ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Bekämpfung häuslicher Gewalt
1.3.2018
Ivan Jakovčić, Jozo Radoš
B8‑0127/2018
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung häuslicher Gewalt
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in Europa jede dritte Frau irgendwann in ihrem Leben physischer, psychischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt ist und dass 80 % der Opfer von Menschenschmuggel innerhalb der EU Frauen sind;
B. in der Erwägung, dass diese Verletzung von Menschenrechten die uneingeschränkte Beteiligung von Frauen und Mädchen am politischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben der Gesellschaft einschränkt;
C. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen eine Voraussetzung für den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter und des Wirtschaftswachstums ist;
D. in der Erwägung, dass das Übereinkommen von Istanbul ein wirksames Instrument ist, um alle Formen häuslicher Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen;
1. fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, das Übereinkommen von Istanbul zu ratifizieren;
2. fordert alle Mitgliedstaaten auf, eine ordnungsgemäße Durchsetzung dieses Übereinkommens sicherzustellen und angemessene Finanzmittel zur Verhütung häuslicher Gewalt und zum Schutz der Opfer bereitzustellen;
3. fordert regionale und subregionale Organisationen auf, nationale Anstrengungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen und der Gleichstellung von Frauen und Männern zu unterstützen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.