ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage im Jemen
1.10.2018 - (2018/2853(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Marietje Schaake, Petras Auštrevičius, Beatriz Becerra Basterrechea, Izaskun Bilbao Barandica, Gérard Deprez, Martina Dlabajová, María Teresa Giménez Barbat, Ivan Jakovčić, Petr Ježek, Ilhan Kyuchyuk, Patricia Lalonde, Louis Michel, Javier Nart, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Carolina Punset, Jozo Radoš, Frédérique Ries, Jasenko Selimovic, Pavel Telička, Ramon Tremosa i Balcells, Ivo Vajgl, Cecilia Wikström im Namen der ALDE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0444/2018
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Jemen, insbesondere die Entschließungen vom 30. November 2017 zur Lage im Jemen[1], vom 15. Juni 2017 zur humanitären Lage in Jemen[2], vom 25. Februar 2016 zur humanitären Lage im Jemen[3] und vom 9. Juli 2015 zur Lage im Jemen[4],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Juni 2018, vom 3. April 2017, vom 16. November 2015 sowie vom 20. April 2015 zum Jemen,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und des Mitglieds der Kommission Christos Stylianides vom 4. August 2018 zu den Luftangriffen in Hudaida,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 10. August 2018 zur Lage im Jemen,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 15. März 2018,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Jemen vom 6. September 2018,
– unter Hinweis auf den Bericht des Vorsitzenden der Gruppe namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger der Vereinten Nationen für Jemen, Kamel Jendoubi, vom 28. August 2018 an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen über die Menschenrechtslage im Jemen,
– unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen über die Verlängerung des Mandats der Gruppe namhafter Sachverständiger;
– unter Hinweis auf die Erklärung des Exekutivdirektors des Welternährungsprogramms vom 19. September 2018,
– unter Hinweis auf die von den Vereinten Nationen, Schweden und der Schweiz am 3. April 2018 organisierte Hochrangige Geberkonferenz, auf der Zusagen für 2 Mrd. USD eingingen, jedoch eine Finanzierungslücke von beinahe 1 Mrd. USD verblieb,
– unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Jemen,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der anhaltende Konflikt im Jemen bereits ins vierte Jahr geht und das Land die schlimmste humanitäre, politische und sicherheitspolitische Krise in seiner modernen Geschichte durchmacht; in der Erwägung, dass der bewaffnete Konflikt eine Phase der weiteren Fragmentierung erreicht hat, wodurch die Gefahr besteht, dass das Land in einen endlosen Krieg gestürzt wird; in der Erwägung, dass die derzeitige Fragmentierung des Konflikts ein deutliches Anzeichen für die Aushöhlung der Einheit des Staates ist; in der Erwägung, dass die Lage im Jemen auch ernste Risiken für die Stabilität der ganzen Region mit sich bringt;
B. in der Erwägung, dass eingeschränkter Zugang zu den betroffenen Gebieten und Beschränkungen bezüglich der Datenerhebung es schwierig machen, den Anstieg des humanitären Bedarfs in Echtzeit nachzuverfolgen; in der Erwägung, dass der humanitäre Raum immer enger wird, die Anzahl der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht tragischerweise immer weiter ansteigt und die Auswirkungen des Konflikts auf die Zivilbevölkerung zunehmen, die Beschränkungen kommerzieller Einfuhren und die Auswirkungen der Wirtschaftskrise schlimmer geworden sind und die öffentlichen Dienstleistungen zum großem Teil zusammengebrochen sind;
C. in der Erwägung, dass am 9. August 2018 bei einem Luftangriff der von Saudi-Arabien angeführten Koalition ein Schulbus auf einem Markt in der Provinz Saada im Norden des Landes getroffen wurde, wobei zahlreiche Menschen getötet wurden, darunter mindestens 40 Kinder, von denen die meisten jünger als zehn Jahre waren; in der Erwägung, dass auf diesen Angriff zwei Wochen später, am 24. August, ein weiterer Angriff der von Saudi-Arabien angeführten Koalition folgte, bei dem 27 Zivilisten – die meisten davon Kinder – getötet wurden, während sie auf der Flucht vor der Gewalt in der belagerten Stadt Hudaida im Süden des Landes waren; in der Erwägung, dass den Vereinten Nationen zufolge seit Anfang Juni 2018 fast 470 000 Menschen aus dem Gouvernement Hudaida geflohen sind;
D. in der Erwägung, dass die Militäroffensive unter der Führung Saudi-Arabiens und die intensiven Luftangriffe, darunter wahllose Angriffe auf dicht besiedelte Gebiete, die humanitären Auswirkungen des Kriegs durch eine Blockade noch verschärfen;
E. in der Erwägung, dass vorsätzliche und wahllose Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Ziele wie Schulen und Krankenhäuser nach dem Kriegsrecht verboten sind; in der Erwägung, dass derartige Angriffe angesichts der Feststellungen der Gruppe namhafter Sachverständiger als Kriegsverbrechen gelten und die Personen, die sie ausführen, für diese Verbrechen strafrechtlich verfolgt werden könnten; in der Erwägung, dass es den Ermittlungen der Koalition unter der Führung Saudi-Arabiens zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen im Jemen an Glaubwürdigkeit mangelte und zivile Opfer keine Wiedergutmachung erhalten haben;
F. in der Erwägung, dass mehr als 22 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen und 8,4 Millionen Menschen, die Hälfte davon Kinder, dem Hungertod nahe sind; in der Erwägung, dass Krankheiten wie Diphtherie um sich greifen und ein ernsthaftes Risiko einer Cholera-Epidemie besteht; in der Erwägung, dass es mehr als zwei Millionen Binnenvertriebene gibt; in der Erwägung, dass Frauen und Kinder besonders unter den anhaltenden Feindseligkeiten leiden; in der Erwägung, dass nach Angaben von UNICEF fast zwei Millionen Kinder nicht zur Schule gehen, wodurch die Zukunft einer ganzen Generation von Kindern im Jemen gefährdet wird, weil sie wenig oder keinen Zugang zu Bildung haben, wodurch sie leicht Opfer militärischer Rekrutierung oder sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt werden;
G. in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen Dutzende von Fällen dokumentiert haben, in denen die Ansar Allah, auch bekannt als Huthi, und Kräfte, die dem verstorbenen Präsidenten Ali Abdullah Saleh ergeben waren, für willkürliche und missbräuchliche Inhaftierungen sowie Fälle von Verschwindenlassen und Folter verantwortlich sind; in der Erwägung, dass die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), deren Verbündete und Kräfte der jemenitischen Regierung im Laufe des jemenitischen Konflikts ebenfalls für die willkürliche Inhaftierung, die Folter und das Verschwindenlassen von Dutzenden von Menschen verantwortlich sind;
H. in der Erwägung, dass sich die Niederlande und Kanada 2017 um die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen bemüht haben, die die anhaltenden Gräueltaten untersuchen sollte; in der Erwägung, dass die Resolution, die schließlich angenommen wurde, auf Druck Saudi-Arabiens, des Vereinigten Königreichs und Frankreichs beträchtlich abgeschwächt wurde, dass damit jedoch die Gruppe namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger eingesetzt wurde; in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat in seiner Resolution vom 24. September 2018 zur Menschenrechtslage im Jemen beschlossen hat, das Mandat der Gruppe für einen weiteren Zeitraum von einem Jahr zu verlängern, wobei es mit Genehmigung des Menschenrechtsrats erneut verlängert werden kann;
I. in der Erwägung, dass Kamel Jendoubi, Vorsitzender der Gruppe namhafter Sachverständiger, der am 28. August 2018 einen Bericht an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte im Jemen veröffentlicht hat, Opfer einer Verleumdungskampagne ist, die die Gruppe einschüchtern und Zweifel an ihren Erkenntnissen schüren soll; in der Erwägung, dass die Gruppe 2018 zu dem Schluss kam, dass die Ansar Allah, auch bekannt als Huthi, Taten begangen haben, die als Kriegsverbrechen gelten könnten, darunter grausame Behandlung und Folter und grobe Verletzungen der persönlichen Würde; in der Erwägung, dass die Sachverständigen Fälle dokumentiert haben, in denen die Ansar Allah, auch bekannt als Huthi, Studierende, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, mutmaßliche politische Gegner und Angehörige der Bahai-Gemeinschaft inhaftiert und Häftlinge misshandelt und gefolgert haben, unter anderem im Nationalen Sicherheitsbüro und im Amt für politische Sicherheit; in der Erwägung, dass die Sachverständigen auch glaubwürdige Hinweise darauf fanden, dass Truppen des Jemen, Saudi-Arabiens und der VAE an Misshandlungen von Häftlingen beteiligt waren, die Kriegsverbrechen darstellen könnten;
J. in der Erwägung, dass das Königreich Saudi-Arabien mehrfach EU-Mitgliedstaaten, andere Länder und internationale Organisationen, darunter die Vereinten Nationen, aufgrund ihres kritischen Standpunkts gegenüber der Vorgehensweise Saudi-Arabiens im Konflikt im Jemen unter Druck gesetzt hat;
K. in der Erwägung, dass Staatsangehörige der Länder, die zu der Koalition unter der Führung Saudi-Arabiens gehören, im Jemen gefangen gehalten werden;
L. in der Erwägung, dass die Wirtschaft des Jemen kurz vor dem Zusammenbruch steht, was Anlass zur Besorgnis gibt; in der Erwägung, dass die regelmäßigen Gehaltszahlungen an bis zu 1,4 Millionen zivile Mitarbeiter des jemenitischen öffentlichen Dienstes Ende 2016 praktisch eingestellt wurden; in der Erwägung, dass die legitime Regierung selektiv die Renten der Menschen in den südlichen Gouvernements auszahlt, was zulasten aller Rentner in den nördlichen Gouvernements geht; in der Erwägung dass es Zehntausende älterer Menschen gibt, die keine Quelle für ein Grundeinkommen haben, und dass mehr als 33 % davon auf immer teurer werdende Arzneimittel angewiesen sind;
M. in der Erwägung, dass es ein internationales Waffenembargo gegen die vom Iran unterstützten Ansar Allah, auch bekannt als Huthi, gibt; in der Erwägung, dass EU-Mitgliedstaaten, insbesondere das Vereinigte Königreich, Frankreich und Deutschland, dem 18. EU-Jahresbericht über Waffenausfuhren zufolge auch nach der Eskalation des Konflikts weitere Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien genehmigt haben; in der Erwägung, dass diese Lieferungen gegen den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern[5] verstoßen, gemäß dem die Genehmigung von Waffenausfuhren ausdrücklich untersagt ist, falls eindeutig die Gefahr besteht, dass die ausgeführte Militärtechnologie oder ‑ausrüstung für Verletzungen des humanitären Völkerrechts und zur Gefährdung des Friedens, der Sicherheit und der Stabilität in einer Region eingesetzt werden könnte; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die VP/HR wiederholt aufgefordert hat, im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP eine Initiative zur Verhängung eines Waffenembargos der EU gegen Saudi-Arabien einzuleiten;
N. in der Erwägung, dass seit Januar 2017 ein dramatischer Anstieg der extraterritorialen US-Operationen mit Todesfolge zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass durch diese tödlichen Anti-Terror-Operationen Zivilisten, darunter Frauen, Kinder und alte Menschen, getötet, schwer verletzt oder traumatisiert wurden, und dass Bedenken erhoben wurden, dass derartige Operationen gegen die geltenden Prinzipien der internationalen Menschenrechtsnormen verstoßen; in der Erwägung, dass in Bezug auf derartige von den Koalitionsstreitkräften durchgeführte tödliche Operationen, die rechtswidrig zur Tötung von Menschen führen können, dringend unabhängige und unparteiische Untersuchungen gemäß dem Protokoll von Minnesota durchgeführt werden müssen; in der Erwägung, dass es Hinweise darauf gibt, dass derartige tödliche Operationen in Form nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und anderer operativer Hilfeleistungen sowohl direkt als auch indirekt von EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden;
O. in der Erwägung, dass die meisten Angriffe der US-Streitkräfte im Jemen tödliche Drohnenangriffe sind; in der Erwägung, dass die Entscheidung, bestimmte Personen auf die Listen mit Zielen für Drohnenangriffe aufzunehmen, oft ohne richterliche Anordnung oder Gerichtsbeschluss getroffen wird; in der Erwägung, dass Angriffe auf bestimmte Personen und ihre anschließende Tötung ohne ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren erfolgen und daher unter bestimmten Umständen als außergerichtliche Tötungen angesehen werden können;
P. in der Erwägung, dass es den Konfliktparteien und ihren regionalen und internationalen Unterstützern, zu denen auch Saudi-Arabien und der Iran gehören, trotz des internationalen Drängens auf eine stabile, inklusive politische Lösung der Krise bisher nicht gelungen ist, einen Waffenstillstand oder irgendeine Einigung zu erzielen, und die Kampfhandlungen und wahllosen Bombardierungen unvermindert fortgesetzt werden; in der Erwägung, dass keine der Parteien einen militärischen Sieg erzielt hat und dies wahrscheinlich in Zukunft auch keiner der Parteien gelingen wird; in der Erwägung, dass die Herbeiführung einer politischen Lösung des Konflikts unter der Schirmherrschaft der Friedensinitiative der Vereinten Nationen für den Jemen für die EU und die internationale Gemeinschaft insgesamt Vorrang haben sollte;
Q. in der Erwägung, dass sich die EU um einen umfassenden und strategischen Ansatz bemüht, bei dem alle einschlägigen regionalen Akteure einbezogen werden; in der Erwägung, dass die EU nach wie vor entschlossen ist, allen darauf angewiesenen Menschen im Jemen weiterhin lebensrettende Hilfe zu leisten;
1. verurteilt die fortgesetzte Gewalt im Jemen und die Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur aufs Schärfste; hebt hervor, dass es angesichts des Konflikts, der sich zurzeit unverändert zu einer der schlimmsten humanitären, politischen und wirtschaftlichen Krisen ausweitet, in großer Sorge ist; erinnert alle beteiligten Parteien, einschließlich ihrer regionalen und internationalen Unterstützer, daran, dass gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung und auf zivile Infrastruktur, darunter Krankenhäuser und medizinisches Personal, Wasserversorgungssysteme, Häfen, Flughäfen und Märkte, einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen;
2. fordert alle Parteien auf, die Grundsätze des humanitären Völkerrechts und insbesondere die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Unterscheidung zwischen Zivilisten und zivilen Zielen einerseits und Kämpfern und militärischen Zielen andererseits sowie das internationale Menschenrecht, das internationale Strafrecht und das internationale Flüchtlingsrecht zu achten, um entschiedene Maßnahmen zum Schutz von Zivilisten zu ergreifen;
3. weist erneut darauf hin, dass der Konflikt im Jemen nur durch eine politische Lösung beigelegt werden kann; bedauert, dass die erste Konsultationsrunde in Genf (6. bis 9. September 2018) gescheitert ist, und fordert alle beteiligten Parteien auf, der derzeitigen Eskalation ein Ende zu setzen und konstruktive Friedensgespräche und vertrauensbildende Maßnahmen unter der Schirmherrschaft des Sondergesandten der Vereinten Nationen Martin Griffiths zu ergreifen; fordert die VP/HR und alle EU-Mitgliedstaaten auf, Martin Griffiths politisch zu unterstützen, um eine ausgehandelte und umfassende Einigung zu erzielen;
4. erinnert alle Konfliktparteien daran, dass sie gemäß dem Völkerrecht für etwaige Verbrechen verantwortlich sind; fordert die internationale Gemeinschaft dringend auf, Vorkehrungen zu treffen, um alle Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen, die solcher Verstöße verdächtigt werden, auf nationaler oder internationaler Ebene strafrechtlich zu verfolgen;
5. fordert alle Parteien, die im Jemen Militäroperationen durchführen, auf, weitere Schutzmaßnahmen umzusetzen und für den Schutz der Zivilbevölkerung zu sorgen; fordert die Vereinigten Staaten und ihre Partner auf, ihre Drohnenprogramme unter gerichtliche Kontrolle zu stellen und dafür zu sorgen, dass durch Drohnenangriffe keine Tötungen ohne ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren stattfinden;
6. fordert alle Konfliktparteien auf, die Feindseligkeiten unverzüglich einzustellen; verurteilt die Wiederaufnahme der Kämpfe und Angriffe aufs Schärfste und bekräftigt seine Zusage, die Entwicklungen im Jemen weiterhin sorgfältig zu beobachten, insbesondere die Berichte, die auf eine weitere Intensivierung der militärischen Operationen in der Stadt Hudaida hinweisen; warnt vor den Folgen der erneuten Militäroffensive gegen Hudaida; betont, dass Hudaida der einzige noch offene Hafen ist, über den Lebensmittel, medizinische Hilfsgüter und humanitäre Hilfe für große Teile des Landes eingeführt werden; fordert alle Konfliktparteien auf, für den uneingeschränkten und wirksamen Betrieb von Flughäfen und Häfen zu sorgen und den sicheren, zügigen und ungehinderten Zugang von humanitären Hilfsgütern, Lebensmitteln, Handelswaren und medizinischen Hilfsgütern zu erleichtern; ist besorgt darüber, dass weitere Störungen zu nicht hinnehmbarem Leiden der Menschen, Hungersnöten und der Vertreibung zahlreicher Zivilisten, darunter Kinder, führen könnten;
7. fordert Saudi-Arabien und die anderen beteiligten Akteure nachdrücklich auf, die gegen den Jemen verhängte Blockade weiter zu lockern; fordert alle direkt oder indirekt betroffenen Staaten und die einschlägigen Akteure auf, den größtmöglichen Druck auf alle Parteien auszuüben, damit sie auf Deeskalation hinarbeiten und unverzüglich aufhören, politische, militärische und finanzielle Unterstützung für militärische Akteure vor Ort bereitzustellen, sei es direkt oder über Mittelsmänner;
8. begrüßt es, dass der Sondergesandte der Vereinten Nationen für Jemen am 16. September 2018 Sanaa besucht hat um zu erreichen, dass die Friedensgespräche wiederaufgenommen und erneut vertrauensbildende Maßnahmen, wie die uneingeschränkte Wiedereröffnung des Flughafens Sanaa für Passagierflüge und gewerbliche Flüge, ergriffen werden, und der Regierung nahezulegen, die Gehälter der Beamten im gesamten Jemen zu zahlen; nimmt die aktuellen Berichte zur Kenntnis, denen zufolge humanitäre Korridore zwischen Hudaida und Sanaa eingerichtet werden sollen;
9. fordert alle beteiligten Parteien auf, die Konfliktgebiete unverzüglich und uneingeschränkt für humanitäre Hilfe zu öffnen, damit der notleidenden Bevölkerung geholfen werden kann; fordert den Rat und den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, im Einklang mit der Resolution 2216 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen diejenigen zu ermitteln, die die Bereitstellung humanitärer Hilfe an den Jemen behindern, und gezielte Sanktionen gegen sie zu verhängen;
10. fordert die sofortige Freilassung aller willkürlich Inhaftierten, ein Ende des Verschwindenlassens von Personen und eine wirksame und glaubwürdige Untersuchung und Strafverfolgung der für alle Verstöße und Verletzungen der Menschenrechte Verantwortlichen, unter anderem in Bezug auf Gewalt gegen Frauen, Männer, Mädchen und Jungen im Einklang mit internationalen Standards; unterstützt die Arbeit der Gruppe namhafter Sachverständiger und fordert, dass das Mandat der internationalen Ermittlungskommission verlängert und gestärkt wird, sodass es die Erhebung von Beweisen für im Jemen begangene Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfasst, damit diejenigen, die sich dieser Verbrechen schuldig gemacht haben, strafrechtlich verfolgt und bestraft werden können; fordert, die Lage im Jemen an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu verweisen; fordert den Jemen nachdrücklich auf, sich dem IStGH anzuschließen, was es ermöglichen würde, all diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, die für die während des Konflikts begangenen Verbrechen verantwortlich sind, ohne dass ein entsprechender Verweis des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vorliegt;
11. fordert alle Konfliktparteien auf, die Rekrutierung und/oder den Einsatz von Kindern als Soldaten und andere schwere Verletzungen der Rechte von Kindern, die Verstöße gegen das geltende Völkerrecht und die internationalen Normen darstellen, einzustellen; fordert alle Parteien auf, bereits rekrutierte Kinder freizulassen und mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, damit sie resozialisiert und wieder in ihre lokalen Gemeinschaften eingegliedert werden;
12. ist zutiefst besorgt darüber, dass kriminelle und terroristische Vereinigungen, darunter Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) und der IS, im Jemen verstärkt vertreten sind; verurteilt die Anwesenheit ausländischer Kämpfer und fordert, alle diese Kämpfer aus dem Jemen zu entfernen;
13. bedauert den dramatischen Anstieg der Anzahl tödlicher Terrorbekämpfungsoperationen im Jemen; fordert den Rat, die VP/HR und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sich gegen außergerichtliche Tötungen – einschließlich des Einsatzes von Dronen – zu stellen, den Standpunkt der EU im Einklang mit dem Völkerrecht entschlossen zu vertreten und dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten keine rechtswidrigen tödlichen Operationen durchführen, ermöglichen oder anderweitig daran beteiligt sind;
14. fordert die VP/HR erneut auf, eine Initiative zur Verhängung eines Waffenembargos gegen Saudi-Arabien einzuleiten; verweist auf seine Entschließung vom 15. Juni 2017, in der nochmals darauf hingewiesen wird, dass mit Ausfuhren nach Saudi-Arabien zumindest gegen zwei Kriterien verstoßen wird, da das Land an schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts gemäß der Definition der zuständigen Stellen der Vereinten Nationen beteiligt ist; fordert in diesem Zusammenhang alle EU-Mitgliedstaaten auf, davon Abstand zu nehmen, Waffen und Militärausrüstung an Saudi-Arabien, die VAE oder ein anderes Mitglied der internationalen Koalition oder an die jemenitische Regierung zu verkaufen, und damit das aktuelle Waffenembargo gegen alle Konfliktparteien einzuhalten; fordert die VP/HR auf, eine umfassende EU-Strategie für den Jemen zu erarbeiten, damit die EU bei der Beilegung des Konflikts im Jemen eine sinnvolle Rolle spielen kann, und klare Leitlinien bezüglich der derzeitigen Fragmentierung vorzulegen, die zwischen den Standpunkten und Maßnahmen unterschiedlicher Mitgliedstaaten zu beobachten ist, unter anderem, dass sie in internationalen Foren gegen die Resolutionen der jeweils anderen stimmen;
15. begrüßt es, dass die EU dem Jemen weiterhin Entwicklungshilfe zur Verfügung stellen wird, wobei Maßnahmen, die auf die Stabilisierung des Landes abzielen, Vorrang haben, und in stabilen Gebieten mit den lokalen Behörden zusammenarbeiten wird, um die Widerstandsfähigkeit zu stärken, zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung beizutragen und darauf hinzuwirken, dass lokale Gemeinschaften eine tragfähige Existenzgrundlage haben; weist darauf hin, dass die EU über ihre Partnerorganisationen bislang humanitäre Hilfe im Umfang von 233,7 Mio. EUR bereitgestellt hat;
16. begrüßt den Plan der Vereinten Nationen für humanitäre Maßnahmen im Jemen 2018 und die Hochrangige Geberkonferenz für den Jemen 2018, auf der von internationalen Gebern mehr als 2 Mrd. USD zugesagt wurden; bedauert jedoch, dass es im Jemen immer noch eine Finanzierungslücke gibt; begrüßt es, dass die EU sich verpflichtet hat, die vom Konflikt im Jemen Betroffenen zu unterstützen, und Hilfe in Höhe von 107,5 Mio. EUR zugesagt hat; fordert alle Geber auf, die zugesagten Beträge rasch auszuzahlen; beschließt, sich weiter über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, bis eine Verhandlungslösung erzielt worden ist; beauftragt den Unterausschuss Menschenrechte, die Entwicklung der Menschenrechtslage im Jemen zu beobachten;
17. fordert die EU auf, rasch Mittel auszuzahlen, um den Binnenvertriebenen im Jemen zu helfen, deren Anzahl vermutlich beträchtlich ansteigen wird, wenn sich die Lage in Hudaida noch verschlimmert;
18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär des Golf-Kooperationsrats, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten und der Regierung des Jemen zu übermitteln.