Entschließungsantrag - B8-0237/2018Entschließungsantrag
B8-0237/2018

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS über die Ernennung von Antonio Mura in den gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) eingerichteten Auswahlausschuss

24.5.2018 - (2018/2032(INS))


Claude Moraes im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres  

Verfahren : 2018/2071(INS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0237/2018
Eingereichte Texte :
B8-0237/2018
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B8-0237/2018

Beschluss des Europäischen Parlaments über die Ernennung von Antonio Mura in den gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) eingerichteten Auswahlausschuss

(2018/2032(INS))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)[1],

–  unter Hinweis auf den Vorschlag seines Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8‑0160/2018),

–  gestützt auf seine Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Antonio Mura die in Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates festgelegten Bedingungen erfüllt;

1.  schlägt die Ernennung von Antonio Mura in den Auswahlausschuss vor;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 25. Mai 2018
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen