ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Fazilität „Connecting Europe“ nach 2020
28.5.2018 - (2018/2718(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Roberts Zīle, Zdzisław Krasnodębski im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0242/2018
B8-0245/2018
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Fazilität „Connecting Europe“ nach 2020
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Artikel 311, 312 und 323 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[1] und die Verordnung (EU, Euratom) 2017/1123 des Rates vom 20. Juni 2017, mit der sie abgeändert wurde[2],
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3] und den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2016 für eine Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung (COM(2016)0606),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2016 für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (COM(2016)0604) und die dazugehörige Arbeitsunterlage der Kommissiondienststellen (SWD(2016)0299),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Mai 2018 mit dem Titel „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt – Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027“ (COM(2018)0321),
– unter Hinweis auf die Erklärung, die Jean-Claude Juncker im Namen der Kommission am 2. Mai 2018 zu dem von der Kommission gefassten Beschluss über das Paket zum MFR für die Zeit nach 2020 abgegeben hat,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Verkehrssektor nach wie vor eine der wichtigsten Branchen für Investitionen ist und im Wege der Stärkung des wirtschaftlichen Potenzials sämtlicher Mitgliedstaaten und Regionen der EU zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung beiträgt und so den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und den Binnenmarkt fördert und dadurch Ungleichgewichten zwischen Regionen entgegenwirkt;
B. in der Erwägung, dass die gegenwärtige Energieinfrastruktur der EU altert und daher möglicherweise nicht in der Lage ist, den zukünftigen Energiebedarf zu decken oder die Energieversorgungssicherheit sicherzustellen;
C. in der Erwägung, dass die Fazilität „Connecting Europe“ als gemeinsames, zentral verwaltetes Finanzierungsprogramm für die Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur und als Teil der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum konzipiert wurde und vor Ort greifbare Ergebnisse liefert;
D. in der Erwägung, dass die Fazilität „Connecting Europe“ einen erheblichen Anteil der Finanzmittel der EU für Verkehrs- und Energievorhaben bereitstellt und einen wesentlichen Beitrag zu dem Ziel einer emissionsarmen europäischen Wirtschaft leistet;
E. in der Erwägung, dass die Arten von Vorhaben, die von der Fazilität „Connecting Europe“ kofinanziert werden, zu den Bestrebungen der EU passen, die Vernetzung für drei Hauptbereiche europaweit zu verbessern und die Unterstützung schwerpunktmäßig für öffentliche Güter von europäischer Dimension zu verwenden; in der Erwägung, dass die Fazilität „Connecting Europe“ zu den Prioritäten der Kommission in Bezug auf Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, den Binnenmarkt, die Energieunion, das Klima und den digitalen Binnenmarkt beiträgt und damit die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der EU stärkt;
F. in der Erwägung, dass die Fazilität „Connecting Europe“ im Bereich Verkehr bis Ende 2017 bereits 21,3 Mrd. EUR an Finanzhilfen für TEN-V-Projekte vergeben und dadurch insgesamt 41,6 Mrd. EUR an Investitionen mobilisiert hat; in der Erwägung, dass im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzhilfevereinbarungen für eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für gemischte Projekte unterzeichnet werden, bei denen Finanzhilfen aus der Fazilität „Connecting Europe“ mit privaten Finanzmitteln, unter anderem aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), kombiniert werden; in der Erwägung, dass die ursprünglich für diese Ausschreibung vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mrd. EUR im November 2017 um 350 Mio. EUR aufgestockt wurden, um die Priorität „Innovation und neue Technologien“ im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für alternative Kraftstoffe voranzubringen;
G. in der Erwägung, dass die Kommission ihre Legislativvorschläge zu europäischen strategischen Investitionen, wozu auch eine aktualisierte Fazilität „Connecting Europe“ gehört, voraussichtlich im Mai und Juni 2018 vorlegen wird;
1. hebt hervor, dass Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bedeuten, dass in langfristiges Wachstum, Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze investiert wird, wo die EU für die Bürgerinnen und Bürger echten Mehrwert erbringen muss;
2. hebt hervor, dass Investitionen in die Energieinfrastruktur für die Umsetzung der Energieunion von entscheidender Bedeutung sind und dass die Fazilität „Connecting Europe“ daher ein wichtiges politisches Instrument zur Bewältigung der Investitionslücke im Energiesektor und für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung ist;
3. ist der Auffassung, dass im Bereich des Verkehrs Projekten Vorrang eingeräumt werden sollte, mit denen grenzüberschreitende Verbindungen geschaffen oder verbessert werden, Lücken geschlossen und Engpässe beseitigt werden; geht daher davon aus, dass die Fazilität „Connecting Europe“ in diesem Szenario einen konkreten Beitrag zu dem Bestreben leisten würde, einen einheitlichen europäischen Verkehrsraum zu erreichen;
4. betont, dass die Fazilität „Connecting Europe“ ein wirksames und gezieltes Instrument für Investitionen in die transeuropäische Infrastruktur (TEN) in den Bereichen Verkehr, Energie und digitale Wirtschaft war, ist und bleiben muss, um zu den Prioritäten der EU in Bezug auf Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, den Binnenmarkt, die Energieunion, das Klima und den digitalen Binnenmarkt beizutragen;
5. beharrt überdies darauf, dass das Augenmerk der Fazilität „Connecting Europe“ darauf liegen sollte, zur Entwicklung der Konnektivität im Verkehr einen EU-Mehrwert beizusteuern, hauptsächlich dadurch, dass der Schwerpunkt auf Projekte auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene gelegt wird, die sonst ohne die Unterstützung der EU nicht verwirklicht würden;
6. bestärkt die Kommission darin, weiterhin Finanzmittel aus der Fazilität „Connecting Europe“ in Form von Finanzhilfen zuzuweisen, da sich eine große Mehrheit der Finanzierungen aus der Fazilität „Connecting Europe“ auf Projekte bezieht, die weiter reichende regionale Vorteile und Vorteile für die EU mit sich bringen, für die aber keine ausreichenden innerstaatlichen Mittel oder keine marktgestützte Finanzierung zur Verfügung stehen;
7. fordert die Kommission auf, weitere Wege zu prüfen, die Fazilität „Connecting Europe“ als politikgesteuertes Instrument mit konkreten bereichsspezifischen Zielen zu fördern, mit dem komplexe Vorhaben mit einer Dimension grenzübergreifender oder EU-weiter Interoperabilität in Angriff genommen werden;
8. hebt hervor, dass eine direkte Verwaltung, die für eine rasche Zuweisung von Geldern und einen sehr soliden Haushaltsvollzug sorgt, sehr wichtig ist und dass sich die direkte Verwaltung von Finanzhilfen aus der Fazilität „Connecting Europe“ dank einer leistungsstarken Projektpipeline und eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens, der Konzentration auf die Ziele der EU-Politik, der koordinierten Durchführung und der umfassenden Beteiligung der Mitgliedstaaten als sehr effizient erwiesen hat; hebt hervor, dass die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) in Bezug auf die Finanzverwaltung der Fazilität „Connecting Europe“ eine sehr gute Bilanz aufweist, vor allem dank ihrer Flexibilität, wenn es darum geht, im Rahmen bestimmter Maßnahmen nicht verwendete Gelder rasch zur Finanzierung neuer Maßnahmen umzuschichten; fordert daher nachdrücklich, die INEA zu stärken, damit EU-Gelder ordnungsgemäß ausgegeben werden;
9. betont, dass die Vollendung vieler derzeit in Arbeit befindlicher großer TEN-V-Infrastrukturvorhaben erhebliche Investitionen erfordert, von denen ein Teil von der fortgesetzten Unterstützung der EU abhängig ist, und sie andernfalls zum Stillstand kommen könnten;
10. hebt hervor, dass es vorteilhaft ist, dass die Fazilität „Connecting Europe“, Horizont 2020, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und der EFSI einander ergänzen; weist darauf hin, dass der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds eine starke regionale Dimension aufweisen, mit der auf die lokale Nachfrage reagiert und dafür gesorgt wird, dass die finanzielle Unterstützung schwerpunktmäßig den weniger entwickelten Regionen und den Mitgliedstaaten, die für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds infrage kommen, zugutekommt;
11. erachtet es als äußerst wichtig, im nächsten MFR 2021–2027 weiterhin eine Vormerkung/Zweckbindung für einen gewissen Anteil des Kohäsionsfonds für Verkehrsvorhaben im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ zu den für den Kohäsionsfonds geltenden maximalen Finanzierungssätzen vorzunehmen; betont, dass die zweckgebundenen Mittel des Kohäsionsfonds im nächsten MFR 2021–2027 sich mindestens auf denselben Betrag belaufen müssen wie im vorangegangenen MRF 2014–2020 und dass dieser Betrag auf alle Fälle ausreichend sein muss, um während des nächsten MRF 2021–2027 die laufenden Vorhaben abzuschließen, die aus diesen Zuweisungen des Kohäsionsfonds finanziert werden;
12. begrüßt die Initiativen, in denen ein Teil des Haushaltsplans für Kohäsion (11,3 Mrd. EUR – Verkehr) im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ unter direkter Verwaltung ausgeführt wurde; stellt fest, dass die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur der EU auch künftig auf einem ausgewogenen System zentral und geteilt verwalteter Finanzierungsquellen basieren sollten;
13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auch künftig den wichtigsten politischen Zielen der Fazilität „Connecting Europe“ zu verschreiben:
a) im Bereich Verkehr – der Fertigstellung des TEN-V-Kernnetzes einschließlich SESAR und ERTMS bis 2030 und der Fertigstellung des TEN-V-Gesamtnetzes bis 2050;
b) im Bereich Energie – der Vollendung der vorrangigen TEN-E-Korridore bis 2030, insbesondere der Realisierung intelligenter und digitaler Netze, der Verwirklichung der Verbundziele für 2030 (auch für Mitgliedstaaten in Randlage), der Entwicklung vermaschter Offshore-Netze und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit, auch durch Synchronisierung;
c) im digitalen Bereich – der Maximierung der Vorteile des digitalen Binnenmarkts für alle Bürger und Unternehmen bis 2030, der Verwirklichung einer vollständig cybersicheren Gigabit-Gesellschaft bis 2025, der Vorbereitung der Terabit-Konnektivität bis 2030 und dem Aufbau einer EU-weiten Infrastruktur für Daten und digitale Dienste;
14. ist der Auffassung, dass eine aktualisierte Fazilität „Connecting Europe“, die alle Verkehrsträger einschließlich der Straßeninfrastruktur und der Binnenwasserstraßen umfasst, deren Augenmerk auf Verbindungen und der Vollendung von Netzen in Randgebieten liegt und die alle Verkehrsbedürfnisse einschließlich digitaler Lösungen, der Verlagerung auf alternative Verkehrsträger und eines nachhaltigeren Verkehrs umfasst, notwendig ist; ist der Auffassung, dass bei dieser aktualisierten Fazilität „Connecting Europe“ der Schwerpunkt auch auf mehr direkten Verknüpfungen zwischen dem Kernnetz und dem Gesamtnetz liegen sollte, wozu beispielsweise auch horizontale Prioritäten wie die Meeresautobahnen gehören; vertritt die Ansicht, dass sich dies in den Listen vorermittelter Vorhaben in der nächsten Verordnung über die Fazilität „Connecting Europe“ widerspiegeln sollte;
15. bekräftigt, dass die 2017 gestartete Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für gemischte Projekte, bei der Finanzhilfen aus der Fazilität „Connecting Europe“ mit marktgestützten Finanzierungsinstrumenten, insbesondere im Rahmen des EFSI verfügbaren Finanzierungsinstrumenten, kombiniert werden, die Komplementarität zwischen den beiden Förderungssystemen wo möglich verstärken, gleichzeitig jedoch weitere Finanzierungsquellen, insbesondere den EFSI, private Investoren oder nationale Förderbanken, mobilisieren soll;
16. weist darauf hin, dass sich im Bereich Telekommunikation an der dualen Ausrichtung der Fazilität „Connecting Europe“ auf grenzübergreifende digitale Dienste von öffentlichem Interesse und auf Kommunikations- und Rechnerinfrastrukturen gezeigt hat, dass das Programm sich wesentlich auf die Ziele der Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts der EU auswirkt, indem es dazu beiträgt, gemeinsame Strategien zu entwickeln und umzusetzen, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen, darunter auch den digitalen Wandel der Gesundheitsversorgung, die Cybersicherheit, die 5G-Abdeckung der TEN-V-Korridore und die Digitalisierung der Regierungen;
17. weist darauf hin, dass in dem Vorschlag der Kommission zum MFR von 2011 ein Finanzierungsinstrument mit einer Gesamtmittelausstattung von 50 Mrd. EUR eingeführt wurde, dass sich in 9,1 Mrd. EUR für Energievorhaben, 9,2 Mrd. EUR für Telekommunikations- und digitale Vorhaben und 21,7 Mrd. EUR für Verkehrsvorhaben gliedert, wobei für weitere 10 Mrd. EUR im Kohäsionsfonds eine Vormerkung/Zweckbindung für Verkehrsvorhaben vorgenommen wurde, sodass sich die Gesamtmittelausstattung für Verkehr auf 31,7 Mrd. EUR beläuft; stellt fest, dass dieser Betrag in den Verhandlungen über den MFR 2014–2020 und den EFSI erheblich verringert wurde;
18. begrüßt die Einführung bereichsübergreifender Synergien in der Fazilität „Connecting Europe“; erwartet, dass die künftigen bereichsspezifischen Leitlinien und das Instrument der Fazilität „Connecting Europe“ flexibler gestaltet werden, um Synergien zu erleichtern und stärker auf neue technologische Entwicklungen und Prioritäten wie etwa die Digitalisierung zu reagieren und gleichzeitig die Schaffung einer emissionsarmen Wirtschaft zu beschleunigen und gemeinsame gesellschaftliche Herausforderungen wie die Cybersicherheit zu bewältigen;
19. fordert die Kommission auf, den Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ zu nutzen, um die im „Aktionsplan zur militärischen Mobilität: EU unternimmt Schritte in Richtung einer Verteidigungsunion“ skizzierten Ziele zu erreichen;
20. ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Mittelzuweisung für die Fazilität „Connecting Europe“ (gemäß der Angabe in der Mitteilung „Ein EU-Haushalt für die Zukunft“) und insbesondere die geringe Mittelzuweisung für Verkehr nicht zufriedenstellend sind, und stellt fest, dass diese Mittelzuweisung geringer ist als im MFR 2014–2020; fordert die Kommission daher auf, einen höheren Betrag in den Vorschlag für die Verordnung über die Fazilität „Connecting Europe“ aufzunehmen und die Mittelausstattung der Fazilität „Connecting Europe“ im Einklang mit dem Bedarf und den Vorteilen der Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur mindestens auf dem Niveau des vorangegangenen MFR beizubehalten;
21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.