierung von Myanmar/Birma auf, den Agenturen der Vereinten Nationen und ihren Partnern sowie anderen einheimischen und internationalen nichtstaatlichen Stellen umgehend einen uneingeschränkten, sicheren und ungehinderten Zugang zu gewähren, damit sie im Bundesstaat Rakhaing humanitäre Hilfe leisten können, insbesondere für die Kinder;

6.  unterstreicht, dass alle mutmaßlichen schweren Menschenrechtsverletzungen und Fälle von Missbrauch, einschließlich der Fälle von sexueller Gewalt, sexuellem Missbrauch und der Gewalt gegen Kinder, gründlich untersucht und alle, die für solche Handlungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen; appelliert nachdrücklich an Myanmar/Birma, in jeder Hinsicht mit der unabhängigen internationalen Erkundungsmission des Menschenrechtsrats zu Myanmar/Birma zusammenzuarbeiten und ihr umgehend einen uneingeschränkten, sicheren und ungehinderten Zugang zum Land zu gewähren;

7.  fordert die Regierung von Myanmar/Birma auf, einheimischen und internationalen Medienorganisationen einen uneingeschränkten und ungehinderten Zugang zum Bundesstaat Rakhaing zu gewähren und den Schutz und die Sicherheit der Medienmitarbeiter zu gewährleisten;

8.  begrüßt die Unterzeichnung eines bilateralen Rückführungsabkommens zwischen den Regierungen von Myanmar/Birma und Bangladesch; fordert, dass das Abkommen unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze des Völkerrechts umgesetzt wird; fordert die Regierung von Myanmar/Birma auf, vor Ort die notwendigen Bedingungen zu schaffen, damit eine freiwillige, sichere und menschenwürdige Rückkehr der Flüchtlinge an ihren Herkunftsort möglich ist;

9.  fordert die Regierung von Myanmar/Birma auf, die Ursachen der Krise im Bundesstaat Rakhaing zu bekämpfen, indem sie die Menschenrechte unterschiedslos und ungeachtet der ethnischen Zugehörigkeit oder der Religion achtet, fördert und schützt, unter anderem indem sie die Freizügigkeit, den gleichberechtigten Zugang zur Grundversorgung sowie den gleichberechtigten Zugang zur vollen Staatsbürgerschaft für alle gewährleistet;

10.  begrüßt den Abschlussbericht der Beratungskommission zum Bundesstaat Rakhaing, der Empfehlungen zur Bewältigung der politischen, sozioökonomischen und humanitären Herausforderungen vorlegt, denen der Bundesstaat Rakhaing derzeit gegenübersteht; begrüßt, dass die Regierung von Myanmar/Birma öffentlich zugesagt hat, die Empfehlungen umzusetzen und einen Ausschuss auf Ministerebene zur Umsetzung der Empfehlungen einzurichten; fordert, dass diese Empfehlungen umgehend und uneingeschränkt umgesetzt werden;

11.  begrüßt die humanitäre Hilfe der EU für die Rohingya in Myanmar/Birma und Bangladesch; begrüßt, dass die EU ihre humanitäre Hilfe für Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch aufgestockt hat und bereit ist, ihre Tätigkeiten im Bundesstaat Rakhaing zugunsten aller hilfsbedürftigen Menschen auszuweiten, sobald Zugang gewährt wird;

12.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Regierung und dem Parlament von Bangladesch sowie der Regierung und dem Parlament von Myanmar/Birma zu übermitteln.