Entschließungsantrag - B8-0487/2018Entschließungsantrag
B8-0487/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Tierschutz, Einsatz von Antibiotika und den Auswirkungen der industriellen Masthähnchenzucht auf die Umwelt

17.10.2018 - (2018/2858(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B8-0410/2018
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Jørn Dohrmann, Zbigniew Kuźmiuk, Stanisław Ożóg, Beata Gosiewska im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0484/2018

Verfahren : 2018/2858(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0487/2018
Eingereichte Texte :
B8-0487/2018
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8-0487/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Tierschutz, Einsatz von Antibiotika und den Auswirkungen der industriellen Masthähnchenzucht auf die Umwelt

(2018/2858(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2015 zu einer neuen Tierschutzstrategie für den Zeitraum 2016–2020[1],

–  unter Hinweis auf den europäischen Aktionsplan von 2017 zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR) im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 13. April 2018 über die Anwendung der Richtlinie 2007/43/EG und ihren Einfluss auf das Wohlergehen von Masthühnern sowie über die Entwicklung der Tierschutzindikatoren (COM(2018)0181),

–  unter Hinweis auf die Einigung über die Verordnung über Tierarzneimittel, die am 5. Juni 2018 erzielt wurde,

–  unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zu Tierschutz, Einsatz von Antibiotika und den Auswirkungen der industriellen Masthähnchenzucht auf die Umwelt (O-000095/2018 – B8-0410/2018),

–  gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass in der Masthähnchen-Richtlinie Mindestvorschriften für den Schutz von Masthühnern festgelegt sind;

B.  in der Erwägung, dass am 5. Juni 2018 Einigung über die Verordnung über Tierarzneimittel erzielt wurde;

C.  in der Erwägung, dass die EU einer der weltweit größten Erzeuger von Masthähnchen ist, über 250 000 Menschen in der Geflügelbranche tätig sind und es in Europa 23 000 große Masthähnchenbetriebe gibt;

D.  in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem aktuellen Umsetzungsbericht keine wesentlichen Verbesserungen des Tierschutzes nachweisen konnte, sondern lediglich aufgezeigt hat, dass die Durchsetzung in allen Mitgliedstaaten bestenfalls uneinheitlich ist.

E.  in der Erwägung, dass der übermäßige Einsatz antimikrobieller Tierarzneimittel – insbesondere als Wachstumsförderer sowie zur Pro- und Metaphylaxe – einer der zentralen Faktoren ist, die antimikrobielle Resistenzen beeinflussen;

F.  in der Erwägung, dass die Verschmutzung durch die industrielle Landwirtschaft zunimmt und schwerwiegende negative Auswirkungen auf Luft, Boden und Wasser haben könnte;

G.  in der Erwägung, dass die Richtlinie von 2007 weder einheitlich noch wirksam umgesetzt wird;

1.  begrüßt die Einigung über die Verordnung über Tierarzneimittel, die am 5. Juni 2018 erzielt wurde; hofft, dass dadurch dem Einsatz von Arzneimitteln als Wachstumsförderer in Lebensmitteln, die auf dem europäischen Markt verkauft werden, ein Ende gesetzt wird und der Einsatz von Arzneimitteln zu meta- und prophylaktischen Zwecken streng auf die Fälle dringender Notwendigkeit beschränkt wird; hofft, dass dadurch auch Innovationen im Bereich der Tiermedizin erleichtert werden und damit ein Beitrag zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen geleistet wird;

2.  betont, dass antimikrobielle Mittel sowohl in der Tier- als auch in der Humanmedizin für die Behandlung infektiöser und zoonotischer bakterieller Erkrankungen von entscheidender Bedeutung sind;

3.  weist darauf hin, dass diese Mittel durch den unsachgemäßen Einsatz antimikrobieller Mittel ihre Wirksamkeit verlieren könnten, was zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führen würde;

4.  betont, dass die Lebensqualität von Geflügel erhöht und die Notwendigkeit, antimikrobielle Mittel einzusetzen, verringert werden kann, indem die bei der Tierzucht angewendeten Techniken verbessert werden, etwa indem die Tiere natürliches Licht, saubere Luft und mehr Platz erhalten und die Ammoniakproduktion reduziert wird;

5.  betont, dass antimikrobielle Mittel weder regelmäßig noch zum Ausgleich für schlechte Bedingungen in der Tierzucht eingesetzt, sondern lediglich auf der Grundlage einer tierärztlichen Verschreibung zu Behandlungszwecken eingesetzt werden dürfen, wenn spezifische Erkrankungen oder Infektionen diagnostiziert wurden, und um Problemen im Zusammenhang mit dem Tierwohl vorzubeugen;

6.  betont, dass unlauterer Wettbewerb zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führt, da diejenigen, die sich nicht an die entsprechenden Vorschriften halten, andere Akteure, die im Einklang mit den Vorschriften handeln, durch niedrige Preise vom Markt drängen;

7.  betont, dass diese Vorschriften auch für eingeführte Erzeugnisse gelten sollten;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 22. Oktober 2018
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen