Entschließungsantrag - B8-0158/2018Entschließungsantrag
B8-0158/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU)

12.3.2018 - (2018/2633(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Patrick Le Hyaric, Lola Sánchez Caldentey, Merja Kyllönen, Neoklis Sylikiotis, Takis Hadjigeorgiou, Marina Albiol Guzmán, Paloma López Bermejo, Barbara Spinelli, Younous Omarjee, Ángela Vallina im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2018/2633(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0158/2018
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B8-0158/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU)

(2018/2633(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere die Artikel 6, 9, 151, 152, 153 Absätze 1 und 2, 173 und 174,

–  gestützt auf Artikel 174 AEUV zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, insbesondere in den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten,

–  unter Hinweis auf die überarbeitete Europäische Sozialcharta,

–  unter Hinweis auf die Artikel 14, 27 und 30 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Oktober 2016 zu der Notwendigkeit einer europäischen Reindustrialisierungspolitik vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle Caterpillar und Alstom[1],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2016 zu Sozialdumping in der Europäischen Union[2],

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere Artikel 22 und 23 betreffend die wirtschaftlichen und sozialen Rechte und das Recht auf Arbeit,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2017 zu einer europäischen Säule sozialer Rechte[3],

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 7. Juli 2016 zur 71. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2014 zu beschäftigungsbezogenen und sozialen Aspekten der Strategie Europa 2020[5],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zu Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern, Antizipation und Management von Umstrukturierungen[6],

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Stahlindustrie und zur Umstrukturierung, Verlagerung und Schließung von Unternehmen in der EU,

–  unter Hinweis auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,

–  unter Hinweis auf die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik;

–  unter Hinweis auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

 

A.  in der Erwägung, dass in der gesamten EU Schließungen und Entlassungen angekündigt werden, auch wenn die Volkswirtschaften wieder Wachstum verzeichnen und Aktienwerte maximiert wurden; in der Erwägung, dass es immer noch zur Verlagerung von Tätigkeiten innerhalb der Union an Standorte mit geringeren Lohnstückkosten kommt, wie im Fall von Carrefour, Embraco, Kingfisher, Castorama und Brico Dépôt, wobei manchmal sogar die aktive Beteiligung derjenigen gefordert wird, die ihren Arbeitsplatz verlieren;

B.  in der Erwägung, dass die Umstrukturierung von Unternehmen, die durch die Gewinnmaximierung zugunsten der Anteilseigner vorangetrieben wird, zu Massenentlassungen – oft in wirtschaftlich bereits benachteiligten Regionen – führt, wie die Entscheidung von Siemens, Standorte in Deutschland und den Niederlanden zu schließen, wodurch über 4 400 Arbeitsplätze verloren gehen, während die gleichen Unternehmen Subventionen und Mittel von den jeweiligen Mitgliedstaaten erhalten haben;

C.  in der Erwägung, dass das brasilianische multinationale Unternehmen Embraco angekündigt hat, seinen Standort in der Nähe von Turin (Italien) zu schließen und in die Slowakei zu verlagern, wovon es sich wesentliche wirtschaftliche und steuerliche Vorteile durch staatliche Beihilfen und Zahlungen aus den Strukturfonds verspricht; in der Erwägung, dass sich Embraco nicht in einer Krisensituation befindet und die Entlassung seiner 500 hochspezialisierten Mitarbeiter nicht auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen ist und sogar von ihnen erwartet wird, die slowakischen Arbeitnehmer einzuweisen;

D.  in der Erwägung, dass das britische Unternehmen Kingfisher angekündigt hat, die Buchhaltung seines Unternehmens nach Polen zu verlagern und bei seinen französischen Tochtergesellschaften Castorama und Brico Dépôt 446 Stellen zu streichen; in der Erwägung, dass die französischen Angestellten aufgefordert wurden, vor ihrer Entlassung die polnischen Kollegen einzuweisen, die sie ersetzen werden;

E.  in der Erwägung, dass die Globalisierung zum Entstehen neuer globaler Wertschöpfungsketten geführt hat, bei denen ein schärferer Wettbewerb zwischen den Unternehmensakteuren herrscht; in der Erwägung, dass Arbeitnehmerrechte, Umweltschutzvorschriften sowie andere soziale und steuerliche Normen bei einem fairen Handel mit Industrieprodukten eingehalten werden müssen;

F.  in der Erwägung, dass Sozial-, Umwelt- und Steuerdumping inakzeptabel sind, sei es innerhalb der EU oder bei unseren Handelsbeziehungen mit externen Partnern;

G.  in der Erwägung, dass neue Konsumgewohnheiten zu Massenentlassungen im Einzelhandel – wie es bei Carrefour der Fall ist – oder im Dienstleistungsbereich – wie es bei den zahlreichen im Bankensektor angekündigten Entlassungen der Fall ist – führen können;

H.  in der Erwägung, dass soziale Verantwortung der Unternehmen bedeutet, dass Unternehmen Verantwortung für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft übernehmen; in der Erwägung, dass europäische Unternehmen bei ihren Arbeitsabläufen und Entscheidungsfindungsverfahren europäische SVU-Normen anwenden sollten;

I.  in der Erwägung, dass Unternehmen, die umstrukturieren, dafür verantwortlich sind, den sozialen Dialog in den Mittelpunkt der Umstrukturierungsverfahren zu stellen, und sozial verantwortlich handeln sollten, weil eine sozial und wirtschaftlich nachhaltige Umstrukturierung erfahrungsgemäß nicht ohne einen ausreichenden sozialen Dialog möglich ist, wobei besonderer Wert darauf gelegt werden sollte, die Arbeitnehmer zu unterrichten, anzuhören und einzubeziehen;

J.  in der Erwägung, dass ein dauerhafter offener und fairer Dialog mit den Sozialpartnern weiterhin von entscheidender Bedeutung ist, um reibungslosere Übergänge in Produktion und Arbeitsleben sicherzustellen, auf das geistige und körperliche Wohlbefinden am Arbeitsplatz einzugehen und neue Arbeitsbeziehungen mit den Arbeitgebern zu schaffen, während die Arbeitnehmerrechte gleichzeitig geachtet und verbessert werden;

1.  bringt seine tief empfundene Solidarität mit den Arbeitnehmern zum Ausdruck, die von Schließungen oder erzwungenen Änderungen ihrer Arbeitsbedingungen betroffen sind, und fordert, dass dringend Maßnahmen zu ihrer Unterstützung verabschiedet werden;

2.  bedauert die zweifachen negativen Auswirkungen der Umstrukturierungspläne von Unternehmen, nämlich Massenentlassungen und Verschwendung öffentlicher Mittel; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, soziale Verpflichtungen in Bezug auf Arbeitnehmerrechte bei Umstrukturierungen von Unternehmen, die öffentliche Gelder erhalten haben, zu schaffen, und verurteilt aufs Schärfste Schließungen und Umstrukturierungspläne, bei denen Tausende von Arbeitnehmern arbeitslos werden, nur um die Kapitaleinnahmen zu maximieren; ist ferner der Ansicht, dass Unternehmen verpflichtet werden sollten, direkte und indirekte öffentliche Finanzmittel, die sie in den letzten beiden Jahren erhalten haben, zurückzuzahlen, wenn sie ihren Standort in ein anderes Land verlagern;

3.  weist erneut darauf hin, dass die EU-Strukturfonds nicht auf eine Weise verwendet werden dürfen, durch die die Verlagerung von Produktion oder Dienstleistungen in einen anderen Mitgliedstaat direkt oder indirekt begünstigt wird;

4.  verurteilt kurzfristige Sichtweisen, bei denen Kapitalerträgen und Dividenden an die Anteilseigner auf untragbar hohem Niveau Vorrang vor Investitionen und Verantwortlichkeiten gegenüber den Arbeitnehmern und den lokalen Gemeinschaften eingeräumt wird;

5.  lehnt jeglichen Wettbewerb zwischen Arbeitnehmern in Bezug auf Arbeitnehmerrechte oder zwischen Unternehmen in Sozial-, Umwelt- und Steuerangelegenheiten ab und verurteilt alle Formen von Sozial- und Wirtschaftsdumping;

6.  fordert eine bessere Durchsetzung von Arbeitsgesetzen in den Mitgliedstaaten durch Arbeitsaufsichtsbehörden sowie wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung der Arbeitsgesetze im Zusammenhang mit länderübergreifenden Beschäftigungsmodellen, beispielsweise durch die Schaffung einer europäischen Arbeitsaufsicht;

7.  fordert die Kommission auf, einen europäischen Rahmen für Insolvenzverfahren vorzulegen, bei dem nicht nur Gläubiger, sondern auch Arbeitnehmer in den Mittelpunkt des Verfahrens gestellt werden und der Schwerpunkt darauf liegt, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten;

8.  fordert die Kommission auf, die Wettbewerbspolitik und die Vorschriften für staatliche Beihilfen zu überarbeiten, um öffentliche Interventionen mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des sozialen und regionalen Zusammenhalts, der Verbesserung der Arbeits- und Umweltstandards oder der Berücksichtigung von Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit zu erleichtern;

9.  weist darauf hin, dass die erste Pflicht von Unternehmen gegenüber der Gesellschaft darin besteht, ihre Steuern zu zahlen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende Ausweitung der länderspezifischen Berichterstattung vorzunehmen und strengere Informationspflichten für Unternehmen aufzunehmen, die ihre Tätigkeiten in den Mitgliedstaaten einstellen oder Insolvenz anmelden;

10.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sämtliche Mittel wieder einzuziehen, die Unternehmen in Form von Beihilfen, Steuervergünstigungen, geringeren Bodenpreisen usw. gewährt wurden, wenn diese Unternehmen beschließen, ihre Produktionsstätten zu verlagern oder zu schließen, und durch Rechtsvorschriften oder Tarifverträge für angemessenen Sozialschutz, angemessene Arbeitsbedingungen und menschenwürdige Löhne sowie für wirksamen Schutz gegen ungerechtfertigte Entlassungen zu sorgen;

11.  fordert eine Stärkung oder bessere Umsetzung der Gesetze gegen ungerechtfertigte Entlassungen; betont, dass Massenentlassungen aus wirtschaftlichen Gründen in Fällen, in denen das Unternehmen oder der Konzern wirtschaftlich erfolgreich ist und/oder sein einziger Beweggrund in der Steigerung der Gewinne besteht, verboten werden sollten;

12.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Lohnuntergrenzen in Form von nationalen Mindestlöhnen festzulegen, wobei nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten gebührend Rechnung zu tragen ist, und einen Lohnwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden;

13.  betont, dass die SVU eine wesentliche Rolle spielt, wenn es darum geht, für nachhaltiges Wirtschaftswachstum sowohl innerhalb der EU als auch weltweit zu sorgen; fordert die Kommission auf, eine neue Strategie für die SVU anzunehmen, durch die strengere Anforderungen an die Berichterstattung und Einhaltung festgelegt werden, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Förderung der SVU zu unterstützen;

14.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, verbindliche Instrumente einzuführen, damit Unternehmen gezwungen werden, die sozialen Kosten ihrer Standortverlagerungsentscheidungen zu internalisieren;

15.  fordert die Kommission auf, für einen neuen vertieften und umfassenden europäischen Rahmen für in der EU tätige Unternehmen und für Einrichtungen der Union, die außerhalb der EU tätig sind, zu sorgen, der soziale, ökologische und lokale Verantwortung von Unternehmen umfasst;

16.  betont, dass die EU-Normen der SVU nicht erfüllt werden können, wenn ein Unternehmen seine Produktion verlagert, ohne die sozialen Folgen seiner wirtschaftlichen Entscheidungen zu bedenken; fordert, dass verbindliche Instrumente eingeführt werden, um Unternehmen dazu zu zwingen, die sozialen Kosten ihrer Standortverlagerungsentscheidungen zu internalisieren;

17.  hebt hervor, dass die SVU auf neue Bereiche wie Arbeitsorganisation, Chancengleichheit, soziale Teilhabe, Bekämpfung von Diskriminierung sowie Ausbau des lebenslangen Lernens ausgeweitet werden muss; betont, dass SVU beispielsweise auch die Arbeitsplatzqualität, die Zahlung des gleichen Entgelts, die Gleichstellung der Geschlechter, die Gewährung gleicher Aufstiegsmöglichkeiten und die Förderung innovativer Vorhaben umfassen sollte, um zur Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft beizutragen;

18.  weist erneut darauf hin, dass über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) gewährte potenzielle Beihilfen nicht verwendet werden dürfen, damit Arbeitnehmer einen Standort verlassen, und fordert nachdrücklich, dass dieser Fonds verwendet wird, um Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, ihre Arbeitsplätze zu behalten;

19.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ausreichende Finanzmittel für Fortbildungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, damit kritische Übergangsperioden in der europäischen Industrie abgefedert werden, und fordert nachdrücklich, dass der EGF genutzt wird, um Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, ihre Werke zu übernehmen, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben statt Standortschließungen zu erleichtern;

20.  fordert die Umgestaltung des EGF zu einem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Digitalisierung und Globalisierung, durch den vorausschauende Schulungen, Umschulungen und maßgeschneiderte Dienstleistungen für Arbeitnehmer angeboten werden, die ihre Arbeitsstelle aufgrund von Änderungen am Arbeitsplatz verloren haben oder verlieren könnten;

21.  fordert die Kommission auf, einen europäischen Fonds für soziale und ökologische Entwicklung einzurichten, aus dem dank der Begebung von Anleihen und der Unterstützung durch EZB-Kredite in die Transformation von Instrumenten und die Kompetenzen der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene investiert wird, um Änderungen der Produktion und Arbeitsabläufe umzusetzen und sie zu Quellen sozialen und ökologischen Fortschritts zu machen;

22.  fordert die Kommission aus, Mittel aus den Strukturfonds zurückzufordern, wenn sie von einem Mitgliedstaat auf verzerrte oder unrechtmäßige Weise verwendet werden, um Sozialdumping auf nationaler Ebene zu ermöglichen oder zu verlängern;

23.  fordert sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten auf:

•  Arbeitsplätze zu erhalten, indem sie ungerechtfertigte Entlassungen vermeiden und bestehende hohe Qualifikationsniveaus optimieren, während die Dividenden der Antragsgegner beschränkt werden;

•  bei Finanztransfers von europäischen Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften in den Vereinigten Staaten oder in Steueroasen für Transparenz zu sorgen;

•  Sanktionen gegen Unternehmen zu verhängen, wenn sie ihre Umstrukturierungspläne weiter umsetzen;

24.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich für ein Abkommen im Zusammenhang mit dem verbindlichen Vertrag der Vereinten Nationen über transnationale Unternehmen einzusetzen, das derzeit im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen erörtert wird, um von transnationalen Unternehmen begangenen Missbräuchen in geeigneter Weise zu begegnen; fordert in diesem Zusammenhang, dass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in den Geltungsbereich dieses Abkommens aufgenommen werden;

25.  hebt die Rolle hervor, die den Sozialpartnern bei der Erarbeitung einer kohärenten Industriestrategie zukommt, die eine soziale Dimension umfassen muss, damit sichergestellt ist, dass die Arbeitnehmerrechte durch den derzeitigen industriellen Wandel nicht geschwächt werden;

26.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 15. März 2018
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