ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen durch die Digitalwirtschaft
11.4.2018 - (2017/3016(RSP))
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Agnieszka Kozłowska-Rajewicz im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
B8-0183/2018
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen durch die Digitalwirtschaft
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 zweiter Unterabsatz des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– gestützt auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Erklärung und die Aktionsplattform von Peking, die 1995 im Rahmen der vierten Weltfrauenkonferenz angenommen wurden, und insbesondere auf den betreffenden Abschnitt „Frauen und die Medien“,
– unter Hinweis auf das Abschlussdokument des hochrangigen Treffens der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 2015 über die Gesamtüberprüfung der Umsetzung der Ergebnisse des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft,
– unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Kommission mit dem Titel „Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter (2016–2019)“,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192) und deren Halbzeitüberprüfung mit dem Titel „Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt für alle“ (COM(2017)0228),
– unter Hinweis auf die Säule II der Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt, die auf die Schaffung der richtigen Bedingungen und von gleichen Voraussetzungen für florierende digitale Netze und innovative Dienste abzielt, und unter Hinweis auf die Säule III, in deren Rahmen eine inklusive digitale Gesellschaft gefördert wird, deren Bürger die notwendigen Kompetenzen besitzen, um die Möglichkeiten, die das Internet bietet, zu nutzen und ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz zu verbessern,
– unter Hinweis auf den Rahmen „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“,
– unter Hinweis auf die Studie der Kommission zum Thema „ICT for work: Digital skills in the workplace“ (IKT für den Job – Digitale Kompetenzen am Arbeitsplatz) und unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen – Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (COM(2016)0381),
– unter Hinweis auf die 2015 von der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments veröffentlichte eingehende Analyse mit dem Titel „Empowering women on the Internet“ (Stärkung der Rolle von Frauen im Internet)[1],
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 1. Oktober 2013 mit dem Titel „Women active in the ICT sector“ (In der IKT-Branche tätige Frauen),
– unter Hinweis auf die Studie des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) vom 26. Januar 2017 mit dem Titel „Gender and Digital Agenda“ (Gender und die digitale Agenda),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2013 zum Abbau von Geschlechterstereotypen in der EU[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2013 mit dem Titel „Digitale Agenda für Wachstum, Mobilität und Beschäftigung: Zeit zu handeln“ und insbesondere auf die Große Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2015 zur Anwendung der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2016 zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen im digitalen Zeitalter[6],
– unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen durch die Digitalwirtschaft (O-000004/2018 – B8-0010/2018),
– gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Digitalisierung die Art und Weise, wie Menschen auf Informationen zugreifen und sie zur Verfügung stellen, wie sie kommunizieren, Kontakte pflegen, lernen und arbeiten, revolutioniert und einem tiefen Wandel unterzogen hat, wodurch neue Möglichkeiten zur Beteiligung an öffentlichen und politischen Debatten, an der Bildung und am Arbeitsmarkt, neue Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben und ein enormes wirtschaftliches Potenzial für die Europäische Union und darüber hinaus entstanden sind; in der Erwägung, dass sich die Digitalisierung nicht nur auf die Märkte, sondern auf die Gesellschaft insgesamt auswirkt;
B. in der Erwägung, dass die Informationsgesellschaft, angestoßen durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), enorme Möglichkeiten für die Schaffung und Verteilung von Vermögen und Wissen mit sich bringt;
C. in der Erwägung, dass Frauen als Bevölkerungsgruppe weltweit tendenziell weniger online sind als Männer; in der Erwägung, dass 68 % der Männer und 62 % der Frauen regelmäßig Computer und das Internet nutzen; in der Erwägung, dass 54 % der Männer und 48 % der Frauen das Internet über mobile Geräte nutzen; in der Erwägung, dass 33 % der Männer selbst Software auf diesen Geräten installieren, während dies nur 18 % der Frauen tun; in der Erwägung, dass 41 % der Männer Radio und Fernsehen über das Internet nutzen, während sich der Anteil bei den Frauen auf 35 % beläuft; in der Erwägung, dass 47 % der Männer Online-Banking nutzen, während sich der Anteil bei den Frauen auf 35 % beläuft; in der Erwägung, dass 22 % der Männer Waren über das Internet verkaufen, während dies nur 17 % der Frauen tun; in der Erwägung, dass 20 % der Männer Waren über das Internet kaufen, während sich der Anteil bei den Frauen auf 13 % beläuft;
D. in der Erwägung, dass mithilfe digitaler Kommunikationsmodelle Bedingungen geschaffen wurden, die eine verstärkte Verbreitung von Hassreden und Drohungen gegen Frauen begünstigen, und 18 % der Frauen in Europa seit dem Erreichen des Jugendalters von einer Form des Cybermobbing betroffen waren; in der Erwägung, dass die Anzahl der Drohungen, darunter Todesdrohungen, gegen Frauen zugenommen hat; in der Erwägung, dass das soziale Bewusstsein für digitale Formen der Gewalt nach wie vor unzureichend ist; in der Erwägung, dass mehrere Arten der Online-Gewalt in den Rechtsvorschriften noch nicht umfassend berücksichtigt worden sind;
E. in der Erwägung, dass nur 2 % aller Frauen auf dem Arbeitsmarkt im technischen und wissenschaftlichen Bereich als Fachkräfte beschäftigt sind, während sich der Anteil bei den Männern auf 5 % beläuft; in der Erwägung, dass in Europa nur 9 % der Entwickler Frauen sind, dass ihr Anteil in der höheren Führungsebene der IKT-Branche nur 19 % beträgt (im Vergleich zu 45 % in anderen Dienstleistungsbranchen) und dass lediglich 19 % der Unternehmer in diesen Branchen Frauen sind (im Vergleich zu 54 % in anderen Dienstleistungsbranchen);
F. in der Erwägung, dass es eine beträchtliche geschlechtsspezifische Diskrepanz gibt, was den Zugang zu Möglichkeiten in Bezug auf Bildung und Beruf im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien und digitalen Kompetenzen betrifft;
G. in der Erwägung, dass Sexismus und Geschlechterstereotype ein großes Hindernis für die Gleichstellung von Frauen und Männern darstellen und das geschlechtsspezifische Gefälle in der Digitalwirtschaft weiter vergrößern, wodurch es für Frauen schwierig wird, ihre Fähigkeiten als Nutzerinnen, Innovationsbringerinnen und Erfinderinnen vollständig zu entfalten;
H. in der Erwägung, dass für immer mehr Tätigkeiten – und zwar nicht nur in der IKT-Branche – zumindest in einem gewissen Ausmaß IKT-Kompetenzen und digitale Kompetenz erforderlich sind und sich diese Tendenz künftig wahrscheinlich verstärkt und für einen Großteil der Berufe und offenen Stellen ein noch breiteres Spektrum an digitalen Kompetenzen erforderlich wird;
I. in der Erwägung, dass eine einzigartige Möglichkeit zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben darin liegt, digitale Kompetenzen und IT-Fachwissen zu verbessern, zumal hierdurch der Zugang zu Bildung und Ausbildung erleichtert wird und nicht nur Frauen und Mädchen, sondern auch Personen mit besonderen Bedürfnissen, wie etwa Personen mit Behinderungen, und Bewohner ländlicher und abgelegener Gebiete fernab von städtischen Zentren leichter in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können; in der Erwägung, dass die Digitalisierung der Arbeitswelt einige Herausforderungen mit sich bringen könnte, die es zu bewältigen gilt; in der Erwägung, dass durch die Erhöhung der Anzahl von Frauen in der IKT-Branche, die zu einer der bestbezahlten Branchen gehört, ein Beitrag zur finanziellen Gestaltungsmacht und Unabhängigkeit von Frauen geleistet werden könnte, was zu einer Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles insgesamt führen und Frauen finanziell unabhängiger machen würde; in der Erwägung, dass von den fast acht Millionen Menschen in Europa, die in der IKT-Branche tätig sind, nur etwa 16 % Frauen sind;
J. in der Erwägung, dass die Digitalisierung den Frauen neue Möglichkeiten in Bezug auf unternehmerische Tätigkeiten eröffnet, unter anderem für digitales Unternehmertum im kleinen Maßstab, das in vielen Fällen kein bedeutendes Anfangskapital erfordert, oder für Unternehmen, die im Rahmen der Sozialwirtschaft betrieben werden und durch die die soziale Inklusion verbessert wird; in der Erwägung, dass das digitale Unternehmertum von Frauen gefördert werden muss, da es einen der am schnellsten wachsenden und florierendsten Wirtschaftsbereiche darstellt, der zahlreiche Möglichkeiten für Innovation und Wachstum bietet, und Frauen nur 19 % der Unternehmer in diesem Bereich stellen;
K. in der Erwägung, dass durch den Eintritt von mehr Frauen in die IKT-Branche ein Markt gefördert würde, in dem ein Arbeitskräftemangel absehbar ist und in dem eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen zu einem jährlichen Zuwachs von etwa 9 Mrd. EUR für das EU-BIP führen würde; in der Erwägung, dass Frauen in IKT-Studiengängen weiterhin stark unterrepräsentiert sind, da sie nur rund 20 % der Hochschulabsolventen auf diesem Gebiet stellen und lediglich 3 % aller Hochschulabsolventinnen einen Abschluss in IKT haben; in der Erwägung, dass Frauen mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, wenn es darum geht, in der IKT-Branche dauerhaft Fuß zu fassen; in der Erwägung, dass das männlich dominierte Arbeitsumfeld, in dem nur 30 % der Arbeitskräfte Frauen sind, zu der Tendenz beiträgt, dass viele Frauen die IKT-Branche wenige Jahre nach ihrem Hochschulabschluss verlassen; in der Erwägung, dass die Beteiligung von Frauen am digitalen Arbeitsmarkt mit zunehmendem Alter abnimmt; in der Erwägung, dass Frauen unter 30 mit einem Abschluss in IKT 20 % der in der IKT-Branche Beschäftigten ausmachen, während sich der Anteil bei den Frauen zwischen 31 und 45 Jahren auf 15,4 % und bei den Frauen über 45 auf 9 % beläuft;
L. in der Erwägung, dass laut der Studie „Women active in the ICT sector‟ („In der IKT-Branche tätige Frauen‟) bis zum Jahr 2020 in der europäischen IKT-Branche 900 000 Stellen nicht besetzt werden können; in der Erwägung, dass die IKT-Branche schnell wächst und jedes Jahr rund 120 000 neue Stellen generiert;
M. in der Erwägung, dass die IKT-Branche von einer besonders hohen vertikalen und horizontalen Segregation sowie von einer Diskrepanz zwischen den beruflichen Qualifikationen von Frauen und ihrer Stellung innerhalb der IKT-Branche durchzogen wird; in der Erwägung, dass weniger als 20 % der IKT-Unternehmer Frauen sind; in der Erwägung, dass eine Mehrheit (54 %) der Frauen in IKT-Berufen geringer bezahlte und geringer qualifizierte Stellen besetzen und nur eine kleine Minderheit von ihnen (8 %) in hochqualifizierten Stellen als Software-Ingenieurinnen tätig sind; in der Erwägung, dass Frauen in dieser Branche auf der Führungsebene ebenfalls unterrepräsentiert sind, wobei lediglich 19,2 % der Beschäftigten in der IKT-Branche weibliche Vorgesetzte haben – anders als in anderen Branchen, wo der Anteil bei 45,2 % liegt;
N. in der Erwägung, dass Frauen im Alter von 55 Jahren und darüber dem Risiko der Arbeitslosigkeit und der Nichtteilnahme am Arbeitsmarkt in besonderem Maße ausgesetzt sind, wobei 2016 die durchschnittliche EU-Beschäftigungsrate für Frauen im Alter von 55 bis 64 Jahren bei lediglich 49 % im Vergleich zu 62 % bei Männern lag; in der Erwägung, dass dieses Risiko durch geringes IT-Fachwissen und geringe digitale Kompetenzen weiter erhöht wird; in der Erwägung, dass die Beschäftigungschancen von Frauen im Alter von 55 Jahren und darüber durch die Verbesserung ihrer digitalen Kompetenzen und durch Investitionen in dieselben erhöht würden und sie in einem gewissen Ausmaß vor einer Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt geschützt wären;
O. in der Erwägung, dass laut Daten von Eurostat aus dem Jahr 2014 die Bildungsbeteiligung von Frauen (42,3 %) im Bereich der Hochschulbildung höher ist als die der Männer (33,6 %), dass jedoch mehr Frauen ein geisteswissenschaftliches Studium aufnehmen als ein naturwissenschaftliches; in der Erwägung, dass im Bereich der Hochschulbildung nur 9,6 % der Studentinnen einen Studiengang mit IKT-Bezug belegen, während es bei den Studenten 30,6 % sind; in der Erwägung, dass Frauen in Initiativen wie der „EU Code Week“, „IKT für eine bessere Bildung“, dem „Startup Europe Leaders Club“ und der Großen Koalition für digitale Arbeitsplätze, mit denen die IKT-gestützte Bildung sowie digitale Kompetenzen gefördert werden sollen, weiterhin stark unterrepräsentiert sind;
P. in der Erwägung, dass die geringe Beteiligung von Frauen und Mädchen in der IKT-bezogenen Ausbildung und später in der Beschäftigung eine Folge eines komplexen Zusammenspiels von Geschlechterstereotypen ist, das bereits in frühen Lebens- und Bildungsphasen seinen Anfang nimmt und sich während der Berufslaufbahn fortsetzt;
1. fordert die Kommission auf, die Digitale Agenda und die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt zu nutzen und zielgerichteter zu gestalten, um die ausgeprägte geschlechtsspezifische Diskrepanz innerhalb der IKT-Branche zu beheben, die umfassende Einbindung von Frauen in die Branche zu fördern, insbesondere was Berufe in den Bereichen Technik und Telekommunikation betrifft, und die Aus- und Fortbildung von Frauen und Mädchen in den IKT und weiteren MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu fördern;
2. begrüßt die Maßnahmen zur Unterstützung der Einbindung von Frauen in die Informationsgesellschaft und deren Teilhabe daran, die Teil des strategischen Engagements für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019 sind; fordert die Kommission auf, die Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Einkommens- und Rentengefälles und dadurch zur Bekämpfung der Armut umzusetzen und die Förderung der Beschäftigung von Frauen in der IKT-Branche, die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen und in allen Formen der Bildung, auch im Hinblick auf die vom Geschlecht abhängige Wahl des Studiums und der beruflichen Laufbahn, im Einklang mit den im Rahmen der „Allgemeinen und beruflichen Bildung 2020“ festgelegten Prioritäten wichtig zu nehmen;
3. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Geiste einer offenen Zusammenarbeit innerhalb des strategischen Rahmens „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ darauf hinzuarbeiten, dass im Bereich der frühkindlichen digitalen Bildung Lösungen gefunden und bewährte Verfahren ausgetauscht werden, einschließlich digitaler Kompetenzen und Programmierung auch für Mädchen, und an Programmen für höhere Bildungsstufen zu arbeiten, mit denen der Anteil der Frauen, die sich entscheiden, ein MINT-Studium aufzunehmen und einen entsprechenden Abschluss zu erwerben, gesteigert werden soll, da es Frauen dadurch ermöglicht würde, in gleicher Weise wie Männer umfassenden Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu erlangen und aus den zu erwartenden Beschäftigungsmöglichkeiten für Ingenieure und Fachkräfte im IT-Bereich Nutzen zu ziehen;
4. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die von den Vereinten Nationen und ihren Gremien insbesondere im Rahmen der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking und des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (WSIS) geförderten Maßnahmen – auch im Zusammenhang mit Lehrplänen – zu entwickeln, zu unterstützen und umzusetzen, um für die Stärkung der Rolle von Frauen im digitalen Zeitalter auf europäischer und globaler Ebene einzutreten;
5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifische Diskrepanz in der IKT-Branche zu beheben, indem sie den Nutzen der Vielfalt für Unternehmen hervorheben und zusätzliche und stärkere Anreize für Unternehmen und Frauen schaffen, darunter Leitbilder, Mentoring-Programme und Aufstiegsmöglichkeiten, um die Sichtbarkeit von Frauen zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen unter anderem in Bezug auf die Entwicklung von Online-Inhalten, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern, die Förderung des Zugangs zu und die Nutzung von IKT als Instrument zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, etwa im Bereich der geschlechtsbezogenen Gewalt, und die Verwirklichung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, zu unterstützen und zu ergreifen;
6. begrüßt den Aktionsplan der EU 2017–2019 zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles (COM(2017)0678); betont, dass die Einhaltung des im EUV verankerten Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit verbessert werden muss, und fordert die Kommission auf, die im Aktionsschwerpunkt 2 des Plans enthaltenen Initiativen, die darauf abzielen, MINT-Berufe für Frauen attraktiver zu machen, umzusetzen, wodurch laut dem EIGE das geschlechtsspezifische Lohngefälle aufgrund der höheren Produktivität der Arbeitsplätze im MINT-Bereich möglicherweise bis 2050 geschlossen werden könnte;
7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Finanzmittel bereitzustellen und den Zugang zu bestehenden Finanzmitteln zu verbessern, um Unternehmerinnen insbesondere im Kontext des digitalen Wandels der Industrie zu fördern und zu unterstützen, damit sichergestellt ist, dass jedes Unternehmen unabhängig von seiner Größe, der Branche, in der es tätig ist, und seinem Standort in Europa, Nutzen aus digitalen Innovationen ziehen kann; betont in diesem Zusammenhang, dass Drehscheiben der digitalen Innovation, die für die Erleichterung des digitalen Wandels entscheidend sind, einen besonderen Schwerpunkt auf Unternehmerinnen und Start-up-Unternehmen, die von Frauen geleitet werden, legen sollten; fordert die Kommission auf, die im Rahmen der Digitalisierung bestehende geschlechtsspezifische Diskrepanz vollständig und umfassend zu beheben;
8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, lebenslanges Lernen sowie Schulungen und Pläne zu unterstützen, durch die die Teilnehmer dabei unterstützt werden, sich entsprechend dem wachsenden Bedarf an digitalen Kompetenzen in vielen unterschiedlichen Branchen besser anzupassen oder auf einen etwaigen Wechsel der Laufbahn vorzubereiten, und zwar mit besonderem Augenmerk auf Frauen im Alter von 55 Jahren und darüber, insbesondere jene mit Betreuungspflichten und jene, deren Berufslaufbahn unterbrochen wurde oder die erneut eine Arbeit aufnehmen wollen, damit diese beim immer schnelleren Wandel hin zur Digitalisierung nicht außen vor bleiben und nicht aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden;
9. betont die Wirksamkeit der Nutzung des Internets für Kampagnen und Foren und zur Förderung der Sichtbarkeit von weiblichen Vorbildern, durch die sich die Gleichstellung der Geschlechter beschleunigen lässt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Netzwerke von Frauen im Internet zu unterstützen, da diese in Bezug auf die Stärkung der Rolle von Frauen einen von der Basis ausgehenden Ansatz verfolgen;
10. fordert die Kommission auf, die Schaffung von Netzen zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft und professionellen Medienorganisationen zu fördern, um Frauen zu stärken, damit sie aktiv werden können, und um deren besondere Bedürfnisse in der Medienbranche anzuerkennen;
11. hebt die Schlüsselrolle hervor, die die Zivilgesellschaft bei der Internet Governance spielt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit Organisationen der Zivilgesellschaft im digitalen Bereich konstruktiv zusammenzuarbeiten und diese zu unterstützen;
12. fordert alle Behörden und Akteure der Zivilgesellschaft auf, die Einführung und Umsetzung digitaler Dienstleistungen, digitaler Kompetenzen und digitaler Formen der Arbeit, die die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in unseren Gesellschaften fördern können, zu unterstützen und dabei sicherzustellen, dass eine doppelte Belastung von Frauen vermieden wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung, auch in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, etwa prekäre Beschäftigungsverhältnisse oder arbeitsbedingte psychische Probleme, zu ermitteln;
13. betont, dass es wichtig ist, sicherzustellen, dass der Gleichstellungsaspekt im Bildungswesen durchgängig berücksichtigt wird, indem die digitale Kompetenz und die Beteiligung von Frauen und Mädchen bei der Bildung und Ausbildung im IKT-Bereich gefördert werden, und zwar durch die Aufnahme der Programmierung sowie neuer Medien und Technologien in die Lehrpläne auf allen Bildungsstufen sowie in die außerschulische und informelle und nicht formale Bildung und in sämtliche Formen der Bildung und Ausbildung, darunter für das Lehrpersonal, um die Kluft bei der digitalen Kompetenz zu verringern und zu beseitigen sowie um Mädchen und junge Frauen dazu zu ermutigen, eine Laufbahn in den Bereichen Wissenschaft und IKT einzuschlagen; misst einem ständigen Dialog mit den Sozialpartnern große Bedeutung für die Überwindung der geschlechtsspezifischen Diskrepanz auf diesem Gebiet bei;
14. legt den Mitgliedstaaten nahe, einen altersgerechten IKT-Unterricht in den ersten Schuljahren einzuführen und das Augenmerk dabei besonders darauf zu legen, Mädchen zu ermutigen, Interesse am digitalen Bereich und entsprechende Talente zu entwickeln, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Ausbildung von Mädchen in MINT-Fächern schon in jungen Jahren zu fördern, zumal sich Mädchen aufgrund von Geschlechterstereotypen, mit denen diese Fächer behaftet sind, des Fehlens von Vorbildern sowie der Trennung, die bei Aktivitäten und Spielsachen vorgenommen wird, von den MINT-Fächern zu einem früheren Zeitpunkt in ihrem Bildungsweg abwenden werden, was zu einer Unterrepräsentation von Frauen in diesen Fächern an Universitäten führt, die sich auch am Arbeitsplatz fortsetzt;
15. legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, die Teilnahme von Frauen in Wirtschaftszweigen, die in stereotyper Weise als „männlich“ wahrgenommen werden, etwa der Digitalisierung, zu fördern, und zwar insbesondere mittels Informations- und Sensibilisierungskampagnen; betont, dass Kampagnen zur Sensibilisierung, zur Schulung und zum Gender Mainstreaming organisiert werden müssen, die sich an alle politischen Akteure im Bereich der Digitalisierung richten; betont, dass der Erwerb digitaler Kompetenzen durch Frauen in Branchen, in denen IKT keine wichtige Rolle spielen, die aber in der nahen Zukunft digitale Fähigkeiten und Kompetenzen voraussetzen werden, gefördert werden muss;
16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten sowie die Unternehmen auf, die Gleichstellung der Geschlechter in den IKT zu fördern, indem nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten über die Nutzung von IKT erhoben und Ziele, Indikatoren und Benchmarks entwickelt werden, um die Fortschritte beim Zugang von Frauen zu IKT zu verfolgen und Beispiele bewährter Verfahren bei IKT-Unternehmen zu fördern; fordert das EIGE auf, Daten darüber zu erheben, wie digitale Dienstleistungen besser zugunsten von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter eingesetzt werden können;
17. betont, dass die durch die Nutzung von IKT und Internet entstehenden Herausforderungen in Bezug auf die Begehung von Straftaten, das Aussprechen von Drohungen und die Belästigung von Frauen oder Gewalt, die gegen diese verübt wird, ermittelt werden müssen; fordert die politischen Entscheidungsträger eindringlich auf, sich mit diesen Themen in angemessener Weise zu befassen und dafür zu sorgen, dass ein Rahmen eingesetzt wird, damit Strafverfolgungsbehörden in der Lage sind, wirksam gegen Cyberkriminalität vorzugehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Mädchen vor Werbung im digitalen Umfeld, die sie zu gesundheitsgefährdendem Verhalten verleiten könnte, geschützt werden;
18. fordert die Organe der Union und die Mitgliedstaaten auf, Kampagnen zur Sensibilisierung von Frauen für den Nutzen, aber auch für die Risiken der IKT durchzuführen und ihnen die notwendigen Schulungen und das erforderliche Wissen darüber bereitzustellen, wie sie sich im Internet schützen können;
19. fordert die Organe, Agenturen und Einrichtungen der Union sowie die Mitgliedstaaten und deren Strafverfolgungsbehörden auf, zusammenzuarbeiten und konkrete Schritte für die Koordinierung ihrer Maßnahmen zu setzen, um der Nutzung von IKT zur Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel, Cyber-Mobbing und Cyber-Stalking entgegenzutreten, zumal diese häufig grenzüberschreitend begangen werden und eine Koordinierung auf EU-Ebene von zentraler Bedeutung ist, um diese Straftaten zu verfolgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr jeweiliges Strafrecht zu überprüfen, damit sichergestellt ist, dass neue Formen der digitalen Gewalt definiert und anerkannt werden;
20. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] Eingehende Analyse – „Empowering women on the Internet“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung C – Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten, Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, Oktober 2015.
- [2] ABl. C 264 E vom 13.9.2013, S. 75.
- [3] ABl. C 36 vom 29.1.2016, S. 18.
- [4] ABl. C 93 vom 9.3.2016, S. 120.
- [5] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0351.
- [6] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0204.