Entschließungsantrag - B9-0005/2019Entschließungsantrag
B9-0005/2019

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS über die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen

11.7.2019 - (2019/2719(RSO))

eingereicht gemäß Artikel 223 der Geschäftsordnung

Konferenz der Präsidenten

Verfahren : 2019/2719(RSO)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0005/2019
Eingereichte Texte :
B9-0005/2019
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B9-0005/2019

Beschluss des Europäischen Parlaments über die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen

(2019/2719(RSO))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten,

 unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 17. April 2019 über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in Ausschüssen für parlamentarische Kooperation und in multilateralen parlamentarischen Versammlungen[1],

 gestützt auf die Artikel 223 und 224 seiner Geschäftsordnung,

1. beschließt, die zahlenmäßige Zusammensetzung der folgenden interparlamentarischen Delegationen wie folgt festzulegen:

a) Europa, die Westbalkanstaaten und die Türkei

 Delegationen im:

 Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Nordmazedonien: 13 Mitglieder

 Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei: 25 Mitglieder

 Delegation für die Zusammenarbeit im Norden und für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Island und im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): 17 Mitglieder

 Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU‑Serbien: 15 Mitglieder

 Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU‑Albanien: 14 Mitglieder

 Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU‑Montenegro: 14 Mitglieder

 Delegation für die Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo:
13 Mitglieder

b) Russland und die Staaten der Östlichen Partnerschaft

 Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland:
31 Mitglieder

 Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Ukraine:
16 Mitglieder

 Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Moldau:
14 Mitglieder

 Delegation für die Beziehungen zu Belarus: 12 Mitglieder

 Delegation im Parlamentarischen Partnerschaftsausschuss EU-Armenien, im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Aserbaidschan und im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Georgien: 18 Mitglieder

c) Maghreb, Maschrik, Israel und Palästina

 Delegationen für die Beziehungen zu

 Israel: 18 Mitglieder

 Palästina: 18 Mitglieder

 den Maghreb-Ländern und der Union des Arabischen Maghreb, unter anderem in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen EU-Marokko, EU-Tunesien und EU-Algerien: 18 Mitglieder

 den Maschrik-Ländern: 18 Mitglieder

d) Arabische Halbinsel, Irak und Iran

 Delegationen für die Beziehungen zu

 der Arabischen Halbinsel: 15 Mitglieder

 Irak: 7 Mitglieder

 Iran: 11 Mitglieder

e) Nord-, Mittel- und Südamerika

 Delegationen für die Beziehungen zu

 den Vereinigten Staaten: 63 Mitglieder

 Kanada: 16 Mitglieder

 der Föderativen Republik Brasilien: 14 Mitglieder

 den Ländern Mittelamerikas: 15 Mitglieder

 den Ländern der Andengemeinschaft: 12 Mitglieder

 dem Mercosur: 19 Mitglieder

 Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Mexiko: 14 Mitglieder

 Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Chile: 15 Mitglieder

 Delegation im Parlamentarischen Ausschuss Cariforum-EU: 15 Mitglieder

f) Asien, Pazifischer Raum

 Delegationen für die Beziehungen zu

 Japan: 24 Mitglieder

 der Volksrepublik China: 37 Mitglieder

 Indien: 23 Mitglieder

 Afghanistan: 7 Mitglieder

 den Ländern Südasiens: 15 Mitglieder

 den Ländern Südostasiens und dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN): 26 Mitglieder

 der Koreanischen Halbinsel: 12 Mitglieder

 Australien und Neuseeland: 12 Mitglieder

 Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Kasachstan, EU‑Kirgisistan, EU-Usbekistan und EU-Tadschikistan sowie für die Beziehungen zu Turkmenistan und der Mongolei: 19 Mitglieder

g) Afrika

 Delegationen für die Beziehungen zu

 Südafrika: 15 Mitglieder

 dem Panafrikanischen Parlament: 12 Mitglieder

h) Multilaterale Versammlungen

 Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU: 78 Mitglieder

 Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum: 49 Mitglieder

 Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika: 75 Mitglieder

 Delegation in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST: 60 Mitglieder

 Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO: 10 Mitglieder

2. beschließt unter Bezugnahme auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 11. Juli 2019 über die Zusammensetzung der Vorstände der Delegationen, dass den Vorständen der Delegationen bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende angehören können;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

 

 

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2019
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