Entschließungsantrag - B8-0393/2018Entschließungsantrag
B8-0393/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Bränden in Mati in der griechischen Region Attika im Juli 2018 und der Reaktion der EU

11.9.2018 - (2018/2847(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Sofia Sakorafa, Dimitrios Papadimoulis, Nikolaos Chountis, Marisa Matias, Merja Kyllönen, Takis Hadjigeorgiou, Neoklis Sylikiotis, Kateřina Konečná, Jiří Maštálka, Stelios Kouloglou, Kostadinka Kuneva, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Miguel Urbán Crespo, Tania González Peñas, Lola Sánchez Caldentey im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0388/2018

Verfahren : 2018/2847(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0393/2018
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B8-0393/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Bränden in Mati in der griechischen Region Attika im Juli 2018 und der Reaktion der EU

(2018/2847(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[1],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (im Folgenden „Dachverordnung“)[2],

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass in Griechenland vor kurzem die verheerendsten Waldbrände in der Geschichte irgend eines europäischen Landes gewütet haben, die zum Verlust von 98 Menschenleben, hunderten Verletzten, tausenden Obdachlosen und einem noch nicht abzusehenden materiellen und ökologischen Schaden geführt und eine Landschaft hinterlassen haben, die einem Kriegsgebiet gleicht;

B.  in der Erwägung, dass Griechenland am 24. Juli 2018 unter einer explosiven Mischung extrem widriger Wetterbedingungen litt, zu denen eine große Hitzewelle und starke Winde sowie Wälder gehörten, die trocken wie Zunder waren;

C.  in der Erwägung, dass jedes Jahr in der EU durchschnittlich eine halbe Million Hektar Wald und naturbelassene Gebiete Waldbränden zum Opfer fallen; in der Erwägung, dass die Zahlen zwar jedes Jahr unterschiedlich sind, dass aber 85 % des gesamten jährlich verbrannten Gebiets in Europa in fünf EU-Mittelmeerländern (Portugal, Spanien, Frankreich, Italien und Griechenland) liegen;

D.  in der Erwägung, dass im Jahr 2017 mehr als 200 Menschen durch Naturkatastrophen in Europa umgekommen sind und mehr als eine Million Hektar Land vernichtet wurden und dass das Katastrophenschutzverfahren der Union 17 mal für durch Waldbrände entstandene Notlagen in Europa eingeleitet wurde;

E.  in der Erwägung, dass die Sparpolitik, die in Griechenland verfolgt wird, zu einer Unterfinanzierung des griechischen Katastrophenschutzmechanismus geführt und seine Fähigkeit, auf Notfälle wirksam zu reagieren, erheblich geschwächt hat;

F.  in der Erwägung, dass die Katastrophe in Ost-Attika deutlich gemacht hat, dass es ein Frühwarnsystem geben muss, um Bürger und Reisende vor drohenden und sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen zu warnen, wenn Leid und der Verlust von Menschenleben verhindert oder gemindert werden sollen; in der Erwägung, dass es mehrere griechische Regierungen wiederholt unterlassen haben, die Dienste der europäischen Notrufnummer 112 durch ein Frühwarnsystem für Bürger zu erweitern, durch das nationale Behörden im Falle drohender Katastrophen oder Notfälle Warnungen an Bürger und Reisende übermitteln können, die sich in einem spezifischen Gebiet aufhalten;

G.  in der Erwägung, dass der institutionelle Rahmen für den Katastrophenschutz in Griechenland unter rechtlicher Fragmentierung, Formalismus, einem Mangel an Betriebsbereitschaft und vielschichtiger Kompetenzverteilung leidet;

H.  in der Erwägung, dass Griechenland der einzige europäische Staat ist, in dem es kein nationales Kataster gibt; in der Erwägung, dass das Fehlen eines umfassenden Liegenschaftskatasters, eines geeigneten Waldkatasters und detaillierter Landkarten zu einem Vakuum führt, das oft von skrupellosen Bauträgern ausgenutzt wird, die auf Land bauen, nachdem es verbrannt und geräumt ist;

I.  in der Erwägung, dass es nach Angaben der griechische Ingenieurkammer hunderte nicht genehmigter Bauwerke in Mati und hunderttausende im ganzen Land gibt; in der Erwägung, dass die griechische Regierung bekannt gegeben hat, dass ein Prioritätenplan ausgearbeitet wird, um unter der Verantwortung der dezentralisierten Verwaltung 3 200 nicht genehmigte Gebäude und Strukturen abzureißen, für die bereits unwiderrufliche Abrissanordnung ergangen sind;

J.  in der Erwägung, dass die durch die Waldbrände verursachte beispiellose Zerstörung in Ost- und West-Attika eine unmittelbare Gefahr von Überschwemmungen in den betroffenen Gebieten birgt;

K.  in der Erwägung, dass die Kommission am 24. Juli 2018 das Katastrophenschutzverfahren der Union eingeleitet hat, nachdem die griechische Regierung einen Antrag auf internationale Hilfe gestellt hatte;

L.  in der Erwägung, dass der griechische Ministerpräsident die politische Verantwortung für die Waldbrände und die Reaktion der griechischen Behörden übernommen hat; in der Erwägung, dass die griechische Regierung am 25. Juli 2018 ein Maßnahmenpaket bekannt gegeben hat, durch das die Not gelindert und der materielle Schaden ersetzt werden soll; in der Erwägung, dass gerichtliche Ermittlungen zu einem möglichen Fehlverhalten staatlicher Bediensteter und zu den Ursachen der katastrophalen Brände in Attika laufen;

1.  gibt seiner tief empfundenen Trauer und Solidarität mit den Familien der Todesopfer und den Menschen, die in den betroffenen Gebieten leben, Ausdruck; würdigt das Engagement der Feuerwehrleute, der Küstenwache, der Freiwilligen und der Menschen, die ihr Leben riskiert haben, um Waldbrände zu löschen und ihre Mitbürger zu retten;

2.  ist besorgt über die zunehmende Zahl von Naturkatastrophen, die nach Aussagen von Fachleuten im Wesentlichen auf den Klimawandel, der zu mehr extremen Wetterbedingungen führt, eine nicht nachhaltige und/oder illegale Bautätigkeit und eine zunehmende Vulnerabilität von Wäldern, die ihren Grund im Missmanagement natürlicher Ressourcen und in nicht tragfähigen Landnutzungsentscheidungen hat, zurückzuführen ist; fordert die Kommission und den Rat auf, im Einklang mit dem Ziel der Strategie Europa 2020 und ihren internationalen Verpflichtungen, den Klimawandel zu bekämpfen und die Mittel für Klimaschutzmaßnahmen aufzustocken;

3.  begrüßt die Aktivierung des Katastrophenschutzverfahrens der Union;

4.  begrüßt die starke Solidarität, die Mitgliedstaaten und Drittländer bei der Hilfe Griechenlands während der katastrophalen Waldbrände gezeigt haben, indem sie Unterstützung aus der Luft, Löschausrüstungen, medizinische Fachkräfte und andere Mitarbeiter sowie Fachwissen zur Verfügung gestellt haben;

5.  fordert die griechische Regierung auf, unverzüglich die Dienste der europäischen Notrufnummer 112 durch ein Frühwarnsystem für Bürger und Reisende, die sich in einem betroffenen Gebiet aufhalten, zu erweitern;

6.  bedauert zutiefst die Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf die operativen Kapazitäten des Katastrophenschutzes Griechenlands;

7.  fordert die griechischen Behörden auf, dem griechischen Katastrophenschutzsystem angemessene Finanzmittel zuzuweisen, um eine optimale operative Abwehrbereitschaft zu gewährleisten. fordert, dass Ausgaben für Katastrophenschutzmechanismen bei der Berechnung des Haushaltsdefizits unberücksichtigt bleiben;

8.  ist besorgt über die Tatsache, dass Griechenland weiterhin der einzige Mitgliedstaat ist, der kein umfassendes nationales Kataster und Waldkataster eingerichtet hat; nimmt zur Kenntnis, dass einige Fortschritte in diesem Bereich erzielt wurden, und fordert die griechische Regierung auf, das Kataster und das Waldkataster unverzüglich fertig zu stellen;

9.  fordert, dass eine sofortige Rückgabe für betroffene Bürger erfolgt, eine Wiedergutmachung für materiellen Schaden gezahlt wird und die Umweltkosten unbürokratisch ausgeglichen werden; nimmt zur Kenntnis, dass die griechische Regierung den Sonderentwicklungsplan zum Umgang mit den Folgen von Naturkatastrophen und zur Wiederherstellung betroffener Gebiete aktiviert hat;

10.  betont, dass der Modernisierung, der Rationalisierung und der Vereinfachung der Politik für Naturkatastrophen in Griechenland weiterhin höchste Priorität zukommt;

11.  fordert die Kommission auf, den EU-Solidaritätsfonds in Anspruch zu nehmen;

12.  fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass alle im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds verfügbaren Instrumente für Präventionsmaßnahmen, für den Wiederaufbau und die Wiederherstellung von Infrastrukturen sowie für andere notwendige Maßnahmen in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit den griechischen nationalen und regionalen Behörden wirksam genutzt werden;

13.  fordert das Parlament, den Rat und Kommission auf, die interinstitutionellen Verhandlungen über das neue Katastrophenschutzverfahren der Union unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Zerstörung in Griechenland und anderen Mitgliedstaaten in diesem Sommer zu beschleunigen;

14.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und den für die betroffenen Gebiete zuständigen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 12. September 2018
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