ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum entschiedenen Vorgehen der USA gegen Stützungszahlungen der EU für landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der GAP (im Zusammenhang mit spanischen Oliven)
12.3.2018 - (2018/2566(RSP))
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Maria Lidia Senra Rodríguez, Lola Sánchez Caldentey, Merja Kyllönen, Patrick Le Hyaric, Xabier Benito Ziluaga, Tania González Peñas, Miguel Urbán Crespo, Estefanía Torres Martínez, Younous Omarjee, Javier Couso Permuy, Paloma López Bermejo, Ángela Vallina, Dimitrios Papadimoulis, Stelios Kouloglou im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0137/2018
B8-0149/2018
Entschließung des Europäischen Parlaments zum entschiedenen Vorgehen der USA gegen Stützungszahlungen der EU für landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der GAP (im Zusammenhang mit spanischen Oliven)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis darauf, dass das Handelsministerium der USA vorläufig entschieden hat, Zölle auf spanische Oliven zu erheben, nachdem es zu dem Schluss gekommen war, dass aufgrund der Beihilfen, die Olivenerzeugern in der EU gezahlt werden, Olivenerzeugnisse zu einem Preis in die Vereinigten Staaten eingeführt werden konnten, der unter dem Marktpreis liegt,
– unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission mit dem Titel „Angriff der USA auf Stützungszahlungen der EU für landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der GAP (im Zusammenhang mit spanischen Oliven)“ (O‑000006/2018 – B8‑0007/2018),
– gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Bündnis für den fairen Handel mit reifen Oliven (Coalition for Fair Trade in Ripe Olives), das aus den beiden größten US-amerikanischen Verarbeitern reifer Oliven besteht, am 22. Juni 2017 eine Petition bei der Kommission für internationalen Handel und dem Handelsministerium der Vereinigten Staaten einreichte, in der es angab, die Branche in den USA werde durch die Einfuhr unter dem Marktwert angebotener und subventionierter reifer Oliven aus Spanien erheblich geschädigt bzw. bedroht;
B. in der Erwägung, dass die Kommission für internationalen Handel der Vereinigten Staaten im Einklang mit dem Zollgesetz aus dem Jahr 1930 entschied, es gebe begründete Hinweise darauf, dass der Branche in den Vereinigten Staaten aufgrund der Einfuhr reifer Oliven aus Spanien, die in den Vereinigten Staaten mutmaßlich unter dem Marktwert verkauft werden, erheblicher Schaden entsteht, und vorläufige Einfuhrbeschränkungen für dieses Erzeugnis verhängte;
C. in der Erwägung, dass die derzeit untersuchten Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht produktspezifisch sind, weshalb sie nicht gemäß Artikel 2 des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen angefochten werden können;
D. in der Erwägung, dass bei Analysen, auf deren Grundlage Maßnahmen gegen Dumping und Beihilfen getroffen werden, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, sozialen und ökologischen Faktoren wie Arbeitnehmerrechten, Sozialschutz und Umweltnormen Rechnung getragen werden muss;
E. in der Erwägung, dass die Olivenwirtschaft insbesondere in den spanischen Regionen Andalusien und Extremadura für Beschäftigung und Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass das Potenzial dieses Wirtschaftszweigs und der ländlichen Gebiete in diesen Regionen durch ein Landwirtschaftsmodell verbessert werden könnte, das stärker auf Diversifizierung und sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit beruht, statt lediglich auf Profite großer exportorientierter Agrarunternehmen zu setzen;
F. in der Erwägung, dass die Olivenwirtschaft unter die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU fällt; in der Erwägung, dass mit der GAP faire Preise für die Erzeuger ebenso garantiert werden sollten wie die Menschenwürde und dass sie weder von internationalen Märkten und Preisschwankungen abhängig noch auf die ausschließliche Begünstigung multinationaler Unternehmen ausgerichtet sein sollte; in der Erwägung, dass mit der GAP auch die Nahrungsmittelsouveränität unterschiedlicher Gegenden und die lokale und nachhaltige Erzeugung gefördert werden sollte und dass sie den internationalen Strukturen für fairen Handel angeglichen werden sollte;
G. in der Erwägung, dass in der landwirtschaftlichen Erzeugung in der EU privaten Gewinnen großer Unternehmen Vorrang gegenüber angemessenen Einkommen für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe und zukunftsfähigen ländlichen Gebieten eingeräumt wird; in der Erwägung, dass die GAP-Beihilfen für Olivenhaine anhand der jeweiligen Hektarzahl bemessen werden, wobei weder die Zahl der aktiven Landwirte berücksichtigt wird noch Ausgleichszahlungen für fallende und in der Regel unter den Produktionskosten liegende Preise an die Erzeuger geleistet werden; in der Erwägung, dass der Olivenanbau in Andalusien hauptsächlich von großen transnationalen Unternehmen betrieben wird, wobei es in vielen Fällen nicht nur zu Gewinnverlagerung und Problemen in Bezug auf Steuerhinterziehung kommt, sondern auch das souveräne demokratische Recht auf Regulierung beschnitten wird;
H. in der Erwägung, dass in der Landwirtschaftspolitik der USA und der EU Beihilfen von gleichermaßen großer Bedeutung sind; in der Erwägung, dass die Landwirtschaftspolitik beiderseits des Atlantiks exportorientiert ist und auf agroindustrieller Produktion und Gewinnen für große Unternehmen beruht;
I. in der Erwägung, dass Handelsstrategien nicht geopolitischen Interessen dienen sollten, sondern dass der Mensch im Mittelpunkt stehen sollte; in der Erwägung, dass aktuell nicht nur die spanische Olivenwirtschaft betroffen ist, da die Regierung Trump angekündigt hat, auch andere Branchen mit Einfuhrzöllen belegen zu wollen;
1. bedauert, dass sich die vorläufige Entscheidung des Handelsministeriums der USA, Zölle auf spanische Oliven zu erheben, auf die Beschäftigten in der spanischen Olivenwirtschaft auswirken wird;
2. bedauert, dass die USA die GAP der EU infrage stellen, zumal Beihilfen beiderseits des Atlantiks von großer Bedeutung sind;
3. äußert die Befürchtung, dass hiermit ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte, auf dessen Grundlage auch gegen andere europäische landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen der GAP vorgegangen werden könnte;
4. fordert die Kommission auf, dem Schutz der kleinen und mittleren spanischen landwirtschaftlichen Betriebe der Olivenwirtschaft und ihrer Beschäftigten bei ihrer Reaktion auf die Maßnahmen der USA Vorrang einzuräumen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu treffen, mit denen Binnenmarkt und -verbrauch mittels kurzer Versorgungsketten so gefördert werden, dass für wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit gesorgt wird;
5. verurteilt die zunehmende Neigung, handelspolitische Maßnahmen geostrategischen Interessen und Gewinnen großer Unternehmen unterzuordnen;
6. weist darauf hin, dass demokratische Gremien für Welthandelsfragen, in denen alle Staaten gleichberechtigt vertreten sind, als Plattformen für die Beilegung und Überwindung von Welthandelsstreitigkeiten gefördert werden müssen;
7. fordert die EU auf, Sorge dafür zu tragen, dass im Rahmen der neuen GAP der Unterstützung kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe und der diversifizierten, von Ausfuhren oder Monokulturen unabhängigen Landwirtschaft sowie der Nahrungsmittelsouveränität, der ökologischen Landwirtschaft und der Erzeugung und dem Verbrauch von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vor Ort Vorrang eingeräumt wird, damit sie nicht im Widerspruch zu außenpolitischen Maßnahmen und insbesondere Strategien im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit steht;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den Staatsorganen der Vereinigten Staaten zu übermitteln.