Entschließungsantrag - B8-0358/2018Entschließungsantrag
B8-0358/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur CAR-T-Zell-Therapie

4.9.2018

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Nicola Caputo

B8‑0358/2018

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur CAR-T-Zell-Therapie

Das Europäische Parlament,  

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass dem ersten CAR-T-Arzneimittel zur Behandlung des diffusen großzelligen B-Zell-Lymphoms bei Erwachsenen und der akuten lymphatischen Leukämie bei Jugendlichen und Kindern die Gemeinschaftszulassung erteilt wurde;

B.  in der Erwägung, dass die Arzneimittelagenturen der einzelnen Länder die Behandlungskosten verhandeln und die Einrichtungen festlegen müssen, in denen die Behandlung durchgeführt werden kann, was unter Umständen sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann;

C.  in der Erwägung, dass für die Auswahl dieser Einrichtungen einige Anforderungen und Merkmale festgelegt werden müssen, denen die zugelassenen Einrichtungen entsprechen müssen, und dass die Hersteller des Arzneimittels in der Zwischenzeit das Arzneimittel einer begrenzten Zahl von Freiwilligen verabreichen;

D.  in der Erwägung, dass die Behandlung potenziell auch schwerwiegende Nebenwirkungen haben kann und dass bereits Studien zu Arzneimitteln durchgeführt werden, mit denen diese Nebenwirkungen beseitigt werden können;

1.  fordert die Kommission auf, ein Zentrum für die Erforschung und Erprobung der onkologischen Zelltherapien, die der CAR-T-Zell-Therapie vergleichbar sind, und der Arzneimittel zu schaffen, mit denen die potenziellen Nebenwirkungen beseitigt werden können;

2.  fordert die Kommission auf, öffentliche Einrichtungen zu ernennen, die während der Verhandlungen die Arzneimittel verabreichen dürfen, und darauf hinzuwirken, dass in Bezug auf den Zeitraum von der Zulassung des Arzneimittels bis zu seiner Vermarktung ein genauer Zeitplan eingehalten wird.

Letzte Aktualisierung: 19. September 2018
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