Entschließungsantrag - B8-0391/2018Entschließungsantrag
B8-0391/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Bränden in Mati in der griechischen Region Attika im Juli 2018 und der Reaktion der EU

11.9.2018 - (2018/2847(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Davor Škrlec im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0388/2018

Verfahren : 2018/2847(RSP)
Werdegang im Plenum
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B8-0391/2018
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B8-0391/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Bränden in Mati in der griechischen Region Attika im Juli 2018 und der Reaktion der EU

(2018/2847(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Solidaritätsfonds der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf das Katastrophenschutzverfahren der Union,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen)[1],

–  unter Hinweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),

–  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll hierzu,

–  unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 1. März 2017 zur Zukunft Europas,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Oktober 2016 zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens und zur Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen 2016 in Marrakesch (Marokko) (COP 22)[2],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. März 2016 mit dem Titel „Nach Paris: Bewertung der Folgen des Pariser Übereinkommens“ (COM(2016)0110),

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris (Beschluss 1/CP.21) und die 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des UNFCCC sowie die 11. Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 11) vom 30. November bis 11. Dezember 2015 in Paris (Frankreich),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2009 zu den Waldbränden im Sommer 2009[3], in der untersucht wird, welche Auswirkungen die Waldbrände in Südeuropa haben und welche Schlussfolgerungen in Bezug auf Präventions- und Frühwarnmaßnahmen zu ziehen sind,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission an das Parlament vom 10. September 2018 zu den Bränden in Mati in der griechischen Region Attika im Juli 2018 und der Reaktion der EU,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass im Juli 2018 von den Küstengebieten der griechischen Region Attika eine Reihe von Waldbränden ausgingen, die direkt zur Folge hatten, dass mindestens 98 Menschen starben und mehr als 187 verletzt wurden; in der Erwägung, dass diese Waldbrände die zweithöchste Zahl an Todesopfern im 21. Jahrhundert forderten;

B.  in der Erwägung, dass mehr als 700 Anwohner, die meisten aus dem Küstenort Mati, evakuiert oder gerettet und Tausende Autos und Häuser zerstört wurden;

C.  in der Erwägung, dass auch in anderen Mitgliedstaaten der EU verheerende Brände verzeichnet wurden, etwa in Schweden, im Vereinigten Königreich, in Finnland, Spanien und Lettland;

D.  in der Erwägung, dass die letzten Jahre gezeigt haben, dass die Probleme mit Waldbränden und Dürre immer vordringlicher und extrem trockene Sommer immer mehr die Regel werden;

E.  in der Erwägung, dass die Zunahme extremer Wetterereignisse eine unmittelbare Folge des vom Menschen verursachten Klimawandels ist und sich in vielen Teilen Europas immer häufiger negativ auswirken wird, sodass die Menschen und die Ökosysteme in Europa einer erhöhten Bedrohung ausgesetzt sind;

F.  in der Erwägung, dass der Weltorganisation für Meteorologie zufolge ein Zusammenhang zwischen den extremen Hitzewellen im Sommer 2018 in der nördlichen Hemisphäre und dem Klimawandel besteht;

G.  in der Erwägung, dass es daher dringend erforderlich ist, in die Bekämpfung des Klimawandels zu investieren, um Dürre- und Waldbrandkatastrophen vorzubeugen;

H.  in der Erwägung, dass Griechenland die EU über das Katastrophenschutzverfahren der Union um Unterstützung ersuchte und Zypern und Spanien umgehend reagierten, indem sie u. a. Flugzeuge, Feuerwehrleute, medizinische Fachkräfte und Fahrzeuge zur Verfügung stellten; in der Erwägung, dass auch von anderen Mitgliedstaaten und von Drittstaaten rasch Hilfsangebote kamen;

I.  in der Erwägung, dass die EU finanzielle Unterstützung leisten kann, indem der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen wird, falls die Schwelle erreicht wird, indem der Kofinanzierungssatz für aus dem EFRE unterstützte Wiederaufbauarbeiten erhöht wird und indem operationelle Programme abgeändert werden, um dem Bedarf im Zusammenhang mit regionalem Wiederaufbau gerecht zu werden;

J.  in der Erwägung, dass die große Zahl an Bränden in Europa wie auch deren Ausmaß auf eine Reihe von Faktoren neben dem Klimawandel zurückzuführen ist, etwa kriminelle Aktivitäten einschließlich Brandstiftung, eine unzulängliche Durchführung von Gesetzen, mit denen die illegale Bebauung abgebrannter Flächen untersagt wird, und die unzureichende Definition und Pflege von Wäldern;

1.  beklagt die Opfer und bringt seine Solidarität mit den Bewohnern der von den Bränden verwüsteten Gebiete zum Ausdruck;

2.  spricht den Feuerwehrleuten, der Küstenwache, den Fischern, den Einsatzkräften des Katastrophenschutzes und den Freiwilligen, die gemeinsam mit den offiziellen Stellen Griechenlands Tausende Menschen retteten, seine Dankbarkeit aus;

3.  dankt allen Mitgliedstaaten, die sich solidarisch gezeigt haben, indem sie über das Katastrophenschutzverfahren der Union Soforthilfe angeboten und geleistet haben, und beglückwünscht die Kommission zur Koordinierung der Hilfe der Union;

4.  fordert die rasche Annahme der überarbeiteten Verordnung zum Katastrophenschutzverfahren der Union, damit eine intensivere und effizientere Zusammenarbeit ermöglicht und die Reaktionsfähigkeit gestärkt wird, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der verheerenden Folgen des Klimawandels für die gesamte EU;

5.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die griechischen Behörden und Bürger finanziell zu unterstützen, indem die Möglichkeiten des Solidaritätsfonds der Europäischen Union und des EFRE voll ausgeschöpft werden;

6.  hebt hervor, dass beim Wiederaufbau der zerstörten Häuser und der zerstörten Infrastruktur die höchsten Standards in Bezug auf die Katastrophenvorsorge gelten sollten, einschließlich des Schutzes vor Erdbeben, vor allem wenn Finanzmittel der EU beteiligt sind;

7.  fordert die Mitgliedstaaten und die betroffenen Regionen auf, Pläne für die Wiederherstellung und Instandsetzung der betroffenen Gebiete auszuarbeiten, in denen auch verbindlich vorgeschrieben werden sollte, dass zu gewährleisten ist, dass in diesen Regionen alle denkbaren Maßnahmen zur Brandverhütung und raschen Brandbekämpfung umgesetzt werden;

8.  weist darauf hin, dass ein natürlicher Wald einem Waldbrand gegenüber widerstandsfähiger ist; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in die tatsächliche Wiederaufforstung der betroffenen Flächen mit lokalen Baumarten und in Maßnahmen zu investieren, durch die solche Katastrophen in Zukunft verhindert werden sollen;

9.  weist darauf hin, dass die Region Attika sehr stark urbanisiert ist und daher nicht genügend Grünflächen und bepflanzte Straßen aufweist, was dazu beigetragen hat, dass sich die Brände so rasch ausbreiten konnten;

10.  stellt fest, dass der von den Bränden verursachte Schaden zum Teil hätte verhindert werden können und einen Anreiz für die nationalen, regionalen und kommunalen Behörden darstellen muss, wirksamere Präventionsstrategien und angemessene Gesetze zum Schutz und zur entsprechenden Nutzung von Land zu erarbeiten, zu finanzieren und durchzuführen, u. a. in den Bereichen Stadtplanung, nachhaltige Verfahren der Waldbewirtschaftung und wirksames Risikomanagement;

11.  bedauert, dass viele dieser Brände offenbar auf Brandstiftung zurückzuführen sind, und ist besonders besorgt darüber, dass kriminelle Brandstiftung immer häufiger der Auslöser von Waldbränden in Europa ist; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Strafen für kriminelle Handlungen, die die Umwelt schädigen, und insbesondere für Handlungen, durch die Waldbrände ausgelöst werden, zu verschärfen, und vertritt die Ansicht, dass eine unverzügliche und wirksame Untersuchung zur Feststellung der Verantwortlichkeiten und eine spätere angemessene Bestrafung eine abschreckende Wirkung auf fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten hätten;

12.  betont, dass die Hitzewelle in Europa im Jahr 2018 nachweislich mit dem Klimawandel in Zusammenhang steht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Ziele festzulegen und Klimaschutzstrategien umzusetzen, die es der EU und den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris (COP 21) nachzukommen;

13.  betont, dass es dringend Investitionen in die Eindämmung des und die Anpassung an den Klimawandel bedarf, damit die festgelegten Ziele erreicht werden; hebt hervor, dass es unerlässlich ist, 50 % der Haushaltsmittel der EU für Klimaschutzmaßnahmen aufzuwenden;

14.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Mitgliedstaaten sowie den am stärksten betroffenen Regionen zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 12. September 2018
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