ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Verbot von Neonicotinoid-Pestiziden
25.4.2018
Mireille D’Ornano
B8‑0223/2018
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Verbot von Neonicotinoid-Pestiziden
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass im Initiativbericht des Europäischen Parlaments über den Bienenzuchtsektor in der EU, der am 1. März 2018 verabschiedet wurde, das Verbot von Neonicotinoid-Pestiziden von Laboranalysen, aber auch von Feldversuchen abhängig gemacht wird, wobei die Zahl letzterer jedoch als nicht ausreichend gilt, was ein globales Verbot verzögert;
B. in der Erwägung, dass die EFSA 2015 bestätigt hat, dass die Verwendung dieser Pestizide als Blattspray eine Gefahr für Bienen darstellt und dass die Agentur am 28. Februar 2018 das „erhöhte“ Risiko von drei Neonicotinoiden bestätigt hat, für deren Einsatz in der EU derzeit Beschränkungen bestehen;
C. in der Erwägung, dass in Gewächshäusern verwendete Neonicotinoide zwar weniger gefährlich für Bienen sind, jedoch mehrere Jahre im Boden und im Wasser persistent sind, was eine Gefahr darstellt;
D. in der Erwägung, dass ein allgemeines Verbot dringend erforderlich ist, um die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung dieser Stoffe zu verhindern und dem Rückgang der Bienen Einhalt zu gebieten;
1. fordert die Kommission auf, alle Neonicotinoide umgehend und ohne Ausnahme zu verbieten, um die Bienenpopulationen zu schützen.