Entschließungsantrag - B8-0312/2018Entschließungsantrag
B8-0312/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Hotspots in Nordafrika

28.6.2018

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Nicola Caputo

B8‑0312/2018

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu Hotspots in Nordafrika

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass es notwendig ist, in den Herkunfts- und Transitländern unter Wahrung der Menschrechte tätig zu werden, um den schrecklichen Menschenhandel zu bekämpfen und die Mittelmeerroute zu schließen sowie zugleich das Leben der Einwanderer zu schützen;

B.  in Erwägung des Plans, der gegenwärtig im Rat erörtert wird und dem zufolge die Migranten, die über die zentrale Mittelmeerroute kommen, in „regionalen Plattformen“ oder „Hotspots“ verweilen könnten, die von den Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit der EU verwaltet werden und sich an den Küsten Nordafrikas befinden, wie beispielsweise in Tunesien und Libyen, und in denen eine erste Überprüfung der Migranten durchgeführt würde;

C.  in der Erwägung, dass es diese Lösung gestatten würde, alle die Asylsuchenden betreffenden Prüfungen vorzunehmen und so die Anreize zu vermindern, sich auf eine gefährliche Reise zu begeben;

1.  hält es für notwendig, in enger Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) das Konzept der „regionalen Plattformen“ weiterzuentwickeln, die schnelle Verfahren gewährleisten müssen, um zwischen Wirtschaftsmigranten und Migranten, die des internationalen Schutzes bedürfen, zu unterscheiden.

Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2018
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