Entschließungsantrag - B8-0240/2018Entschließungsantrag
B8-0240/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Thema „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 und Eigenmittel“

25.5.2018 - (2018/2714(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Bernd Kölmel im Namen der ECR-Fraktion

Verfahren : 2018/2714(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0240/2018
Eingereichte Texte :
B8-0240/2018
Angenommene Texte :

B8-0240/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 und Eigenmittel“

(2018/2714(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Kommission und des Rates zu den Themen „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027“ und „Eigenmittel“,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Bürger der Mitgliedstaaten erwarten, dass der Haushaltsplan für die Zukunft gerüstet ist;

B.  in der Erwägung, dass der Haushaltsplan der EU nur dann als Erfolg gewertet werden kann, wenn er in der Praxis konkrete Ergebnisse hervorbringt;

C.  in der Erwägung, dass für eine dauerhafte Partnerschaft, eine bessere Zusammenarbeit und größeres Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten ein nachhaltiger, ausgewogener und transparenter EU-Haushalt vonnöten ist, der auf einer effizienten und ergebnisorientierten Haushaltspolitik beruht und bei dem der Grundsatz der Subsidiarität gewahrt wird;

D.  in der Erwägung, dass die mittels EU-Finanzierung erzielte Leistung und Kosteneffizienz sowie die jeweiligen Ergebnisse stets mit einem entsprechenden System zur Haushaltskontrolle überwacht werden sollten, damit sichergestellt werden kann, dass die Ausgaben der EU nachhaltig und dauerhaft Wirkung entfalten;

E.  in der Erwägung, dass zahlreiche Politikbereiche der EU überarbeitet werden müssen, damit sie den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden können;

F.  in der Erwägung, dass es aufgrund von Verzögerungen auf der Verwaltungsebene und schlechtem Management nicht möglich ist, das volle Potential des EU-Haushalts auszuschöpfen, und ferner in der Erwägung, dass es im Hinblick auf die Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung der einzelnen Volkswirtschaften unbedingt einer besseren Rechtsetzung bedarf, mit der ein fairer Wettbewerb sichergestellt wird;

1.  bedauert, dass es den Zahlen, die die Kommission im Rahmen ihrer Vorschläge für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt hat, an Klarheit und Vergleichbarkeit mangelt;

2.  weist darauf hin, dass die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Mitteilung der Kommission den Titel „Spending review“ (Ausgabenüberprüfung) trägt; bedauert, dass die Ergebnisse der von den Dienststellen der Kommission durchgeführten umfassenden Ausgabenüberprüfung, auf denen die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beruht, nicht enthalten sind; bedauert, dass diese umfassende Ausgabenüberprüfung, bei der sämtliche Politikbereiche des EU-Haushalts systematisch überprüft wurden, lediglich innerhalb der Generaldirektionen der Kommission durchgeführt wurde und dass keine weiteren Interessenträger eingebunden wurden; vertritt die Auffassung, dass die einzelnen Strategien, Programme und Instrumente von den Unionsbürgern nur dann als glaubwürdig und legitim angesehen werden, wenn sie ausnahmslos auf einem objektiven Bedarf beruhen;

3.  begrüßt, dass ein größerer Schwerpunkt auf den europäischen Mehrwert gelegt wird, der als Leitprinzip dient; ist der Ansicht, dass die politischen Prioritäten der Union auf einer eindeutigen und leicht verständlichen Definition des Begriffs „europäischer Mehrwert“ beruhen müssen, zu dessen wichtigsten Aspekten gehört, dass festgestellt werden muss, dass eine auf EU-Ebene durchgeführte Maßnahme bessere Ergebnisse zeitigt als die gleiche Maßnahme auf nationaler Ebene;

4.  bekräftigt, dass bei allen Programmen der Schwerpunkt stärker auf Leistung gelegt werden muss, und zwar indem die Ziele eindeutiger festgelegt werden und sich auf weniger, dafür aber hochwertigere Leistungsindikatoren konzentriert wird; betont, dass in den Generaldirektionen der Kommission eine „Leistungskultur“ herrschen muss; begrüßt den Vorschlag der Kommission, wonach die Vorschriften kohärenter gestaltet werden sollten und der Verwaltungsaufwand für Begünstigte und Verwaltungsbehörden reduziert werden sollte, damit die Teilnahme an EU-Programmen erleichtert und die entsprechende Umsetzung verbessert werden kann;

5.  begrüßt, dass im vorgeschlagenen MFR 2021–2027 auch Herausforderungen wie die massiven Migrationsströme und Sicherheitsbedrohungen berücksichtigt werden; vertritt die Auffassung, dass angestrebt werden sollte, die Zusammenarbeit zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und internationalen Organisation wie den Vereinten Nationen, der NATO und dem Commonwealth zu vertiefen, damit die gemeinsamen weltweiten Herausforderungen in den Bereichen Außenpolitik, Sicherheit und humanitäre Hilfe bewältigt werden können, wobei den Zuständigkeiten der Einzelstaaten in diesen Bereichen Rechnung getragen werden sollte;

6.  nimmt zur Kenntnis, dass die EU-Investitionsstabilisierungsfunktion eingeführt wurde, bei der es sich um einen Mechanismus zur Abfederung von Schocks handelt; spricht sich dagegen aus, dass in übereifrigem Enthusiasmus immer neue Institutionen geschaffen werden, während die geltenden strengen Regeln zur Bewältigung monetärer und wirtschaftlicher Probleme beharrlich ignoriert oder unverhohlen missachtet werden; ist der Auffassung, dass die Förderung von Investitionen nicht als Alternative zu notwendigen Strukturreformen gesehen werden sollte;

7.  weist darauf hin, dass in dem Vorschlag der Kommission zum MFR 2021–2027 zwar einige künftige Optionen grob umrissen werden und eine Überarbeitung zahlreicher Politikbereiche angekündigt wird, dass sich jedoch erst nach Einführung der entsprechenden sektorbezogenen Rechtsvorschriften zeigen wird, welche Auswirkungen die neuen politischen Optionen haben werden; blickt daher der innerhalb der kommenden Wochen geplanten Veröffentlichung der Rechtsgrundlagen der einzelnen Ausgabenprogramme erwartungsvoll entgegen, da erst dann die grundlegenden Aspekte des vorgeschlagenen MFR 2021–2027 bewertet werden können;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2018
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen