ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Themen „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027“ und „Eigenmittel“
25.5.2018 - (2018/2714(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Younous Omarjee im Namen der GUE/NGL-Fraktion
B8-0241/2018
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Themen „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027“ und „Eigenmittel“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Artikel 311, 312 und 323 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[1] und die Verordnung (EU, Euratom) 2017/1123 des Rates vom 20. Juni 2017[2] zu deren Änderung,
– gestützt auf die Artikel 106a und Artikel 171 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],
– gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[4],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[5],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zur Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014–2020 nach der Wahl: Beitrag des Parlaments im Vorfeld des Kommissionsvorschlags[7],
– unter Hinweis auf das Reflexionspapier der Kommission vom 28. Juni 2017 über die Zukunft der EU-Finanzen (COM(2017)0358),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu dem Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen[8],
– unter Hinweis auf die Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“,
– unter Hinweis auf die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch das Europäische Parlament und den Rat am 4. Oktober 2016[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2017 zu einer europäischen Säule sozialer Rechte[10],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Oktober 2017 mit dem Titel „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der EU“ (COM(2017)0623),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. September 2017 mit dem Titel „Ein faires und effizientes Steuersystem in der Europäischen Union für den digitalen Binnenmarkt“ (COM(2017)0547),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union[11],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 mit dem Titel „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“[12],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2014 mit dem Titel „Verhandlungen über den MFR 2014–2020: Erkenntnisse und weiteres Vorgehen“[13],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. April 2014 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über das Eigenmittelsystem[14],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2014 zu dem System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[15],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zur Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014–2020 nach der Wahl[16],
– unter Hinweis auf den Bericht vom Dezember 2016 mit dem Titel „Future financing of the EU – Final report and recommendations of the High Level Group on Own Resources“ (Künftige Finanzierung der EU: Abschlussbericht und Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe ‚Eigenmittel‘),
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A8-0041/2018),
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses, die Stellungnahmen und des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses und den Standpunkt in Form von Änderungsanträgen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für konstitutionelle Fragen und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0048/2018),
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Wirtschafts- und Sozialkrise, die in den Jahren 2007 und 2008 in den Mitgliedstaaten ausbrach, immer noch spürbar sind, und in der Erwägung, dass die sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Ungleichheiten und Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten anhalten; in der Erwägung, dass durch den Haushaltsplan der EU öffentliche Investitionen gefördert werden sollten, indem produktive und strategische Branchen (einschließlich ihrer Modernisierung und Nachhaltigkeit), die öffentlichen Dienste, die Schaffung von Arbeitsplätzen, bei denen die Arbeitnehmerrechte geschützt werden, die Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Ungleichheiten, der Schutz der Umwelt und die uneingeschränkte Nutzung des Potenzials jedes Landes und jeder Region sowie auf Solidarität, Zusammenarbeit, gegenseitiger Achtung und Frieden beruhende Außenbeziehungen unterstützt werden;
B. in der Erwägung, dass sich der der MFR 2014–2020 rasch als ungeeignet für die Erfüllung des festgestellten Bedarfs erwiesen hat, insbesondere des Bedarfs, der sich aus der stark unverhältnismäßigen Schuldenlast ergibt, die darauf zurückzuführen ist und dadurch erhöht wurde, dass der Integrationsprozess und die Maßnahmen, die in seinem Rahmen getroffen wurden, asymmetrisch waren, wodurch einige Länder Nutzen aus ihm ziehen, während andere in eine schwerwiegende Konjunkturkrise gestürzt wurden; in der Erwägung, dass die Schuldenlast als Vorwand genutzt wurde, eine Sparpolitik aufzuerlegen, durch die sich die Rezession weiter verschärfte und die Sozialfunktion des Staates sowie die Rechte der Völker und die Arbeitnehmerrechte geschwächt wurden und die letztendlich zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit, zu mehr Armut, zu drastischen Lohnkürzungen, zu einem Anstieg des Renteneintrittsalters und zur Kürzung der öffentlichen Ausgaben in Bereichen wie Bildung, Kultur und Gesundheit geführt hat; in der Erwägung, dass auf den MFR 2014–2020 zurückgegriffen wurde, um eine Reihe neuer Krisen und Herausforderungen in Bereichen zu bewältigen, die nicht einberechnet worden waren, wie beispielsweise die extrem ungleiche wirtschaftliche Entwicklung und Verteilung der Schuldenlast, die hohe Arbeitslosigkeit, die zunehmende Einschränkung der sozialen Rechte und Arbeitnehmerrechte und die zunehmenden sozioökonomischen Ungleichheiten, und es in seinem Rahmen versäumt wurde, mit den Maßnahmen zu brechen, die die EU derzeit verfolgt, und – sowohl auf einzelstaatlicher Ebene als auch auf Unionsebene – zu Maßnahmen überzugehen, mit denen die Bemühungen der Mitgliedstaaten, für alle Bürger Wohlstand zu schaffen, eine gerechte Vermögensverteilung zu erreichen, für nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzsicherheit und Sozialschutz zu sorgen sowie auch dafür, dass hochwertige, universelle und kostenfreie öffentliche Dienstleistungen zur Verfügung stehen, und für ökologisches Wohlergehen in einer gesunden natürlichen Umwelt, Investitionen in Bildung und Infrastruktur sowie ein Leben in Würde für ältere Menschen, erschwinglichen Wohnraum sowie erschwingliche Energie und Kommunikation zu sorgen, gefördert werden; in der Erwägung, dass zur Verwirklichung dieser Ziele sowohl auf der Ebene der EU als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten unbedingt ein ganzheitliches Konzept zur Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Lohnungleichheiten zur Anwendung kommen muss, namentlich durch Umverteilungsmaßnahmen und öffentliche Investitionen in neue Arbeitsplätze;
C. in der Erwägung, dass der mehrjährige Finanzrahmen der Union von den neoliberalen und auf Einsparungen ausgerichteten politischen Maßnahmen geprägt ist, die im Zuge des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung auferlegt wurden und mit denen die sozioökonomischen Ungleichheiten in und zwischen den Mitgliedstaaten zugenommen haben und die Zahl der Menschen zugenommen hat, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind; in der Erwägung, dass die Deregulierung des Arbeitsmarkts und regressive Steuersysteme dazu beigetragen haben, dass das Vermögen nicht mehr an die Arbeitnehmer, sondern an Großkapitalisten fließt und dass sich die Einkommens- und Vermögensschere noch weiter öffnet; in der Erwägung, dass demokratisch gewählten Regierungen und Parlamenten mit dem Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung politische Entscheidungen entrissen wurden und die Völker Europas somit keine demokratische Kontrolle mehr ausüben können, was zu einer institutionalisierten Sparpolitik geführt hat; in der Erwägung, dass sich an dieser wachsenden Opposition gegen eine europäische Integration dieser Art zeigt, dass ein anderer Integrationsprozess notwendig ist, nämlich ein Prozess, der dem sozialen und demokratischen Fortschritt in der EU dient und in dessen Rahmen gerechte, friedliche Lösungen für internationale Herausforderungen und den weltweiten Dialog der Kulturen möglich sind, und zwar auf der Basis einer soliden Zusammenarbeit zwischen Ländern, die gleiche Rechte genießen;
D. in der Erwägung, dass das Erfordernis der Einstimmigkeit aufrechterhalten werden muss, um zu gewährleisten, dass der MFR allen Mitgliedstaaten und nicht nur einigen wenigen zugutekommt; spricht sich dafür aus, dass die autonome und flexible Verwaltungskapazität des neuen MFR für jeden Mitgliedstaat erhöht wird, indem der weiteren Zentralisierung und der ausufernden Bürokratie im Zusammenhang mit deren Durchführung ein Riegel vorgeschoben wird;
E. in der Erwägung, dass die Kommission ihr Paket von Vorschlägen mit dem Titel „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt – Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027“, einschließlich der künftigen Eigenmittel, am 2. Mai 2018 vorgelegt hat, obwohl in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates festgelegt ist, dass die Vorschläge bereits vor dem 1. Januar 2018 hätten vorgelegt werden sollen; in der Erwägung, dass die Werte, die als Grundlage der Solidarität, des nachhaltigen Wachstums und der Integration der EU proklamiert werden – und zwar Demokratie und Teilhabe, Gleichheit, soziale Gerechtigkeit und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte – in diesem Vorschlag untergraben werden; in der Erwägung, dass die von der Kommission vorgeschlagenen haushaltspolitischen Entscheidungen nicht die Prioritäten widerspiegeln, die gesetzt werden müssten, um Anreize für ein nachhaltiges, hochwertiges und sozial ausgewogenes Wachstum zu schaffen, und dass mit ihnen auch nicht dem Umstand Rechnung getragen wird, dass zwischen den Mitgliedstaaten Solidarität sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt herrschen muss;
F. in der Erwägung, dass die Kommission in ihren Vorschlägen mit dem Titel „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt – Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027“, einschließlich der künftigen Eigenmittel, einige in der Union herrschende Missstände nicht angeht, etwa die extrem ungleiche wirtschaftliche Entwicklung und Verteilung der Schuldenlast, die hohe Arbeitslosigkeit, die zunehmende Einschränkung der sozialen Rechte und Arbeitnehmerrechte und die zunehmenden sozioökonomischen Ungleichheiten; in der Erwägung, dass unbedingt mit den Maßnahmen gebrochen werden muss, die die EU derzeit verfolgt, und dass – sowohl auf einzelstaatlicher Ebene als auch auf Unionsebene – zu Maßnahmen übergegangen werden muss, mit denen die Bemühungen der Mitgliedstaaten, für alle Bürger Wohlstand zu schaffen, eine gerechte Vermögensverteilung zu erreichen, für nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzsicherheit und Sozialschutz zu sorgen sowie auch dafür, dass hochwertige, universelle und kostenfreie öffentliche Dienstleistungen zur Verfügung stehen, und für ökologisches Wohlergehen in einer gesunden natürlichen Umwelt, Investitionen in Bildung und Infrastruktur sowie ein Leben in Würde für ältere Menschen, erschwinglichen Wohnraum sowie erschwingliche Energie und Kommunikation zu sorgen, gefördert werden;
G. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Paket von Vorschlägen mit dem Titel „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt – Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027“, einschließlich der künftigen Eigenmittel, darauf beharrt, die derzeit bestehenden Steuerstrukturen beizubehalten und zu unterstützen, die eher Großkapitalisten als der Arbeiterklasse und dem Volk zum Vorteil gereichen; in der Erwägung, dass durch die strikten Maßnahmen zur Gewährleistung der Haushaltsdisziplin und die hohen Einbußen an staatlichen Einnahmen aufgrund von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung weiterer Druck auf die Haushalte der Mitgliedstaaten ausgeübt wird und die Interessen des Volkes und der Arbeitnehmer beeinträchtigt werden;
H. in der Erwägung, dass die Klimakrise und der Verlust an biologischer Vielfalt weiterhin eine anhaltende Gefahr für die Stabilität, die Gesundheit und die Lebensgrundlagen der Gesellschaften in aller Welt sowie für den Tierschutz darstellen; in der Erwägung, dass die im Rahmen der COP 21 gegebenen Zusagen umfassend in die richtige Richtung erweitert werden sollten, auch wenn sie bereits ehrgeizig erscheinen;
I. in der Erwägung, dass mit der europäischen Migrationspolitik nicht etwa die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und den am stärksten von der weltweiten Flüchtlingskrise betroffenen – d. h. den weltweit ärmsten – Ländern gefördert wird, sondern vielmehr bei Migranten zwischen Angehörigen nördlicher und südlicher Staaten unterschieden und damit mit zweierlei Maß gemessen wird – was zu einer weiteren Verschärfung der Lage in den ärmsten Ländern führt –, und dass diese Politik zunehmend von rassistischen und fremdenfeindlichen Kriterien geprägt ist;
Für ein wahrhaft progressives, soziales, friedliches, inklusives, ökologisches und feministisches Europa
1. vertritt die Auffassung, dass der nächste MFR der EU in eine Strategie des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und der Unterstützung einer nachhaltigen Landwirtschaft eingebettet werden sollte, damit er all ihren Bürgern nutzt; ist der Ansicht, dass der nächste MFR zu einem umweltverträglichen und sozial gerechteren Europa beitragen sollte; lehnt in diesem Zusammenhang den Vorschlag für einen neuen MRF ab, den die Kommission am 2. Mai 2018 vorgelegt hat und mit dem der Abbau der Kohäsionspolitik eingeläutet wird und eine „Festung Europa“ befürwortet wird, die von den Anliegen ihrer Bürger weit entfernt ist;
2. betont, dass zunächst über die Ziele und Politikbereiche des MFR Einigkeit hergestellt werden sollte, bevor diesen konkrete Mittel zugewiesen werden, und betont, dass das Parlament und der Rat umfassende Verhandlungen über alle Aspekte des MFR führen sollten, bevor Mittel zugewiesen und die letzten Anpassungen des gesamten MFR-Pakets vorgenommen werden; erinnert daran, dass das Europäische Parlament gemäß den Artikeln 312 Absatz 5 und 324 AEUV angemessen in den Prozess der Aushandlung des nächsten MFR eingebunden werden muss; fordert die Kommission und den Europäischen Rat auf, mit ihm nach Treu und Glauben transparente Verhandlungen zu führen; betont, dass es das einzige Parlament ist, dass auf der Aufgabenseite, aber nicht auf der Einnahmenseite ein Mitspracherecht hat, und wiederholt seine Forderung, dass diese demokratische Anomalie behoben wird;
3. lehnt die Kürzungen im Bereich der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab; fordert daher kontinuierliche und verstärkte Unterstützung für das Ziel, das Wohlstandsgefälle zwischen den reicheren und den ärmeren Regionen sowie die Einkommensunterschiede zwischen verschiedenen Gesellschaftsgruppen im Rahmen des nächsten Programmplanungszeitraums anzugehen;
4. spricht sich gegen jede nominelle oder relative Kürzung des Umfangs des EU-Haushalts im nächsten MFR aus; ist der Ansicht, dass der EU-Haushalt beträchtlich aufgestockt muss, um seine Umverteilungsfunktion zu stärken und so zu der Umsetzung des Grundsatzes des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts beizutragen; ist der Ansicht, dass diese Aufstockung verwirklicht werden sollte, indem die Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) erhöht werden, indem durch Umverteilung der zentrale Grundsatz gestärkt wird, dass die Mitgliedstaaten mit dem höchsten BNE proportional einen höheren Beitrag leisten sollten und so zu einem effektiven wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt statt zu einer Zunahme der Unterschiede in der Europäischen Union beitragen sollten;
5. beharrt darauf, dass eine angemessene Umverteilung der EU-Haushaltsmittel unter den Mitgliedstaaten erforderlich ist, wobei der jeweilige Stand ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung berücksichtigt werden sollte; spricht sich gegen die zunehmende Zentralisierung der Ausgaben aus dem EU-Haushalt durch die Kommission aus und befürwortet, dass mehr Mittel im Einklang mit dem Bedarf der einzelnen Länder auf nationaler Ebene verwaltet werden;
6. fordert einen starken und neuen sozioökologischen Plan für öffentliche Investitionen auf EU-Ebene, um zu einem in Bezug auf Soziales und Umwelt gerechten Übergang beizutragen; ist der Ansicht, dass unter anderem die Strukturfonds und der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in diesen neuen Investitionsplan aufgenommen werden sollten, dass Programme wie „Horizont 2020“ auf Forschung, Innovation und technologischen Wandel ausgerichtet werden sollten, um das Produktionsmodell nachhaltiger zu gestalten, und dass COSME sicherstellen sollte, dass die Beihilfen in der Sozialwirtschaft ankommen, die von großen Unternehmen unabhängig ist, da im Rahmen verbundener Unternehmen viele KMU Instrumente übergeordneter Unternehmen sind (weil sie Tochterunternehmen, Unterauftragnehmer, Franchiseunternehmen oder Hilfsunternehmen sind); fordert, dass alle EU-Mittel, die als Sicherheit oder als teilweise öffentlicher Beitrag verwendet werden, eindeutig als solche ausgewiesen werden, auch im Fall des Europäischen Stabilitätsmechanismus, der im Hinblick darauf überarbeitet werden sollte, dass er ein wesentliches Finanzierungsinstrument für diesen neuen sozioökologischen Plan für öffentliche Investitionen wird, damit direkte öffentliche Investitionen gestärkt werden;
Europäische strategische Investitionen
7. ist der Ansicht, dass bestimmte Obergrenzen im MFR beträchtlich aufgestockt werden müssen, nämlich diejenigen, die das Potenzial haben, den MRF zu einem flexiblen und organisierten System von EU-Programmen zu machen, das dafür konzipiert ist, insbesondere das Fehlen echter wirtschaftlicher Konvergenz anzugehen, Ungleichheiten abzubauen, Investitionen in die Änderung des Produktionsmodells zu fördern, die Klimaherausforderungen zu bewältigen und die Zusammenarbeit zwischen den Völkern Europas zu verbessern;
8. ist der Ansicht, dass die Aufstockung des EU-Haushalts dazu führen sollte, dass öffentliche Investitionen und Unterstützung für die produktiven Sektoren gestärkt werden, die vielfältigen strukturellen Abhängigkeiten der Länder verringert werden, Arbeitsplätze, bei denen die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden, und hochwertige öffentliche Dienstleistungen geschaffen werden und das Potenzial der Länder voll ausgeschöpft wird; betont, dass jegliche Konditionalität bei der Verwendung der EU-Mittel abgelehnt werden sollte;
9. fordert die Kommission auf, die negativen Auswirkungen des Brexit auf die Rechte und die wirtschaftliche Sicherheit der Bürger anzuerkennen und die durch den MFR 2021–2027 gebotene Gelegenheit zu nutzen, um auf die möglichen schädlichen Auswirkungen einzugehen, indem sie Ressourcen schafft, um die Auswirkungen auf die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten und Regionen einzudämmen;
10. ist der Ansicht, dass im nächsten MFR eine Zweckbindung der erforderlichen Mittel erfolgen muss, um für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in den Regionen in äußerster Randlage der EU zu sorgen und die in Artikel 349 AEUV vorgesehenen (und nie vollständig umgesetzten) Sondermaßnahmen für diese Regionen im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen umzusetzen, die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juni 2017 mit dem Titel „Förderung der Kohäsion und der Entwicklung in den Gebieten in äußerster Randlage der EU und die Umsetzung von Artikel 349 AEUV“[17] sowie in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der EU“ dargelegt werden; fordert nachdrücklich, dass bei Programmen oder Fonds, die den Regionen in äußerster Randlage zugutekommen, im nächsten MFR keine Kürzungen vorgenommen werden und dass sie im Gegenteil aufgestockt werden;
11. vertritt die Auffassung, dass der Kohäsionspolitik im Gesamthaushaltsplan der EU im Zeitraum nach 2020 deutlich mehr Gewicht beigemessen werden sollte, da der Kohäsionsfonds und die Strukturfonds eine wirksame Rolle spielen sollten, wenn es gilt, gegen die Asymmetrien zwischen und in den Mitgliedstaaten vorzugehen;
12. begrüßt die Zusage im Vorschlag der Kommission für den MFR, den wichtigen Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für Irland – Nord und Süd – auch nach dem Brexit fortzusetzen; erkennt an, dass dies eine deutliche Demonstration des Engagements der Europäischen Union für das Abkommen von Belfast darstellt;
Wirtschafts- und Währungsfragen
13. ist der Ansicht, dass es einen Konsens gibt, dass der MFR von den Tatsachen überrollt wurde; weist darauf hin, dass der MFR eine klare Aufgabe dabei hatte, Ausgaben zu begrenzen und einzudämmen, wenn man seinen Gesamtumfang und die Beschränkung innerhalb der einzelnen Rubriken des EU-Haushalts für die sieben Jahre seiner Geltungsdauer – mit nur einen geringem Gestaltungsspielraum –, bedenkt; ist der Ansicht, dass Ausgabenobergrenzen, eine geringe Flexibilität zwischen den Rubriken und das Verbot eines Defizits dazu beitragen, dass der MFR zu einem prozyklischen wirtschaftlichen Mechanismus wird statt zu einem antizyklischen, der es ermöglichen würde, dass der EU-Haushalt im Falle einer Rezension die Wirtschaft der EU wiederbeleben und in der Aufschwungphase ausgeglichen werden könnte; ist der Ansicht, dass der MFR von nun an eine antizyklische Rolle spielen muss;
14. übt scharfe Kritik an dem von der Kommission mit dem Vorschlag für den MFR 2021–2027 vorgegebenen Gesamtkurs; stellt fest, dass neuen Prioritäten eindeutig Vorrang vor traditionellen, gemeinnützigen Programmen eingeräumt wurde, obwohl es keine detaillierten Informationen bezüglich der Umstrukturierung des europäischen Haushalts und keine direkt vergleichbaren Zahlen gibt; bedauert zutiefst die anhaltende Tendenz hin zu einer immer stärkeren Nutzung von Finanzierungsinstrumenten zulasten von Finanzhilfen, obwohl allgemein anerkannt wird, dass bei ihrer Verwendung naturgemäß ein Mangel an Rechenschaftspflicht und Transparenz besteht;
15. spricht sich dagegen aus, dass den Finanzierungsinstrumenten und Investitionen in öffentlich-private Partnerschaften Priorität eingeräumt wird; ist der Ansicht, dass vielmehr durch den künftigen MFR in stärkerem Maße öffentliche Investitionen gefördert werden sollten, indem produktive und strategische Branchen, ihre Modernisierung und Nachhaltigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die die Rechte der Arbeitnehmer schützen, die Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Ungleichheiten, der Schutz der Umwelt und die Verwirklichung des gesamten Potenzials jedes Landes und jeder Region unterstützt werden;
16. lehnt strikt ab, dass die Kohäsionspolitik den im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU auferlegten Strukturreformen untergeordnet wird, da die Kohäsionspolitik nicht als Instrument der finanziellen Sanktionierung von Mitgliedstaaten oder Regionen dienen sollte, die Deregulierungs- oder Privatisierungsmaßnahmen ablehnen;
17. fordert die Einrichtung von Unterstützungsprogrammen für die Mitgliedstaaten, die einen Austritt aus dem Euro aushandeln möchten, weil die Beteiligung untragbar und unerträglich geworden ist; ist der Ansicht, dass diese Programme eine angemessene Entschädigung für den sozialen und wirtschaftlichen Schaden vorsehen sollten, der durch den Beitritt zur gemeinsamen Währung entstanden ist;
Menschen, sozialer Zusammenhalt und Werte
18. ist der Überzeugung, dass Europa dafür verantwortlich ist, der jüngeren Generation, die unter den nachteiligen Folgen der Wirtschaftspolitik leiden wird, die die Union in den vergangenen Jahrzehnten verfolgt hat, bessere Zukunftsperspektiven zu bieten; ist entschlossen, sein Leitprogramm Erasmus+, das allen jungen Europäern zugutekommen muss und nicht hauptsächlich den Studenten, die über die Mittel für einen Auslandsaufenthalt verfügen, deutlich auszubauen, da dieses Programm momentan aufgrund der sehr niedrigen Finanzausstattung im derzeitigen Haushalt der sehr hohen Nachfrage vonseiten äußerst qualifizierter Bewerber nicht entsprechen kann; schlägt vor, dass die Haushaltsmittel für Erasmus+ im nächsten MFR zumindest verdreifacht werden und dass mindestens die Hälfte dieser Mittel für junge Menschen aus den ärmsten sozialen Schichten zweckgebunden wird;
19. lehnt jede Form makroökonomischer Konditionalität bei der Verwendung von EU-Mitteln entschieden ab; hebt die Risiken hervor, die mit der Schaffung verschiedener politischer Konditionalitäten einhergehen, und lehnt auch diese Art von Konditionalität entschieden ab;
20. spricht sich dafür aus, die Mittel aufzustocken, die Programmen zur Förderung von Arbeitsplätzen mit Arbeitnehmerrechten und zur sozialen Eingliederung von jungen Menschen zugewiesen sind, und dabei sicherzustellen, dass die Unionsmittel nicht zur Schaffung von unbezahlten Praktika, prekären Beschäftigungsbedingungen oder der Ersetzung von Dauerstellen durch befristete Stellen oder unbezahlte Praktika beitragen;
Natürliche Ressourcen und Umwelt
21. fordert mit Nachdruck eine Aufstockung der Finanzmittel für die Landwirtschafts- und Fischereipolitik und eine Änderung des Beihilfesystems zugunsten von Landbesitzern; betont, dass dies die Entwicklung einer neuen Politik zur Förderung von Ernährungssouveränität, lokaler Landwirtschaft und Genossenschaften und einen Wandel hin zu einem tragfähigeren Landwirtschaftsmodell erforderlich macht, das die Versorgung der Verbraucher mit Lebensmitteln durch öffentliche Unternehmen sicherstellt und verhindert, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe dem Großhandelssektor untergeordnet werden; ist der Ansicht, dass bei der Fischereipolitik die Erschöpfung der Ozeane berücksichtigt werden sollte und Selbstzurückhaltung ein integrativer Grundsatz der Nutzung der Meere werden sollte;
Landwirtschaft
22. betont, dass eine öffentliche GAP benötigt wird, bei der der Binnenmarkt Vorrang hat, einträgliche Preise im Mittelpunkt der Landwirtschaftspolitik stehen und Instrumente für die Regulierung von Märkten und Produktion festgelegt werden; lehnt jeden Versuch der Renationalisierung der Kosten der GAP ab; betont, dass Mechanismen für die staatliche Regulierung der Erzeugung und der Märkte geschaffen werden müssen, damit für gerechte Erzeugerpreise und ein stabiles und faires Einkommen für Landwirte gesorgt ist;
23. fordert, dass der Schwerpunkt wieder auf einen der zentralen Grundsätze der GAP – nämlich „in der Landwirtschaft tätigen Personen eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten“ – gelegt wird, um der zunehmenden Konzentration der Produktion, dem Rückgang der Anzahl der Kleinbetriebe und der Zunahme der regionalen Asymmetrien sowie der Abhängigkeit von Erzeugnissen aus dem Ausland, die den größten europäischen Volkswirtschaften zugutekommen, entgegenzuwirken; beklagt, dass dieses Phänomen das Erbe in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum bedroht, das von globaler Bedeutung ist, während Großunternehmen der Agrarwirtschaft ihre Margen ausweiten und ihr Modell eines weltweiten Ernährungssystems mit seinen zerstörerischen ökologischen Folgen durchsetzen; betont, dass den Landwirten eine zentrale Rolle zukommt, was die Agrar- und Lebensmittelpolitik angeht;
24. ist der Ansicht, dass es der GAP seit ihrer Einführung nicht gelungen ist, einen ihrer zentralen Grundsätze umzusetzen und „in der Landwirtschaft tätigen Personen eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten“; ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt bei der anstehenden Reform wieder auf diesen zentralen Grundsatz gelegt werden muss, um der zunehmenden Konzentration der Erzeugung und dem Rückgang der Anzahl der Kleinbetriebe entgegenzuwirken, die die Entvölkerung des ländlichen Raums noch verschärfen; lehnt die marktbeherrschende Stellung und die unfaire Preisgestaltung der Großunternehmen der Agrarwirtschaft, die auf Kosten der Lebensmittelsicherheit, ‑qualität und ‑souveränität, der Gesundheit von Mensch und Tier, des Tierwohls und der Umwelt erfolgen, strikt ab; erachtet es als äußerst wichtig, die Ungleichheit in der Agrarwirtschaft zu bekämpfen und den Generationswechsel in der Landwirtschaft zu erleichtern; fordert die Kommission angesichts der anstehenden GAP-Reform auf, den Schwerpunkt von der aktuellen GAP – die von Intensivlandwirtschaft und großflächigen Monokulturen geprägt ist – auf eine nachhaltige Landwirtschaft und eine nachhaltige Politik im Bereich Lebensmittel zu verlagern und zu diesem Zweck den unterschiedlichen Fragestellungen und Herausforderungen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt sowie Ernährung und Gesundheit Rechnung zu tragen; bedauert daher die Kürzung des Agrarhaushalts; bedauert zutiefst, dass sich die Kürzungen schwerpunktmäßig auf die Entwicklung des ländlichen Raums und Ausgaben für Agrarumweltmaßnahmen beziehen, die von entscheidender Bedeutung sind, statt auf die weniger gezielten Direktzahlungen; ist der Ansicht, dass diese unverhältnismäßigen Kürzungen sowie die Streichung der zweckgebundenen Mittel (sogenannte Ökologisierung“) für die Umwelt im Rahmen von Säule I zeigen, dass es trotz gegenteiliger Behauptungen eine allgemeine Abkehr von agrarökologischer Innovation hin zur Verfestigung der langfristigen Verhaltensweisen, die agrarökologische Probleme verursachen, gibt; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit die in der Landwirtschaft tätigen Frauen stärker wahrgenommen werden und ihre Rolle gestärkt wird; verurteilt das Phänomen der Landnahme aufs Schärfste und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in diesem Bereich rasch zu handeln; bekräftigt, dass das Recht auf Wasser ein universelles Recht ist, das jedem Menschen gewährt werden sollte, und dass Wasser nicht privatisiert werden sollte; fordert die Kommission auf, die Patentierung von Saatgut in jeder Form zu verbieten, um die Landwirte vor dem Wettbewerbsdruck multinationaler Saatgutkonzerne zu schützen, und lokales Saatgut sowie unser genetisches und kulturelles Erbe zu schützen; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Zulassung, den Anbau und die Vermarktung von GVO zu untersagen und den integrierten Pflanzenschutz (Integrated Pest Management, IPM) als Konditionalität in die neue GAP aufzunehmen, um den Einsatz von Pestiziden zu verringern;
Meerespolitik
25. bedauert, dass die Kommission in ihrem Vorschlag für den MFR 2021–2027 weniger Finanzmittel für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) veranschlagt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, genauere und besser vergleichbare Daten vorzulegen, damit die geleistete Unterstützung angemessener bewertet werden kann und in Zukunft gezieltere Maßnahmen ergriffen werden können; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Bedeutung des EMFF zu würdigen und dafür Sorge zu tragen, dass seine Finanzausstattung ausreicht, um die Erwartungen der Küstenbevölkerung und der Betroffenen zu erfüllen, die ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern und die Probleme in Angriff zu nehmen, die sich aus dem Rückgang der Bestände und dem Verlust der biologischen Vielfalt ergeben;
26. fordert eine Stärkung des EMFF, die vor allem darauf abstellt, die kleine und die handwerkliche Fischerei sowie die Küstenfischerei zu unterstützen, die Sicherheit der Flotte, die Arbeitsbedingungen, die Gesundheit und die Hygiene an Bord zu verbessern, die Fischbestände für die Zukunft zu sichern, das Wissen über die staatlichen Mittel zu verbessern und den Ausbau der wissenschaftlichen und technischen Kapazitäten der Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen der Mitgliedstaaten zu fördern; befürwortet die Ausgleichs- und Unterstützungsmechanismen für die Einkünfte der Fischer, zumal die Fischerei ein Gewerbe ist, das Schwankungen unterliegt; spricht sich für die Einführung eines Programms aus, das auf die besonderen Bedürfnisse und Schwierigkeiten der Gebiete in äußerster Randlage abgestimmt ist und mit dem das POSEI-Fischerei-Programm wiederhergestellt wird und neue POSEI-Verkehrsverbindungen geschaffen werden;
Migration
27. vertritt die Auffassung, dass die humanitäre Notlage im Zusammenhang mit den Problemen rund um die Aufnahme von Migranten und Flüchtlingen eine andere Politik erfordert, bei der der Schutz des Einzelnen, der Zugang zu den Grundrechten und der Grundversorgung, die humanitäre Hilfe und die Durchführung von Rettungseinsätzen im Vordergrund stehen; ist vor diesem Hintergrund zutiefst beunruhigt darüber, dass für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) vorgemerkte Mittel (AMIF) auf den Europäischen Sozialfonds (ESF) übertragen wurden;
28. spricht sich gegen jegliche Erhöhung der Mittel für Frontex aus, zumal diese Agentur an Rückkehr-, Grenzschutz- und Sicherheitsmaßnahmen beteiligt ist; schlägt stattdessen vor, diese Mittel einer Agentur zuzuführen, die einzig damit befasst ist, humanitäre Hilfe zu leisten und Such- und Rettungseinsätze durchzuführen;
29. bekräftigt seine Auffassung, dass die Mittel der EU für die Aufnahme und die Integration von Migranten und Asylsuchenden massiv aufgestockt werden sollten, was einer Abkehr von den bestehenden Prioritäten des Grenzschutzes und anderen kostspieligen Sicherheitsmaßnahmen wie der Verwaltungshaft und umfassenden IT-Systemen für die Grenzkontrolle gleichkäme, deren Wirksamkeit nicht erwiesen ist und die häufig im Widerspruch zu den Rechten von Migranten stehen; fordert die Kommission auf, zusätzliche Mittel, die für konkrete Maßnahmen vorgemerkt sind, vor allem den Mitgliedstaaten zuzuweisen, die sich zu Maßnahmen bereit erklären, die, wie in der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu dem Haushaltsplan 2016 vorgeschlagen, der Aufnahme und der Integration von Migranten und Asylsuchenden dienen;
30. vertritt die Auffassung, dass der Erfolg der Migrationsfonds der EU von Verfahren auf einzelstaatlicher und auf Unionsebene abhängt, mit denen für Transparenz, eine wirksame Überwachung und Rechenschaftspflicht gesorgt wird; hebt hervor, dass es unbedingt notwendig ist, Überwachungs- und Bewertungsmechanismen einzuführen, die bereits auf halbem Wege und nicht erst im Nachhinein zur Anwendung kommen und mit denen sichergestellt wird, dass die Ausgaben Wirkung zeigen, und geprüft wird, ob die EU ihre politischen Ziele erreicht; fordert daher die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Grundlage der durchgeführten Tätigkeiten auf Ebene der Politik und der Projekte Ergebnisindikatoren und messbare Zielvorgaben festgelegt werden; fordert die Einführung qualitativer und quantitativer Indikatoren, die vergleichbar sein und im zeitlichen Verlauf stabil bleiben sollten, um zu messen, wie die Mittel der EU wirken und ob die damit verbundenen Ziele erreicht werden; betont, dass systematisch quantifizierte Daten erhoben werden sollten; ist der Überzeugung, dass der Europäische Rechnungshof Projekte über den gesamten Haushaltszyklus hinweg und nicht erst gegen Ende hin überwachen sollte;
31. vertritt die Auffassung, dass die zuständigen Behörden über das gesamte Antragsverfahren hinweg für mehr Transparenz sorgen sollten und dass Ausschreibungen weit verbreitet werden und leicht zugänglich sein sollten; schlägt vor, dass lokale und regionale technische Stellen bei dieser Verbreitung tatkräftig mithelfen und im Rahmen des Antragsverfahrens Unterstützung leisten könnten; betont, dass die Kommission im Hinblick auf die ausgewählten Programme und Projekte jedes Jahr folgende Informationen veröffentlichen sollte: die Bezeichnung und die Art aller unterstützten Projekte (dabei sollten nichtssagende Titel wie „Kapazitätsaufbau“, die nicht dem eigentlichen Inhalt entsprechen, vermieden werden), das Jahr, in dem das Projekt finanziert wurde, die Laufzeit des Projekts, den Umfang des Beitrags der EU und die politische Priorität, der er Genüge tut, die Gesamtzahl der Bieter, die sich an der Ausschreibung beteiligen, die Bewertungskriterien und die Höhe des Betrags, der von dem Beitrag der EU verbleibt, da er nicht zugewiesen wurde;
32. fordert, dass die Gelder für Entwicklung und die humanitäre Hilfe der EU nicht an die Fähigkeit bzw. die Bereitschaft der Partnerländer zur Zusammenarbeit bei der Steuerung der Migration (z. B durch Rückübernahmeklauseln) geknüpft werden; beharrt darauf, dass Projekte, mit denen die Grundrechte von Migranten unterlaufen und Diktaturen legitimiert werden, keine Unterstützung erhalten;
33. vertritt die Auffassung, dass die Zivilgesellschaft, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, bei der Wahrung, Förderung und Umsetzung der Rechte von Migranten eine wichtige Funktion erfüllt; betont, dass diese nichtstaatlichen Organisationen in ihrer Funktion als Hüterinnen und Förderinnen der Grundrechte, als unmittelbare Dienstleistungserbringerinnen und als Innovatorinnen, die neue Instrumente entwickeln und die Kapazitäten unterschiedlicher Interessenträger ausbauen, unterstützt werden sollten; fordert daher, dass für Organisationen der Zivilgesellschaft Grundsätze einer wirksamen Partnerschaft festgelegt werden, mit denen sichergestellt wird, dass diese Organisationen bei der Vorbereitung, Planung, Überwachung, Umsetzung und Bewertung der Finanzierung sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf Unionsebene gehört werden; weist nachdrücklich darauf hin, dass diese Grundsätze verbindlich sein sollten;
34. vertritt die Auffassung, dass die Defizitregeln der EU, die in deren Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegt sind, nicht für Mittel gelten sollten, die für die Aufnahme und die Integration von Migranten und Asylsuchenden verwendet werden;
Sicherheit und Verteidigung
35. lehnt die Schaffung einer europäischen Verteidigungsunion und die Einleitung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) ab, da dies gegen das Konsensprinzip der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) verstößt und bewirkt, dass eine EU-Armee entsteht und die Welt an Konflikten reicher, an Frieden jedoch ärmer wird; spricht sich daher grundsätzlich dagegen aus, den Sicherheits- und Verteidigungshaushalt der Mitgliedstaaten aufzustocken; fordert, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten um Frieden, diplomatische und friedliche Konfliktlösungen, unter anderem im Wege von Vermittlungsinitiativen, und um Programme für die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen bemühen; unterstützt die nukleare Abrüstung und den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen;
36. lehnt die Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich sowie die Einführung der neuen Rubrik V („Sicherheit und Verteidigung“), aus der der Europäische Verteidigungsfonds nach 2020 finanziert wird, strikt ab; weist erneut darauf hin, dass Ausgaben aufgrund von Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen gemäß Artikel 41 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union nicht zulasten des Haushalts der Union gehen dürfen; verurteilt und bedauert zutiefst, dass die EU in beispielloser Geschwindigkeit militarisiert wird; fordert nachdrücklich die Entwaffnung einschließlich der nuklearen Abrüstung, die Demobilisierung der Streitkräfte und ein Ende der Militärinterventionen von außen; fordert die Auflösung der NATO; weist erneut darauf hin, dass es keinen besseren Weg gibt, den Frieden zu fördern, als Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu unterstützen, humanitäre Hilfe zu leisten und eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung voranzutreiben, die nachhaltig und fair ist; erklärt, dass die externe Zusammenarbeit auf dem Grundsatz der internationalen Solidarität und der uneingeschränkten Achtung des Wunsches der einzelnen Länder nach Entwicklung und der Achtung der jeweiligen Geschwindigkeit der Entwicklung beruhen sollte;
Krisenreaktion
37. hebt hervor, dass der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) von großer Bedeutung dafür ist, auf große Naturkatastrophen zu reagieren, und nimmt die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen für den EUSF zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, für eine weitere Erhöhung dieser Mittel zu sorgen und die Bestimmungen, die für diesen Fonds gelten, so zu ändern, dass er flexibler und rascher sowie auch bei anderen Katastrophen mit schwerwiegenden Folgen greift und sich der Zeitraum zwischen Katastrophen und der Bereitstellung von Mitteln verkürzt;
Auswärtiges Handeln
38. lehnt den Vorschlag der Kommission ab, nahezu alle externen Instrumente in einem einzigen Instrument zusammenzuführen („Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit“), da die demokratische Kontrolle, die Rückverfolgbarkeit von Mitteln und Ausgaben sowie die parlamentarische Kontrolle dadurch weiter eingeschränkt und gefährdet werden;
39. vertritt die Auffassung, dass die bestehenden EU-Fonds für Entwicklungsländer dazu dienen sollten, zu der Entwicklung und der Solidarität zwischen den Völkern, nicht jedoch zu der Förderung und dem Schutz der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen transnationaler Unternehmen oder den politischen Interessen von EU-Mächten beizutragen;
Verwaltung
40. nimmt seine derzeitige Personalpolitik mit Besorgnis zur Kenntnis, zumal die Probleme und die Arbeitslast für die Organe der EU zunehmen; weist darauf hin, dass es nicht genügend Dolmetscher und Übersetzer gibt und dass dies ein Problem für die Wahrung und den Schutz des Grundsatzes der Mehrsprachigkeit und für die Arbeit der Delegationen aus unterschiedlichen Ländern darstellt; spricht sich gegen weitere Einsparungen beim Personal aus;
Sonstiges
41. bekräftigt seine Überzeugung, dass eine Abstimmung der Finanzplanung mit der Mandatsdauer der Kommission und des Europäischen Parlaments die demokratische Verantwortung, die Rechenschaftspflicht und die Legitimität erhöhen würde; begrüßt das Modell 5+5 mit einer Überarbeitung auf halbem Wege, sofern es auf den Konjunkturzyklus abgestimmt ist; weist darauf hin, dass der MFR bislang eine Laufzeit von sieben Jahren hatte und dass mit einem neuen Modell („5+5“) für politische Kontrolle durch das Parlament in jeder Wahlperiode gesorgt werden könnte; hebt hervor, dass mit ihm auch der Spielraum für Änderungen bei der Verwaltung der Programme größer werden könnte, zumal Konjunkturzyklen ja nicht mehr so lange dauern wie früher, wodurch es möglich würde, in Zeiten der Rezession einen umfassenden MFR anzunehmen und in Hochkonjunkturphasen gemäßigter vorzugehen, ohne im Gegenzug auf die Stabilität langfristiger Programme verzichten zu müssen, die über den gesamten Zehnjahreszeitraum fortgeführt werden könnten;
Eigenmittel
42. vertritt die Auffassung, dass durch eine wirksame Bekämpfung der Korruption und der Steuerhinterziehung multinationaler Unternehmen und der Reichsten eine Summe in die nationalen Haushalte eingestellt werden könnte, die sich den Schätzungen der Kommission zufolge auf 1 000 Mrd. EUR jährlich beläuft, und dass in der Europäischen Union in diesem Bereich noch ein erhebliches Handlungsdefizit besteht; weist darauf hin, dass es dringend notwendig ist, eine europäische Behörde zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des Steuerbetrugs einzurichten;
43. ist überzeugt, dass Europa nur dann gerechter und fortschrittlicher werden kann, wenn die EU in einer Weise überholt wird, dass sie den Erwartungen der Bürger im Hinblick auf Solidarität, Zusammenhalt, Asyl, Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt, Ökologisierung der Wirtschaft und der Energieerzeugung und Unterstützung für Forschung, Bildung und gesellschaftlichen Fortschritt umfassender gerecht wird; vertritt die Auffassung, dass nur ein Einkommenssystem auf der Grundlage von Eigenmitteln, die sich aus der Besteuerung der größten Vermögen, der Finanztransaktionen und der die Umwelt am stärksten verschmutzenden Unternehmen ergeben, eine angemessene Finanzierung der Maßnahmen der Union in diesen Bereichen ermöglichen könnte;
44. fordert in dieser Hinsicht eine Besteuerung der Finanzwirtschaft und großer digitaler multinationaler Unternehmen sowie die Einführung einer gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und einer CO2-Grenzsteuer, damit ein autonomes, gerechteres, transparenteres, einfacheres und gleichberechtigteres Finanzsystem entsteht, das für die Bürger besser nachvollziehbar ist und dessen Beitrag zum Haushalt der EU sich deutlicher fassen lässt;
45. weist erneut darauf hin, dass zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten koordinierte steuerliche Maßnahmen umgesetzt werden können, die sich gegen das Großkapital richten und den Menschen, den Arbeitnehmern und den Ländern zum Vorteil gereichen; lehnt die Entwicklung einer „europäischen Steuerpolitik“ ab;
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46. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen zu übermitteln.
- [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
- [2] ABl. L 163 vom 24.6.2017, S. 1.
- [3] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
- [4] ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.
- [5] ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 29.
- [6] ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39.
- [7] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0309.
- [8] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0401.
- [9] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0363.
- [10] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0010.
- [11] ABl. C 27E vom 31.1.2008, S. 214.
- [12] ABl. C 380E vom 11.12.2012, S. 89.
- [13] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0378.
- [14] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0432.
- [15] Angenommene Texte, P8_TA(2014)0097.
- [16] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0309.
- [17] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0316.