ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Terrorismus in der Europäischen Union: Ausweisung der verurteilten ausländischen Terroristen
14.3.2018
Dominique Martin
B8-0177/2018
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Terrorismus in der Europäischen Union: Ausweisung der verurteilten ausländischen Terroristen
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass 2017 in Barcelona, Manchester, Stockholm und Turku (Finnland) Personen aus Marokko, Libyen oder Usbekistan in eine Menschenmenge gerast sind und einen Anschlag auf ein Konzert und einen Markt verübt haben;
B. in der Erwägung, dass nach Angaben von Europol und Eurojust zwischen 2014 und 2016 in der Europäischen Union 1 537 Personen wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt wurden, von denen ein Drittel nicht die Unionsbürgerschaft besaß;
C. in der Erwägung, dass Präsident Clinton 1996 nach dem ersten Anschlag auf das World Trade Center ein Anti-Terror-Gesetz unterzeichnete, das die Ausweisung aller ausländischer Einwohner vorschreibt, die zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt wurden;
D. in der Erwägung, dass seit 2014 40.000 Terroristen aus 110 Ländern für den Islamischen Staat gekämpft haben; in der Erwägung, dass, wenn der Krieg vorbei ist, einige von ihnen nach Europa kommen werden; in der Erwägung, dass es unvermeidbar ist, dass einige nach wie vor vom „Dschihad“ überzeugt sind;
1. fordert Europol auf, in seinem Jahresbericht über den Terrorismus in der Europäischen Union die Namen der Verurteilten zu veröffentlichen;
2. fordert die Kommission auf, zu empfehlen, dass alle verurteilten ausländischen Terroristen nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis aus dem europäischen Hoheitsgebiet verbannt werden.