ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Impfskepsis und dem Rückgang der Durchimpfungsraten in Europa
16.4.2018 - (2017/2951(RSP))
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Joëlle Mélin im Namen der ENF-Fraktion
B8-0195/2018
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Impfskepsis und dem Rückgang der Durchimpfungsraten in Europa
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates mit dem Titel „Impfschutz von Kindern: Erfolge und Herausforderungen beim Impfschutz von Kindern in Europa und künftiges Vorgehen“, die am 6. Juni 2011 von den Gesundheitsministern der EU-Mitgliedstaaten angenommen wurden[1],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 1. Dezember 2014 zu Impfungen als wirksames Instrument für die öffentliche Gesundheit,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2017 mit dem Titel „Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts ‚Eine Gesundheit‘“ (COM(2017)0339),
– unter Hinweis auf den Globalen Impfaktionsplan der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der im Mai 2012 von den 194 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsversammlung gebilligt wurde,
– unter Hinweis auf die Resolution 68.6 der WHO, die am 26. Mai 2015 von den 194 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsversammlung angenommen wurde,
– unter Hinweis auf den am 18. September 2014 angenommenen Europäischen Impfaktionsplan der WHO für den Zeitraum 2015–2020,
– unter Hinweis auf den technischen Bericht des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vom 27. April 2017 über Schutzimpfungs-Informationssysteme in der EU und im EWR,
– unter Hinweis auf den technischen Bericht des ECDC vom 14. Juni 2017 über Kernkompetenzen im Bereich von Krankheiten, die durch eine Impfung verhindert werden können, sowie von Schutzimpfungen,
– unter Hinweis auf die politische Erklärung zu Antibiotika-Resistenzen, die anlässlich des hochrangigen Treffens der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 21. September 2016 in New York angenommen wurde,
– unter Hinweis auf den Bericht der Weltbank vom März 2017 mit dem Titel „Drug-Resistant Infections: A Threat to Our Economic Future“ (Arzneimittelresistente Infektionen: eine Bedrohung unserer wirtschaftlichen Zukunft),
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Impfung gegen die saisonale Grippe[2],
– unter Hinweis auf die steigende Zahl von Interkontinentalreisenden,
– unter Hinweis auf die Anfragen an den Rat und die Kommission zu der Zögerlichkeit bei Impfungen und dem Rückgang der Impfquoten in Europa (O-000008/2018 – B8-0011/2018 und O-000009/2018 – B8-0012/2018),
– gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Durchführung von Schutzimpfungen gegen bestimmte Krankheiten wie Tetanus, Poliomyelitis, die Pocken und Tuberkulose bislang hervorragende Ergebnisse gezeitigt hat, ohne auf europäischer oder globaler Ebene schwerwiegende Nebenwirkungen hervorzurufen und ohne Bedenken im Hinblick auf eine Mindestdurchimpfungsrate zu wecken;
B. in der Erwägung, dass diese Krankheiten in resistenter Form in Europa heute wieder auftreten und dass erwiesen ist, dass dies unmittelbar mit einem großen Zustrom von Migranten zusammenhängt;
C. in der Erwägung, dass in der EU innerhalb von sieben Jahren mit Ausnahme der Grippe 215 000 Fälle von Krankheiten, die durch eine Impfung hätten verhindert werden können, verzeichnet worden wären, was 30 000 Fällen im Jahr oder 0,0055 % der europäischen Bevölkerung entspricht, was ein aus wissenschaftlicher Sicht überaus niedriges Nutzen-Risiko-Verhältnis darstellt[3];
D. in der Erwägung, dass 95 % dieser Krankheiten, von denen einige tödlich verlaufen und durch eine Impfung verhindert werden können, in Europa im Grunde allein durch Techniken der Hygiene ausgerottet wurden, was insbesondere für die Masern gilt;
E. in der Erwägung, dass nach wie vor weltweit 2,5 Millionen Menschen ums Leben kommen, zwar nicht unmittelbar aufgrund eines unzureichenden Impfschutzes, allerdings aufgrund der Verbreitung bestimmter Krankheiten, die allein auf mangelnde hygienische Bedingungen zurückzuführen ist;
F. in der Erwägung, dass mit Stand vom 1. Januar 2018 extreme Unterschiede bei den Impfungen in den 28 Mitgliedstaaten zu verzeichnen waren und in Europa seit zehn Jahren Impfstoffengpässe auftreten;
G. in der Erwägung, dass es in Europa oder andernorts auf der Welt dennoch nicht zu einer Pandemie gekommen ist, die die Schwarzmalerei derjenigen rechtfertigen würde, die dem Impfschutz das Wort reden;
H. in der Erwägung, dass es sich genau bei dieser inszenierten Schwarzmalerei um eigentliche Fake News handelt;
I. in der Erwägung, dass polyvalente Impfstoffe, die gegen mehrere Stämme wirken, darüber hinaus keine Prüfungen durchlaufen haben, obwohl ihr Einsatz derzeit in mehreren Ländern der Union verordnet wird;
J. in der Erwägung, dass zwischen Impfungen und antimikrobiellen Resistenzen kein unmittelbarer Zusammenhang besteht; in der Erwägung, dass der einzige Weg, antimikrobiellen Resistenzen entgegenzuwirken, nicht einfach der ordnungsgemäße Einsatz von Impfungen, sondern die korrekte Anwendung von Antibiotika weltweit ist;
K. in der Erwägung, dass es in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt: „1. Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. 2. Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“;
1. fordert, dass an den Außengrenzen der EU peinlich genau geprüft wird, ob Migranten resistente Erreger in sich tragen;
2. fordert, dass dies an den Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten noch einmal überprüft wird;
3. fordert die einzelnen Mitgliedstaaten auf, polyvalente Impfstoffe einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, bevor diese in Verkehr gebracht und gesetzlich vorgeschrieben werden, und ihr jeweiliges Nutzen-Risiko-Verhältnis gegen das anderer Präventionsmaßnahmen abzuwägen;
4. fordert, dass alle Informationen im Zusammenhang mit der europäischen Ausschreibung, die die 24 Mitgliedstaaten in die Wege geleitet und gebilligt haben und die sich an die Hersteller von Impfstoffen richtet, auf möglichst transparente Weise offengelegt werden;
5. fordert, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Achtung des Privatlebens[4] auch für Pflichtimpfungen auf der Grundlage extrapolierter Daten gilt;
6. fordert, dass an der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Impfpläne nicht gerüttelt wird;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten, der Weltgesundheitsorganisation und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.