Entschließungsantrag - B8-0130/2018Entschließungsantrag
B8-0130/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur artgerechten Haltung von Hühnern in europäischen Zuchtbetrieben

25.2.2018

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Dominique Bilde

B8‑0130/2018

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur artgerechten Haltung von Hühnern in europäischen Zuchtbetrieben

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2007/43/EG und die Verordnung 1099/2009,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Hühnerzucht in der Europäischen Union 2016 einen Umfang von 18.056.475 Tonnen erreichte, was einem Anteil von 80 % an der Geflügelproduktion entspricht, dass 1 % der europäischen Zuchtbetriebe 93,5 % der Hühner halten und dass diese Massentierhaltung der Gesundheit der Tiere schadet, insbesondere aufgrund der genetischen Selektion, des geringen Freiraums, der Einstreuqualität, der künstlichen Beleuchtung und der Schlachtbedingungen;

B.  in der Erwägung, dass diese Bedingungen aufgrund der hohen Belastung mit Toxinen und Antibiotika wegen häufiger Verletzungen auch Folgen für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher haben, wobei die Antibiotikaresistenz bis 2050 jährlich zu 10 Millionen Todesfällen führen könnte;

legt der Kommission nahe,

1.  Fordert die Kommission auf, Empfehlungen für die Hühnerzucht auszusprechen, insbesondere für die Selektion langsam wachsender Tiere, die Einstreu- und Futterqualität sowie den Einsatz von Antibiotika, unter Berücksichtigung der Bezahlbarkeit von Hühnerfleisch;

2.  Fordert die Kommission auf, die bestehenden Vorschriften gegebenenfalls zu verschärfen, insbesondere die Richtlinie 2007/43/EG und die Verordnung 1099/2009.

Letzte Aktualisierung: 15. März 2018
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