Entschließungsantrag - B8-0596/2018Entschließungsantrag
B8-0596/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Wiederanlage der Gewinne von Schleusern zugunsten der humanitären Hilfe und der Entwicklung der Auswanderungsländer

20.12.2018

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Mireille D'Ornano

B8‑0596/2018

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Wiederanlage der Gewinne von Schleusern zugunsten der humanitären Hilfe und der Entwicklung der Auswanderungsländer

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass einem ausführlichen Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zufolge die Gewinne der im Mittelmeer tätigen Schleuser von Migranten im Jahr 2016 auf eine Summe zwischen 274 und 300 Mio. EUR geschätzt wurden, die 375 000 Migranten gezahlt haben;

B.  in der Erwägung, dass die Schleuser bei der Kommunikation mit Apps (Viber, Skype, WhatsApp) arbeiten und die sozialen Netze (Facebook) nutzen, um ihre Werbung zu verbreiten und ihre Angebote mit Fotos und Preisen aufzuführen; in der Erwägung, dass die Migranten zuweilen die Möglichkeit haben, die Schleuser über diese Technologien zu bewerten;

C.  in der Erwägung, dass die Schleuser die menschliche Not ausnutzen, um große Gewinne zu erzielen, und dabei das Leben Hunderttausender Migranten bei riskanten Überfahrten gefährden;

1.  fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit der Mittelmeeranrainerstaaten zu unterstützen, um die Menschenhändler über die von ihnen verwendeten Apps und sozialen Netze zu identifizieren;

2.  fordert die Kommission auf, die Beschlagnahme der von den Menschenhändlern eingenommenen Beträge zu fordern, um sie in die humanitäre Hilfe und die Entwicklung der Auswanderungsländer zu reinvestieren.

Letzte Aktualisierung: 28. Januar 2019
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