Entschließungsantrag - B8-0558/2018Entschließungsantrag
B8-0558/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Binnenmarktpaket

5.12.2018 - (2018/2903(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Andreas Schwab im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0557/2018

Verfahren : 2018/2903(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0558/2018
Eingereichte Texte :
B8-0558/2018
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8-0558/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Binnenmarktpaket

(2018/2903(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2015 mit dem Titel „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ (COM(2015)0550),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 28. Oktober 2015 mit dem Titel „Integration des Binnenmarktes und Wettbewerbsfähigkeit in der EU und ihren Mitgliedstaaten“ (SWD(2015)0203),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen – Gemeinsam für neues Wachstum“ vom 13. April 2011 (COM(2011)0206),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel „Binnenmarktakte II – Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2012)0573),

–  unter Hinweis auf den von Mario Monti im Auftrag des Präsidenten der Kommission erstellten Bericht vom 9. Mai 2010 mit dem Titel „Eine neue Strategie für den Binnenmarkt: Im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft Europas“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2015 zur Binnenmarkt-Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2015[1],

–  unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Auftrag gegebene Studie vom September 2014 mit dem Titel „The Cost of Non-Europe in the Single Market“ (Die Kosten eines Verzichts auf EU-politisches Handeln im Bereich des Binnenmarkts),

–  unter Hinweis auf die Studie vom Januar 2016 mit dem Titel „A strategy for completing the Single Market: the trillion euro bonus“ (Eine Strategie für die Vollendung des Binnenmarkts: der Billionen-Euro-Bonus), die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2016 zu nichttarifären Handelshemmnissen im Binnenmarkt[2], der ein Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zugrunde liegt,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2016 zu der Strategie für den Binnenmarkt[3], der ein Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zugrunde liegt,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2017 mit dem Titel „Die Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt: Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt für alle“ (COM(2017)0228),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. November 2018 mit dem Titel „Der Binnenmarkt in einer Welt im Wandel – Ein wertvoller Aktivposten braucht neues politisches Engagement“ (COM(2018)0772),

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Binnenmarkt die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg Europas, der Eckpfeiler der europäischen Integration und ein Motor für Wachstum und Beschäftigung ist und bleibt;

B.  in der Erwägung, dass das Potenzial des Binnenmarkts nicht voll ausgeschöpft wird;

C.  in der Erwägung, dass der Gewinn, der sich durch die Vollendung des Binnenmarkts voraussichtlich ergeben wird, nach eigenen Recherchen des Parlaments bei 1 Billion EUR liegt;

D.  in der Erwägung, dass ein strategischer Ansatz erforderlich ist, und in der Erwägung, dass die Antwort auf die sich stellenden Herausforderungen ebenso politischer wie technischer Natur sein sollte;

1.  begrüßt die allgemeinen Ziele, die in der Mitteilung der Kommission über den Binnenmarkt in einer Welt im Wandel nur wenige Monate vor den Europawahlen 2019 und zum 25-jährigen Bestehen des Binnenmarkts benannt werden;

2.  betont, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt eine der wesentlichen Grundlagen der Europäischen Union ist und die Vertiefung des Binnenmarkts daher wieder ganz oben auf die politische Agenda gesetzt werden sollte, da er zu Freiheit, Chancen und Wohlstand für Europa beiträgt und mehr als 500 Millionen Europäern sowie über 21 Millionen KMU zugutekommt;

3.  unterstreicht, dass die verbleibenden Hindernisse auf dem Binnenmarkt unbedingt abgebaut werden müssen, um im Hinblick auf Wachstum, Innovation, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wahlmöglichkeiten für Verbraucher und neue Geschäftsmodelle greifbare und schnelle Ergebnisse zu erzielen;

4.  ist der Auffassung, dass eine stärkere Integration mehr politischen Mut und Engagement erfordert als vor 25 Jahren und dass es größerer Anstrengungen bedarf, um die Lücke zwischen Worten und Taten zu schließen;

5.  ist überzeugt, dass im Hinblick auf eine stärkere Integration gleiche Wettbewerbsbedingungen mit denselben Regeln für alle Akteure in allen Mitgliedstaaten unabdingbar sind;

6.  weist darauf hin, dass nur 7 % der KMU Waren und Dienstleistungen online für Kunden in anderen Mitgliedstaaten anbieten und nur 15 % der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, und fügt hinzu, dass durch die Vollendung des digitalen Binnenmarkts mehr als 415 Milliarden Euro erwirtschaftet und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen geschaffen werden könnten, wenn die EU ihr Potenzial in diesem Bereich voll ausschöpfen würde;

7.  fordert nachdrücklich, dass die veraltete Trennung des digitalen Binnenmarktes vom Offline-Binnenmarkt aufgehoben wird, da digitale Lösungen ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Wirtschaft und der von ihr angebotenen Waren und Dienstleistungen sind und jeder Bereich des Binnenmarkts für das digitale Zeitalter gerüstet sein sollte;

8.  ist der Auffassung, dass es für die Aufrechterhaltung und Vertiefung des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung ist, die vier Freiheiten, nämlich den freien Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr, sowohl physisch als auch online entschieden zu verteidigen, und betont, dass alle EU-Akteure in Übereinstimmung mit gemeinsam vereinbarten Regeln handeln müssen;

9.  weist darauf hin, dass neue Rechtsvorschriften stets das Ziel der Marktintegration, das Erfordernis des Abbaus von rechtlichen und administrativen Hindernissen und die Notwendigkeit der Zukunftssicherheit widerspiegeln sollten;

10.  ruft in Erinnerung, dass mit einer einheitlichen Vorschrift auf EU-Ebene der Verwaltungsaufwand in allen Mitgliedstaaten verringert wird, da sie 28 unterschiedliche Vorschriften im Binnenmarkt ersetzt; betont, dass die EU der Fragmentierung innerhalb ihrer Grenzen ebenso widerstehen sollte, wie sie sich dem Protektionismus außerhalb ihrer Grenzen widersetzt;

11.  weist darauf hin, dass der EU-Binnenmarkt zunehmend durch nationale Vorschriften unter Druck gerät, die dem EU-Recht zuwiderlaufen, insbesondere durch solche, die sich auf den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr auswirken (beispielsweise durch Überregulierung);

12.  betont, dass es wichtig ist, sicherzustellen, dass Vorschriften in der Praxis greifen, da Bürger und Unternehmen nur dann in den Genuss der vielen Vorteile des Binnenmarkts kommen können, wenn die gemeinsam vereinbarten Vorschriften tatsächlich zur Anwendung kommen;

13.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die bestehenden Instrumente besser zu nutzen, um gegen nationale Vorschriften vorzugehen, die dem Binnenmarkt zuwiderlaufen;

14.  erkennt an, dass es keinen Zweifel daran gibt, dass die Struktur für die Steuerung des Binnenmarkts gestärkt werden sollte, um wirksame Überwachungsmechanismen zu gewährleisten und eine unzureichende Umsetzung bzw. Anwendung der Binnenmarktvorschriften zu erkennen, damit sichergestellt ist, dass Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden können, wenn sich dies als notwendig erweist;

15.  unterstützt nachdrücklich die Aufforderung der Kommission an den Europäischen Rat, allen Aspekten des Binnenmarkts eine eingehende Debatte auf Ebene der Staats- und Regierungschefs zu widmen, um gemeinsame Prioritäten für Maßnahmen und geeignete Mechanismen zu ermitteln, mit denen dem dringend erforderlichen erneuerten politischen Engagement für den Binnenmarkt Rechnung getragen werden kann;

16.  fordert die nächste Kommission mit Blick auf die kommende Wahlperiode 2019-2024 nachdrücklich auf, ehrgeizige Binnenmarktmaßnahmen zu planen und rechtzeitig Legislativvorschläge vorzulegen, damit beide Mitgesetzgeber genügend Zeit haben, diese zu prüfen und gegebenenfalls anzunehmen;

17.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2018
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