Entschließungsantrag - B8-0242/2018Entschließungsantrag
B8-0242/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Fazilität „Connecting Europe“ nach 2020

28.5.2018 - (2018/2718(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Marian-Jean Marinescu, Wim van de Camp, Francisco José Millán Mon, Ivo Belet im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0242/2018

Verfahren : 2018/2718(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0242/2018
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B8-0242/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Fazilität „Connecting Europe“ nach 2020

(2018/2718(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 311, 312 und 323 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[1] und deren spätere Änderung durch die Verordnung (EU, Euratom) 2017/1123 des Rates vom 20. Juni 2017[2],

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zur Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014–2020 nach der Wahl: Beitrag des Parlaments im Vorfeld des Kommissionsvorschlags[3],

–  unter Hinweis auf das Reflexionspapier der Kommission vom 28. Juni 2017 über die Zukunft der EU-Finanzen (COM(2017)0358),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu dem Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen[4],

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2016 für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (COM(2016)0604) und die dazugehörige Arbeitsunterlage der Kommissiondienststellen (SWD(2016)0299),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2016 für eine Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (COM(2016)0606),

–  unter Hinweis auf die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch das Parlament am 4. Oktober 2016 und durch den Rat am 5. Oktober 2016,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2016 zur Halbzeitüberarbeitung des MFR 2014–2020[5],

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 15. Juni 2016 – Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens[6],

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Verkehr und seine Infrastruktur grundlegende und wichtige Faktoren für die Entwicklung eines Landes und für das Wohlergehen der Bevölkerungen der Mitgliedstaaten sind, weshalb der Verkehr nach wie vor einer der wichtigsten Bereiche für Investitionen ist und im Wege der Stärkung des wirtschaftlichen Potenzials sämtlicher Regionen der EU zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung beiträgt und somit den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt, den Binnenmarkt und auf diese Weise auch Kohäsion, Integration und soziale und wirtschaftliche Inklusion fördert, Ungleichgewichten zwischen Regionen entgegenwirkt, den Zugang zu Dienstleistungen und Ausbildungsangeboten in den gegenwärtig von Abwanderung bedrohten Gebieten in äußerster Randlage erleichtert und Netzwerke für die Gründung oder den Aufbau von Unternehmen stärkt;

B.  in der Erwägung, dass die Fazilität „Connecting Europe“ als gemeinsames, zentral verwaltetes Finanzierungsprogramm für die Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur und als Teil der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und der „20-20-20“-Ziele der EU im Bereich der Energie- und Klimapolitik konzipiert wurde;

C.  in der Erwägung, dass die Fazilität „Connecting Europe“ einen erheblichen Anteil der Finanzmittel der EU für Verkehrs- und Energievorhaben bereitstellt und einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft leistet, wodurch sie dazu beiträgt, dass die im Rahmen des Übereinkommens von Paris angestrebten Emissionssenkungsziele der EU erreicht werden;

D.  in der Erwägung, dass die Fazilität „Connecting Europe“ auf der Grundlage der jeweiligen bereichsspezifischen Leitlinien die Entwicklung transeuropäischer Netze (TEN) fördern sollte, um den Zusammenhalt im Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf dem Weltmarkt zu verbessern und gleichzeitig Marktversagen in Angriff zu nehmen, wobei das Augenmerk auf Projekten von hohem europäischem Mehrwert liegen und dazu beigetragen werden sollte, weitere Investitionen aus der Privatwirtschaft zu mobilisieren;

E.  in der Erwägung, dass die Arten von Projekten, die von der Fazilität „Connecting Europe“ kofinanziert werden, zu den Bestrebungen der EU passen, die Verbundfähigkeit europaweit für drei Hauptbereiche zu verbessern und die Unterstützung auf öffentliche Güter von europäischer Dimension zu konzentrieren; in der Erwägung, dass die Fazilität „Connecting Europe“ zu den Prioritäten der Kommission in Bezug auf Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, den Binnenmarkt, die Energieunion, das Klima und den digitalen Binnenmarkt beiträgt und damit die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der EU stärkt;

F.  in der Erwägung, dass die Fazilität „Connecting Europe“ im Bereich Verkehr bis Ende 2017 bereits 21,3 Mrd. EUR an Finanzhilfen für Projekte im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) vergeben und insgesamt 41,6 Mrd. EUR an Investitionen mobilisiert hatte; in der Erwägung, dass im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzhilfevereinbarungen für gemischte Projekte unterzeichnet werden, bei denen Finanzhilfen aus der Fazilität „Connecting Europe“ mit privaten Finanzmitteln, unter anderem aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), kombiniert werden; in der Erwägung, dass das ursprünglich für diese Ausschreibung vorgesehene Budget in Höhe von 1 Mrd. EUR im November 2017 um 350 Mio. EUR aufgestockt wurde, um die Priorität „Innovation und neue Technologien“ im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für alternative Kraftstoffe voranzubringen;

G.  in der Erwägung, dass die Kommission ihre Legislativvorschläge zu europäischen strategischen Investitionen sowie zu einer aktualisierten Fazilität „Connecting Europe“ voraussichtlich im Mai und Juni 2018 vorlegen wird;

1.  hebt hervor, dass Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bedeuten, dass in langfristiges Wachstum, Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze investiert wird, wo die EU für die Bürgerinnen und Bürger spürbaren Mehrwert einbringt;

2.  ist der Auffassung, dass im Bereich des Verkehrs Projekten Vorrang eingeräumt werden sollte, mit denen grenzüberschreitende Verbindungen geschaffen oder verbessert werden, Lücken geschlossen und Engpässe beseitigt werden; geht daher davon aus, dass in diesem Szenario die Fazilität „Connecting Europe“ einen konkreten Beitrag zu der Bestrebung leisten würde, einen einheitlichen europäischen Verkehrsraum zu erreichen;

3.  beharrt überdies darauf, dass das Augenmerk der Fazilität „Connecting Europe“ darauf liegen sollte, zur Entwicklung der Konnektivität im Verkehr einen EU-Mehrwert beizusteuern, hauptsächlich dadurch, dass ihr Augenmerk auf Projekte auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene gelegt wird, die sonst ohne die Unterstützung der EU nicht verwirklicht würden;

4.  unterstützt den Gedanken, dass die Fazilität „Connecting Europe“ weiterhin öffentliche und private Finanzmittel auf Ziele der EU-Politik hinlenken, dort, wo Kosten auf nationaler bzw. lokaler Ebene getragen werden, aber die Vorteile europaweit spürbar sind, Schlüsselinvestitionen ermöglichen und zur Beschleunigung der Verlagerung hin zu einer emissionsarmen und digitalen Gesellschaft beitragen sollte;

5.  bestärkt die Kommission darin, weiterhin Finanzmittel aus der Fazilität „Connecting Europe“ in Form von Finanzhilfen zuzuweisen, da sich eine große Mehrheit der Finanzierungen aus der Fazilität „Connecting Europe“ auf Projekte bezieht, die weiter reichende regionale Vorteile und Vorteile für die EU mit sich bringen, für die aber keine ausreichende innerstaatliche oder marktgestützte Finanzierung verfügbar ist;

6.  fordert die Kommission auf, weitere Wege zu prüfen, die Fazilität „Connecting Europe“ als politikgesteuertes Instrument mit konkreten bereichsspezifischen Zielen zu fördern, mit dem komplexe Vorhaben mit einer Dimension grenzübergreifender oder EU-weiter Interoperabilität in Angriff genommen werden;

7.  hebt hervor, dass es auf unmittelbare Verwaltung ankommt, die für eine rasche Zuweisung von Geldern und einen sehr soliden Haushaltsvollzug sorgt; betont, dass sich die direkte Verwaltung von Finanzhilfen aus der Fazilität „Connecting Europe“ dank einer leistungsstarken Projektpipeline und eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens, der Fokussierung auf die Ziele der EU-Politik, der koordinierten Durchführung und der umfassenden Beteiligung der Mitgliedstaaten als sehr effizient erwiesen hat, da die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) in Bezug auf die Finanzverwaltung der Fazilität „Connecting Europe“ und die Optimierung der Haushaltsmittel eine sehr gute Bilanz aufweist, vor allem dank ihrer Flexibilität, wenn es darum geht, im Rahmen bestimmter Maßnahmen nicht verwendete Gelder rasch zur Finanzierung neuer Maßnahmen umzuschichten; fordert nachdrücklich, die INEA zu stärken, damit EU-Gelder ordnungsgemäß ausgegeben werden;

8.  bekräftigt, dass die 2017 gestartete Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für gemischte Projekte, bei der Finanzhilfen aus der Fazilität „Connecting Europe“ mit marktgestützter Finanzierung, insbesondere im Rahmen des EFSI verfügbaren Finanzierungsinstrumenten, kombiniert werden, die Komplementarität zwischen den beiden Förderungssystemen verstärken, gleichzeitig jedoch weitere Finanzierungsquellen, insbesondere den EFSI, private Investoren oder nationale Förderbanken, mobilisieren soll;

9.  hebt hervor, dass es vorteilhaft ist, dass die Fazilität „Connecting Europe“, Horizont 2020, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und der EFSI einander ergänzen; weist darauf hin, dass der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds eine starke regionale Dimension aufweisen, mit der auf die lokale Nachfrage reagiert und das Augenmerk bei der Finanzierung auf die weniger entwickelten Regionen und die 15 Mitgliedstaaten, die für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds infrage kommen, gelegt wird, während die Fazilität „Connecting Europe“ zentral den EU-weiten Schwerpunkt der TEN-V-Kernkorridore in Angriff nehmen soll, indem das Augenmerk auf die Integration der EU durch grenzüberschreitende Verbindungen und Vernetzungen, die Beseitigung von Engpässen und Interoperabilitätsprojekte gelegt wird;

10.  begrüßt die Initiativen, in denen ein Teil der Haushaltsmittel für die Kohäsion (11,3 Mrd. EUR – Verkehr) im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ unter direkter Verwaltung eingesetzt wurde; stellt fest, dass die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur der EU auch künftig auf einer ausgewogenen Kombination zentral und geteilt verwalteter Finanzierungsquellen basieren sollten;

11.  stellt fest, dass die Fazilität „Connecting Europe“ als Katalysator für den EFSI gewirkt hat, da mehrere Projekte im Zusammenhang mit Direktinvestitionen aus der Fazilität „Connecting Europe“ eingeleitet wurden, die in die Projektpipeline des EFSI Eingang fanden; weist überdies darauf hin, dass Projekte, die mit Unterstützung der Fazilität „Connecting Europe“ ausgearbeitet oder zum Teil mit Finanzhilfen aus der Fazilität „Connecting Europe“ unterstützt wurden, inzwischen Förderung aus dem EFSI erhalten; hebt jedoch hervor, dass der EFSI bei den Finanzierungsinstrumenten der Fazilität „Connecting Europe“ einen Substitutionseffekt bewirkt hat;

12.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auch künftig den wichtigsten politischen Zielen der Fazilität „Connecting Europe“ zu verschreiben, nämlich im Bereich Verkehr der Fertigstellung des TEN-V-Kernnetzes einschließlich der Einführung von SESAR und ERTMS und dem Übergang zu einer sauberen, wettbewerbsfähigen, innovativen und vernetzten Mobilität bis 2030 (mit einem EU-weiten Netz einer Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe bis 2025) und Fortschritten bei der Fertigstellung des TEN-V-Gesamtnetzes bis 2050, im Bereich Energie der Vollendung der vorrangigen TEN-E-Korridore bis 2030 und der Bearbeitung der thematischen Bereiche, die an der Mitteilung „Saubere Energie für alle Europäer“ und an den langfristigen Zielen zur Emissionsminderung – Realisierung intelligenter und digitaler Netze, Verwirklichung der Verbundziele für 2030 (auch für Mitgliedstaaten in Randlage), Entwicklung vermaschter Offshore-Netze und Gewährleistung der Versorgungssicherheit, auch durch Synchronisierung – ausgerichtet sind, im digitalen Bereich der Maximierung der Vorteile des digitalen Binnenmarkts für alle Bürger und Unternehmen bis 2030 dadurch, dass bis 2025 eine vollständig cybersichere Gigabit-Gesellschaft verwirklicht, die Terabit-Konnektivität bis 2030 vorbereitet und eine EU-weite Infrastruktur für Daten und digitale Dienste aufgebaut wird, die den digitalen Wandel in wichtigen Bereichen von öffentlichem Interesse, von der Gesundheitsversorgung bis zur Mobilität und öffentlichen Verwaltungen, unterstützt;

13.  fordert die Kommission auf, im künftigen Fonds „InvestEU“ eine gezielte Initiative darzulegen, die private Investitionen mobilisiert, teilweise indem sie Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente zusammenbringt, um die vollständige Umsetzung des ERTMS zu erreichen;

14.  ist der Auffassung, dass eine aktualisierte Fazilität „Connecting Europe“, die alle Verkehrsträger einschließlich der Straßeninfrastruktur und der Binnenwasserstraßen umfasst und deren Augenmerk auf Verbindungen und die Vollendung von Netzen in Randgebieten liegt und die alle Verkehrsbedürfnisse einschließlich digitaler Lösungen, der Verlagerung auf alternative Verkehrsträger und eines nachhaltigeren Verkehrs umfasst, notwendig ist; ist der Auffassung, dass bei dieser aktualisierten Fazilität „Connecting Europe“ der Schwerpunkt auch auf mehr direkten Verknüpfungen zwischen dem Kernnetz und dem Gesamtnetz liegen sollte, wozu beispielsweise auch horizontale Prioritäten wie die Meeresautobahnen gehören; vertritt die Ansicht, dass sich dies in den Listen vorab ermittelter Projekte in der nächsten Verordnung über die Fazilität „Connecting Europe“ widerspiegeln sollte;

15.  weist darauf hin, dass die aktualisierte Fazilität „Connecting Europe“ entscheidend dafür sein wird, das Verkehrskernnetz 2030 abzuschließen; ist überzeugt, dass eine ausgewogene geografische Verteilung von Schienenverkehrskorridoren die Verwirklichung des Kernnetzes, die Verbesserung der Integration der verschiedenen Verkehrsträger und die Förderung des verkehrsträgerübergreifenden Betriebs erleichtert; fordert die Kommission auf, die Schienenverkehrskorridore des Kernnetzes auszuweiten, um die Vernetzung atlantischer Randgebiete und ihrer Häfen zu verbessern;

16.  weist darauf hin, dass sich im Bereich Telekommunikation an der dualen Ausrichtung der Fazilität „Connecting Europe“ auf grenzübergreifende digitale Dienste von öffentlichem Interesse und auf Kommunikations- und Rechnerinfrastrukturen gezeigt hat, dass sich das Programm wesentlich auf die Ziele der Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts der EU auswirkt, indem es dazu beiträgt, gemeinsame Strategien zu entwickeln und umzusetzen, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen, darunter auch den digitalen Wandel der Gesundheitsversorgung, die Cybersicherheit, die 5G-Abdeckung der TEN-V-Korridore und die Digitalisierung der Regierungen;

17.  weist darauf hin, dass in dem Vorschlag der Kommission zum MFR von 2011 ein Finanzierungsinstrument mit einer Gesamtmittelausstattung von 50 Mrd. EUR eingeführt wurde, dass sich in 9,1 Mrd. EUR für Energievorhaben, 9,2 Mrd. EUR für Telekommunikations- und digitale Vorhaben und 21,7 Mrd. EUR für Verkehrsvorhaben gliedert; weist ferner darauf hin, dass 10 Mrd. EUR im Rahmen des Kohäsionsfonds für Verkehrsprojekte vorgesehen werden sollten, womit der Gesamtbetrag für den Bereich Verkehr 31,7 Mrd. EUR umfassen sollte, dass jedoch dieser Betrag in den Verhandlungen über den MFR 2014–2020 und den EFSI erheblich verringert wurde;

18.  betont den europäischen Mehrwert, den die Fazilität „Connecting Europe“ allen Mitgliedstaaten einbringt, indem sie Projekte zur Verbundfähigkeit mit grenzübergreifender Dimension fördert und Projekte finanziert, mit denen Lücken geschlossen und Engpässe beseitigt werden, um das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes und den territorialen Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

19.  begrüßt die Einführung bereichsübergreifender Synergien in der Fazilität „Connecting Europe“; erwartet, dass die künftigen bereichsspezifischen Leitlinien und das Instrument der Fazilität „Connecting Europe“ flexibler gestaltet werden, um Synergien zu erleichtern und stärker auf neue technologische Entwicklungen und Prioritäten wie etwa die Digitalisierung zu reagieren und gleichzeitig die Dekarbonisierung zu beschleunigen und gemeinsame gesellschaftliche Herausforderungen wie die Cybersicherheit zu bewältigen;

20.  betont, dass die Fazilität „Connecting Europe“ ein wirksames und gezieltes Instrument für Investitionen in die transeuropäische Infrastruktur (TEN) in den Bereichen Verkehr, Energie und digitale Wirtschaft war, ist und bleiben muss, um zu den Prioritäten der EU im Hinblick auf Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, den Binnenmarkt, die Energieunion, das Klima und den digitalen Binnenmarkt beizutragen;

21.  fordert die Kommission auf zu berücksichtigen, dass die in den in den politischen Prioritäten der EU festgelegte Vollendung der TEN enorme Investitionen erfordert, die zum Teil von der fortgesetzten Unterstützung durch die EU abhängen;

22.  fordert die Kommission auf, den Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ zu nutzen, um die im „Aktionsplan zur militärischen Mobilität: EU unternimmt Schritte in Richtung einer Verteidigungsunion“ dargelegten Ziele zu erreichen;

23.  nimmt die Mitteilung der Kommission „Ein EU-Haushalt für die Zukunft“ zur Kenntnis; erachtet die Höhe der vorgeschlagenen Mittelausstattung für die Fazilität „Connecting Europe“ und insbesondere die geringe Höhe der Mittel für den Verkehr als unzureichend; stellt fest, dass diese Mittelausstattung niedriger ist als diejenige, die zuvor im Rahmen des MFR 2014–2020 bereitgestellt wurde; fordert die Kommission auf, in den Vorschlag für die Verordnung über die Fazilität „Connecting Europe“ einen höheren Betrag aufzunehmen, den dem Bedarf und den Vorteilen der Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur entspricht;

24.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 18. September 2018
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