ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Venezuela
30.1.2019 - (2019/2543(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Manfred Weber, Esteban González Pons, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Luis de Grandes Pascual, Cristian Dan Preda, David McAllister, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Paulo Rangel, Nuno Melo, Gabriel Mato, José Inácio Faria, Francisco José Millán Mon, Cláudia Monteiro de Aguiar, Fernando Ruas, Ivan Štefanec, Eduard Kukan, Tunne Kelam im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0082/2019
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 3. Mai 2018 zu der Wahl in Venezuela[1], vom 5. Juli 2018 zur Migrationskrise und humanitären Lage in Venezuela und an dessen Landesgrenzen zu Kolumbien und Brasilien[2] und vom 25. Oktober 2018 zur Lage in Venezuela[3],
– unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH),
– unter Hinweis auf die Verfassung Venezuelas und insbesondere deren Artikel 233,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass bei der Wahl am 20. Mai 2018 die internationalen Mindeststandards für ein glaubwürdiges Verfahren nicht eingehalten und der politische Pluralismus, die Demokratie, die Transparenz und die Rechtsstaatlichkeit nicht geachtet wurden; in der Erwägung, dass die EU genau wie andere demokratische Länder und regionale Organisationen weder die Wahl noch die aus diesem unrechtmäßigen Verfahren hervorgegangenen Staatsorgane anerkannt hat;
B. in der Erwägung, dass sich Nicolas Maduro am 10. Januar 2019 vor dem Obersten Gerichtshof widerrechtlich und entgegen der verfassungsmäßigen Ordnung die Präsidialgewalt angeeignet hat;
C. in der Erwägung, dass der rechtmäßig und demokratisch gewählte Präsident der Nationalversammlung, Juan Guaidó, am 23. Januar 2019 im Einklang mit Artikel 233 der Verfassung Venezuelas als Interimspräsident Venezuelas vereidigt wurde;
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union wiederholt die Wiederherstellung der Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Venezuela durch ein glaubwürdiges politisches Verfahren gefordert hat;
E. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2017 an die demokratische Opposition und politische Gefangene in Venezuela verliehen hat;
1. erkennt Juan Guaidó im Einklang mit Artikel 233 der Verfassung Venezuelas als rechtmäßigen Interimspräsidenten der Bolivarischen Republik Venezuela an;
2. fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten einen einheitlichen und starken Standpunkt einzunehmen und Juan Guaidó als den einzigen rechtmäßigen Interimspräsidenten des Landes anzuerkennen, bis Neuwahlen angesetzt werden können; begrüßt, dass viele andere demokratische Staaten den neuen Interimspräsidenten bereits anerkannt haben;
3. verurteilt aufs Schärfste die Gewalt, die Tote und Verletzte fordert, und spricht den Angehörigen und Freunden der Opfer sein aufrichtiges Beileid aus; fordert die De-facto-Regierung Regierung Venezuelas nachdrücklich auf, allen Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen, die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen sowie sicherzustellen, dass alle Grundfreiheiten und Menschenrechte uneingeschränkt geachtet werden;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem rechtmäßigen Interimspräsidenten der Republik und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, den Regierungen und Parlamenten der Lima-Gruppe, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0199.
- [2] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0313.
- [3] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0436.