Entschließungsantrag - B8-0127/2018Entschließungsantrag
B8-0127/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Bekämpfung häuslicher Gewalt

1.3.2018

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Ivan Jakovčić, Jozo Radoš

B8‑0127/2018

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung häuslicher Gewalt

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass in Europa jede dritte Frau irgendwann in ihrem Leben physischer, psychischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt ist und dass 80 % der Opfer von Menschenschmuggel innerhalb der EU Frauen sind;

B.  in der Erwägung, dass diese Verletzung von Menschenrechten die uneingeschränkte Beteiligung von Frauen und Mädchen am politischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben der Gesellschaft einschränkt;

C.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen eine Voraussetzung für den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter und des Wirtschaftswachstums ist;

D.  in der Erwägung, dass das Übereinkommen von Istanbul ein wirksames Instrument ist, um alle Formen häuslicher Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen;

1.  fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, das Übereinkommen von Istanbul zu ratifizieren;

2.  fordert alle Mitgliedstaaten auf, eine ordnungsgemäße Durchsetzung dieses Übereinkommens sicherzustellen und angemessene Finanzmittel zur Verhütung häuslicher Gewalt und zum Schutz der Opfer bereitzustellen;

3.  fordert regionale und subregionale Organisationen auf, nationale Anstrengungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen und der Gleichstellung von Frauen und Männern zu unterstützen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 13. März 2018
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