ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Bränden in Mati in der griechischen Region Attika im Juli 2018 und der Reaktion der EU
11.9.2018 - (2018/2847(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Nikos Androulakis im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0388/2018
B8-0392/2018
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Bränden in Mati in der griechischen Region Attika im Juli 2018 und der Reaktion der EU
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union[1],
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (COM(2017)0772),
– unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 10. September 2018 zu den Bränden in Mati in der griechischen Region Attika im Juli 2018 und der Reaktion der EU,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass bei den Bränden in Mati in der griechischen Region Attika 98 Menschen ums Leben kamen und Dutzende verletzt wurden;
B. in der Erwägung, dass Griechenland von einer größeren Bereitschaft des Katastrophenschutzes im Hinblick auf Evakuierungspläne und Evakuierungsbefehle hätte profitieren können;
C. in der Erwägung, dass der Klimawandel neben anderen Ursachen voraussichtlich zu einer Zunahme der Häufigkeit von Bränden und anderen Naturkatastrophen in Europa führen wird;
D. in der Erwägung, dass im Jahr 2017 das Katastrophenschutzverfahren der Union 17 Mal aufgrund von durch Waldbrände entstandenen Notlagen in Europa angewandt wurde;
E. in der Erwägung, dass im Sommer 2018 Griechenland, Schweden und Lettland aufgrund von Bränden um die Unterstützung der EU im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union ersuchten;
1. bekundet den Angehörigen der bei den Bränden in Griechenland ums Leben gekommenen Menschen sowie allen Betroffenen sein Beileid und uneingeschränkte Solidarität;
2. würdigt die wertvolle Arbeit und die Rettungsbemühungen der griechischen Feuerwehrleute, Freiwilligen und anderen Beteiligten;
3. begrüßt die Solidarität, die Zypern, Spanien und Bulgarien bei der Leistung ihrer Unterstützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union, einschließlich der Bereitstellung von Flugzeugen, medizinischen Fachkräften und Feuerwehrleuten, als aktiven Ausdruck der europäischen Solidarität zeigten;
4. betont, dass bei der Überarbeitung des Katastrophenschutzverfahrens der Union und der Errichtung von rescEU ein ehrgeiziges Abkommen erzielt werden muss, damit die Union über die notwendigen Kapazitäten verfügt, um auf verschiedene Katastrophen reagieren zu können;
5. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Mitgliedstaaten umfassende Risikobewertungen, Bewertungen ihrer Fähigkeit zum Risikomanagement und eine Katastrophenmanagementplanung vornehmen müssen, damit sie effektiv auf Katastrophen reagieren können;
6. erklärt erneut, wie wichtig die Unterstützung durch die EU bei der Brandverhütung im Rahmen des Kohäsionsfonds ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Finanzmittel voll auszuschöpfen;
7. fordert eine rasche Mobilisierung der EU-Finanzmittel, beispielsweise aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union, damit in den betroffenen Gebieten die Opfer unterstützt und die Schäden sowohl an öffentlicher Infrastruktur als auch an Privateigentum behoben werden können;
8. weist ferner darauf hin, dass in den im Osten und Westen Attikas von den Waldbränden betroffenen Gebieten für Hochwasserschutz gesorgt werden muss, um weitere Katastrophen im Winter zu verhindern;
9. fordert die Kommission auf, den ausstehenden Vorschlag zum Finanzrahmen für das Katastrophenschutzverfahren der Union für die Zeit nach 2020 vorzulegen;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924.