<TitreRecueil>eingereicht gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung</TitreRecueil>
<Titre>zur Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo</Titre>
<Depute>Dominique Bilde</Depute>
B9-0031/2019
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo
Das Europäische Parlament,
–gestützt auf Artikel 196 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
–unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2019/420 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2019 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union,
–gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,
A.in der Erwägung, dass die Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo („DRK“) bis zum 22. Juli 2019[1] bereits zu 1 743 Todesfällen geführt hat und von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 17. Juli 2019 als internationaler Gesundheitsnotstand[2] eingestuft worden ist;
B.in der Erwägung, dass es mindestens zwei Versuchsimpfstoffe gibt, von Merck & Co., der bereits in der DRK verwendet wird, und von Johnson & Johnson, sowie einen Impfstoff, der vom russischen Forschungszentrum VECTOR[3] entwickelt wurde;
C.in der Erwägung, dass die kongolesischen Behörden im Hinblick auf eine kombinierte Verwendung der Impfstoffe von Johnson & Johnson- und Merck & Co.[4] zurückhaltend reagiert haben, was zum Rücktritt des Gesundheitsministers am 22. Juli 2019[5] führte;
1.legt der Kommission nahe, der Demokratischen Republik Kongo insbesondere über das Europäische Medizinische Korps materielle und finanzielle Soforthilfe zukommen zu lassen;
2.legt der Kommission nahe, wissenschaftliche Gutachten über die mögliche kombinierte Verwendung der oben genannten Impfstoffe in Auftrag zu geben oder einen Beitrag dazu zu leisten.