Entschließungsantrag - B8-0080/2018Entschließungsantrag
B8-0080/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Venezuela

5.2.2018 - (2018/2559(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Francisco Assis, Ramón Jáuregui Atondo, Elena Valenciano im Namen der S&D-Fraktion

Verfahren : 2018/2559(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0080/2018
Eingereichte Texte :
B8-0080/2018
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8-0080/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Venezuela

(2018/2559(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf die am 11. September 2001 verabschiedete Interamerikanische Demokratische Charta,

–  unter Hinweis auf die Verfassung Venezuelas, insbesondere auf Artikel 298,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 27. Februar 2014 zur Lage in Venezuela[1], vom 18. Dezember 2014 zur Verfolgung der demokratischen Opposition in Venezuela[2], vom 12. März 2015 zur Lage in Venezuela[3], vom 8. Juni 2016 zur Lage in Venezuela[4], und vom 27. April 2017 zur Lage in Venezuela[5],

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, der Delegation für die Beziehungen zu den Ländern des Mercosur und der Parlamentarischen Versammlung EuroLat vom 12. Juli 2017 zur aktuellen Lage in Venezuela,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2017 zu den politischen Beziehungen der EU zu Lateinamerika[6],

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU vom 7. Dezember 2017 zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela anzuschließen,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Venezuela vom 13. Dezember 2017,

–  unter Hinweis auf die Durchführungsverordnung (EU) 2018/88 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela[7],

–  unter Hinweis auf die vierte Erklärung des Bündnisses „El Grupo de Lima“ vom 23. Januar 2018,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU vom 26. Januar 2018 zu den jüngsten Entwicklungen in Venezuela,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Nationale Verfassungsgebende Versammlung (Asamblea Nacional Constituyente – ANC) Venezuelas am 23. Januar 2018 bekannt gegeben hat, dass sie ein Dekret erlassen habe, mit dem der Nationale Wahlrat (Consejo Nacional Electoral – CNE) aufgefordert werde, vor dem 30. April 2018 Präsidentschaftswahlen abzuhalten;

B.  in der Erwägung, dass das Dekret der Verfassungsgebenden Versammlung, mit dem die Abhaltung von Wahlen bis Ende April 2018 gefordert wird, nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen gegen Artikel 298 der venezolanischen Verfassung verstößt, in dem es eindeutig heißt: „Das Gesetz, das Wahlverfahren regelt, darf in der Zeit zwischen dem Wahltag und den sechs Monaten unmittelbar davor in keiner Weise geändert werden“;

C.  in der Erwägung, dass das Bündnis „El Grupo de Lima“ am 23. Januar 2018 eine Erklärung abgegeben hat, in der es die einseitige Entscheidung, im ersten Quartal 2018 Wahlen einzuberufen, ablehnt; in der Erwägung, dass die EU die Nationale Verfassungsgebende Versammlung nicht anerkennt;

D.  in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof Venezuelas dem wichtigsten Oppositionsbündnis, der Mesa de la Unidad Democratica (MUD), untersagt hat, bei den bevorstehenden Wahlen einen Kandidaten zu stellen; in der Erwägung, dass Leopoldo López und Henrique Capriles von der Kandidatur ausgeschlossen sind; in der Erwägung, dass die MUD 2017 mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Parlaments ausgezeichnet wurde;

E.  in der Erwägung, dass das Datum und die Vorbereitung der Wahlen zwei der Hauptthemen der Gespräche zwischen der Regierung und der Opposition in Santo Domingo waren; in der Erwägung, dass alle wichtigen politischen Entscheidungen wie etwa der Beschluss, vorgezogene Wahlen abzuhalten, im Rahmen eines nationalen Dialogs getroffen werden sollten; in der Erwägung, dass die Teilnahme an diesen Wahlen unter gleichen, gerechten und transparenten Bedingungen und unter Aufsicht eines ausgewogenen Nationalen Wahlrates erfolgen sollte und ausreichende Garantien für alle Teilnehmer, einschließlich der Anwesenheit unabhängiger internationaler Beobachter, gegeben sein sollten;

F.  in der Erwägung, dass die Regierung Venezuelas und Teile der Opposition seit Dezember 2017 in der Dominikanischen Republik im Beisein hochrangiger internationaler Beobachter sowie des Präsidenten der Dominikanischen Republik einen Dialog führen, in dessen Rahmen eine Lösung für die politische Krise in Venezuela gefunden werden soll; in der Erwägung, dass dort zurzeit eine neue Verhandlungsrunde geführt wird;

G.  in der Erwägung, dass der Mercosur am 5. August 2017 seine Demokratieklausel angewandt und Venezuela von dem Bündnis suspendiert hat; in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten nach der Wahl zur Nationalen Versammlung neue finanzielle Sanktionen und Reisebeschränkungen gegen Venezuela verhängt haben; in der Erwägung, dass Kanada und Mexiko ebenfalls Sanktionen gegen venezolanische Beamte verhängt haben; in der Erwägung, dass die EU am 22. Januar 2018 gezielte Sanktionen gegen sieben hochrangige Beamte der Regierung Venezuelas verhängt hat;

H.  in der Erwägung, dass die venezolanische Regierung als Reaktion auf diese EU-Sanktionen den spanischen Botschafter in Caracas ausgewiesen hat;

I.  in der Erwägung, dass sich die humanitäre Lage weiter verschlechtert; in der Erwägung, dass fast zwei Millionen Venezolaner aus dem Land geflohen sind; in der Erwägung, dass die Bereitstellung von Hilfe und Diensten für Neuankömmlinge eine zunehmende Belastung für die Aufnahmeländer darstellt;

J.  in der Erwägung, dass die akute Mangelernährung im Land nach Angaben von Caritas Venezuela inzwischen eine humanitäre Notlage darstellt; in der Erwägung, dass 15 von 100 Kindern stark unterernährt sind; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 91–95 % Arzneimittel zu wenig vorhanden sind; in der Erwägung, dass nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Venezuela am stärksten zur Malariabelastung in Nord- und Südamerika beiträgt; in der Erwägung, dass Diphtherie wieder auf dem Vormarsch ist und HIV-Patienten keinerlei Zugang zu Medikamenten haben;

1.  bringt seine Solidarität und seine uneingeschränkte Unterstützung für die Bevölkerung Venezuelas, die unter den Folgen einer schweren humanitären Krise leidet, zum Ausdruck; fordert sowohl die Regierung als auch die Opposition auf, sich unverzüglich auf einen humanitären Notfallplan für das Land zu einigen; fordert die EU-Organe auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sicherzustellen, dass vor Ort EU-Hilfe geleistet wird;

2.  bekräftigt – unbeschadet der EU-Sanktionen, die infolge der Schaffung der nicht anerkannten Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung beschlossen wurden –, dass ein Ausweg aus der Krise nur über Dialog und Verhandlungen gefunden werden kann; bekundet seine Unterstützung für eine auf dem Verhandlungsweg erzielte politische Lösung als einzige Möglichkeit, dem Land zu dauerhafter Stabilität zu verhelfen und es in die Lage zu versetzen, die tiefgreifende Krise und die dringenden Bedürfnisse der Bevölkerung zu bewältigen;

3.  begrüßt den derzeit in der Dominikanischen Republik geführten Dialog und unterstützt die Vermittlungsbemühungen uneingeschränkt; fordert die EU auf, die internationalen Verhandlungen zu unterstützen, und betont, dass sie bereit ist, im Rahmen eines kohärenten Gesamtkonzepts der EU eine parlamentarische Mediationsunterstützung zur Verstärkung der bereits unternommenen Anstrengungen in Erwägung zu ziehen;

4.  bedauert die einseitige Entscheidung, im ersten Quartal 2018 Wahlen abzuhalten; erinnert daran, wie wichtig es ist, im Rahmen der laufenden Verhandlungen in Santo Domingo einen Termin sowie die Bedingungen für die Präsidentschaftswahl zu vereinbaren; betont, dass freie, transparente und glaubwürdige Wahlen gewährleistet werden müssen;

5.  fordert mit Nachdruck, dass politischen Parteien für die Teilnahme an der Wahl weder Hindernisse in den Weg gelegt noch Bedingungen auferlegt werden dürfen; weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines glaubwürdigen Wahlverfahrens folgende Bedingungen erfüllt sein müssen: ein vereinbarter Zeitplan für die Wahlen, eine ausgewogene Zusammensetzung des Nationalen Wahlrats und die Überwachung des Ablaufs durch internationale Beobachter; erinnert daran, dass es bereit ist, auf Ersuchen der venezolanischen Regierung eine Wahlbeobachtungsmission nach Venezuela zu entsenden;

6.  fordert die venezolanische Regierung auf, ihre diplomatischen Beziehungen zu Spanien unverzüglich wieder zu normalisieren; erinnert daran, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Solidarität zum Ausdruck gebracht haben, und betrachtet diesen Akt der Aggression gegen einen Mitgliedstaat als einen Akt der Aggression gegen die EU insgesamt;

7.  bekräftigt seine früheren Aufrufe, alle politischen Gefangenen freizulassen, die demokratisch gewählten Gremien zu achten, die Menschenrechte zu wahren und vor allem das Leid des venezolanischen Volkes zu lindern;

8.  fordert die venezolanische Regierung auf, dafür zu sorgen, dass die aus dem Land geflohenen Venezolaner Zugang zu ihren Sozialversicherungsansprüchen, wie beispielsweise ihren Renten, haben;

9.  fordert die EU auf, die Nachbarländer Venezuelas, insbesondere Kolumbien, dabei zu unterstützen, die Lage der venezolanischen Flüchtlinge zu verbessern; wiederholt seine Forderung gegenüber den Regierungen der Mitgliedstaaten, die Anträge von Bürgern Venezuelas auf Erteilung von EU-Aufenthaltsgenehmigungen mit größtmöglicher Großzügigkeit und Geschwindigkeit zu bearbeiten;

10.  spricht sich erneut dafür aus, eine Delegation des Parlaments nach Venezuela zu entsenden, um so bald wie möglich einen Dialog mit allen am Konflikt beteiligten Akteuren zu führen;

11.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 7. Februar 2018
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen