ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Zukunft des INF-Vertrags und den Auswirkungen auf die EU
12.2.2019 - (2019/2574(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Geoffrey Van Orden, Charles Tannock, Anna Elżbieta Fotyga, Ruža Tomašić, Branislav Škripek im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0128/2019
B8-0128/2019
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zukunft des INF-Vertrags und den Auswirkungen auf die EU
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den am 8. Dezember 1987 in Washington durch den damaligen US-Präsidenten Ronald Reagan und die Führung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Sowjetunion) in Person von Michail Gorbatschow unterzeichneten Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag),
– unter Hinweis auf die Erklärung von US-Präsident Donald Trump vom 21. Oktober 2018, in der er mit dem Ausstieg der Vereinigten Staaten aus dem INF-Vertrag droht,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Präsident Trump vom 1. Februar 2019, in der er den Ausstieg der Vereinigten Staaten aus dem INF-Vertrag bestätigt,
– unter Hinweis auf die Erklärung des russischen Präsidenten Wladimir Putin vom 2. Februar 2019, in der er bestätigt, dass die russische Regierung die Beteiligung Russlands an dem Vertrag aussetzt,
– unter Hinweis auf die am 4. Dezember 2018 in Brüssel abgegebene Erklärung der Außenminister der NATO-Staaten zum INF-Vertrag,
– unter Hinweis auf die Anmerkungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, anlässlich der siebten Konferenz der EU für Nichtverbreitung und Abrüstung vom 18./19. Dezember 2018 in Brüssel,
– unter Hinweis auf die am 10. Juli 2018 in Brüssel unterzeichnete Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der INF-Vertrag im Jahr 1987 zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion unterzeichnet wurde, und zwar als Vereinbarung über Rüstungsbegrenzung, in deren Rahmen alle landgestützten ballistischen Raketen und Marschflugkörper – sowie deren Abschussvorrichtungen – mit einer Reichweite zwischen 500 und 5 500 km vernichtet werden sollten;
B. in der Erwägung, dass im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags bis Mai 1991 schätzungsweise 2 692 Raketen vernichtet wurden; in der Erwägung, dass daraufhin zehn Jahre lang Kontrollen vor Ort durchgeführt wurden; in der Erwägung, dass schließlich aufgrund des INF-Vertrags über 3 000 Raketen mit Nuklearsprengköpfen beseitigt wurden;
C. in der Erwägung, dass der INF-Vertrag seit mehr als drei Jahrzehnten von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Sicherheit Europas und der NATO-Partner ist;
D. in der Erwägung, dass die NATO und die Vereinigten Staaten Russland gegenüber wiederholt ihre Besorgnis angesichts der russischen Tätigkeiten im Bereich der Raketenentwicklung zum Ausdruck gebracht haben, insbesondere was das Raketensystem 9M729 betrifft, das nach Ansicht von NATO und Vereinigten Staaten gegen den INF-Vertrag verstößt;
E. in der Erwägung, dass US-Präsident Donald Trump am 21. Oktober 2018 erklärt hat, dass er beabsichtige, die Vereinigten Staaten aus dem Vertrag zurückzuziehen, und dies mit Verstößen Russlands gegen den Vertrag begründete;
F. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten den Vertrag am 1. Februar 2019 offiziell ausgesetzt haben, nachdem die Russland gesetzte Frist von 60 Tagen, innerhalb der das Land den Bestimmungen des Vertrags wieder uneingeschränkt nachkommen sollte, abgelaufen war; in der Erwägung, dass Russland den Vertrag am 2. Februar 2019 ausgesetzt hat;
G. in der Erwägung, dass Russland seit seinem Ausstieg aus dem Vertrag begonnen hat, an neuen ballistischen und Hyperschall-Raketensystemen mit mittlerer Reichweite zu arbeiten; in der Erwägung, dass auch die Vereinigten Staaten angekündigt haben, dass sie Pläne im Hinblick auf Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Bereich von Waffen verfolgten, die im Rahmen des INF-Vertrags verboten worden waren;
H. in der Erwägung, dass NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg Russland aufgefordert hat, den von den Vereinigten Staaten angebotenen Zeitraum von sechs Monaten zu nutzen, um den Bestimmungen des Vertrags wieder uneingeschränkt nachzukommen;
I. in der Erwägung, dass Russland wiederholt abgestritten hat, im Zeitraum 2014–2017 gegen den Vertrag verstoßen zu haben, und somit dem Mangel an Vertrauen in den INF-Vertrag und dessen mangelnder Durchsetzung Vorschub geleistet hat;
J. in der Erwägung, dass Russland vor dem Ausstieg der Vereinigten Staaten aus dem Vertrag bestätigt hat, dass es Anfang 2019 1 200 km östlich von Moskau ballistische Interkontinentalraketen des Typs RS-26 stationieren werde;
K. in der Erwägung, dass China, das den INF-Vertrag nicht unterzeichnet hat, sein Raketenarsenal, darunter Trägersysteme wie unabhängig zielbare Mehrfach-Wiedereintrittskörper (MIRV) und mit ballistischen Nuklearraketen ausgestattete U-Boote der Jin-Klasse, weit verbreitet hat sowie dessen Reichweite und das Arsenal seiner ballistischen Flugkörper, das derzeit auf 1 200 ballistische Kurzstreckenraketen, 200–300 ballistische Mittelstreckenraketen und 75–100 ballistische Interkontinentalraketen geschätzt wird, exponentiell erhöht hat, was die Frage aufwirft, ob ein neuer Vertrag, an den die Vereinigten Staaten, Russland und China gebunden wären, erforderlich ist;
1. unterstützt die Weiterführung des INF-Vertrags als Eckpfeiler der weltweiten Nichtverbreitung und vertritt die Ansicht, dass der Vertrag seit mehr als drei Jahrzehnten von entscheidender Bedeutung für Frieden und Sicherheit in Europa ist;
2. billigt die Erklärung der Außenminister der NATO-Staaten, wonach Russland Raketensysteme entwickelt habe, die gegen den INF-Vertrag verstoßen und eine Bedrohung für die euro-atlantische Sicherheit darstellen; stimmt ferner der Bewertung der NATO zu, wonach die Vereinigten Staaten ihren Verpflichtungen gemäß dem INF-Vertrag stets uneingeschränkt nachgekommen seien;
3. fordert Russland auf, den INF-Vertrag so bald wie möglich wieder uneingeschränkt und nachprüfbar einzuhalten, und weist nachdrücklich darauf hin, dass es sich für ein langfristiges Fortbestehen dieser Vereinbarung einsetzt;
4. erkennt an, wie wichtig umfassende Transparenz und Dialog für Vertrauensbildung und Zuversicht im Hinblick auf die Umsetzung des INF-Vertrags und anderer Vereinbarungen zur Unterstützung der strategischen Stabilität und Sicherheit sind;
5. unterstützt uneingeschränkt Initiativen zugunsten von Nichtverbreitung und Abrüstung und fordert die Wiederaufnahme eines konstruktiven Dialogs zwischen den Vereinigten Staaten und Russland mit dem Ziel, zu strengeren Vorschriften und Garantien im Hinblick auf deren jeweilige Raketen- und Nuklearkapazitäten zu gelangen;
6. tritt nach wie vor uneingeschränkt für eine wirksame internationale Waffenkontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung ein;
7. betont, wie wichtig es ist, dass die Vereinigten Staaten und ihre NATO-Partner im Hinblick auf die Fragen der Aufrechterhaltung der euro-atlantischen Sicherheit, der Abschreckung und der Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses geeint sind;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten und den Mitgliedern des Kongresses der Vereinigten Staaten sowie dem Präsidenten der Russischen Föderation und den Mitgliedern der russischen Staatsduma und des Föderationsrates zu übermitteln.