Entschließungsantrag - B8-0184/2019Entschließungsantrag
B8-0184/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu einer europäischen strategischen, langfristigen Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft

11.3.2019 - (2019/2582(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Christian Ehler, Paul Rübig, Kathleen Van Brempt, Zdzisław Krasnodębski, Fredrick Federley, Benedek Jávor, Dario Tamburrano, Barbara Kappelim Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie


Verfahren : 2019/2582(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0184/2019
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B8-0184/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer europäischen strategischen, langfristigen Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft

(2019/2582(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2018 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ (COM(2018)0773),

–  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris (Beschluss 1/CP.21), die 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des UNFCCC sowie die 11. Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 11) vom 30. November bis 11. Dezember 2015 in Paris (Frankreich),

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2018 zu der Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2018 in Kattowitz (Polen) (COP 24)[1],

–  unter Hinweis auf das Paket „Saubere Energie“,

–  unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission zur langfristigen Strategie mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“, in der die Chancen und Herausforderungen hervorgehoben werden, die der Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft für die Unionsbürger und die Wirtschaft der EU mit sich bringt und die den Grundstein für eine breit angelegte Debatte legt, bei der die EU-Organe, die nationalen Parlamente, die Wirtschaft, nichtstaatliche Organisationen, Städte und Kommunen sowie Bürger einbezogen werden;

2.  ist der Ansicht, dass die EU auf dem Weg zu Klimaneutralität mit gutem Beispiel vorangehen kann, indem sie in innovative technische Lösungen investiert, die Bürger zur Mitwirkung befähigt und Maßnahmen in Schlüsselbereichen wie Energie, Industriepolitik und Forschung aufeinander abstimmt und gleichzeitig für soziale Gerechtigkeit im Interesse eines gerechten Übergangs sorgt;

3.  stimmt der Kommission bezüglich der von ihr ermittelten strategischen Bereiche zu, in denen gemeinsame Maßnahmen erforderlich sind, und unterstützt Energieeffizienz, den Ausbau von erneuerbaren Energiequellen und die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie;

4.  betont die Bedeutung der verschiedenen Klimaschutzmaßnahmen und der für verschiedene Politikbereiche erlassenen Rechtsvorschriften, warnt jedoch davor, dass ein bruchstückhafter Ansatz zu Inkohärenzen führen könnte und zur Folge haben könnte, dass die Netto-Treibhausgasemissionen der EU-Wirtschaft bis 2050 nicht auf Null gesenkt werden; ist der Ansicht, dass ein übergreifender Ansatz verfolgt werden muss;

5.  stimmt dem Ziel der EU zu, bis 2050 eine treibhausgasneutrale Wirtschaft zu verwirklichen, wie in der Mitteilung der Kommission dargelegt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich auf dem Sondergipfel in Sibiu im Mai 2019 auf eine Strategie zur Verwirklichung dieses Ziels zu verständigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich zu den dafür erforderlichen Zielvorgaben zu verpflichten;

Energiepolitik

6.  unterstreicht die zentrale Bedeutung von Energie für den Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft;

7.  weist erneut darauf hin, dass es der Union in den letzten Jahrzehnten gelungen ist, die Treibhausgasemissionen vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln, und dass die Emissionen insbesondere durch Energieeffizienz und die Verbreitung erneuerbarer Energiequellen verringert wurden;

8.  betont, dass die Energiewende auch künftig die Modernisierung der Wirtschaft der EU vorantreiben, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern und den Unionsbürgern gesellschaftliche und ökologische Vorteile verschaffen sollte;

9.  ist der Ansicht, dass die Führungsrolle der EU im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz den anderen Teilen der Welt zeigt, dass die Energiewende sowohl möglich als auch über die Bekämpfung des Klimawandels hinaus nutzbringend ist;

10.  weist darauf hin, dass die Verwirklichung einer treibhausgasneutralen Wirtschaft erhebliche zusätzliche Investitionen – in einer Größenordnung von 175 bis 290 Mrd. EUR pro Jahr gegenüber der derzeitigen Ausgangssituation – in das Energiesystem der EU und die damit verbundene Infrastruktur erfordern wird;

11.  betont, dass sich die erforderlichen Bemühungen um die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität auf EU-Ebene angesichts der unterschiedlichen Ausgangssituationen für die Energiewende unter Umständen ungleichmäßig auf die EU verteilen können;

12.  fordert die Mitgliedstaaten auf, das Paket „Saubere Energie“ unverzüglich umzusetzen; weist auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten hin, innerhalb des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik der EU über ihren Energiemix zu entscheiden;

13.  ist der Ansicht, dass technologische Entwicklungen und Lösungen, Energieeffizienz, nachhaltige erneuerbare Energiequellen und die vollständige Integration des Energiebinnenmarkts von zentraler Bedeutung sein werden;

14.  betont, dass ein antizipativer Ansatz benötigt wird, um einen gerechten Übergang für die EU-Bürger zu gewährleisten und Regionen zu unterstützen, deren Wirtschaft von Tätigkeiten in Verbindung mit Branchen oder Technologien abhängt, deren Bedeutung voraussichtlich abnehmen wird oder die sich in Zukunft verändern müssen;

15.  fordert alle Regierungsebenen – national, regional und lokal – auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Beteiligung der Bürger an der Energiewende zu fördern und den Austausch bewährter Verfahren anzuregen;

Industriepolitik

16.  weist erneut darauf hin, dass der Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft Herausforderungen und Chancen für die EU mit sich bringt und dass Investitionen in industrielle Innovation, einschließlich digitaler sowie sauberer Technologien, erforderlich sein werden, um das Wachstum anzukurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Zukunftskompetenzen zu fördern und Millionen von Arbeitsplätzen zu schaffen, zum Beispiel in einer wachsenden Kreislaufwirtschaft und Biowirtschaft;

17.  ist der Ansicht, dass sich wirtschaftlicher Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit der Industrie auf dem Weltmarkt und Klimapolitik gegenseitig verstärken;

18.  betont, dass ein stabiler und berechenbarer Rahmen für die Energie- und Klimapolitik entscheidend ist, um das dringend benötigte Vertrauen der Investoren zu schaffen und es der EU-Industrie zu ermöglichen, langfristige Investitionsentscheidungen in Europa zu treffen, da die Lebensdauer der meisten Industrieanlagen mehr als 20 Jahre beträgt;

Forschung und Innovation

19.  unterstreicht, dass die Forschungs- und Innovationsprogramme der EU und der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sind, um die führende Rolle der Union bei der Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen;

20.  ist der Ansicht, dass der Klimaschutz bei der Ausarbeitung und Durchführung von Forschungs- und Innovationsprogrammen durchgängig angemessen berücksichtigt werden sollte;

21.  verweist auf den Bericht der Hochrangigen Gruppe für die Verringerung der CO2-Emissionen (HLP)[2], in dem dargelegt wird, welche Rolle Forschung und Innovation im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris zukommt und inwiefern sie der EU bei der Senkung der CO2-Emissionen gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil verschaffen; nimmt die thematischen und bereichsübergreifenden Empfehlungen der HLP, insbesondere in Bezug auf die Ausrichtung des neuen Rahmenprogramms der EU für Forschung und Innovation 2021–2027, „Horizont Europa“, zur Kenntnis;

22.  ist der Ansicht, dass in den nächsten zwei Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Forschung und Innovation unternommen werden müssen, um CO2-arme und CO2-freie Lösungen für alle verfügbar und sozial und wirtschaftlich tragfähig zu machen und neue Lösungen für die Verwirklichung einer treibhausgasneutralen Wirtschaft zu schaffen;

23.  betont seinen Standpunkt, dass – sofern angemessen und entsprechend dem allgemeinen Ziel der Europäischen Union, Klimaschutzmaßnahmen durchgängig zu berücksichtigen – mindestens 35 % der Mittel von „Horizont Europa“ zur Unterstützung von Klimaschutzzielen verwendet werden müssen;

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24.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 11. März 2019
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