ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Krise der Milchwirtschaft
30.1.2018
Philippe Loiseau, Edouard Ferrand
B8‑0076/2018
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Krise der Milchwirtschaft
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die jüngste Milchkrise vor allem durch die Abschaffung der Milchquoten ausgelöst wurde, hinter der der politische Wille der Kommission steht, die Märkte stärker zu liberalisieren;
B. in der Erwägung, dass dies zur Bildung eines Bestands an Milch von knapp 380 000 Tonnen im Wert von 650 Millionen EUR geführt hat;
C. in der Erwägung, dass das Inverkehrbringen dieses Bestands unmittelbare und dramatische Folgen für die europäischen Milcherzeuger hätte;
D. in der Erwägung, dass der große Lagerbestand an Milchpulver, ein Regulierungsinstrument der Kommission[1], einen raschen Wiederanstieg des Milchpreises unmöglich macht und zudem nachteilige Auswirkungen auf die Preise haben kann;
E. in der Erwägung, dass die Zahl der europäischen Milchbetriebe stark zurückgeht;
F. in der Erwägung, dass die französische Milchwirtschaft mit 298 000 Arbeitsplätzen bei der europäischen Produktion an zweiter Stelle steht;
G. in der Erwägung, dass die Butterkrise und der Lactalis-Skandal nicht zur Verbesserung der Lage der Branche beigetragen haben;
1. fordert die Kommission auf, die Zuständigkeit für die Verwaltung der Milchbestände abzugeben;
2. fordert die Kommission auf, die Milchquoten wieder einzuführen, um die Produktion zu regulieren.
- [1] Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007.