ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Migrationskrise und zur humanitären Lage in Venezuela und an seinen Grenzen
2.7.2018 - (2018/2770(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Beatriz Becerra Basterrechea, Petras Auštrevičius, Izaskun Bilbao Barandica, Dita Charanzová, Gérard Deprez, Martina Dlabajová, María Teresa Giménez Barbat, Charles Goerens, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Ivan Jakovčić, Patricia Lalonde, Louis Michel, Ulrike Müller, Javier Nart, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jozo Radoš, Frédérique Ries, Robert Rochefort, Marietje Schaake, Jasenko Selimovic, Pavel Telička, Ramon Tremosa i Balcells, Ivo Vajgl, Johannes Cornelis van Baalen, Hilde Vautmans, Cecilia Wikström im Namen der ALDE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0315/2018
B8-0319/2018
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Migrationskrise und zur humanitären Lage in Venezuela und an seinen Grenzen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 27. Februar 2014 zur Lage in Venezuela[1], vom 18. Dezember 2014 zur Verfolgung der demokratischen Opposition in Venezuela[2], vom 12. März 2015 zur Lage in Venezuela[3], vom 8. Juni 2016 zur Lage in Venezuela[4], vom 27. April 2017 zur Lage in Venezuela[5], vom 8. Februar 2018 zur Lage in Venezuela[6] und vom 3. Mai 2018 zu der Wahl in Venezuela[7],
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
– unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH),
– unter Hinweis auf die Erklärung der Anklägerin des IStGH vom 8. Februar 2018,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständigen Mitglieds der Kommission, Christos Stylianides, während seines offiziellen Besuchs im März 2018 in Kolumbien,
– unter Hinweis auf den Bericht der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IAMRK) vom 12. Februar 2018 zu den demokratischen Institutionen, der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten in Venezuela und auf die Entschließung der IAMRK vom 14. März 2018,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 31. März 2017 zu Venezuela,
– unter Hinweis auf den Leitfaden des UNHCR vom März 2018 zur Massenabwanderung von Venezolanern,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) vom 20. April 2018 zur Verschlechterung der humanitären Lage in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung seiner Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen vom 23. April 2018,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zu außergerichtlichen, summarischen oder willkürlichen Hinrichtungen, des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechtsverteidiger und der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen vom 28. April 2017,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 26. Januar, 19. April und 22. Mai 2018 zu den aktuellen Entwicklungen in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 vom 23. Mai 2018,
– unter Hinweis auf den Bericht, der am 29. Mai 2018 von dem vom Generalsekretär der OAS benannten Gremium unabhängiger internationaler Sachverständiger vorgestellt wurde und hinreichende Gründe für die Annahme liefert, dass mindestens seit 12. Februar 2014 in Venezuela Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen werden,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Lima-Gruppe vom 23. Januar, 14. Februar, 21. Mai und 15. Juni 2018,
– unter Hinweis auf den Bericht des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) vom 22. Juni 2018 zu Menschenrechtsverletzungen in der Bolivarischen Republik Venezuela,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. November 2017, 22. Januar 2018, 28. Mai 2018 und 25. Juni 2018,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Lage in Bezug auf die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela weiter verschlechtert; in der Erwägung, dass Venezuela mit einer beispiellosen und staatlich inszenierten politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und humanitären Krise konfrontiert ist, die eine wachsende Zahl an Toten und immer mehr Flüchtlinge und Migranten verursacht;
B. in der Erwägung, dass die gegenwärtige mehrdimensionale Krise in Venezuela zur größten Fluchtwelle führt, die es in der Region je gegeben hat; in der Erwägung, dass laut Angaben des UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) die Zahl der Venezolaner, die das Land verlassen haben, mit einer Steigerung von 437 000 im Jahre 2005 auf über 1,6 Millionen im Jahre 2017 drastisch zugenommen hat; in der Erwägung, dass zwischen 2015 und 2017 etwa 945 000 Venezolaner das Land verlassen haben; in der Erwägung, dass im Jahr 2018 mehr als 2 Millionen Menschen das Land seit 2014 verlassen haben; in der Erwägung, dass die Zahl venezolanischer Staatsangehöriger, die weltweit um Asyl ansuchen, seit 2014 um 2000 % gestiegen ist und Mitte Juni 2018 bei mehr als 280 000 Personen liegt;
C. in der Erwägung, dass laut Angaben des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) Kolumbien den größten Anteil der Vertriebenen aufgenommen hat und mehr als 820 000 Venezolaner im Hoheitsgebiet Kolumbiens leben; in der Erwägung, dass Cúcuta und Boa Vista, die an der Grenze zu Venezuela liegen, einen starken Zustrom an Menschen erleben, deren Gesundheits- und Ernährungszustand oft entsetzlich ist; in der Erwägung, dass auch in Brasilien, Chile, Peru, Ecuador, Argentinien, Guyana, Mexiko, Costa Rica und Panama der Zustrom an Flüchtlingen sehr hoch ist; in der Erwägung, dass Seewege immer mehr an Bedeutung gewinnen, insbesondere für karibische Inseln wie Aruba, Curaçao, Bonaire und Trinidad und Tobago; in der Erwägung, dass die Bereitstellung von Hilfe und Unterstützung für die Neuankömmlinge eine zunehmende Belastung für die Aufnahmeländer darstellt;
D. in der Erwägung, dass aus dem jüngsten Bericht des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) hervorgeht, dass die Anträge von Venezolanern auf internationalen Schutz in der EU zwischen 2014 und 2017 um mehr als 3500 % zugenommen haben (von 325 auf 11 980) und dass Asylanträge von Venezolanern in der EU von 150 im Februar 2016 auf 985 ein Jahr später stiegen und im Februar 2018 fast 1400 betrugen; in der Erwägung, dass die steigende Zahl von Asylanträgen aus Venezuela mit den politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zusammenfällt, mit denen das Land konfrontiert ist;
E. in der Erwägung, dass immer mehr Menschen in Venezuela – darunter auch Kinder – an Mangelernährung leiden, weil sie nur begrenzten Zugang zu guter Gesundheitsversorgung sowie zu hochwertigen Medikamenten und Nahrungsmitteln haben; in der Erwägung, dass die venezolanische Regierung trotz der Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft das Problem bedauerlicherweise weiterhin hartnäckig leugnet und sich weigert, internationale humanitäre Hilfe offen in Anspruch zu nehmen und ihre Verteilung zu erleichtern;
F. in der Erwägung, dass sich die wirtschaftliche Lage deutlich verschlechtert hat; in der Erwägung, dass der Internationale Währungsfonds vorausgesagt hat, dass Venezuelas Hyperinflation von geschätzten 2 400 % im Jahr 2017 auf 13 000 % im Jahr 2018 ansteigen wird, was einem Anstieg der Preise um im Durchschnitt fast 1,5 % pro Stunde gleichkommt;
G. in der Erwägung, dass das alarmierende Ausmaß an Unsicherheit und Kriminalität in Venezuela ebenfalls eine der wesentlichen Ursachen für die Migration ist;
H. in der Erwägung, dass die EU am 17. März 2018 ein Hilfspaket in Höhe von 31 Millionen Euro für Lateinamerika und die Karibik bereitgestellt hat, wovon 6 Millionen Euro für Kolumbien und weitere 2 Millionen Euro für die von der politischen und sozioökonomischen und der Menschenrechtskrise in Venezuela betroffenen Menschen vorgesehen sind; in der Erwägung, dass die Kommission am 7. Juni 2018 ein Soforthilfepaket in Höhe von 30,1 Millionen Euro für Entwicklungshilfe zur Unterstützung des venezolanischen Volkes und der von der Krise betroffenen Nachbarländer angekündigt hat; in der Erwägung, dass 2018 über das Stabilitäts- und Friedensinstrument (IcSP) 5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Konfliktverhütung an den Grenzen Brasiliens und Kolumbiens zur Verfügung gestellt wurden;
I. in der Erwägung, dass aus dem Bericht, der am 29. Mai 2018 von dem vom Generalsekretär der OAS benannten Gremium unabhängiger internationaler Sachverständiger vorgestellt wurde, hervorgeht, dass mindestens seit Februar 2014 sieben Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Venezuela begangen wurden und dass es die Regierung ist, die für die schlimmste humanitäre Krise in der Region überhaupt verantwortlich ist; in der Erwägung, dass diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit Mord, die willkürliche Inhaftierung von politischen Gegnern, Gefängnishaft, Freiheitsentzug, Folter, unmenschliche Behandlung, Bestrafung, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt, politische Verfolgung, Verschwindenlassen, eine staatlich inszenierte humanitäre Krise, die Instrumentalisierung von Gesundheit und Lebensmitteln aus politischen Gründen als Waffen und die Verweigerung humanitärer Hilfe umfassen; in der Erwägung, dass dieser Bericht auch das Ausmaß des Angriffs auf die Rechtsstaatlichkeit durch die Regierung aufzeigt;
J. in der Erwägung, dass in einem Bericht des OHCHR vom 22. Juni 2018 hervorgehoben wird, dass die venezolanischen Behörden die Personen, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen haben, darunter Morde, die Anwendung übermäßiger Gewalt gegen Demonstranten, willkürliche Inhaftierungen, Misshandlung und Folter, nicht zur Rechenschaft gezogen haben; in der Erwägung, dass auch für Sicherheitsbeamten, die verdächtigt werden, Demonstranten willkürlich hingerichtet zu haben, allgemein Straffreiheit zu herrschen scheint; in der Erwägung, dass diese Erkenntnisse ein Beleg dafür sind, dass sich die angespannte Lage im Land weiter zuspitzt; in der Erwägung, dass die Anklägerin des IStGH die Einleitung einer vorläufigen Untersuchung mutmaßlicher Verbrechen angekündigt hat, die seit April 2017 in Venezuela verübt wurden;
K. in der Erwägung, dass seit 2014, als sich die politische Krise in Venezuela verschlechterte, 12 341 Personen aus politischen Gründen inhaftiert worden sind und etwa die Hälfte von ihnen (7285) nach wie vor Einschränkungen und Vorsorgemaßnahmen unterliegen, die es erforderlich machen, dass diese Personen vor Gericht erscheinen; in der Erwägung, dass 237 Zivilisten und 79 Angehörige des Militärs weiterhin aus politischen Gründen in Venezuela inhaftiert sind; in der Erwägung, dass am 6. Juni 2018 79 Häftlinge auf freien Fuß gesetzt wurden, dass jedoch nur 40 von ihnen den 316 offiziell verzeichneten politischen Gefangenen entsprechen;
L. in der Erwägung, dass bei der Wahl am 20. Mai 2018 die internationalen Mindeststandards für ein glaubwürdiges Verfahren nicht eingehalten und der politische Pluralismus, die Demokratie, die Transparenz und die Rechtsstaatlichkeit nicht geachtet wurden; in der Erwägung, dass dies die Bemühungen um eine Lösung der politischen Krise weiter erschwert; in der Erwägung, dass die EU, wie andere demokratische Institutionen auch, die Wahl und die aus diesem unrechtmäßigen Verfahren hervorgegangenen Staatsorgane nicht anerkennt;
M. in der Erwägung, dass in seiner Entschließung vom 8. Februar 2018 zur Lage in Venezuela auch die Möglichkeit angesprochen wurde, die bestehenden Sanktionen auch auf jene Personen auszudehnen, die weitestgehend für die verschärfte politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und humanitäre Krise verantwortlich sind, darunter auch Präsident Nicolás Maduro;
1. ist tief erschüttert und beunruhigt angesichts der verheerenden humanitären Lage in Venezuela, die zu vielen Todesfällen und einem noch nie dagewesenen Zustrom von Flüchtlingen und Migranten in die Nachbarländer und weitere Länder geführt hat; bringt seine Solidarität mit allen Venezolanern zum Ausdruck, die aufgrund des Mangels an grundlegenden Lebensbedingungen wie dem Zugang zu Nahrungsmitteln, Gesundheitsdiensten, Arzneimitteln und Trinkwasser gezwungen sind, aus ihrem Land zu fliehen;
2. fordert die venezolanischen Behörden nachdrücklich auf, anzuerkennen, dass eine dauerhafte humanitäre Krise herrscht, zu verhindern, dass sie sich weiter zuspitzt, und politische und wirtschaftliche Lösungen zu fördern, durch die die Sicherheit der Zivilbevölkerung und die Stabilität des Landes und der Region gewährleistet werden;
3. fordert, dass die venezolanischen Behörden humanitären Hilfsorganisationen unverzüglich freien Zugang ins Land gewähren, um eine Verschärfung der humanitären und gesundheitlichen Krisensituation und insbesondere das Wiederauftreten von Krankheiten wie Masern, Malaria und Diphtherie zu verhindern, und dass sie internationalen Organisationen, die allen betroffenen Teilen der Gesellschaft helfen wollen, ungehinderten Zugang gewähren; fordert, dass rasch Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der Mangelernährung in den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, wie beispielsweise bei Kindern, ergriffen werden;
4. ist tief besorgt über sich häufende Berichte darüber, dass Venezolaner, die aus ihrem Land fliehen, vor allem schutzbedürftige Gruppen, Diskriminierung, gesellschaftlicher Ausgrenzung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Zwangs- und Schwarzarbeit (auch von Jugendlichen), Menschenhandel, sexueller Ausbeutung, Schleusung von Migranten und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind, vor allem unter indigenen und afrikanisch-stämmigen Bevölkerungsgruppen, sowie über die wachsende Zahl an unbegleiteten Minderjährigen;
5. würdigt die Anstrengungen der Länder in der Region, die mit einem massenhaften Zustrom an Flüchtlingen und Migranten, die aus Venezuela fliegen, konfrontiert sind; spricht der Regierung Kolumbiens seine Anerkennung für ihre sofortige Reaktion und für die Unterstützung aus, die sie allen ankommenden Venezolanern gewährt; würdigt auch den Einsatz Brasiliens und weiterer Länder der Region, nicht zuletzt Perus, sowie regionaler und internationaler Organisationen, privater und öffentlicher Einrichtungen und gewöhnlicher Bürger in der Region insgesamt, die die venezolanischen Flüchtlinge und Migranten aktiv unterstützen und ihnen gegenüber Solidarität zeigen;
6. fordert die internationale Gemeinschaft, nämlich die EU, die OAS und die Lima-Gruppe, sowie die Nachbarländer und benachbarten Gebiete auf, koordiniert, umfassend und regional auf die Situation in Venezuela zu reagieren, damit in Bezug auf den Flüchtlings- und Migrationsaspekt dieser Krise eine regionale Lösung erzielt wird;
7. begrüßt die Absicht der EU, die humanitäre Hilfe für Personen, die vor der humanitären Krise in Venezuela fliehen, zu verstärken, und fordert weitere Finanzmittel zur Bewältigung dieser Krise;
8. fordert die venezolanischen Behörden nachdrücklich auf, allen Menschenrechtsverletzungen, auch Gewalt gegen Zivilpersonen, umgehend ein Ende zu setzen und sämtliche Menschenrechte und Grundfreiheiten, zu denen auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und die Versammlungsfreiheit gehören, uneingeschränkt zu achten; fordert die venezolanischen Behörden nachdrücklich auf, die demokratische Ordnung wieder herzustellen, da sie unverzichtbare Voraussetzung für die Beendigung der eskalierenden Krise ist;
9. fordert die venezolanischen Behörden auf, die Ausstellung und Erneuerung von Ausweisdokumenten ihrer eigenen Bürger – sei es in Venezuela oder im Ausland – zu erleichtern und zu beschleunigen, um letzten Endes die erzwungene Illegalität von Migranten zu verhindern, die nicht im Besitz entsprechender Dokumente sind;
10. wiederholt mit Nachdruck seine früheren Aufforderungen an die venezolanischen Behörden, alle noch inhaftierten politischen Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen und demokratisch gewählte Gremien, einschließlich der Nationalversammlung, zu achten;
11. fordert, dass neue Präsidentschaftswahlen abgehalten werden, die den international anerkannten demokratischen Standards genügen und dabei uneingeschränkte mit den Kriterien der OAS im Einklang stehen und die der Verfassungsordnung Venezuelas entsprechen; betont, dass die aus einer derartigen Wahl hervorgehende rechtmäßige Regierung umgehend gegen die aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise in Venezuela vorgehen und auf die nationale Aussöhnung hinarbeiten muss;
12. begrüßt das Waffenembargo, das im November 2017 verhängt wurde, und die rasche Annahme weiterer gezielter und reversibler Sanktionen, die unter der Bedingung verhängt wurden, dass sie der venezolanischen Bevölkerung nicht schaden, und die nur aufgehoben werden dürfen, wenn politische Gefangene freigelassen werden und die Regierung von Venezuela greifbare Fortschritte in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte vorweisen kann; bekräftigt, dass diese Sanktionen gegen hochrangige Staatsbedienstete verhängt wurden, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben und vor, während und nach der rechtswidrigen und international nicht anerkannten Wahl vom 20. Mai 2018, die ohne Einigung über das Datum und die Bedingungen und unter Umständen abgehalten wurde, unter denen eine gleichberechtigte Beteiligung aller politischer Parteien nicht möglich war, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben haben; erinnert an die in seiner Entschließung vom Februar 2018 angesprochene Möglichkeit, diese Sanktionen auf jene Personen auszudehnen, die die verschärfte politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und humanitäre Krise zu verantworten haben, insbesondere Präsident Nicolás Maduro;
13. weist darauf hin, dass diejenigen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen; unterstützt uneingeschränkt die Ermittlungen des IStGH zu den vom venezolanischen Regime begangenen umfangreichen Verbrechen und Repressionen; unterstützt uneingeschränkt die Forderung des vom Generalsekretär der OAS benannten Gremiums unabhängiger internationaler Sachverständiger und des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, einen Untersuchungsausschuss zur Lage in Venezuela einzurichten und den IStGH stärker einzubeziehen; fordert die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Römischen Statuts sind, auf, zu fordern, dass der IStGH eine Untersuchung der von der venezolanischen Regierung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einleitet; fordert die EU auf, in diesem Zusammenhang eine aktive Rolle zu spielen;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, den Regierungen und Parlamenten der Republik Kolumbien, der Republik Brasilien und der Republik Peru, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten und der Lima-Gruppe zu übermitteln.
- [1] ABl. C 285 vom 29.8.2017, S. 145.
- [2] ABl. C 294 vom 12.8.2016, S. 21.
- [3] ABl. C 316 vom 30.8.2016, S. 190.
- [4] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0269.
- [5] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0200.
- [6] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0041.
- [7] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0199.