Entschließungsantrag - B8-0078/2018Entschließungsantrag
B8-0078/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Venezuela

5.2.2018 - (2018/2559(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Esteban González Pons, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Cristian Dan Preda, Luis de Grandes Pascual, David McAllister, Sandra Kalniete, Francisco José Millán Mon, Tunne Kelam, Gabriel Mato, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Fernando Ruas, Laima Liucija Andrikienė, Julia Pitera, Manolis Kefalogiannis, Eduard Kukan, Ivan Štefanec, Lorenzo Cesa im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0078/2018

Verfahren : 2018/2559(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0078/2018
Eingereichte Texte :
B8-0078/2018
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8-0078/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Venezuela

(2018/2559(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine zahlreichen Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 27. Februar 2014 zur Lage in Venezuela[1], vom 18. Dezember 2014 zur Verfolgung der demokratischen Opposition in Venezuela[2], vom 12. März 2015 zur Lage in Venezuela[3], vom 8. Juni 2016 zur Lage in Venezuela[4] und vom 27. April 2017 zur Lage in Venezuela[5],

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Venezuela als Vertragspartei angehört,

–  unter Hinweis auf die am 11. September 2001 verabschiedete Interamerikanische Demokratische Charta,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Seid Ra‘ad al-Hussein, vom 31. März 2017 zu der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Venezuelas, die Gesetzgebungsbefugnis der Nationalversammlung zu übernehmen,

–  unter Hinweis auf die Warnungen in den Berichten der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) vom 30. Mai 2016 und 14. März 2017 zu Venezuela und die Aufforderung des Generalsekretärs der OAS, den ständigen Rat gemäß Artikel 20 der Demokratischen Charta unverzüglich zu einer Aussprache über die politische Krise in Venezuela einzuberufen,

–  unter Hinweis auf das Schreiben der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), Federica Mogherini, vom 27. März 2017 zu den schweren und sich verschlimmernden politischen, wirtschaftlichen und humanitären Krisen in Venezuela,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der OAS, die am 23. März 2017 von 14 Mitgliedstaaten der OAS unterzeichnet wurde und in der Venezuela unter anderem aufgefordert wurde, unverzüglich Wahlen anzusetzen, politische Gefangene freizulassen und die in seiner Verfassung verankerte Gewaltenteilung anzuerkennen,

–  unter Hinweis auf die Resolution des ständigen Rates der OAS vom 3. April 2017 zu den aktuellen Ereignissen in Venezuela,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Bündnisses „El Grupo de Lima“ vom 23. Januar 2018 zu dem Beschluss der Verfassunggebenden Nationalversammlung, Präsidentschaftswahlen einzuberufen,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. November 2017 und vom 22. Januar 2018 zu Venezuela, und zwar zur Verhängung eines Waffenembargos und von Sanktionen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU vom 26. Januar 2018 zu den jüngsten Entwicklungen in Venezuela, in der sie die Entscheidung der venezolanischen Staatsorgane, den Botschafter Spaniens in Caracas auszuweisen, verurteilt,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss, den Sacharow-Preis 2017 an die demokratische Opposition in Venezuela zu verleihen,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die international nicht anerkannte Nationale Verfassungsgebende Versammlung die Abhaltung der Präsidentschaftswahl bis Ende April 2018 gefordert hat; in der Erwägung, dass gemäß der venezolanischen Verfassung der Nationale Wahlrat das für die Einberufung von Wahlen zuständige Gremium ist;

B.  in der Erwägung, dass diese Entscheidung jenseits des nationalen Dialogs und ungeachtet etwaiger beim Treffen zwischen der venezolanischen Regierung und der Opposition in Santo Domingo erzielter Fortschritte getroffen wurde;

C.  in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof Venezuelas am 25. Januar 2018 beschlossen hat, die Mesa de la Unidad Democratica (MUD), ein sich aus Oppositionsparteien zusammensetzendes Wahlbündnis, von der Präsidentschaftswahl auszuschließen, was einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Grundsatz fairer Wahlen darstellt, da Oppositionskandidaten verwehrt wird, frei und gleichberechtigt an der Wahl teilzunehmen;

D.  in der Erwägung, dass der verfassungswidrige Aufruf zu vorgezogenen Wahlen dazu geführt hat, dass sich Mexiko aus den nationalen politischen Verhandlungen zwischen der venezolanischen Regierung und der Opposition zurückgezogen hat;

E.  in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union am 13. November 2017 beschlossen hat, gegen Venezuela ein Embargo für Rüstungsgüter und für zu interner Repression verwendbare Ausrüstung zu verhängen;

F.  in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union am 22. Januar 2018 einstimmig beschlossen hat, gegen sieben Venezolaner, die offizielle Ämter bekleiden, aufgrund der Nichteinhaltung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie Sanktionen in Form restriktiver Maßnahmen, darunter ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten, zu verhängen;

G.  in der Erwägung, dass Venezuela nach der Verabschiedung von EU-Sanktionen den spanischen Botschafter in Caracas ausgewiesen und zur Persona non grata erklärt hat und Spanien vorwirft, sich in seine inneren Angelegenheiten einzumischen; in der Erwägung, dass die EU diese Entscheidung entschieden verurteilt und Spanien – ausgehend davon, dass EU-Beschlüsse im Bereich der Außenpolitik, auch was die Verhängung von Sanktionen betrifft, einstimmig gefasst werden – uneingeschränkte Solidarität bekundet hat;

H.  in der Erwägung, dass sich die Lage der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela weiter verschlechtert; in der Erwägung, dass Venezuela mit einer beispiellosen politischen, sozialen, wirtschaftlichen und humanitären Krise konfrontiert ist, die bereits zahlreiche Todesopfer gefordert hat;

I.  in der Erwägung, dass in Venezuela immer mehr Menschen, darunter auch Kinder, an Mangelernährung leiden, weil sie nur begrenzten Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung sowie zu hochwertigen Medikamenten und Nahrungsmitteln haben; in der Erwägung, dass sich die venezolanische Regierung bedauerlicherweise beständig weigert, internationale humanitäre Hilfe anzunehmen und zu ermöglichen;

J.  in der Erwägung, dass der Internationale Währungsfonds vorausgesagt hat, dass Venezuelas Hyperinflation von geschätzten 2 400 % im vergangenen Jahr auf 13 000 % in diesem Jahr ansteigen wird, was einem Anstieg der Preise um im Durchschnitt fast 1,5 % pro Stunde gleichkommt;

1.  verurteilt aufs Schärfste die Entscheidung der international nicht anerkannten Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung, frühzeitige Präsidentschaftswahlen bis Ende April 2018 einzuberufen; bedauert zutiefst, dass der Oberste Gerichtshof Venezuelas kürzlich entschieden hat, Vertretern der MUD die Teilnahme an den bevorstehenden Wahlen zu untersagen; weist darauf hin, dass viele potenzielle Kandidaten nicht in der Lage sein werden, für die Wahlen zu kandidieren, weil sie sich im Exil befinden, von den Behörden nicht zugelassen wurden, inhaftiert sind oder unter Hausarrest stehen;

2.  besteht darauf, dass die EU nur Wahlen anerkennt, die auf einem tragfähigen Zeitplan beruhen, der im Rahmen des nationalen Dialogs mit allen einschlägigen Akteuren und politischen Parteien vereinbart wurde, sowie auf gleichen, fairen und transparenten Teilnahmebedingungen, einschließlich der Aufhebung der Verbote für politische Gegner, der Freilassung politischer Gefangener, der ausgewogenen Zusammensetzung eines unparteiischen nationalen Wahlrates und des Vorhandenseins ausreichender Garantien, wozu auch die Überwachung durch unabhängige internationale Beobachter gehört;

3.  erklärt, dass das Europäische Parlament unter den gegebenen Umständen weder die Wahlen noch die durch dieses unrechtmäßige Verfahren zustande kommende Regierung anerkennen wird;

4.  verurteilt aufs Schärfste die Entscheidung der venezolanischen Regierung, den spanischen Botschafter in Caracas auszuweisen und zur Persona non grata zu erklären; erinnert daran, dass alle EU-Beschlüsse im Bereich der Außenpolitik, auch was die Verhängung von Sanktionen betrifft, einstimmig gefasst werden; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass gemeinsame Maßnahmen unter anderem die Einbestellung der Botschafter Venezuelas bei den Mitgliedstaaten und den EU-Organen umfassen könnten; schlägt vor, dass bei einer weiteren Verschlechterung der Menschenrechtslage weitere Maßnahmen geprüft und beschlossen werden könnten;

5.  ist der Auffassung, dass die Verhängung des Waffenembargos durch den Rat der Europäischen Union und die gegen sieben venezolanische Beamte verhängten Sanktionen geeignete Maßnahmen als Reaktion auf schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte und der Demokratie darstellen, fordert jedoch, dass diese Maßnahmen auf diejenigen ausgedehnt werden, die hauptverantwortlich für die verschärfte politische, soziale, wirtschaftliche und humanitäre Krise sind, nämlich Präsident Nicolas Maduro und sein engster Kreis, also Vizepräsident Tareck El Aissami, Verteidigungsminister Vladimir Padrino López sowie die Oberbefehlshaber des Militärs;

6.  bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Nationalversammlung als einziges rechtmäßig zusammengesetztes und anerkanntes Parlament in Venezuela und fordert die venezolanische Regierung auf, ihre verfassungsmäßigen Vollmachten in vollem Umfang wiederherzustellen; lehnt alle Entscheidungen der Verfassungsgebenden Versammlung ab, da sie gegen sämtliche demokratischen Standards und Regeln verstoßen;

7.  verurteilt die außergerichtliche Tötung des zu den Rebellen übergelaufenen Polizeibeamten Oscar Perez und sechs weiterer Personen, die hingerichtet wurden, obwohl sie sich bereits ergeben hatten; fordert die venezolanische Regierung nachdrücklich auf, für eine transparente Untersuchung dieser Morde zu sorgen;

8.  unterstützt die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu den vom venezolanischen Regime begangenen umfangreichen Verbrechen und Repressalien uneingeschränkt und fordert die EU auf, in diesem Zusammenhang eine aktive Rolle zu spielen;

9.  fordert die Staatsorgane Venezuelas auf, dringend benötigte humanitäre Hilfe ungehindert in das Land zu lassen und den internationalen Organisationen, die den am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen helfen wollen, Zugang zu gewähren; fordert die rasche Ergreifung von Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der Mangelernährung in den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, zu denen beispielsweise Kinder zählen; bekundet seine Solidarität mit den Venezolanern, die aufgrund der unzureichenden Gesundheitsversorgung, Medikamente und Nahrungsmittel gezwungen sind, aus ihrem Land zu fliehen;

10.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 7. Februar 2018
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