VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS über die Ernennung von Antonio Mura in den gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) eingerichteten Auswahlausschuss
24.5.2018 - (2018/2032(INS))
Claude Moraes im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Verfahren : 2018/2071(INS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :
B8-0237/2018
Eingereichte Texte :
B8-0237/2018
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :
B8-0237/2018
Beschluss des Europäischen Parlaments über die Ernennung von Antonio Mura in den gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) eingerichteten Auswahlausschuss
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)[1],
– unter Hinweis auf den Vorschlag seines Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8‑0160/2018),
– gestützt auf seine Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Antonio Mura die in Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates festgelegten Bedingungen erfüllt;
1. schlägt die Ernennung von Antonio Mura in den Auswahlausschuss vor;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 283 vom 31.10.2017, S. 1.
Letzte Aktualisierung: 25. Mai 2018