ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Situation des UNRWA
5.2.2018 - (2018/2553(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Victor Boştinaru, Elena Valenciano, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Arne Lietz, Norbert Neuser, Pier Antonio Panzeri, Soraya Post, Marita Ulvskog im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0085/2018
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Friedensprozess im Nahen Osten,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) vom 7. Juni 2017 zur Unterstützung des UNRWA durch die Europäische Union (2017–2020),
– unter Hinweis auf die Resolution 302 (IV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 8. Dezember 1949 und andere einschlägige Resolutionen der Vereinten Nationen, darunter die Resolutionen 72/80, 72/81 und 72/82 der Generalversammlung vom 7. Dezember 2017,
– unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 30. März 2017 über die Tätigkeit des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) seit dem Jahr 1950 grundlegenden Schutz, Nahrungsmittelhilfe, medizinische Versorgung, Bildungsangebote, Hilfs- und Sozialleistungen, Zufluchtsorte, grundlegende Infrastrukturanlagen, Mikrofinanzierungen und Soforthilfe für Millionen palästinensische Flüchtlinge in Jordanien, im Libanon, in Syrien, im Westjordanland (auch in Ost-Jerusalem) und im Gazastreifen bereitstellt;
B. in der Erwägung, dass das Mandat des UNRWA in der Resolution 302 (IV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen festgelegt wurde; in der Erwägung, dass die Generalversammlung immer wieder betont, dass die Arbeit des Hilfswerks fortgesetzt werden muss, und regelmäßig das Mandat des UNRWA verlängert, da es weiterhin keine Lösung für das palästinensische Flüchtlingsproblem gibt;
C. in der Erwägung, dass die Dienste des UNRWA aufgrund von gewaltsamen Konflikten im Nahen Osten, der Besetzung des palästinensischen Gebiets, der Blockade des Gazastreifens, der immer wieder aufflammenden Konflikte im Gazastreifen, des Anstiegs der Zahl der registrierten palästinensischen Flüchtlinge und der sich verschlimmernden Lage der Flüchtlinge, vor allem im Gazastreifen und in Syrien, in den vergangenen Jahren immer stärker gefragt sind;
D. in der Erwägung, dass die US-amerikanische Regierung unter Präsident Donald Trump am 16. Januar 2018 bekannt gab, dass 60 Mio. USD eines erwarteten frühzeitigen Beitrags zum Programmhaushalt des UNRWA für das Jahr 2018 in Höhe von 125 Mio. USD gezahlt, aber 65 Mio. USD davon zurückbehalten werden, und erklärte, dass künftige Zahlungen an die Bedingung geknüpft werden, dass die Arbeitsweise des Hilfswerks grundlegend überarbeitet wird; in der Erwägung, dass die USA im Jahr 2017 insgesamt 364 Mio. USD zum Haushalt des UNRWA beitrugen und diese Entscheidung dazu führen könnte, dass beinahe 300 Mio. USD weniger zur Verfügung stehen, falls nicht weitere Mittel bereitgestellt werden;
E. in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zusammen der größte Geldgeber des UNRWA sind; in der Erwägung, dass die Europäische Union dem Hilfswerk vorhersehbare und zuverlässige politische und finanzielle Hilfe auf der Grundlage ihrer gemeinsamen mehrjährigen Erklärungen geleistet hat; in der Erwägung, dass die Europäische Union im Jahr 2017 Beiträge in Höhe von insgesamt 143 Mio. EUR an das UNRWA gezahlt hat;
F. in der Erwägung, dass das UNRWA in den vergangenen Jahren umfassende und wirksame Maßnahmen ergriffen hat, um seine Ausgaben im Zaum zu halten und stärker zu kontrollieren, und dass ihm von der internationalen Gemeinschaft, auch von der Generalversammlung der Vereinten Nationen und der Europäischen Union, Anerkennung für diese Maßnahmen gezollt wurde;
G. in der Erwägung, dass das UNRWA am 30. Januar 2018 um Spenden für seine Notfallprogramme in Höhe von mehr als 800 Mio. USD (d. h. jeweils etwa 400 Mio. USD für das besetzte palästinensische Gebiet und für Syrien) ersucht und am 22. Januar 2018 seinen weltweiten Spendenaufruf unter dem Motto „Würde ist unbezahlbar“ gestartet hat;
H. in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinem Bericht vom 30. März 2017 verschiedene Empfehlungen für eine angemessene, vorhersehbare und nachhaltige Finanzierung des UNRWA ausgesprochen hat;
1. würdigt die bemerkenswerte Arbeit des UNRWA und seiner Mitarbeiter, von denen die meisten selbst palästinensische Flüchtlinge sind, das Millionen registrierte palästinensische Flüchtlinge im gesamten Nahen Osten mit lebenswichtigen Hilfsgütern versorgt und ihnen Schutz bietet;
2. zollt dem UNRWA Anerkennung für seine außergewöhnlichen Bemühungen um den Schutz und die Unterstützung von über 400 000 palästinensischen Flüchtlingen und anderen Personen im vom Krieg zerrütteten Syrien;
3. bekundet erneut seine Solidarität mit den Millionen Palästinensern, die seit Jahrzehnten als Flüchtlinge leben und auf eine Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts harren;
4. bedauert die kürzlich getroffene Entscheidung der US-amerikanischen Regierung unter Präsident Donald Trump, mehr als die Hälfte der geplanten Finanzmittel für das UNRWA einzufrieren, und äußert sich zutiefst besorgt über die Folgen dieser Entscheidung, vor allem mit Blick auf den Zugang von 1,7 Millionen palästinensischen Flüchtlingen zu Nahrungsmittelsoforthilfe und von 3 Millionen palästinensischen Flüchtlingen zu medizinischer Grundversorgung, insbesondere im Gazastreifen und in Syrien; fordert die USA auf, diese Entscheidung aufzuheben und das UNRWA auch in Zukunft zu unterstützen;
5. äußert sich besonders besorgt über die Auswirkungen dieser Entscheidung auf den Zugang von über 500 000 palästinensischen Kindern, darunter beinahe 50 000 Kinder in Syrien, die derzeit eine der 702 vom UNRWA geleiteten Schulen besuchen, zu einer hochwertigen Bildung;
6. warnt davor, dass diese Entscheidung auf kurze oder längere Sicht negative Auswirkungen auf die Stabilität und Sicherheit in der Region sowie auf das Ausmaß der Radikalisierung im Nahen Osten haben kann;
7. begrüßt die Entscheidung der Europäischen Union und zahlreicher ihrer Mitgliedstaaten, darunter Belgien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Irland, die Niederlande und Schweden, Finanzmittel für das UNRWA unter den aktuellen Umständen schneller zur Verfügung zu stellen, und fordert die anderen Geber auf, diesem Beispiel zu folgen; weist auf die Zusage der Liga der Arabischen Staaten hin, 7,8 % der Mittel des Programmhaushalts des Hilfswerks bereitzustellen;
8. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, dem UNRWA zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um seinen kurzfristigen Bedarf an Finanzmitteln zu decken; betont jedoch, dass eine langfristige Lösung der immer wiederkehrenden finanziellen Engpässe des Hilfswerks nur durch eine nachhaltige Finanzierungsregelung innerhalb eines globalen multilateralen Rahmens erzielt werden kann; fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, in der internationalen Gemeinschaft eine führende Rolle mit Blick auf die Einführung einer derartigen Regelung einzunehmen; betont, wie wichtig in diesem Zusammenhang die Empfehlungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen in seinem Bericht vom 30. März 2017 sind;
9. betont, dass die Unterstützung des UNRWA kein Ersatz für glaubhafte politische Bemühungen um einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern ist, der durch Verhandlungen über ein Friedensabkommen und eine Zweistaatenlösung erreicht wird und auch die einzige nachhaltige Möglichkeit bietet, das palästinensische Flüchtlingsproblem zu lösen;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für den Nahost-Friedensprozess, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Generalkommissar des UNRWA zu übermitteln.