Entschließungsantrag - B8-0200/2019Entschließungsantrag
B8-0200/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Klimawandel: Eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft

11.3.2019 - (2019/2582(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Nils Torvalds, Fredrick Federleyim Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0195/2019

Verfahren : 2019/2582(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
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B8-0200/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klimawandel: Eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft

(2019/2582(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2018 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – Eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ (COM(2018)773) und auf die eingehende Analyse zur Stützung dieser Mitteilung,

–  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll hierzu,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris (Beschluss 1/CP.21), die 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des UNFCCC sowie die 11. Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 11) vom 30. November bis 11. Dezember 2015 in Paris (Frankreich),

–  unter Hinweis auf die 24. Konferenz der Vertragsparteien (COP 24) des UNFCCC, die 14. Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 14) sowie den dritten Teil der 1. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (CMA 1.3) vom 2. Dezember bis 14. Dezember 2018 in Kattowitz (Polen),

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2018 zu der VN-Klimakonferenz 2018 in Kattowitz (Polen) (COP 24)[1],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. März 2018,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) mit dem Titel „1,5 °C globale Erwärmung“, dessen fünften Sachstandsbericht (AR5) und dessen Synthesebericht,

–  unter Hinweis auf die am 27. November 2018 angenommene neunte Ausgabe des vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen veröffentlichten Berichts über die Emissionslücke („Emissions Gap Report“),

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.  begrüßt die Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission zur langfristigen Strategie für 2050 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“, in der die Chancen und Herausforderungen hervorgehoben werden, die der Übergang zu einer Wirtschaft mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen für die Unionsbürger und die Wirtschaft der EU mit sich bringt und die den Grundstein für eine breit angelegte Debatte legt, bei der die EU-Organe, die nationalen Parlamente, die Wirtschaft, nichtstaatliche Organisationen, Städte und Kommunen sowie Bürger einbezogen werden; unterstützt das Ziel, bis 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, es ihm auf dem Sondergipfel der Union in Hermannstadt (Sibiu) im Mai 2019 im Rahmen der Debatte über die Zukunft Europas gleichzutun; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dazu zu verpflichten, die Verwirklichung dieses Ziels mit dem erforderlichen Ehrgeiz anzugehen;

2.  hebt hervor, dass die Unionsbürger die unmittelbaren Auswirkungen des Klimawandels bereits zu spüren bekommen; betont, dass sich nach Angaben der Europäischen Umweltagentur die durchschnittlichen jährlichen Verluste infolge von Wetter- und Klimaextremen in der Union zwischen 2010 und 2016 auf rund 12,8 Mrd. EUR beliefen und sich die Klimaschäden in der EU – wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden – bis 2080 auf mindestens 190 Mrd. EUR belaufen könnten, was einem Netto-Wohlstandsverlust von 1,8 % ihres derzeitigen BIP entspricht; hebt hervor, dass die jährlichen Kosten von Überschwemmungen in der Union bei einem Szenario mit hohen Emissionen bis zum Jahr 2100 auf 1 Billion EUR steigen könnten und dass bis 2100 etwa zwei Drittel der Unionsbürger von wetterbedingten Katastrophen betroffen sein könnten – gegenüber 5 % heute; betont zudem, dass nach Angaben der Europäischen Umweltagentur 50 % der besiedelten Gebiete in der EU bis zum Jahr 2030 von schwerwiegender Wasserknappheit betroffen sein werden;

3.  betont, dass der IPCC-Sonderbericht über 1,5 °C globale Erwärmung die umfassendste und aktuellste Bewertung von Klimaschutzmöglichkeiten nach Maßgabe des Übereinkommens von Paris ist;

4.  hebt hervor, dass laut dem IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C ohne oder mit geringer Überschreitung erfordert, dass Netto-Null-Treibhausgasemissionen weltweit bis spätestens 2067 erreicht werden und die weltweiten Treibhausgasemissionen bis 2030 auf etwa 27,4 Gt CO2-Äquivalent pro Jahr beschränkt werden; hebt hervor, dass sich die Union angesichts der Erkenntnisse des IPCC-Sonderberichts über 1,5 °C globale Erwärmung dafür einsetzen muss, Netto-Null-Treibhausgasemissionen schnellstmöglich und spätestens bis 2050 zu erreichen, wenn sie eine weltweite Vorreiterrolle einnehmen will und eine sichere Chance bestehen soll, die globale Erwärmung bis 2100 auf 1,5 °C zu begrenzen;

5.  erklärt sich besorgt über den Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen über die Emissionslücke von 2018, aus dem hervorgeht, dass bei den gegenwärtigen, nicht an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträgen das im Übereinkommen von Paris festgelegte Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen, weit überschritten würde und es stattdessen bis 2100 voraussichtlich zu einer Erwärmung um 3,2 °C kommen dürfte[2]; betont, dass alle Vertragsparteien des UNFCCC ihre Klimaschutzziele bis 2020 unbedingt verschärfen müssen;

Pfade für die europäische Strategie zur Umsetzung der Emissionsfreiheit bis Mitte des Jahrhunderts

6.  ist der Ansicht, dass die EU auf dem Weg zu Klimaneutralität mit gutem Beispiel vorangehen kann, indem sie in innovative technische Lösungen investiert, die Bürger zur Mitwirkung befähigt und Maßnahmen in Schlüsselbereichen wie Energie, Industriepolitik und Forschung aufeinander abstimmt und gleichzeitig für soziale Gerechtigkeit im Interesse eines fairen Übergangs sorgt;

7.  stellt fest, dass in der Netto-Null-Strategie der EU acht Pfade für den erforderlichen wirtschaftlichen, technologischen und sozialen Wandel dargelegt werden, den die Union benötigt, um das langfristige Temperaturziel des Übereinkommens von Paris zu erreichen; weist darauf hin, dass die Union nur auf zweien der Pfade in die Lage versetzt würde, spätestens bis 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen; betont, dass dies rasches Handeln und erhebliche Anstrengungen auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene sowie auch die Mitwirkung sämtlicher nichtstaatlichen Akteure erfordert; erkennt an, dass regional und lokal festgelegte Beiträge wichtige Instrumente zur Überbrückung der Emissionslücke sein könnten; weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Governance-Verordnung[3] verpflichtet sind, langfristige nationale Strategien zu verabschieden; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, klare kurz- und langfristige Ziele und Strategien festzulegen, die mit den Zielen des Übereinkommens von Paris im Einklang stehen, und Investitionsförderung für die Netto-Null-Pfade bereitzustellen;

8.  hebt hervor, dass die erste Kategorie von Pfaden, die in der Strategie dargelegt werden, darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um nur etwa 80 % zu senken; stellt mit Besorgnis fest, dass diese Bestrebung dem unteren Bereich der Begrenzung der globalen Erwärmung auf weniger als 2 °C entspricht und daher nicht im Einklang mit dem Ziel von Paris steht, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich weniger als 2 °C zu begrenzen, und auch nicht mit dem weiteren Ziel, ihn auf weniger als 1,5 °C zu begrenzen;

9.  weist darauf hin, dass laut Schätzungen der Kommission das BIP der EU in emissionsneutralen Szenarien voraussichtlich stärker wachsen wird als in Szenarien mit geringeren Emissionsminderungen, wobei wegen der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten die Auswirkungen in beiden Fällen ungleich über die Union verteilt sind, etwa beim Pro-Kopf-BIP und bei der CO2-Intensität des Energiemixes; ist der Ansicht, dass Untätigkeit das mit Abstand kostspieligste Szenario wäre und nicht nur zu einem signifikanten BIP-Rückgang in der Union führen, sondern dadurch auch die wirtschaftliche Ungleichheit zwischen den Mitgliedstaaten bzw. den Regionen und innerhalb der Mitgliedstaaten bzw. der Regionen weiter vergrößert würde, da einige von ihnen voraussichtlich stärker von den Folgen der Untätigkeit betroffen wären als andere;

10.  stellt mit Besorgnis fest, dass die Energieeinfuhrabhängigkeit der Union derzeit bei etwa 55 % liegt; betont, dass sie bei dem Szenario von Netto-Null-Emissionen bis 2050 auf 20 % sinken würde, was sich günstig auf die Handelsbilanz und die geopolitische Position der Union auswirken würde; stellt fest, dass sich die kumulierten Einsparungen bei den Einfuhren fossiler Brennstoffe im Zeitraum 2031–2050 auf etwa 2–3 Bio. EUR belaufen würden und dieser Betrag für andere Prioritäten der Unionsbürger eingesetzt werden könnte;

11.  hebt hervor, dass die Zahl der durch Feinstaub verursachten vorzeitigen Todesfälle dank geringerer Luftverschmutzung in einem Szenario von Netto-Null-Emissionen um mehr als 40 % zurückgehen würde; weist darauf hin, dass die durch Gesundheitsschäden bedingten Kosten in einem solchen Szenario um rund 200 Mrd. EUR pro Jahr sinken würden;

12.  begrüßt, dass zwei Pfade aufgenommen wurden, mit denen auf die Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 abgezielt wird und die von der Kommission unterstützt werden, und hält dieses Ziel bis Mitte des Jahrhunderts für das einzige, das mit den Zusagen der Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris vereinbar ist; bedauert, dass in der Strategie keine Pfade zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen vor 2050 berücksichtigt wurden;

13.  stellt fest, dass diese Pfade die Nutzung einer Reihe von Technologien zur Entfernung von Kohlendioxid – unter anderem durch CO2-Abscheidung und -Speicherung oder -Nutzung sowie durch direkte CO2-Abscheidung aus der Luft – umfassen, die erst noch in großem Maßstab angewendet werden müssen; ist jedoch der Ansicht, dass die EU im Rahmen ihrer Netto-Null-Strategie direkten Emissionsreduktionen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Senken und Reservoirs Vorrang einräumen und die Nutzung von Technologien zur Entfernung von Kohlendioxid nur dort anstreben sollte, wo es keine Optionen für direkte Emissionsreduktionen gibt; vertritt die Auffassung, dass bis 2030 weitere Maßnahmen erforderlich sind, wenn sich die Union gerade nicht auf Technologien zur Entfernung von Kohlendioxid verlassen will, die erhebliche Risiken für die Ökosysteme, die biologische Vielfalt und die Ernährungssicherheit mit sich bringen, wie im Rahmen des IPCC-Berichts über 1,5 °C globale Erwärmung bestätigt wurde;

Soziale Aspekte des Klimawandels und ein gerechter Übergang

14.  begrüßt, dass die Kommission feststellt, dass Netto-Null-Emissionen ohne Nettoarbeitsplatzverluste möglich ist, und nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass der Übergang in den energieintensiven Wirtschaftszweigen ausführlich erörtert wird; hebt die Erkenntnis hervor, dass ein fairer Übergang zu Netto-Null-Emissionen das Potenzial für einen Nettozuwachs an Arbeitsplätzen in der Union birgt, und zwar in der gesamten Wirtschaft um 2,1 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze bis 2050 in einem Szenario von Netto-Null-Emissionen bzw. um 1,3 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze in einem Szenario mit einer Reduktion der Emissionen um 80 %, sofern dieser Übergang angemessen vollzogen wird und mit angemessener Unterstützung für die schwächsten Regionen, Wirtschaftszweige und Bürger einhergeht; ist deshalb der Ansicht, dass die Kommission im Rahmen des EU-Kompetenzpanoramas eine erneuerte Überprüfung von Kompetenzen mit regionalen Daten zum Qualifikationsbedarf für eine klimaneutrale Union ausarbeiten sollte, um die schwächsten Regionen, Wirtschaftszweige und Bürger bei der Neuqualifizierung für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze in den jeweiligen Regionen zu unterstützen;

15.  betont, dass eine klimaneutrale Gesellschaft zahlreiche positive Nebeneffekte mit sich bringt, und zwar sowohl für die Gesundheit der Bevölkerung (aufgrund eingesparter Gesundheitskosten und geringerer Belastung der Versicherungs- und Gesundheitssysteme) als auch für das allgemeine Wohlbefinden der Unionsbürger (dank größerer biologischer Vielfalt, verringerter Luftverschmutzung und verminderter Schadstoffbelastung);

16.  vertritt die Auffassung, dass der klimabedingte Wandel in der Union ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig vollzogen werden muss; betont, dass die Verteilungseffekte der Klimapolitik und der Dekarbonisierungspolitik, insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen, berücksichtigt werden müssen, wenn dafür gesorgt werden soll, dass alle Bürger diese politischen Maßnahmen akzeptieren; ist daher der Ansicht, dass die sozialen Auswirkungen in allen von der Union und den Mitgliedstaaten ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen umfassend berücksichtigt werden sollten, damit sich der soziale und ökologische Wandel in der Union erfolgreich vollziehen kann; betont in diesem Zusammenhang, dass in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, Organisationen der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft maßgeschneiderte und ausreichend finanzierte Strategien ausgearbeitet werden müssen, damit im Rahmen dieses Übergangs allen Unionsbürgern faire und gleiche Chancen geboten werden;

17.  begrüßt das zunehmende Umweltbewusstsein unter jungen Menschen und betont, dass die jüngeren Generationen in den Aufbau internationaler, interkultureller und generationenübergreifender Beziehungen zur Unterstützung globaler Maßnahmen für eine nachhaltigere Zukunft aktiv einbezogen werden müssen; begrüßt die öffentlichen Forderungen nach Klimaschutzmaßnahmen in jüngster Zeit, insbesondere diejenigen, die von Studenten und Schülern erhoben wurden, und ist der Auffassung, dass die nationalen, regionalen und lokalen Regierungen sowie die EU die Forderungen nach einer entschlosseneren Bekämpfung des Klimawandels ernst nehmen sollten;

Zwischenziele

18.  stellt fest, dass das Jahrzehnt zwischen 2020 und 2030 entscheidend sein wird, wenn die EU bis 2050 Netto-Null erreichen will; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein anspruchsvolles Zwischenziel für 2030 zu unterstützen, das erforderlich ist, um für ausreichende Marktstabilität für Investitionen zu sorgen, das Potenzial technologischer Innovationen voll auszuschöpfen und die Chancen für die Unternehmen aus der Union zu verbessern, Weltmarktführer bei emissionsarmer Produktion zu werden;

19.  betont, dass es erforderlich ist, das Anspruchsniveau der Zielvorgaben für 2030 anzuheben und an die Netto-Null-Szenarien für 2050 anzugleichen, wenn Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 möglichst kosteneffizient erreicht werden sollen; hält es für äußerst wichtig, dass die Union spätestens auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen in New York im September 2019 unmissverständlich verdeutlicht, dass sie bereit ist, ihren Beitrag zum Übereinkommen von Paris zu überprüfen;

20.  spricht sich dafür aus, die national festgelegten Beiträge der Mitgliedstaaten der Union mit dem Ziel zu aktualisieren, die unionsweiten Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft bis 2030 um 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren; fordert daher die Staats- und Regierungschefs der EU auf, mit Blick auf den Klimagipfel der Vereinten Nationen im September 2019 die entsprechende Erhöhung der Zielvorgabe des national festgelegten Beitrags der Mitgliedstaaten der Union auf dem Sondergipfel der Union in Hermannstadt (Sibiu) im Mai 2019 zu unterstützen;

21.  ist der Ansicht, dass die Kommission spätestens während der Überprüfungen des Klimapakets für 2030 und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften im Zeitraum 2022–2024 Gesetzgebungsvorschläge vorlegen sollte, mit denen das Anspruchsniveau im Einklang mit dem aktualisierten jeweiligen national festgelegten Beitrag und dem Ziel von Netto-Null-Treibhausgasemissionen angehoben wird; vertritt die Auffassung, dass durch eine unzureichende Zielvorgabe für 2030 die künftigen Optionen begrenzt würden, und zwar möglicherweise auch die Verfügbarkeit einiger Optionen für eine kosteneffiziente Dekarbonisierung; ist der Ansicht, dass diese Überprüfungen ein wichtiger Meilenstein sind, wenn es gilt, den Klimaschutzzusagen der Union Taten folgen zu lassen;

22.  vertritt die Auffassung, dass es zur weiteren Erhöhung der Marktstabilität von Nutzen wäre, wenn die Union bis 2040 ein weiteres Zwischenziel für Emissionsminderungen festlegte, das für zusätzliche Stabilität sorgt und durch das sichergestellt werden kann, dass das langfristige Ziel für 2050 erreicht wird;

23.  hält es für notwendig, die Strategie der Union für Netto-Null-Emissionen regelmäßig zu überprüfen; ist der Ansicht, dass sich diese Überprüfung auf die fünfjährliche weltweite Bestandsaufnahme gemäß dem Übereinkommen von Paris stützen sollte und dabei den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie den Beiträgen nichtstaatlicher Akteure und des Europäischen Parlaments Rechnung getragen werden sollte;

Beiträge der verschiedenen Sektoren

24.  betont, dass die Nettoemissionen in allen Wirtschaftszweigen auf nahezu Null reduziert werden müssen und alle Wirtschaftssektoren zu den gemeinsamen Bemühungen um Emissionsreduktionen beitragen sollten; fordert die Kommission deshalb auf, Pfade zur Klimaneutralität in sämtlichen Sektoren aufzuzeigen; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Verursacherprinzips;

25.  betont die Bedeutung der verschiedenen Klimaschutzmaßnahmen und der für verschiedene Politikbereiche erlassenen Rechtsvorschriften, warnt jedoch davor, dass ein bruchstückhafter Ansatz zu Inkohärenzen führen und zur Folge haben könnte, dass die EU eine Wirtschaft mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 nicht erreicht; ist der Ansicht, dass ein übergreifender Ansatz verfolgt werden muss;

26.  hebt hervor, dass bei einer Vielzahl von Technologien, deren Zweck die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist, Innovationen große Bedeutung zukommt, etwa beim emissionsfreien Verkehr, der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie, und unterstützt diese Innovationen;

27.  fordert, dass die Belegung von CO2-Emissionen mit Kosten in der EU über Mindestniveaus harmonisiert wird, um den Übergang zu einer Wirtschaft mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu unterstützen, insbesondere in den Sektoren, die nicht von dem Emissionshandelssystem (EHS) der EU erfasst sind;

28.  vertritt die Auffassung, dass technologische Entwicklungen und Lösungen, Energieeffizienz bei Angebot und Nachfrage, die Nutzung nachhaltiger erneuerbarer Energieträger in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Heizung, Kühlung und Energieerzeugung sowie die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft allesamt von entscheidender Bedeutung sein werden, um die Treibhausgasemissionen zu senken; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass technologiespezifische Strategien wichtig sind;

29.  würdigt, dass der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) im Sonderbericht des IPCC über 1,5 °C globale Erwärmung in fast allen diesbezüglichen Szenarien Bedeutung beigemessen wird; betont, dass die Union ihre einschlägigen Bestrebungen intensivieren muss; nimmt überdies zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten im Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) Ziele für die großtechnische Einführung der CO2-Abscheidung und -Speicherung in der Energiewirtschaft und der Industrie der Union für die 2020er Jahre festgelegt haben; hält es für notwendig, in industriellen Prozessen stärker auf die umweltverträgliche CO2-Abscheidung und -Nutzung (CCU) bzw. die umweltverträgliche CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) zurückzugreifen, um Nettoemissionsminderungen zu erreichen, indem CO2-Emissionen vermieden werden bzw. CO2 dauerhaft gespeichert wird;weist besorgt darauf hin, dass viele Technologien zur CO2-Abscheidung und -Nutzung (CCU) derzeit nicht zu dauerhaften Emissionsminderungen führen; fordert deshalb die Kommission auf, technische Kriterien auszuarbeiten, mit denen sichergestellt wird, dass nur die Technologien unterstützt werden, mit denen überprüfbare Ergebnisse erzielt werden;

Energiepolitik

30.  unterstreicht die zentrale Bedeutung von Energie für den Übergang zu einer Wirtschaft mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen; erinnert daran, dass es der Union in den letzten Jahrzehnten gelungen ist, die Treibhausgasemissionen vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln, und dass die Emissionen insbesondere durch Energieeffizienz und die Verbreitung erneuerbarer Energieträger verringert wurden; betont, dass die Energiewende auch künftig die Modernisierung der Wirtschaft der EU vorantreiben, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern und den europäischen Bürgern gesellschaftliche und ökologische Vorteile verschaffen sollte;

31.  ist der Ansicht, dass die Führungsrolle der EU im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz den anderen Teilen der Welt gezeigt hat, dass die Energiewende über die Bekämpfung des Klimawandels hinaus möglich und nutzbringend ist;

32.  weist darauf hin, dass die Erreichung einer Wirtschaft mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen gegenüber der derzeitigen Ausgangssituation erhebliche zusätzliche Investitionen – in einer Größenordnung von 175 bis 290 Mrd. EUR pro Jahr – in das Energiesystem der EU und die damit verbundene Infrastruktur erfordern wird;

33.  betont, dass angesichts der unterschiedlichen Ausgangssituationen für die Energiewende die Bemühungen um die Reduzierung der Treibhausgasemissionen zur Erreichung der Klimaneutralität auf EU-Ebene unter Umständen in der EU ungleichmäßig verteilt sind;

34.  fordert die Mitgliedstaaten auf, das Paket „Saubere Energie“ unverzüglich umzusetzen; weist auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten hin, innerhalb des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik der EU über ihren Energiemix zu entscheiden;

35.  erachtet einen integrierten, branchenübergreifenden Ansatz als sehr wichtig, um die Bemühungen um die Dekarbonisierung im gesamten Energiesystem und weiteren damit verbundenen Bereichen voranzubringen und Nutzen aus höherer Effizienz zu ziehen; stellt fest, dass die Integration der Energiesysteme zu höherer Flexibilität der Systeme, zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger an der Gesamtenergieerzeugung und letztlich zu einer kosteneffizienten Energiewende führen kann;

36.  fordert ein in hohem Maße energieeffizientes und auf erneuerbaren Energieträgern beruhendes Energiesystem; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, in dieser Hinsicht alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, da entsprechende Ausstrahlungseffekte auf alle Wirtschaftszweige auftreten werden; hebt hervor, dass bei allen von der Kommission vorgelegten Pfaden von einer vollständigen Dekarbonisierung der Energiewirtschaft bis spätestens 2050, einer drastischen Reduzierung der Nutzung fossiler Brennstoffe und einem starken Anstieg der Nutzung erneuerbarer Energieträger ausgegangen wird;

37.  betont, dass die Energieeffizienz zur Versorgungssicherheit, zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, zum Umweltschutz sowie zur Senkung der Energiekosten und zur Verbesserung der Wohnqualität beiträgt; bekräftigt, dass Energieeffizienz sehr wichtig ist, wenn es gilt, Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätze zu schaffen, sowie weltweit und regional Vorteile mit sich bringt; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass mit der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion der Grundsatz der „Energieeffizienz an erster Stelle“ eingeführt wurde und dass dieser Grundsatz in der gesamten Energiewertschöpfungskette uneingeschränkt zum Tragen kommen muss und als Grundlage für sämtliche Pfade zur Verwirklichung des Netto-Null-Ziels im Jahr 2050 heranzuziehen ist;

38.  betont, dass die Ökodesign-Richtlinie[4] erheblich zur Verwirklichung der Klimaschutzziele der Union beigetragen hat, indem die Treibhausgasemissionen um 320 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr verringert wurden, und dass die Verbraucher in der Union dank dieser Richtlinie bis 2020 schätzungsweise insgesamt 112 Mrd. EUR bzw. 490 EUR pro Haushalt und Jahr einsparen dürften; fordert, dass weitere Produkte, etwa Tablets und Smartphones, in den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie einbezogen werden, und fordert zudem, bestehende Normen stets auf dem aktuellen Stand zu halten, um den technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen;

39.  betont, dass der europäische Energiemarkt stärker integriert werden muss, um die Energiewirtschaft so wirksam wie möglich zu dekarbonisieren und Investitionen dort zu begünstigen, wo möglichst viel Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden kann, sowie die aktive Teilnahme der Bürger zu fördern, um die Energiewende zu beschleunigen und auf diesem Wege eine CO2-neutrale und nachhaltige Wirtschaft zu schaffen; hält es für entscheidend, dass das Verbundnetz der Mitgliedstaaten durch weitere Verbindungsleitungen noch enger geknüpft wird und mehr grenzübergreifende Förderregelungen gefördert werden;

40.  stellt fest, dass die Bauwirtschaft der EU derzeit für 40 % des Endenergieverbrauchs der Union und 36 % der CO2-Emissionen in Europa verantwortlich ist[5]; fordert im Einklang mit dem in der Gebäuderichtlinie[6] festgelegten Ziel, bis 2050 einen in hohem Maße energieeffizienten Gebäudebestand mit niedrigen CO2-Emissionen zu erreichen, das Potenzial der Bauwirtschaft zu Energieeinsparungen und zur Verkleinerung ihres CO2-Fußabdrucks zu nutzen; betont, dass ein effizienterer Energieverbrauch in Gebäuden erhebliches Potenzial birgt, die Treibhausgasemissionen Europas weiter zu senken; ist überdies der Ansicht, dass der Bau von Niedrigenergiegebäuden, deren Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird, eine zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des Übereinkommens von Paris und für eine Unionsagenda für Wachstum, Arbeitsplätze vor Ort und verbesserte Lebensbedingungen für alle Unionsbürger ist;

41.  weist darauf hin, dass die Elektrifizierung der Bauwirtschaft, der Industrie und des Verkehrs für die Minderung der Emissionen in diesen Sektoren von entscheidender Bedeutung sein und einen beträchtlichen Anstieg bei der Stromversorgung erfordern wird; hebt in dieser Hinsicht hervor, dass Maßnahmen sehr wichtig sind, mit denen die Energiewirtschaft in die Lage versetzt wird, zuverlässig ausreichende Mengen an CO2-neutral erzeugtem Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen zu liefern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sämtliche Interessenträger zusammenzubringen, um diese Wende zu ermöglichen;

42.  fordert alle Regierungsebenen – national, regional und lokal – auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Bürger zur Beteiligung an der Energiewende zu ermuntern und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern;

Industriepolitik

43.  ist der Ansicht, dass sich wirtschaftlicher Wohlstand, globale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und Klimapolitik gegenseitig verstärken; weist erneut darauf hin, dass der Übergang zu einer Wirtschaft mit Netto-Null-Treibhausgasmissionen Herausforderungen und Chancen für die EU mit sich bringt und dass Investitionen in industrielle Innovation, einschließlich digitaler sowie sauberer Technologien, erforderlich sein werden, um Impulse für das Wachstum zu geben und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Zukunftskompetenzen zu fördern und Millionen von Arbeitsplätzen zu schaffen, zum Beispiel in einer wachsenden Kreislaufwirtschaft und Biowirtschaft;

44.  betont, dass ein stabiler und berechenbarer Rahmen für die Energie- und Klimapolitik entscheidend ist, um das dringend benötigte Vertrauen der Investoren zu schaffen und es der EU-Industrie zu ermöglichen, langfristige Investitionsentscheidungen in Europa zu treffen, da die Lebensdauer der meisten Industrieanlagen mehr als 20 Jahre beträgt;

45.  hebt hervor, dass den energieintensiven Wirtschaftszweigen bei der langfristigen Senkung der Treibhausgasemissionen der EU große Bedeutung zukommt; ist der Ansicht, dass eine intelligente und gezielte Gestaltung des politischen Rahmens erforderlich ist, um die Führungsrolle der EU in Bezug auf eine CO2‑emissionsarme Wirtschaft und eine CO2‑emissionsarme industrielle Fertigung in der EU zu verteidigen, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu wahren, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die mit volatilen und steigenden Preisen für fossile Brennstoffe verbundenen Risiken möglichst gering zu halten und die Gefahr der Verlagerung von CO2‑Emissionen abzuwenden; fordert die Kommission auf, eine neue und integrierte Klimastrategie der Union für energieintensive Wirtschaftszweige vorzulegen und so den Übergang der Schwerindustrie zu Netto-Null-Emissionen unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen;

46.  fordert die Kommission auf, eine industriepolitische Strategie mit Maßnahmen zu entwickeln, die es den Industriebetrieben in der Union ermöglicht, weltweit unter gleichen Wettbewerbsbedingungen zu konkurrieren; ist der Ansicht, dass die Kommission im Rahmen dieser Politik prüfen sollte, ob die zusätzlichen Maßnahmen, die zum Schutz von Wirtschaftszweigen, bei denen ein Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen in Bezug auf die Einfuhr von Produkten besteht, ergriffen werden sollen und mit denen bestehende Maßnahmen gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen ersetzt, angepasst oder ergänzt würden, wirksam und mit den Vorschriften der Welthandelsorganisation vereinbar sind;

47.  betont, dass die Unternehmen Europas in der Lage wären, auf den Weltmärkten ihre Vorteile als Pioniere für sich zu nutzen und bei der nachhaltigen und ressourceneffizienten Produktion die Weltmarktführerschaft zu erlangen, da die Union die erste große Volkswirtschaft ist, die Klimaneutralität anstrebt; betont, dass durch Verzögerungen oder unzureichende Maßnahmen zur Verwirklichung des Ziels, bis spätestens 2050 Netto-Null- Treibhausgasemissionen zu erreichen, ökologisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich nicht zu rechtfertigende Kosten verursacht werden und die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Industrieunternehmen aus der Union tatsächlich beeinträchtigt wird;

48.  stellt fest, dass sich mehrere Schwellenländer in Stellung bringen, um bei der Deckung des Weltmarktbedarfs während des Übergangs zu einer Wirtschaft mit Netto-Null-Emissionen höhere Marktanteile zu erlangen, beispielsweise in den Bereichen emissionsfreier Verkehr und erneuerbare Energieträger; betont, dass die Union die führende Volkswirtschaft bei umweltverträglichen Innovationen und bei Investitionen in Umwelttechnologien bleiben muss;

49.  stellt fest, dass im Bericht der Kommission von 2018 über Energiepreise und Energiekosten in der Union hervorgehoben wird, dass die Union nach wie vor in hohem Maße sowohl schwankenden als auch steigenden Preisen für fossile Brennstoffe ausgesetzt ist und dass künftig die Kosten der Erzeugung von Strom aus fossilen Brennstoffen steigen und aus erneuerbaren Energieträgern sinken dürften; betont, dass die Energieeinfuhrkosten der Union im Jahr 2017 um 26 % auf 266 Mrd. EUR gestiegen sind, was vor allem an den steigenden Erdölpreisen lag; stellt ferner fest, dass in dem Bericht die Ansicht vertreten wird, der Anstieg der Erdölpreise habe sich negativ auf das Wachstum des BIP (–0,4 % im Jahr 2017) und die Inflation (+0,6 %) in der Union ausgewirkt;

Beiträge anderer Sektoren

50.  weist darauf hin, dass in der Strategie bestätigt wird, dass die Treibhausgasemissionen des Verkehrs immer noch ansteigen und dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichen, um den Verkehr bis 2050 zu dekarbonisieren; hält es für wichtig, für eine Verlagerung auf andere Verkehrsträger zu sorgen, nämlich von der Luftfahrt auf den Schienenverkehr sowie auf öffentliche Verkehrsmittel und gemeinsam genutzte Mobilitätsdienste; stellt fest, dass auf den Straßenverkehr etwa ein Fünftel der gesamten CO2-Emissionen der EU entfällt; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission deshalb auf, entschlossen zu handeln, um den Verbrauchern in allen Mitgliedstaaten emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge zugänglich zu machen und gleichzeitig zu verhindern, dass in Mitgliedstaaten mit niedrigerem Einkommen immer mehr ältere und sehr umweltschädliche Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind; betont außerdem, dass intelligente Technologien wie die intelligente Ladeinfrastruktur sehr wichtig sind, um Synergieeffekte zwischen der Elektrifizierung des Verkehrs und der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu schaffen;

51.  hebt hervor, dass alle Verkehrsträger, auch die internationale Luft- und Schifffahrt, einen Beitrag leisten müssen, damit für die gesamte Wirtschaft der Union Klimaneutralität erreicht werden kann; weist darauf hin, dass laut der Analyse der Kommission selbst dann, wenn die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) bzw. der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) derzeit vorgesehenen weltweiten Ziele und Maßnahmen vollständig verwirklicht bzw. umgesetzt werden, die erforderlichen Emissionsminderungen nicht erreicht werden und dass weitere umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind, die mit dem gesamtwirtschaftlichen Ziel von Netto-Null-Emissionen im Einklang stehen; betont, dass in diesen Sektoren Investitionen in kohlenstofffreie und kohlenstoffarme Technologien und Brennstoffe erforderlich sind; fordert die Kommission auf, für diese Verkehrsträger das Verursacherprinzip einzuführen, insbesondere durch die Besteuerung von Kerosin und über die Flugscheinpreise; weist erneut darauf hin, dass die Treibhausgasemissionen des internationalen Seeverkehrs Prognosen zufolge bis 2050 um bis zu 250 % zunehmen werden; begrüßt, dass sich die internationale Schifffahrt selbst ein absolutes Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen gesetzt hat; nimmt allerdings mit Besorgnis zur Kenntnis, dass es an Fortschritten bei der Umsetzung dieses Ziels in kurz- und mittelfristige Maßnahmen und anderweitiges konkretes Handeln mangelt;

52.  fordert die Kommission auf, schnellstmöglich eine Unionsagenda für den Schienenverkehr vorzuschlagen, darunter auch einen Rahmen zwecks Beseitigung von Hindernissen für den raschen Aufbau eines interoperablen Hochgeschwindigkeitsschienennetzes in der Union und für die Mobilisierung höherer Investitionen in Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken;

53.  weist darauf hin, dass etwa 60 % der derzeitigen weltweiten Methanemissionen aus Quellen wie Landwirtschaft, Deponien und Abwasser sowie aus der Produktion und dem Rohrleitungstransport fossiler Brennstoffe stammen; weist erneut darauf hin, dass Methan ein starkes Treibhausgas ist, dessen Erwärmungspotenzial in einem Zeitraum von 100 Jahren 28-mal größer ist als das von CO2[7], und dass die Reduzierung der Methanemissionen den wichtigen positiven Nebeneffekt haben kann, dass die Ozonkonzentration in Bodennähe und deren negative Folgen für die Luftqualität und die Gesundheit verringert werden; unterstreicht deshalb die Bedeutung der Verringerung von Methanemissionen in den betroffenen Sektoren und der Förderung der Methanverringerung auf internationaler Ebene;

54.  fordert die Kommission erneut auf, möglichst bald politische Optionen für eine rasche Bekämpfung von Methanemissionen im Rahmen eines strategischen Plans der EU für Methan zu prüfen und dem Parlament und dem Rat hierzu Legislativvorschläge vorzulegen; betont, dass die Landwirtschaft auch 2050 eine der verbleibenden Hauptquellen der Treibhausgasemissionen der EU sein wird, insbesondere wegen der Methan- und Stickstoffoxidemissionen;hebt hervor, dass die Landwirtschaft Möglichkeiten bietet, die Herausforderungen des Klimawandels anzugehen, z. B. durch ökologische und technologische Innovationen sowie durch Kohlenstoffbindung im Boden;

55.  fordert eine Gemeinsame Agrarpolitik, mit der im Einklang mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen beigetragen wird; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass agrarpolitische Maßnahmen, insbesondere die Fonds der Union und der Mitgliedstaaten, mit den Zielen und Vorgaben des Übereinkommens von Paris im Einklang stehen;

56.  hebt hervor, dass im Boden mehr Kohlenstoff gebunden als in der Biosphäre und der Atmosphäre zusammen vorhanden ist; erachtet es daher als wichtig, die Verschlechterung der Böden in der Union aufzuhalten und für gemeinsame Maßnahmen der Union zu sorgen, mit denen die Bodenqualität und die Kapazität des Bodens zur Bindung von Kohlenstoff gewahrt bzw. verbessert wird;

57.  bedauert, dass die Möglichkeit, die EU-Maßnahmen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase zu stärken, von der Kommission nicht genutzt wurde, einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Handels mit Fluorkohlenwasserstoff (FKW) durch die Einführung eines Lizenzierungssystems für FKW;

58.  betont, dass die Klimaschutzziele in allen Politikbereichen der Union, auch in der Handelspolitik, durchgängig berücksichtigt werden müssen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle von der Union unterzeichneten Handelsabkommen vollständig mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen, da dadurch nicht nur die weltweiten Maßnahmen zum Klimaschutz unterstützt, sondern auch für alle betroffenen Wirtschaftszweige gleiche Wettbewerbsbedingungen garantiert würden;

59.  betont, dass die EU Klimaschutzmaßnahmen durch Regionen, Städte und Dörfer unterstützen und sie in die Lage versetzen sollte, als Katalysator für einen weiteren Übergang zu fungieren;

Maximierung des Klimaschutzpotenzials der Wälder im Rahmen einer nachhaltigen Bioökonomie

60.  unterstützt eine aktive und nachhaltige Forstbewirtschaftung auf nationaler Ebene sowie konkrete Maßnahmen zu Anreizen für eine effiziente und nachhaltige Biowirtschaft der EU, zumal die Wälder, etwa durch Bindung, Speicherung und Substitution, ein beträchtliches Potenzial aufweisen, zur Intensivierung der Klimaschutzbemühungen der Union und zur Verwirklichung des Ziels, bis spätestens 2050 Null-Emissionen zu erreichen, beizutragen; stellt fest, dass Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werden müssen, dass dem Verlust an biologischer Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der Union bis 2020 ein Ende gesetzt werden muss und dass faktengestützte Strategien entwickelt werden müssen, mit denen dazu beigetragen wird, dass Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt umgesetzt und finanziert werden können;

61.  stellt fest, dass in der Union Aufforstungspotenzial durchaus vorhanden, aber letztlich begrenzt ist; ist daher der Ansicht, dass Aufforstungsinitiativen durch konkrete Initiativen und Anreize ergänzt werden müssen, die darauf abzielen, das Kohlenstoffbindungspotenzial zu verbessern und gleichzeitig den Zustand bestehender Waldflächen zu erhalten und zu verbessern, um für das Klima, die nachhaltige Bioökonomie und die biologische Vielfalt einen Nutzen zu erwirken; befürwortet daher die Aufforstung brachliegender und kaum ertragreicher landwirtschaftlicher Nutzflächen, die Agrarforstwirtschaft und die Minimierung der Umwandlung von Waldflächen in andere Formen der Landnutzung;

62.  weist darauf hin, dass die Maßnahmen und politischen Strategien der Union auch Auswirkungen auf natürliche Senken, die Böden und die Wälder außerhalb der Union haben und dass in der Strategie der EU für Netto-Null-Emissionen dafür Sorge getragen werden sollte, dass durch Maßnahmen der Union keine klimaschädigenden Folgen in Drittstaaten verursacht werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, im Rahmen des Regelwerks von Paris für strenge internationale Vorschriften einzutreten, insbesondere in Bezug auf Artikel 6 des Übereinkommens von Paris, um Schlupflöcher zu verhindern, die zu falschen Berechnungen bzw. zur doppelten Erfassung der Aufforstungsmaßnahmen führen und mithin den weltweiten Bemühungen um den Klimaschutz zuwiderlaufen könnten;

Forschung und Innovation

63.  unterstreicht, dass die Forschungs- und Innovationsprogramme der EU und der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sind, um die führende Rolle der Union bei der Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen, und ist der Ansicht, dass der Klimaschutz bei der Ausarbeitung und Durchführung von Forschungs- und Innovationsprogrammen durchgängig angemessen berücksichtigt werden sollte;

64.  verweist auf den Bericht der Hochrangigen Gruppe für Wege zur Verringerung der CO2-Emissionen (HLP)[8], in dem dargelegt wird, welche Rolle Forschung und Innovation bei den Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris zukommt und inwiefern sie der EU bei der Senkung der CO2-Emissionen sogar einen Wettbewerbsvorteil verschaffen; nimmt die thematischen und bereichsübergreifenden Empfehlungen der HLP, insbesondere in Bezug auf die Ausrichtung des neuen Rahmenprogramms der EU für Forschung und Innovation 2021–2027, „Horizont Europa“, zur Kenntnis;

65.  ist der Ansicht, dass in den nächsten zwei Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Forschung und Innovation unternommen werden müssen, um CO2-arme und CO2-freie Lösungen für alle verfügbar sowie sozial und wirtschaftlich tragfähig zu machen und neue Lösungen für die Verwirklichung einer Wirtschaft mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu schaffen;

66.  betont seinen Standpunkt, dass – sofern angemessen und entsprechend dem allgemeinen Ziel der Europäischen Union, Klimaschutzmaßnahmen durchgängig zu berücksichtigen – mindestens 35 % der Mittel von „Horizont Europa“ zur Unterstützung von Klimaschutzzielen verwendet werden müssen;

Finanzierung

67.  fordert, dass der EU-EHS-Innovationsfonds rasch eingeführt wird und die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2019 veröffentlicht wird, damit Investitionen in die Vorführung bahnbrechender CO2-emissionsarmer Industrietechnologien und in vielen verschiedenen Bereichen gefördert werden, und zwar nicht nur in der Elektrizitätserzeugung, sondern auch in den Bereichen Fernwärme und industrielle Verfahren; fordert, dass der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 und seine Programme vollständig im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris stehen;

68.  betont den Stellenwert der energieintensiven Industriezweige sowohl als Akteure als auch als Wegbereiter des Übergangs; fordert die Kommission auf, einen Unionsrahmen für den industriellen Wandel zu entwickeln, um Investitionen in CO2-arme Technologien und in die Entwicklung von CO2-armen Produkten anzuziehen und die notwendigen industriellen Pilotprojekte für bahnbrechende Technologien in kommerziellem Umfang zu fördern;

69.  vertritt die Auffassung, dass in erheblichem Umfang Privatinvestitionen mobilisiert werden müssen, damit die Union bis spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen kann; ist der Ansicht, dass dazu auf lange Sicht geplant werden muss und im Zusammenhang mit dem Rechtsrahmen Stabilität und Vorhersehbarkeit für Anleger erforderlich sind und dass diesen Anforderungen in künftigen Rechtsvorschriften der EU Rechnung getragen werden muss; betont daher, dass der Umsetzung des im März 2018 angenommenen Aktionsplans für nachhaltige Finanzierung Priorität eingeräumt und dabei auch eine Feinabstimmung der Kapitalanforderungen für Banken und der aufsichtlichen Behandlung von CO2-intensiven Vermögenswerten, Aufsichtsregeln für Versicherungsunternehmen und einer Aktualisierung der Pflichten von institutionellen Investoren und Vermögensverwaltern vorgenommen werden sollte;

70.  vertritt die Auffassung, dass der MFR 2021–2027 vor seiner Verabschiedung vor dem Hintergrund des Ziels, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen, bewertet werden sollte und dass ein Standardtest zur Sicherstellung der Klimaverträglichkeit der Ausgaben im Rahmen des Unionshaushalts ausgearbeitet werden muss;

71.  bedauert, dass die Beihilfen für fossile Brennstoffe nach wie vor steigen und sich auf etwa 55 Mrd. EUR pro Jahr belaufen[9]; fordert, dass die Union auf Unionsebene bzw. die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene umgehend sämtliche Beihilfen für fossile Brennstoffe auslaufen lassen;

72.  hält es für wichtig, einen gerechten Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft herbeizuführen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Strategien und Finanzierungen dafür zu schaffen; hebt hervor, dass mit den EU-Ausgaben aus einschlägigen Fonds gegebenenfalls zusätzliche Unterstützung geleistet werden könnte; betont in diesem Zusammenhang, dass mit dem EHS-Modernisierungsfonds Investitionen in einen gerechten Übergang in kohleabhängigen Regionen gefördert werden;

Die Rolle der Verbraucher und der Kreislaufwirtschaft

73.  weist darauf hin, dass sich Verhaltensänderungen in erheblichem Umfang auf die tatsächliche Verringerung von Treibhausgasemissionen auswirken, beispielsweise im gesamten System der Lebensmittelerzeugung sowie im Verkehr und insbesondere im Luftverkehr; fordert die Kommission auf, möglichst bald politische Optionen, auch die Einführung von Umweltsteuern, zu prüfen, damit Verhaltensänderungen herbeigeführt werden können; betont, dass von der Basis ausgehenden Initiativen, etwa dem Bürgermeisterkonvent, bei der Förderung von Verhaltensänderungen hohe Bedeutung zukommt;

74.  weist darauf hin, dass Statistiken der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen zufolge der Pro-Kopf-Verbrauch von Fleisch und tierischen Erzeugnissen in der EU-28 seit den 1990er-Jahren insgesamt zurückgegangen ist und dass sich die Emissionen aus der landwirtschaftlichen Erzeugung wesentlich verringern ließen, wenn diese rückläufige Tendenz gefördert und mit technischen Minderungsmaßnahmen auf der Angebotsseite kombiniert würde;

75.  betont, wie wichtig es ist, dass die EU nicht nur eine Energieträgersubstitution, sondern ebenso eine Produkt-/Werkstoffsubstitution erreicht, d. h. ein Ersatz von Produkten und Werkstoffen, die auf fossilen Quellen beruhen oder bei der Herstellung hohe Emissionen verursachen, durch auf erneuerbaren Ressourcen beruhende Produkte;

76.  betont, dass ein sehr großer Teil des Energieverbrauchs und damit auch der Treibhausgasemissionen direkt mit dem Erwerb, der Verarbeitung, dem Transport, der Umwandlung, der Verwendung und der Entsorgung von Ressourcen verbunden ist; betont, dass in jedem Abschnitt der Ressourcenbewirtschaftungskette erhebliche Einsparungen möglich sind; hebt deshalb hervor, dass sich durch die Steigerung der Ressourcenproduktivität – etwa durch verbesserte Effizienz und geringere Ressourcenverschwendung dank Maßnahmen wie Wiederverwendung, Recycling und Refabrikation – der Ressourcenverbrauch und die Treibhausgasemissionen erheblich senken lassen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden kann und Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätze geschaffen werden können; betont, dass Maßnahmen für die Kreislaufwirtschaft kosteneffizient sind; hebt hervor, dass die verbesserte Ressourceneffizienz, Konzepte der Kreislaufwirtschaft und der Kreislaufwirtschaft entsprechende Produktdesigns dazu beitragen werden, einen Wandel der Produktionsmuster und des Verbraucherverhaltens herbeizuführen und die Abfallmenge zu verringern;

77.  hält die Produktpolitik für sehr wichtig, beispielsweise in Form der umweltfreundlichen Vergabe öffentlicher Aufträge und der umweltgerechten Gestaltung, wodurch erheblich dazu beigetragen werden kann, Energie einzusparen und den CO2-Fußabdruck von Produkten zu verkleinern, zumal gleichzeitig der materialbezogene Fußabdruck kleiner wird und sich die Umweltauswirkungen insgesamt verringern lassen; hebt hervor, dass in den Normen der Union zur umweltgerechten Gestaltung Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft definiert werden müssen und die aktuelle Methode für die umweltgerechte Gestaltung auch auf andere Produktkategorien als energieverbrauchsrelevante Produkte ausgeweitet werden muss;

78.  weist darauf hin, dass der Erfolg des Übergangs zu einer klimaneutralen Union von der Beteiligung und dem Engagement der Bürger abhängt und durch Energieeffizienz und vor Ort oder in der Nähe verfügbare Technologien für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erleichtert werden kann;

79.  ist der Auffassung, dass die Arbeit an einem verlässlichen Modell zur Messung der auf dem Verbrauch basierenden Klimaauswirkungen fortgesetzt werden sollte; nimmt die Schlussfolgerung in der eingehenden Analyse der Kommission zur Kenntnis, dass die Bemühungen der EU, die Emissionen ihrer Produktion zu verringern, durch die Einfuhren von Waren mit größerem CO2-Fußabdruck quasi wieder zunichte gemacht werden, dass die EU aber dennoch aufgrund der Zunahme des Handels und der höheren CO2-Effizienz ihrer Ausfuhren wesentlich zur Emissionsminderung in anderen Ländern beigetragen hat;

Die EU und weltweite Klimaschutzmaßnahmen

80.  unterstreicht die Bedeutung verstärkter Initiativen und eines kontinuierlichen Dialogs in den einschlägigen internationalen Foren und einer wirksamen Klimadiplomatie mit dem Ziel, ähnliche politische Entscheidungen anzuregen, mit denen die Klimaschutzziele in anderen Regionen und Drittländern angehoben werden; fordert die EU auf, ihre eigene Klimaschutzfinanzierung aufzustocken und die Mitgliedstaaten gezielt dazu zu bewegen, ihre Beihilfen für den Klimaschutz (Entwicklungshilfe statt Krediten) an Drittländer zu erhöhen, die zusätzlich zur Entwicklungshilfe in Übersee gezahlt und nicht als Entwicklungshilfe und Klimafinanzierung doppelt erfasst werden sollten;

81.  betont, dass der Gipfel der Vereinten Nationen zum Klimawandel im September 2019 der ideale Zeitpunkt für die Staats- und Regierungschefs wäre, um ehrgeizigere Ziele in Bezug auf die national festgelegten Beiträge anzukündigen; ist der Ansicht, dass die EU ihre national festgelegten Beiträge bereits weit im Voraus aktualisieren sollte, damit sie gut vorbereitet und in enger Zusammenarbeit mit einer internationalen Koalition von Akteuren, die sich für ehrgeizigere Klimaschutzziele einsetzen, an dem Gipfel teilnehmen kann;

82.  betont den Nutzen einer Verbesserung der Interoperabilität zwischen den politischen Instrumenten der EU und den Äquivalenten von Drittländern, insbesondere in Bezug auf Mechanismen zur Einpreisung von CO2-Emissionen; fordert die Kommission auf, bei der Entwicklung von Mechanismen zur Einpreisung von CO2-Emissionen außerhalb der EU weiterhin zu kooperieren, diese Zusammenarbeit zu intensivieren und Unterstützung zu leisten, um eine stärkere Verringerung der Emissionen und weltweit einheitlichere Bedingungen zu erreichen; betont, dass Umweltschutzvorkehrungen getroffen werden müssen, damit eine echte und zusätzliche Verringerung der Treibhausgasemissionen sichergestellt wird; fordert die Kommission deshalb auf, sich für strenge und solide internationale Vorschriften einzusetzen, um der Entstehung von Schlupflöchern bei der Anrechnung und der doppelten Erfassung von Emissionsreduktionen vorzubeugen;

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83.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 12. März 2019
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