ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Verletzung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit im Fall von zwei in der Türkei festgenommenen und inhaftierten griechischen Soldaten
16.4.2018 - (2018/2670(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Renate Sommer, Manolis Kefalogiannis, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Sandra Kalniete, David McAllister im Namen der PPE-Fraktion
Kati Piri, Victor Boştinaru, Elena Valenciano, Knut Fleckenstein, Eva Kaili, Nikos Androulakis, Miltiadis Kyrkos im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Notis Marias, Ruža Tomašić, Eleni Theocharous, Raffaele Fitto im Namen der ECR-Fraktion
Nadja Hirsch, Petras Auštrevičius, Beatriz Becerra Basterrechea, Dita Charanzová, Gérard Deprez, María Teresa Giménez Barbat, Nathalie Griesbeck, Marian Harkin, Ivan Jakovčić, Elsi Katainen, Patricia Lalonde, Javier Nart, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jozo Radoš, Ramon Tremosa i Balcells, Ivo Vajgl, Johannes Cornelis van Baalen, Hilde Vautmans im Namen der ALDE-Fraktion
Bodil Valero, Igor Šoltes im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Takis Hadjigeorgiou, Dimitrios Papadimoulis, Patrick Le Hyaric, Merja Kyllönen, Neoklis Sylikiotis, Stelios Kouloglou, Sofia Sakorafa, Nikolaos Chountis, Paloma López Bermejo, Kostadinka Kuneva im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo, Rolandas Paksas im Namen der EFDD-Fraktion
B8-0194/2018/REV
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Verletzung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit im Fall von zwei in der Türkei festgenommenen und inhaftierten griechischen Soldaten
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis darauf, dass am 1. März 2018 zwei griechische Soldaten von den Staatsorganen der Türkei festgenommen wurden und immer noch in Haft gehalten werden, wobei die Soldaten selbst angeben, bei schlechten Witterungsbedingungen vom Weg abgekommen zu sein,
– unter Hinweis darauf, dass der betreffende Grenzabschnitt im Waldgebiet bei Kastanies entlang des Flusses Evros/Meriç eine bedeutende Übertrittsstelle für Migranten, Flüchtlinge und Schmuggler ist und dass sich die beiden Soldaten, ein Leutnant und ein Feldwebel, auf einem regulären Patrouillengang entlang der Grenze befanden,
– unter Hinweis darauf, dass Amtsträger der EU und der NATO die Freilassung der Soldaten forderten, nicht zuletzt bei der Tagung des Europäischen Rates am 22. März 2018 und während des Gipfeltreffens zwischen der EU und der Türkei am 26. März 2018,
– unter Hinweis auf die Bemühungen der Regierung Griechenlands, die Freilassung und Rückkehr der Soldaten zu erwirken,
– unter Hinweis auf Artikel 5 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach „[j]eder festgenommenen Person […] innerhalb möglichst kurzer Frist und in einer ihr verständlichen Sprache mitgeteilt werden [muss], welches die Gründe für ihre Festnahme sind und welche Beschuldigungen gegen sie erhoben werden“,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass am 4. März 2018 ein türkisches Gericht in Edirne urteilte, dass die beiden Soldaten, die derzeit in einem Hochsicherheitsgefängnis inhaftiert sind und denen illegales Überschreiten der Grenze zur Türkei vorgeworfen wird, weiter in Haft bleiben müssen;
B. in der Erwägung, dass die beiden griechischen Soldaten seit über einem Monat ohne Anklage in einem türkischen Gefängnis sitzen, ohne dass ihnen mitgeteilt wurde, welcher Straftat sie bezichtigt werden;
C. in der Erwägung, dass vorherige Fälle eines ähnlichen versehentlichen Grenzübertritts griechischer bzw. türkischer Soldaten in der Vergangenheit sogleich von den vor Ort zuständigen Stellen der Streitkräfte beider Seiten geregelt wurden;
1. fordert die Staatsorgane der Türkei auf, das Gerichtsverfahren zügig abzuschließen und die beiden griechischen Soldaten freizulassen und nach Griechenland zurückkehren zu lassen;
2. fordert den Rat, die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und alle Mitgliedstaaten der EU auf, Solidarität mit Griechenland unter Beweis zu stellen und im Sinne des Völkerrechts und im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehungen bei sämtlichen Gelegenheiten des Kontakts oder der Kommunikation mit der türkischen Führung und den Staatsorganen der Türkei die sofortige Freilassung der beiden griechischen Soldaten zu verlangen;
3. fordert die Staatsorgane der Türkei auf, sich minutiös an die Verfahrensvorschriften zu halten und die im Völkerrecht und in der Genfer Konvention verankerten Menschenrechte aller Betroffenen uneingeschränkt zu achten;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Präsidenten, Regierungen und Parlamenten der Türkei und Griechenlands, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Kommission, den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten und der NATO zu übermitteln.