Entschließungsantrag - B8-0261/2019Entschließungsantrag
B8-0261/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Solidaritätsabgabe und zu sozialen Angelegenheiten

17.4.2019

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Dominique Martin

B8‑0261/2019

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Solidaritätsabgabe und zu sozialen Angelegenheiten

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass bei der französischen Sozialversicherung erhebliche Haushaltskürzungen vorgenommen wurden[1];

B.  in der Erwägung, dass die französische staatliche Gesundheitsfürsorge (AME), die eine kostenlose medizinische Versorgung von Personen in einer irregulären Situation sicherstellt[2], Frankreich 1 Mrd. Euro pro Jahr kostet[3];

C.  in der Erwägung, dass der ehemalige Botschafter Michel Foucher anlässlich einer Konferenz im Europäischen Parlament zum Thema „Mettre les migrations au cœur de la coopération entre l’Union européenne et l’Afrique“ (Migration ins Zentrum der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika rücken) ein kooperatives Sozialversicherungssystem für Afrika vorgeschlagen hat[4];

D.  in der Erwägung, dass 2016 private Spenden in Höhe von 60 Mrd. Dollar[5] nach Afrika flossen, v. a. über die Western Union und die Post der europäischen Länder;

E.  in der Erwägung, dass die Steuerabgaben auf diese Spenden im Durchschnitt bei 7,45 % liegen;

F.  in der Erwägung, dass diese Abgaben sehr hoch sind und dass davon ein Teil in die medizinische Versorgung der Flüchtlinge fließen könnte; in der Erwägung, dass 2 % es ermöglichen würden, die gesamten Kosten der AME zu decken, und dass somit Haushaltsmittel für Franzosen, denen bestimmte medizinische Leistungen verweigert wurden, zur Verfügung stehen würden;

1.  fordert die Kommission auf, eine Solidaritätsabgabe, die auf den durchschnittlichen Prozentsatz von 7,45 % erhoben wird, vorzuschlagen, um die Sozialversicherungskassen der Mitgliedstaaten nicht zu gefährden.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2019
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