Entschließungsantrag - B8-0084/2018Entschließungsantrag
B8-0084/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur aktuellen Lage der Menschenrechte in der Türkei

5.2.2018 - (2018/2527(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Bodil Valero, Rebecca Harms, Jordi Solé, Barbara Lochbihler, Ska Keller, Igor Šoltes, Josep-Maria Terricabras im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0082/2018

Verfahren : 2018/2527(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0084/2018
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B8-0084/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zur aktuellen Lage der Menschenrechte in der Türkei

(2018/2527(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere jene vom 24. November 2016 zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei[1], vom 27. Oktober 2016 zu der Lage der Journalisten in der Türkei[2] und vom 14. April 2016 zu dem Bericht 2015 über die Türkei[3],

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, und des Kommissionsmitglieds Johannes Hahn, insbesondere jene vom 2. Februar 2018 zu der Aufhebung der Gerichtsentscheidung, den Vorsitzenden der türkischen Sektion von Amnesty International, Taner Kılıҫ, freizulassen, und zu der Inhaftierung von Mitgliedern des Exekutivausschusses der türkischen Ärztekammer und vom 13. März 2017 zu der Stellungnahme der Venedig-Kommission zu den Änderungen an der Verfassung der Türkei und den jüngsten Ereignissen,

–  unter Hinweis auf den siebten Jahresbericht über die Türkei, den die Kommission am 6. September 2017 veröffentlichte,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 10. März 2017 mit dem Titel „Die Menschenrechtslage im Südosten der Türkei“,

–  unter Hinweis auf den Verhandlungsrahmen der EU für die Türkei vom 3. Oktober 2005,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juli 2016 zur Türkei,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA II)[4],

–  unter Hinweis auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), deren Vertragspartei die Türkei ist, verankert ist,

–  unter Hinweis auf die Absichtserklärungen des Menschenrechtskommissars des Europarates,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Menschenrechtskommissars des Europarates vom 26. Juli 2016 zu den Maßnahmen, die in der Türkei unter Berufung auf den Ausnahmezustand ergriffen wurden,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die Lage in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei drastisch verschlechtert hat, seit der Putsch im Juli 2016 scheiterte und der Ausnahmezustand verhängt wurde, aufgrund dessen öffentliche Versammlungen verboten sind und der Präsident mithilfe von Erlassen regieren kann;

B.  in der Erwägung, dass sich nach wie vor Schikanen der Polizei und der Justiz, willkürliche Verhaftungen, Reiseverbote und viele weitere restriktive Maßnahmen gegen Personen richten, die verdächtigt werden, der sogenannten Hizmet- bzw. Gülen-Bewegung anzugehören (Staatsbedienstete und Armeeangehörige, Hochschulwissenschaftler und Lehrer, Geschäftsleute, einfache Bürger) oder kurdische Organisationen zu unterstützen, aber auch gegen Akteure und Aktivisten zivilgesellschaftlicher Organisationen, die der amtierenden Regierung kritisch gegenüberstehen (Journalisten, Anwälte, Wissenschaftler, Schriftsteller, Künstler und Vertreter nichtstaatlicher Organisationen);

C.  in der Erwägung, dass Justiz oder Polizei seit 2016 gegen mehr als 6 Millionen Bürger allein aufgrund eines Verdachts – häufig aufgrund von Kommentaren oder der Weiterleitung von Beiträgen in sozialen Medien – ermittelt haben; in der Erwägung, dass bisher gut 107 000 Personen ohne ordnungsgemäßes Verfahren entlassen worden sind und dass ein Jahr nach der Einsetzung eines siebenköpfigen Ausschusses zur Behandlung von Beschwerden weniger als 100 Fälle überprüft worden sind, wobei fast alle diese Beschwerden zurückgewiesen wurden;

D.  in der Erwägung, dass die Istanbuler Strafgerichte am 12. Januar 2018 entschieden, dass die beiden inhaftierten Journalisten Mehmet Altan und Şahin Alpay in Haft bleiben, nachdem nur wenige Stunden zuvor das Verfassungsgericht entschieden hatte, ihre Rechte seien in der Haft verletzt worden, und ihre Freilassung angeordnet hatte, und in der Erwägung, dass dies ein Beleg für die Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei ist;

E.  in der Erwägung, dass die Türkei angeordnet hat, als kritisch geltende Webseiten zu blockieren oder vom Netz zu nehmen; in der Erwägung, dass Dutzende von Medienunternehmen geschlossen wurden, Tausende Journalisten und Medienschaffende ihre Arbeit verloren und vielen weiteren Vermögenswerte beschlagnahmt bzw. die Ausreise aus dem Land verboten wurde; in der Erwägung, dass „Reporter ohne Grenzen“ zufolge mehr als 300 Journalisten und Medienschaffende hinter Gittern sitzen, was die Türkei zum weltgrößten Gefängnis für Medienvertreter mache; in der Erwägung, dass dabei nicht vor ausländischen Journalisten Halt gemacht wird, wie das Beispiel des Deutschen Deniz Yücel (Die Welt) belegt, der seit knapp einem Jahr inhaftiert ist, ohne dass Anklage erhoben wurde; in der Erwägung, dass es in der Türkei kaum noch unabhängige Berichterstattung oder unabhängige Medien gibt;

F.  in der Erwägung, dass am 11. Januar 2018 der Sacharow-Preisträgerin Leyla Zana in einer Abstimmung im türkischen Parlament der Status als Parlamentsmitglied aberkannt wurde; in der Erwägung, dass zuvor bereits fünf weiteren HDP-Abgeordneten das Mandat entzogen worden war; in der Erwägung, dass im Mai 2016 die parlamentarische Immunität von 55 der 59 Abgeordneten der HDP und von weiteren der Opposition angehörenden Parlamentsmitgliedern – insgesamt von fast einem Drittel der Großen Nationalversammlung der Türkei – aufgehoben wurde, um ihre strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen;

G.  in der Erwägung, dass es am 8. Dezember 2017 dem Ko-Vorsitzenden der HDP, Selahattin Demirtaş, der zu jenem Zeitpunkt bereits seit mehr als einem Jahr gemeinsam mit seinem Amtskollegen Figen Yüksekdağ inhaftiert war, aus Sicherheitsgründen nicht gestattet wurde, vor Gericht zu erscheinen, und in der Erwägung, dass die Richter entschieden, er solle bis zur nächsten Anhörung am 14. Februar 2018 in Haft bleiben;

H.  in der Erwägung, dass seit Juli 2016 Hunderte kurdischer Politiker im Südosten der Türkei, darunter Bürgermeister und Parteivorsitzende auf Provinzebene, festgenommen bzw. aus dem Amt entfernt und durch Personen ersetzt worden sind, die vom Innenministerium ernannt wurden;

I.  in der Erwägung, dass über 300 Bürger der Türkei festgenommen wurden, weil sie in sozialen Medien Kritik am Militäreinsatz der Türkei gegen die Kurden in Syrien übten; in der Erwägung, dass infolge des Angriffs der Türkei auf Afrin und der Offensive der syrischen Regierung in Idlib Hunderttausende binnenvertriebene syrische Bürger in Richtung der türkischen Grenze fliehen und so noch stärker traumatisiert werden;

J.  in der Erwägung, dass mehr als 300 nichtstaatliche und zivilgesellschaftliche Organisationen in der Türkei geschlossen worden sind, darunter die wichtigste nichtstaatliche Kinderrechtsorganisation Gündem Çocuk sowie nichtstaatliche Frauenrechts- und Binnenvertriebenen- bzw. Flüchtlingshilfsorganisationen, und dass derzeit viele ihrer Mitglieder verhaftet werden, z. B. der Friedensaktivist Osman Kavala, der die Internationale Friedens- und Versöhnungsinitiative gründete, und die Anwälte Selçuk Kozağaçlı und Engin Gökoğlu von der Volksrechtskanzlei (Halkın Hukuk Bürosu), einer anerkannten Organisation, die die Opfer polizeilicher Gewalt und anderer von Staatsbediensteten verübter Menschenrechtsverletzungen vertritt; in der Erwägung, dass Engin Gökoğlu auch der gesetzliche Vertreter der beiden bekannten Lehrer Nuriye Gülmen und Semih Özakça ist, die aus Protest gegen ihre Entlassung fast ein Jahr lang im Hungerstreik waren, wobei sie irreversible gesundheitliche Schäden erlitten; in der Erwägung, dass ein Gericht in Istanbul am 22. November 2017 ferner entschied, dass Taner Kılıç, Vorsitzender der türkischen Sektion von Amnesty International, und zahlreiche weitere Menschenrechtsverfechter weiterhin in Untersuchungshaft bleiben;

K.  in der Erwägung, dass im August 2016 der Ausschuss des Europarates zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Haftanstalten in der Türkei besuchte und den türkischen Staatsorganen im November 2016 Bericht darüber erstattete; in der Erwägung, dass die türkische Regierung jedoch bislang weder diesen Bericht noch Informationen über die Anzahl der Klagen oder Ermittlungen in Fällen von Folter oder Misshandlungen veröffentlicht hat;

L.  in der Erwägung, dass bis heute viele Fragen zum genauen Hergang der Ereignisse vom 15. Juli 2016 offen sind, und in der Erwägung, dass in vielen Tausend Fällen, in denen gegen türkische Bürger ermittelt wird, immer noch keine Beweise für irgendeine Verbindung zu dem gescheiterten Putschversuch vorgelegt wurden;

M.  in der Erwägung, dass es nach einem Putschversuch gerechtfertigt sein kann, für begrenzte Zeit den Ausnahmezustand zu verhängen, um die demokratischen Institutionen zu schützen, Stabilität und Sicherheit im Land wiederherzustellen und die Putschisten zur Rechenschaft zu ziehen; in der Erwägung, dass jedoch die Beschränkungen, die in der Türkei verhängt wurden, weit über das nach internationalen Menschenrechtsnormen zulässige Maß hinausgehen und einen offenkundigen Missbrauch der Notstandsgesetze darstellen;

1.  ist zutiefst besorgt über die anhaltende Verletzung der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei; verurteilt, dass willkürliche Inhaftierungen und Schikanen seitens der Justiz und der Verwaltung eingesetzt werden, um Zehntausende türkische Bürger zu verfolgen, die als Kritiker der Regierung von Ministerpräsident Erdoğan gelten und beschuldigt werden, mit der von der türkischen Regierung für den Putschversuch verantwortlich gemachten Hizmet- bzw. Gülen-Bewegung oder mit kurdischen politischen Gruppen in Verbindung zu stehen, was zusammenfassend als „Ausübung terroristischer Aktivitäten“ eingestuft wird;

2.  erkennt immer mehr Hinweise darauf, dass die Gewaltenteilung in der Türkei nicht mehr besteht;

3.  bedauert zutiefst, dass das türkische Parlament am 18. Januar 2018 zum sechsten Mal den Ausnahmezustand verlängert hat, und fordert, dass er aufgehoben wird;

4.  fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung all jener, die willkürlich inhaftiert und terroristischer Aktivitäten beschuldigt worden sind, ohne dass glaubwürdige Beweise für strafbare Handlungen vorliegen; ist insbesondere entsetzt über die erneute Verhaftung des Vorsitzenden der türkischen Sektion von Amnesty International, Taner Kılıҫ, die am 1. Februar 2018 von demselben Gericht angeordnet wurde, das tags zuvor die – anschließend von einem anderen Gericht aufgehobene – Anordnung getroffen hatte, ihn unter Auflagen freizulassen, was offenkundig macht, inwieweit das türkische Rechtssystem funktionsuntüchtig geworden ist;

5.  weist die Türkei erneut darauf hin, dass für Bewerberländer die gleichen grundlegenden Normen wie für EU-Mitgliedstaaten gelten sollten, zumal was die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte – und damit auch des Rechts auf ein faires Verfahren – betrifft, und fordert die türkischen Staatsorgane nachdrücklich auf, den Grundsatz der Unschuldsvermutung wieder anzuwenden; weist gleichermaßen auf den Grundsatz des Verbots der Diskriminierung von Minderheiten und insbesondere von Kurden und Roma hin, die das gleiche Recht haben, ihre Kultur zu leben und Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten;

6.  verurteilt den vor kurzem erlassenen Beschluss, Leyla Zana den Status als Mitglied des Parlaments abzuerkennen, ebenso wie vergleichbare frühere Beschlüsse, die der HDP angehörende Mitglieder des Parlaments betrafen, und fordert, ihnen den entzogenen Status unverzüglich wieder zuzuerkennen; bekundet seine Solidarität mit den rechtmäßig gewählten Parlamentsmitgliedern, die eingeschüchtert und verhaftet werden, und fordert, dass ihr Mandat und ihr Recht auf angemessene Verteidigung in Gerichtsverfahren geachtet und sie freigelassen werden;

7.  prangert die willkürliche Absetzung gewählter Kommunalvertreter an, mit der die demokratische Struktur der Türkei weiter ausgehöhlt wird;

8.  ist über die Intervention der Türkei im syrischen Afrin, das bislang von dem gewaltsamen Konflikt verschont geblieben war und Hunderttausenden von Binnenvertriebenen aus anderen Gebieten Syriens Schutz geboten hatte, zutiefst besorgt und verurteilt sie; fordert die Türkei nachdrücklich auf, die Offensive zu beenden;

9.  bekundet sein Mitgefühl mit den über 100 000 Beamten, die aus dem öffentlichen Dienst ausgeschlossen wurden, stellt fest, dass die in der Türkei geltenden Beschwerdeverfahren keine wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelfe sind, und geht davon aus, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dieser Angelegenheit bald äußern wird;

10.  bedauert, dass in letzter Zeit Veranstaltungen von LGBTI-Organisationen verboten wurden, und prangert insbesondere das generelle Verbot von LGBTI-Veranstaltungen in Ankara an; verurteilt, dass LGBTI-Aktivisten von Polizei und Justiz schikaniert, verfolgt und willkürlich inhaftiert werden; ist in diesem Zusammenhang zutiefst besorgt darüber, dass Diren Coşkun in den Hungerstreik getreten ist, und fordert die zuständigen Einrichtungen auf, für ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen zu sorgen; verurteilt aufs Schärfste, dass erst kürzlich Ali Erol, der Mitbegründer von Kaos GL, und weitere Aktivisten verhaftet wurden; betont, dass dies eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit ist, die in Artikel 26, 33 und 34 der türkischen Verfassung und in Artikel 19 und 21 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert sind; fordert die türkischen Staatsorgane auf, das Verbot umgehend aufzuheben und das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit wiederherzustellen; pocht darauf, dass alle, die an hassmotivierten Straftaten beteiligt sind, z. B. an aus Hass verübten Morden an transsexuellen Frauen, dafür zur Rechenschaft gezogen und nach dem Gesetz angemessen bestraft werden;

11.  fordert die türkische Regierung auf, den Bericht des Ausschusses des Europarates zur Verhütung von Folter vom November 2016 zu veröffentlichen;

12.  fordert von der EU-Delegation in Ankara, dass sie gemeinsam mit den Botschaften der Mitgliedstaaten eine Vorreiterrolle dabei übernimmt, türkischen Bürgern, die nach dem Notstandsrecht ohne Beweise für strafbare Handlungen verhaftet wurden, insbesondere Menschenrechtsverfechtern, Parlamentsmitgliedern und Journalisten, aber auch jenen, denen die unmittelbare Mitwirkung an dem Putschversuch zur Last gelegt wird, koordinierende Unterstützung und, falls notwendig, öffentlichen Rückhalt zu bieten und in diesem Zusammenhang Gerichtsverfahren zu verfolgen und zu beobachten, Besuchsgenehmigungen in Gefängnissen zu beantragen und Erklärungen herauszugeben, die sich an alle Ebenen der türkischen Staatsorgane richten;

13.  fordert, dass der Großen Nationalversammlung der Türkei die Teilhabe an den EU-Maßnahmen zur parlamentarischen Unterstützung so lange verwehrt wird, wie die Aufhebung der Immunität nahezu aller Abgeordneten der Oppositionspartei HDP Bestand hat und sie entsprechend strafrechtlich verfolgt werden;

14.  ist der Ansicht, dass der Modernisierung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei unüberwindbare Hürden im Wege stehen, solange die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz in der Türkei beeinträchtigt werden;

15.  bekräftigt seine Aufforderung an die Kommission, den Entwicklungen in der Türkei bei der Überprüfung der Mittel des Instruments für Heranführungshilfe Rechnung zu tragen und zu prüfen, wie die Unterstützung für die Zivilgesellschaft in der Türkei konkret aufgestockt werden kann; hebt hervor, dass keine Mittel in Projekte fließen sollten, die direkt von türkischen Ministerien geleitet werden, die an dem Abbau des Rechtsstaats beteiligt oder dafür verantwortlich sind, z. B. das Justizministerium;

16.  fordert erneut, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei förmlich ausgesetzt werden, wenn die von der Regierung vorgeschlagene und in einem Referendum gebilligte Verfassungsreform unverändert durchgeführt wird, da die neue Verfassung die Kopenhagener Kriterien nicht mehr erfüllen und den Eindruck vermitteln würde, dass der türkische Gesetzgeber die Integration in die Europäische Union nicht länger anstrebt;

17.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Türkei zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 7. Februar 2018
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